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Der jüdische Handwerker · 1935-09-01 · 9 (9.1935) · p. [Seite]

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Journal
Der jüdische Handwerker
Volume
27 (1935)
Issue
9 (9.1935)
Date
1935-09-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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Das tägliche Recht Sie müssen wissen, daß ... der Werberat der deutschen Wirtschaft es für unzulässig hält, bei der Werbung auf den Umfang vorliegender oder zukünftiger Auftrage anderer Unternehmungen hinzuweisen, mit denen der Umworbene in Konkarrenz steht Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn der Werbende lediglich Angaben unterbreitet, die der Allgemeinheit zugänglich sind. im Schaufenster nur Plakate angebracht werden dürfen, die auf die vom Ladeninhaber angebotenen Waren oder Leistungen hinweisen. - Ausnahme wird zugelassen für Plakate allgemein volkswirtschaftlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Charak- -tars. Andere Plakate dürfen nur im Innern des Geschäftsraums so angebracht werden, dafl sie von der StraSe aus nicht sichtbar sind. Erhält der Geschäftsinhaber für den Anschlag eine Vergütung, so ist eine Werbeabgabe von _"' i. auch dann zu entrichten, wenn die Vergütung nicht in barem Gelde erfolgt. . < '^wK^BBi es als verbotene Leistungszugabe angesehen wird, wenn schrittlichen Warenangeboten die Aufforderung beiliegt: Werfen Sie die Bestellpostkarte unfrankiert in den Kasten, das Porto tragen wir. Ebenso unzulässig ist es. wenn Warenbestellern der Ersatz der durch telefonische Bestellung entstehenden Kosten zugesagt wird. der Reichswirtschaftsminister einen Erlaß zur Wirtschaftswerbung herausgegeben hat, indem er in einem Schreiben an den Reichstand des deutschen Handwerks und die übrigen Wirtschaftsorganisationen ausführt, dafl ein Sparen bei den Werbekosten unzweckmäßig und kurzsichtig sei. ~ ::. . * . ,■ seit dem 1. Januar 193* die Vermietung und Verpachtung eingerichteter Räume nicht mehr umsatzsteuerpflichtig ist. Das Beherbergungsgewerbe als solches ist jedoch nach wie vor umsatzsteuerpflichtig. Ein solcher Beherbergungsvertrag liegt dann vor, wenn den aufgenommenen Gästen außer ihren Wohnräumen wenigstens ein gemeinschaftlicher Aufenthaltsraum zur Einahme der Mahlzeiten zur Verfügung steht. ' ■>;'',' die Umsatzsteuer-Ermäßigungen von VI* auf Vi*/« für Großhandels-Umsätze nur dann eintreten, falls die im Gesetz enthaltenen Buchführungsvorschriften beobachtet sind. Soweit diese Vorschriften nicht beachtet, sind, verbleibt es bei der regulären Umsatzsteuer, auch wenn die Voraus- . Setzungen für eine Ermäßigung sachlich gegeben wären. ... . .:■ * - - <-' eine Verkäuferinnen-Prüfung für den Reichsstand des deutschen Handwerks in allernächster Zeit eingeführt werden wird. Dabei soll ein Lehrvertrag nach einheitlichem Muster abgeschlossen werden, die Ausbildungszeit durchweg 2 Jahre betragen, eine Eignungsuntersuchung vorhergehen und, wenn angängig, Berufsscnulunterricht oder bei seinem Fehlen besondere Kurse eingerichtet werden. ein Reichsverband .für das Blindenhandwerk errichtet ist, der die rechtliche Stellung eines Reichs-Innungsverbandes hat, der blinde Handwerker und solche in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbetreibende zusammenschließt, die Uberwiegend Blinde beschäftigen, sowie sonstige Unternehmungen, die blinde Handwerker beschäftigen und ihre Waren als Blindenwaren vertreiben. <Ä^^^'>\.:'^^^4^^\iV^yri ''- auch der Handwerker, der sein Handwerk als offenes Ladengeschäft betreibt, zur Anbringung seines Familiennamens und mindestens eines Vornamens an der Außenseite des Ladens in deutlich lesbarer Schrift verpflichtet ist Jedes Geschüftslukal, in das Kauflustige ohne Unterschied Iiineingehen können, gilt als offener Laden. Bei einer Verpachtung ist der Name des Pächters anzugeben, bei mehreren Beteiligten die Namen aller Beteiligten. Markt-Hallen-, Wochenmarkt- und