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Der jüdische Handwerker · 1935-01-01 · 10 (10.1935) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
27 (1935)
Issue
10 (10.1935)
Article
Beilage: Der Jüdische Mittelstand Nr. 19
Date
1935-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Ausbildungslehrgang darin vornimmt, damit bei der Prüfung des Lehrlings die Prüfenden sich ein Bild vom Werdegang seiner Ausbitdung machen' können. Die Einzelhandelslachgruppen haben in Zusammenarbeit mit der DAF Ausschüsse gebildet, die die ordnungsmäßige Durchführung der Ausbildungsrichilinicn an Hand des Lehrheftes sorgfältig Überwachen sollen. I ';: ' ■ ' ^tp$M& i Wettstreit fand natürlich zwischen Amerika und den europäischen Ländern statt. Dan der Palästina-Kilm „LAND DER VERHEISSUNG" eine Auszeichnung erhielt, Ist besonders deshalb bemerkenswert, weil zum ersten Mal ein Palästina-Kilm in eine internationale Konkurrenz eintreten konnte. * . •;" .*vi W-.*wa>t«W" Branchefremde Waren , Kür/.lich wurde ein Erlaß des Regierungspräsidenten in Merseburg bekannt, der darauf hinwies, daß die Aenderung der Branche oder des überwiegenden Teils des Warensortiments kurz nach Errichtung einer Einzelhandels-Verkaufsstelle als Umgehung des Einzelhandelsschutzgebietes und somit als unzulässig anzusehen sei, sofern nicht die Genehmigung auch für eine solche Aenderung ausdrücklich erteilt worden sei. Jetzt wird ein Beseneid des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers zu der gleichen Frage bekannt. Danach ist die Neuaufnahme von Waren .anderer Branchen in einem Einzelhandelsgeschäft nach den Bestimmungen des Einzelhandelsschutzgesetzes zwar grundsätzlich statthaft. Eine andere Beurteilung könne sich jedoch dann ergeben. Wenn in eine Verkaufsstelle neben den branchemaBig einschlägigen Waren auch Waren einer ganz anderen Warengattung neu aufgenommen werden, z. B. in einem Schirmgeschäft werden Zigaretten verkauft. In einem solchen Falle werde die Errichtung einer besonderen Verkaufsstelle innerhalb der bereits vorhandenen angenommen werden können, da jeder innere Zusammenhang zwischen dem Verkauf der verschiedenen Warengruppen fehlt. ■ Automaten-Verkauf von Filmen Nach Ziffer 1 der Verordnung vom 14. August 1934 dürfen aus Automaten nur solche Waren abgegeben werden, die für die zugehörige offene Verkaufsstelle fachüblich sind und ausschließlich oder in erheblichem Umfange in der Verkaufsstelle selbst geführt werden. Mit Schreiben vom 8. August 193» (Reichsarbeitsblatt Nr. 26 III S. 21?) stimmt der Reichs- und Preußische Arbeitsminister der Auffassung zu, daß Filme von Drogerien und Photohandlungen dann in erheblichem Umfange im Sinne der genannten Vorschriften geführt werden, wenn die Geschäfte ein vollstamlices. d. h. aus verschiedenen Sorten und Preislagen bestehendes und auch mengenmäßig ausreichendes Lager an Filmen haben. Dann könne angenommen werden, daß auch ein erheblicher Umsatz an Filmen vorhanden sei. Einer weiteren Nachprüfung des Umsatzes bedürfe es dann nicht mehr. Preisfestsetzung für Lebensmittel Nach der Verordnung vom 4. September 1933 (RGBl. Nr. 98 S. 1136) werden Ue be r sc h r e i t u'n ge n von Preisen und Preisspannen, die der Reichsnährstand oder ein nach dem Reichsnährstandsgesetz errichteter Zusammenschluß für die Abgabe von Lebensmitteln an Verbraucher festsetzt oder noch festsetzt, sowie Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung Uber gewerbsmäßige Herstellung von Erzeugnissen der Margarinefabriken und Oelmühlen nach der 'Verordnung vom 8. Januar 1935 (Preisschüderverordnung, RGBl. S 10) bestraft. \ Soweit nach dem Vorstehenden die Preisüberwachungsstellen die Befugnis zur Festsetzung von Ordnungsstrafen haben, ruht die Befugnis des Reichsnährstandes. und der Zusammenschlüsse, insoweit Ordnungsstrafen zu verhängen sind. V ' Erfolg des Palästina-Films Die Aufnahme, die der Palästina-Film „LAND DER VERHEISSUNG", hergestellt