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Der jüdische Handwerker · 1935-09-01 · 9 (9.1935) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
27 (1935)
Issue
9 (9.1935)
Date
1935-09-01
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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> --V,«-- >T^»V -'jT«: - ■.»"i-^ *'^-V'^' -7-%^r»-vry .-»-^..v,,-^^ ... HANDWERKER- und ARBEITSRECHTSFRAGEN Anmeldung zur Meisterprüfung in Berlin Die Handwerkskammer zu Berlin teilt amtlich mit: Die Anmeldungen zu den Herbstprüfungen sind jetzt einzureichen. Die Gesuche um Zulassung zur Meisterprüfung sind an die zuständigen Vorsitzer der Meisterprüfungsausschüsse zu richten; die Anschriften sind, wenn sie den Antragstellern nicht bekannt sind, bei den Kreishandwerkerschaften oder der Handwerkskammer zu erfragen. Den Anträgen sind beizufügen: 1. ein selbstgeschriebener Lebenslauf, 2. eine Geburtsurkunde, 3. *) ein Gesellenprüfungszcuguig, 4. *)dcr Nachweis, daß der.Prüfling nach der Lehrzeit mindestens drei Jahre in dem Handwerk, in welchem er die Meisterprüfung ablegen will, als Geselle tätig gewesen ist (eine fünfjährige Gesellentätigkeit müssen im Handwerkskammerbezirk Berlin die folgenden Handwerker nachweisen: Bandagisten, Brunnenbauer, Buchbinder. Büchsenmacher, Chirurgie- und Orthopädiemechaniker, Dachdecker, Damenschneider, Elektroinstallateure, Feinmechaniker, Fleischer, Graveure und Installateure, Konditoren, Maler, Maurer und Zimmerer — davon drei Jahre als Polier oder in ähnlicher Stellung —, Schlosser, Schmiede, Schornsteinfeger, Tischler, Töpfer und Ofensetzer, Wagner und Karosseriebauer, Wäscheschneider, Weber, Zahntechniker), 5. die Zeugnisse der etwa" besuchten gewerblichen Unlerrichtsanstalten, 6. ein polizeiliches Führungszeugnis, 7. eine eidesstattliche Versicherung, ob und wie oft sich der Prüfling bereits einer Meisterprüfung unterzogen hat. 8. der Beleg über die bei der Handwerkskammer zu Berlin eingezahlte Prüfungsgebühr. Die Meisterprüfungsgebühren betragen im Handwerkskammerbezirk Berlin 35.— UM: abweichend hiervon haben Bandagisten Chirurgie- und Orthopädiemechaniker, Brunnenbauer, Buchdrucker, Dachdecker, Maurer, Steinmetze, Steinsetzer, Schiffsbauer, Schornsteinfeger und Zimmerer 50.— RM MeisterprUfungsgebUhren zu entrichten. Die Meisterprüfungsgebühren sind bei der Handwerkskammer zu Berlin SW61, Teltower Str. 1-4 (Postscheckkonto: Berlin 369 44), einzuzahlen. Wir bitten, die Gesuche vollständig einzureichen, damit zeitraubende Rückfragen vermieden werden. •) Zu 3. und 4.: Sonderregelung für selbständige Handwerker, die am 24. Januar 1939 in der Handwerksrolle eingetragen waren oder ihr Gewerbe bis zu diesem Tage ordnungsmäßig angezeigt hatten: Ein Gesellenprüfungszeugnis oder ein Lehrbrief ist nicht erforderlich. Es genügt der Nachweis einer fünfjährigen praktischen Tätigkeit als Facharbeiter oder selbständiger Gewerbetreibender in dem Handwerk,, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, oder in einem ihm verwandten Handwerk. Ist die Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk oder in einem ihm verwandten Handwerk abgelegt, so genügt der Nachweis einer dreijährigen praktischen Tätigkeit, auf welche die Zeit der Selbständigkeit anzurechnen ist. Ueberalterung im Handwerk Während durchschnittlich in der deutschen Wirtschaft die Uber 60 Jahre alten Erwerbstätigen rund 8 Prozent ausmachen, sinq im Handwerk 14 Prozent aller Erwerbstätigen mehr als 60 Jahre alt. Die Uber 30 Jahre alten berufstätigen selbständigen Handwerker betragen nicht weniger a l s 3 8 Prozent der ganzen Erwerbsschicht. Dieses für das Handwerk ungünstige Bild beweise, wie die Handwerkskammer von Schwaben und Neuburg in. ihrem Geschäftsbericht für 1934 ausführt, daß das deutsche Handwerk auch nicht in der scheinbar günstigen Konjunktur der ersten Nachinflationsjahre und noch weniger in den letzten Jahren vermocht habe, sich so viel zu ersparen, daß die Handwerker wenigstens im hohen Alter mit Ruhe ihrem Lebensabend entgegensehen können. Trotz fleißigster Arbeit und bescheidenster Lebensführung und bei aller Sparsamkeit sei ihnen dies nicht gelungen, weil die Uberaus scharfe Konkurrenz einen angemessenen Verdienst im Handwerk nicht mehr gestatte, sich etwas für das Alter zu erübrigen. „So müssen die Handwerker bis zu ihrem Tode im spätesten Alter