Privatmarkt-Stlnde nicht den Vorschriften des Einzelhandelssrhutzgesetzea unterliegen, dementsprechend frei errichtet oder verlegt werden können. © das Austragen von Waren, die vor? Uhr abends gekauft sind, nach Ladenschluß durch den Geschäftsinhaber oder — unter Beachtung der Arbeltszeitbestimmung — durch Angestellte oder Lehrlinge für zulässig erklärt worden ist Dagegen ist die unmittelbare Aushändigung der gekauften Ware nach Ladenschluß an den Käufer unzulässig. Das Gleiche gilt bezügl. der Sonntagsruhe. Arbeitgeberbeiträge loh nsteuerpf lieht ig sind, sofern eine Ueberversicherung des Angestellten eintritt und er damit in eine Versicherungsklasse einer Lohnstufe kommt, die ihm nicht zusteht Eine derartige Leistung des Arbeitgebers wird nämlich als zusätzlicher Arbeitslohn angesehen. das Fordern einer Abstandssumme vom Landgericht Berlin für sittenwidrig erklärt worden ist wenn nicht gleichzeitig vom Hauswirt entsprechende Gegenleistungen übernommen werden. Allerdings ist diese Entscheidung des Landgerichts Berlin nicht unangefochten, da das Landgericht Hamburg sich in einer Entscheidung vom Juni d. J. auf den entgegengesetzten Standpunkt gestellt hat. Anstellungsverträge stempelsteuerpflichtig sind, auch wenn sie lediglich einseitig durch ein Bestätigungsschreiben beurkundet werden, das die Einzelheiten des Dienstverhältnisses enthält Stempelsteuerpflichtig sind nicht Lehrverträge und solche Anstellungsverträge, bei denen ein Jahresgehalt unter RM 1500.— vereinbart wird. Dies gilt nicht für die Anstellungsverträge von Provisionsvertretern. der Wehrdienst lediglich ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist und Beurlaubung ohne Lohn und Gehalt zur Folge hat Sowohl der BetriebsfUhrer uls auch der Einberufene müssen den Arbeitsvertrag ausdrücklich kündigen, wenn er nach Beendigung der Militärzeit von dem einen oder anderen nicht fortgesetzt werden wolle. iiiritfii tffMi"! li^ltf1 f^i''wftlWaWitfffmhilft* ' -t- >'; *i '*4*äaMuannto! Kraftwagen nach der neuen Reichsstraßea-Verkehrsonlnnng umgemeldet werden müssen. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, eine Aenderung seiner Wohnung der Zulassungsstelle mitzuteilen. V~ ♦> •.■"'V''- Bauern und Landwirte, die sieh im Entschuldungsverfahren befinden, verpflichtet sind, die während des Verfahrens fällig werdenden Zinsen an die Gläubiger zu entrichten. Die Entschuldungsstelle hat regelmäßig eine Anordnung zu erlassen, in der die Höhe der zu zahlenden Zinsen zu bestimmen ist. Kommt der Betriebsinhaber trotz vorhandener Mittel dieser Verpflichtung nicht pünktlich und vollständig nach, so ist zu prüfen, ob das Verfahren wegen Entschuldungsunwürdigkeit aufgehoben werden kann. ■• v ' * die Witwen Ledigensteuer zu zahlen haben, wenn sie kinderlos sind. Als ledig gelten die Witwen auch dann nicht, wenn sie keine lebenden Kinder mehr haben und nicht für solche sorgen mUssen. Jedoch tritt bei Früh- und Fehlgeburten eine Befreiung von der Ledigensteuer nicht ein. .■' ■'— '.■■'*' bei Abzahlungsgeschäften weder ein persönlicher auf den Käufer zugeschnittener Maßstab angelegt werden darf, noch Verhältnisse zu berücksichtigen sind, die infolge besonders günstiger Gestaltung außergewöhnlich vorteilhaft erscheinen. Maßgebend ist die Preisbemessung lediglieh unter Berücksichtigung des gewöhnlichen Wertes der Gebrauchsüber- Inssung. Ebenso ist der Abnutzungswert nach dem gegenständlichen Wert der Benutzung zu bemessen. - ' ''^ttjÄfeoHllS^. ■ t * der Provisionsanspruch bei Maklern schon mit dem Zustandekommen des vermittelten Vertrages verdient ist Unberührt bleibt der Anspruch bei einer späteren Aufhebung. Diese Vorschrift gilt nicht für Versicherungsmakler, die wie Handlungsagenten zu behandeln sind, bei denen Voraussetzung für die rechtliche Erlangung des Pro visionsanspruches ist, dafl das Geschäft auch tatsächlich zur Ausführung kommt. Dr. Manfred Meyer.

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