von „Urim, Palestine Film Company, Jerusalem", unter der Produktionsleitung von Leo Herrmann, auf der Internationalen Filmausstellung in Venedig gefunden hat, ließ es als sicher erscheinen, daß dieser Film bei der Preisverteilung eine Auszeichnung erhalten wird. Wie der „Corriere della Sera" vom 8. September 1933 in einem aus Rom datierten Spezialberirht mitteilt, hat das Prcisrichterkollegnim dem Film, der bei der Ausstellung unter dem Titel „TERRA PROMESSA" angekündigt war. wegen, seiner besonderen Qualität eine ehrenvolle Auszeichnung zuerkannt. Die Bedeutung dieser Auszeichnung wird noch besonders durch die Einzelheiten unterstrichen, die der Spezialbericht des „Corriere della Sera" über das große internationale Filmfest anführt, das vom 1.—30. August in Venedig stattfand. Zwölf Nationen beschickten die Ausstellung mit 84 ihrer . ausgewählten Meisterfilme. Es war eiAe wirkliche Konkurrens des hervorragendsten Erzeugnisse der Filmkunst, und der Haupt- Was ist ein Warenhaus? Der Reichsfinanzhof hat sich in einem Urteil vom März 1935 mit der Definition des Warenhauses beschäftigt. Er will den Unterschied zwischen Warenhaus und Kaufhaus, nicht allein darin sehen, ob ein Unternehmen alle Warengattungen führt oder nicht: Vielmehr müsse ein Warenhaus schon als gegeben angenommen werden, wenn ein Unternehmen im Gegensatz zum reinen Fachhandel sich nicht auf die Führung einer bestimmten Warengruppe beschränkt, sondern darüber hinaus Waren aus zwei verschiedenen W n r e n k r u p p e n führt, die sonst üblicherweise von mehreren Fachgeschäften feilgehalten werden. Voraussetzung sei allerdings, daß es sich um ein Unternehmen von einer solchen wirtschaftlichen Bedeutung handele, daß es auch tatsächlich dem Einzelhandel einen fühlbaren Wettbewerb machen könne. Man werde z. B. noch nicht in jedem Gemischtwarengeschäft ein Warenhaus erblicken können. Bei einem richtigen Warenhaus werde es sich in der Regel um einen Großbetrieb handeln. 1 . Aus dem tilittH tfatid'i Veriiihd Heue WlitqÜedet Dachschiefer-Großhandlung Seligsohn, Alfred, W 57, Bautzener Str. 20 a B 7 Pallas 8185. Gaststatt« Restaurant Ansbach, Halensee, Kurfüratendamm 72, Cafe und Restaurant. J 6 Bleibtreu 3475. Lebensrnittel Rosendorlf, Herrn- Charlottenburg 2, Grolmanstraße 32/33. J 1 Bismarck 903. Lewinski, Dr. Wilhelm, N 113, Kanzowstr. a D 4 Humboldt 6660. Steuerberater j >:: * < t*f ri*i < . C 9 Tiergarten 4205. Stoff -Geschah Leue, Walter, W 50, Ansbacher Str. 47. Woll- und Seidenstoffe. B 4 Bavaria 2341. Schreib- und VervlelUltlgungsburo Freademberg, M.. Inh. E. Salinger, W 15, Kurfürstendamm 37. J I Bismarck 4835. Uhren Lapin, D. Leo, NW 7. Schumannstr. 16. D 2 Weidendamm 7224. Weine Heinrich Dukas Weinhandel GmbH,-Schöneberg, Innsbrucker Str. 53. G 7 Schöneberg 2216. Geschäftsstelle de« ..Zentralvarbandas jüdischer Handwarkar Deutschlands e. V.": Berlin W 50. NachodstraOe 8 (Laden Wolff) / Fernsprecher: B 4 Bavaria 1030 / Postscheckkonto: Bariin Nr. 6422t). Geschäftsstelle des „Reichsverbandes des Jüdischen Mittelstandes": Barlin W 90. Nachodstr. 8 (Laden Wolff) / Farn, sprachar: B 4 Bavaria 1030 / Postscheckkonto: „Wilhelm Marcus. Barlin-Friedenau", Berlin Nr. 91508. .Oer JMIeeka Handwerker" etechetnt elamel raaaatilo». Mitte dee Mon.t» stM aar atindlgen Beilage „Oer Jidleeke Mitteletend". Sohrlftteltungt Erich Salinger, Berlin W 80. Neohodatr. S / Ferneprecher: B 4 Bavaria 1030. Alle redaktionelles Anfragen und gleeeaeäaiaa •Ine' aa ata Schrlftleltung dee „Jüdlachen Hondwerkor" zu richten. Redekllone- •chluC am a. Jedee Monat». Verleg, GeeohK1itt.il. und Ani.lg.nverweltungt Blko-Verlag. Berlin SWI» rleg. Qeoehafteetelle und Ani.lg.nvorweltungt Blko-Ver leg. Berlin SWl». Kur.tr 20 21 / F.rn.preeher AS Marine itS2 Po.techeekkonto: .Oraakersl Btke", Barles Nr. 11441. Bo.ugeprele: VI erteil ehrlich 30 Ret. rwggllch BeeleNeeid. 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