Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 27 (1935)
- Issue
- 10 (10.1935)
- Date
- 1935-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/6492337-5771056-5771180--145-4883132- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
(Das tägliche Recht Sie müssen wissen, daß . . . aufler den bisherixen Ehenichtigkeit*- und Eheanfechtungsgründen durch das soeben verkündete Ehegesundheltsgesetz Eheverbote geschaffen sind, nach denen eine Ehe nicht geschlossen werden darf, wenn einer der Verlobten an einer mit Ansteckungsgefahr verbundenen Krankheit leidet, die eine erhebliche Schädigung der Gesundheit des anderen Teils oder der Nachkommen befürchten läßt, einer der Verlobten entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht oder, ohne entmündigt zu sein, nn einer geistigen Störung leidet, die die Ehe für die Volksgemeinschaft unerwünscht erscheinen laßt, oder einer der Verlobten an einer Erbkrankheit leidet Ehetauglichkeitszeugnis wird in Zukunft erfordert, Ehenichtigkeit dann angenommen, wenn die Ehe entgegen den obigen Voraussetzungen geschlossen und die Ausstellung des Ehetauglichkeitszeugnisses oder die Mitwirkung des Standesbeamten bei der Eheschließung von den Verlobten durch wissentlich falsche Angaben herbeigeführt worden ist. . ■ " > ', * . ' ' nach der jüngsten Rechtsprechung der Gerichte eine Anfechtung der Ehe auch dann als gegeben angenommen werden kann, wenn einer der Partner an einer Erbkrankheit im Sinne der gesetzlichen Bestimmung leidet . Anfechtungsfrist und -Form sind zu wahren. nationalsozialistischen Revolution entstanden waren und auf Ersatz eines Schadens an Leben, Korper, Gesundheit, Freiheit Ehre, Eigentum, Kredit, Erwerb oder Fortkommen gerichtet sind, bis zum 31. Oktober im verlängert worden , , *•' die vorsorgliche Kündigung durch eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg als eine echte Kündigung angesehen wird, gegen die der Arbeitsnehmer binnen zwei Wochen nach Zugang Widerrufsklage erheben mul. Die Hinweis, daß vorsorglich gekündigt wird, besagt nach der veröffentlichten Entscheidung lediglich, daß dem Angestellten unverbindlich eine Weilerbesrhämgung in Aussicht gestellt wird. **rKfl&?B.4^*''. * ' h. '•'.-'■■•■*''■;"''..''1 * Beihilfen flr kinderreiche Familien nur an Reichsbürger gegeben werden, also daB Nichtarier demnach, soweit sie Volljuden sind, von dieser Beihilfe ausgeschlossen sind. die Angaben Iber den Umfang eines geschäftlichen Unternehmens der Wahrheit entsprechen müssen. Als unlauterer Wettbewerb ist es anzusehen, wenn ein Geschäftsmann in seinem Rundschreiben anführt, er beschäftige 60 bis 70 Leute in drei Schichten Tag und Nacht, während er in Wirklichkeit nur 40 Leute und nur am Tag beschäftigt. der Linoleumbelag einer Treppe nicht mehr nach den jüngsten Entscheidungen der Gerichte als wesentlicher Bestandteil eines Hauses angesehen wird. Eigentumsvorbehalt und Pfändung des Linoleumbelages sind daher jetzt möglich geworden. die Rechtsschut/abteilung der Wirtschaftshilfe der Jüdischen Gemeinde in Streitfällen mit Glaubensgenossen als Gütestelle titig wird, um in objektiver und unparteilicher Weise auch bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten schlichtend einzugreifen. Auch unsere Organisationen haben Schlichtungsausschntse eingesetzt, die Streitigkeiten zwischen Angehörigen des jüdischen Handwerks und Mittelstandes mit Glaubensgenossen gütlich beizulegen suchen. Gutestellen im Sinne des Gesetzes sind beide Stellen nicht. die NSHago als öffentliche Gewalt anerkannt wird. Dementsprechend sind auch die Amtsleiter der NSHago als Inhaber eines Parteiamtes anzusehen. Juden auch in parteigerichtlichen Verfahren eidlich als Zeugen vernommen werden können. , ' x '■■ '' Anfechtungen der Verfügungen der Geheimen Staatspolizei