noch uro ihr täglich Brot hart arbeiten." Angesichts dieser Tatsache empfinde es das Handwerk und insbesondere gerade auch der alte Handwerksmeister bitter, wenn in der (Öffentlichkeit gerne das Handwerk als der Preistreiber hingestellt werde, und wenn die Innungen unter Verkennung ihrer 'berufsständischen Aufgaben und Leistungen als „Zweckeinrichtung zur Preiserhöhung" bezeichnet werden. Daß das Handwerk bei der bisherigen Preisgestaltung keine goldenen Berge verdiene, gehe daraus hervor, daß im selbständigen Handwerk weit .mehr alte Leute tätig seien und tätig sein müßten, als in der gesamten übrigen deutschen Wirtschaft. Mehr Neu-, weniger Umbauten Das Statistische Reichsamt veröffentlicht in „Wirtschaft und Statistik" das Ergebnis der Wohnungsbaustatistik im ersten Halbjahr 1933 in den Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern. Bauerlaubnisse (37 162) und Baubeginne (48 613) für Wohnungen übertrafen das Ergebnis des ersten Halbjahres 1934 um je 14 Prozent: dagegen wurden 23 Prozent weniger Wohnungen fertiggestellt (34 386 einschließlich Umbauten). Der Rückgang ist einmal auf die ungünstige Witterung des Frühjahrs zurückzuführen, die die Aufnahme und Durchführung der Bauarbeiten erst spät zuließ, vor allem aber wurde weniger umgebaut, weil die vom Reich für Wohnungsteilungen zur Verfügung gestellten Mittel erschöpft waren. In den Groß- und Mittelstädten betrug der Ausfall an Umbauwohnungen im Vergleich zum ersten Halbjahr 1934 allein 34 Prozent. Mit einer allgemeinen Zunahme der Bauvollendung ist indessen zu rechnen, da nicht nur wieder mehr Neubauwohnungen fertiggestellt werden, sondern auch gerade in .den letzten Monaten begonnen worden sind. Wonngebäude wurden im ersten Halbjahr 1933 21433 fertiggestellt (9,3 Prozent mehr als in der gleichen Zeit des Vorjahres). Fast ein Viertel davon (4819) sind vorstädtische Kleinsiedelhäuser; sie enthalten 3024 Wohnungen. Am stärksten war der Siedlungsbau mit 17 Prozent aller neuen Wohnungen in den Gemeinden mit 10 000 bis 30000 Einwohnern; in den Großstädten betrug der Anteil 6 Prozent, in den Mittelstädten 9 Prozent. Auf Kosten des Kleinwohnungsbaus stieg vor allem der Anteil der Mittelwohnungen. De* größten Anteil am Wohnungsneubau (über zwei Drittel) hatten wieder die privaten Bauherren, während der Anteil der gemeinnützigen Bangesellschaften nur ein knappes Viertel betrug. Die Bauleistung der öffentlichen Körperschaften und Behörden erhöhte sich auf Uber das Doppelte, der Anteil an der Gesamtbauleistung stieg von 4 Prozent auf 7 Prozent. Der Bau von Einfamilienhäusern .(8369 von 13/021 Wohngebäuden) hielt sich in den Groß- und Mittelstädten mit 66 Prozent auf der gleichen Höhe wie im Vorjahr. Mit Verwendung öffentlicher Kredite für den Wohnungsneubau wurden in der Berichtszeit 9163 Wohnungen errichtet gegen 8190 im ersten Halbjahr 1934. Heißmangelbetriebe Die zuständige Fachgruppe: Reichsverband gewerblicher Heißmangelbetriebe, Sitz Nürnberg N 10 und Berlin, erläßt folgende Bekanntmachung: In Ergänzung der von verschiedenen Industrie- und Handelskammern des Reiches bereits veröffentlichten Notiz wird nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß Heißmangclbetriebe, die dieses Gewerbe hauptberuflich betreiben, auf Grund der Verordnung des Reichswirtschaftsm i nisters vom 6. Mai 1933 t- V. 8980 — nicht zum Handwerk gehören, auch dann nicht, wenn sie als zusätzliche Beschäftigung eine Wäscheannahmestelle unterhalten, da diese Zusatzbeschäftigung eine kaufmännische Tätigkeit darstellt. Heißmangclbetriebe gehören deshalb nicht zur Fachinnung der Wäschereien und Plüttcreiea. sondern unterstehen der eigenen Pflicht-Organisation, dem obigen Reichsverbande. — Durch die Ministerialverordnung sind alle Heißmangelbetriebe, soweit sie vor dem 6. Mai 1933 der Fachinnung der Wäschereien angegliedert waren, seit diesem Tage zwangsläufig von dieser losgelöst, ohne daß es dazu einer besonderen Abmeldung bedurfte. Ebenso ist seit dieser Zeit kein Heid mangelbetrieb mehr verpflichtet, irgendwelche Anordnungen der Obermeister der Fachinnung (Abgabe von Erklärungen, Aushängung von Schildern und Zahlung von Betträgen) zu beachten. In Zweifelsfällen wende man sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder direkt an den Reichsverband in Nürnberg. 8

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