nicht möglich sind. Das Geheime Staatspolizeiamt ist eine Sonderbehörde, die zufolge ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmungen eine Stellung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des für die Wahrnehmung der Polizei regelmäßig zuständigen Ministers des Innern einnehme. infolge eines Abkommens zwischen dem Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel und dem Bund nationalsozialistischer deutscher Juristen ein Abkommen getroffen worden ist, nach dem eine Arbeitsgemeinschaft der Einzel - handels-Treuhandstellea gebildet wird. Ziel dieser neuen Stellen ist die Erziehung des Einzelhandels gegenüber Staat und Gefolgschaft durch tatkräftige Hilfe auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen, buchhalterischen und steuerlichen Betreuung. ■**'.' auf dem Gebiete des Firmenrechts neue Entscheidungen und Hinweise ergangen sind. Die Reichsgewerbeordnung sieht vor, daß Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben, verpflichtet sind, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Außenseite oder am Eingang des Ladens in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Der Betreffende, dessen Name angebracht ist ist derjenige, in dessen Namen und auf dessen rechtliche Verantwortung hin das Geschäft betrieben^ wird. * die Frist für Geltendmachung aller bürgerlich-rechtlichen Schadens«rsatzansprürhe, die Im Zusammenhang mit der Ueberstundenarbeit auch dann unzulässig ist, wenn die Arbeitnehmer freiwillig länger als 8 Standen arbeite«. Das Kammergericht erklärt in einer Entscheidung, daB die Arbeitszeitverorddung im Interesse der Gesundheit der Angestellten erlassen sei und deshalb ein unbedingtes Verbot der Längerbeschäftigung enthalte. der Textilhandel auf Privatmärkten stadthausterscheiapflichtig ist Geschäftsverschiebungen auf die Ehefrau von den Gerichten immer mehr für sittenwidrig angesehen werden. Es kommt darauf an, ob das Geschäft in den alten Räumen und in der bisherigen Weise fertgeführt wird und zwar von dem Schuldner selbst, während die Ehefrau nicht die zur Geschäftsfortführung notwendigen Fachkenntnisse besitzt. Schadenersatzansprüche aller an dieser Verschiebung beteiligten Pfftonen gegenüber den benachteiligten Gläubigern sinn die Folge. der Staat flr unrichtige Handelsregister - Eintragungen haftet * bei der Einräumung von Eigentumsvorbehalt oder bei der Sicherungs-Uebereignung nach der Rechtsprechung der Gerichte immer mehr eine Verpflichtung des Eigentums-Erwerbenden angenommen wird, sich zu überzeugen, ob der Vormann Eigentümer bzw. verfügungsberechtigt ist Auchhier besteht die Möglichkeit der Schadenersatzansprüche. < Backware vor (Ja Uhr früh nicht ausgetragen werden darf. Nach einer Warnung des Berliner' Polizeipräsidenten wird Segen jeden Gewerbetreibenden rücksichtslos vorgegangen, er diese Vorschrift nicht beachtet. für Blumengeschäfte neue Sonntags-Verkaufszeiten festgesetzt sind. Blumengeschafte, die außerhalb der Vollringlinie der Reichsbahn in unmittelbarer Nachbarschaft von Friedhöfen (in Zweifelsfällen nicht weiter als MW m von den Eingängen entfernt) sowie Blumenverkaufsstellen, die auf den Friedhöfen' liegen, vom 1. Oktober bis 30. April von 13—16 Uhr, vom t. Mai bis 30. September von 8—10 und von 14—17 Uhr. Alle Übrigen Geschäfte vom 1. Oktober bis 30. April von 11—13" Uhr, vom 1. Mai bis 30. September von 8—10 Uhr. Am BuB- und Totensonntag gilt die Verkaufszeit von 9 bis 16 Uhr. * Verstöße gegen die soziale Ehre auch aach einem etwaigen Ausscheiden aus der Betriebsgemeinschaft vom sozialen Ehrengericht verfolgt werden können. .• ... * ., . „. Maße, Waagea und Gewichte innerhalb von zwei Jahren Je. weils nachgeeicht werden müssen und zwar vom Eichamt Verstöße hiergegen ziehen Bestrafungen nach sieh. nsÄ i ■^^■^^ffiBR