Der jüdische Handwerker
- Journal
- Der jüdische Handwerker
- Volume
- 27 (1935)
- Issue
- 3 (3.1935)
- Date
- 1935-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
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Keine Abzeichen für Nichtarier Die Rhein NSZ-Front, Neustadt/Haardt, schreibt unter dem 12. März 1935: „Der Reichstand des deutschen Handwerks hat m einer Durchführungsbestimmung zur Handwerksordnung bestimmt, dafl das Reichshandwerkszeichen von nichtarischen Handwerkern nicht getragen werden dürfe. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Und trotzdem war diese Bekanntmachung notwendig, denn es würde nicht wundernehmen, wenn die wenigen Talmud-Jünger, die sich zu einer Handarbeit bequemen, eines Tages stolz wie die Spanier sich das Ehrenzeichen des deutschen Handwerks auf die mosaische Brust heften würden." Es darf wohl als allgemein bekannt angenommen und vorausgesetzt werden, daß seit Jahrzehnten tausende jüdischer Menschen und in ständig steigender Zahl sich der schöpferisch-tätigen Handarbeit mit besonderer Liebe und Sorgfalt widmen. Sie alle sind eingegliedert in die für sie zuständigen Innungen. Der Wille der Reichsregierung, keine rassenmäßigen Unterscheidungen in der Wirtschaft, besonders aber im Handwerk einzuführen, kommt in allen, vornehmlich aber in dem jüngst erlassenen Gesetz zum vorläufigen Aufbau des Handwerks klar zum Ausdruck. Walter Callmann 50 Jahre Am 16. Marz begeht unser Freund und Kollege, Herr Schlossermeisler - ' Walter Callmann, Berlin NO SS, Greils walder Str. 140-141, seinen 50. Geburtstag. Einer alten Handwerker-Familie entstammend — sein Grofjvater und sein Vater waren bereits Schlossermeister — hat es der Jubilar kraft seiner hervorragenden lachlichen und persönlichen Fähigkeilen verstanden, sein Unternehmen zu einem großangelegten Musterbetrieb auszugestalten, der in der gesamten Branche und darüber hinaus größte Anerkennung und Wertschätzung gefunden hat. Voll Stolz zahlen wir ihn zu den Unseren. Callmann beschäftigt heute weit über hundert Facharbeiter. Er hat sich stets lür. die Heranbildung eines hochqualifizierten Nachwuchses mit besonderem Erfolg eingesetzt, was schon daraus ersichtlich wird, dal] er jahrelang Prüfurrgsmeisfer der Berliner Schlosser-Innung war. Darüber hinaus gehörte er lange Jahre dem Vorstand der Berliner Handwerkskammer an. Seiner energischen und zielbewußten Persönlichkeit hat die gesamte deutsche Judenheit vieles zu danken. Als Mitglied des engeren Führerrats des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten wie als Vorsitzender des Landesverbandes Berlin und Mark hat Callmann, der als Oberleutnant in nahezu drei Jahren in den schweren Kämpfen vor Verdun hohe Auszeichnungen erwarb, unter Einsatz seiner ganzen Persönlichkeit für das gesamtjüdische Interesse außerordentliche Dienste geleistet. Keinem Würdigeren konnte der jüdische Handwerkerstand die Vertretung in der Spitzenorganisation der deutschen Juden übertragen. Die Reichsvertretung berief ihn denn auch auf Vorschlag des Zentralverbands jüdischer Handwerker in den neugebildeten Handwerker-Ausschuß. Dem Jubilar, unserem Kollegen Walter Callmann, sprechen wir auch an dieser Stelle unsere herzlichste Gratulation aus. Wir danken ihm zugleich für die jederzeit bereitwillige tätige Mitarbeit zur Erreichung unserer großen Ziele, zur Sicherung und Förderung des jüdischen Handwerkerstandes in Deutschland und sind gewiß, daß das gesamte deutsche Judentum darin sich einig fühlf. Wir wünschen, daß es ihm vergönnt sein möge, noch lange Jahre im Vollbesitz seiner bewährten Kräfte sich einzusetzen lür die Fortentwicklung seines eigenen Unfernehmens, des jüdischen Handwerkerstandes und für die gesamte deutsche Judenheit. Nichtarier in den Innungen Im Apschluß an Unstimmigkeiten zwischen einigen Mitgliedern und den beiden Obermeistern einer Handwerkerinnung weist das „Deutsche Schneiderfachblatt" in München darauf hin, daß die 1. Verordnung zum Handwerksaufbau, welche die Rechte und Pflichten der Innungsmitglieder regelt, keinen Unterschied zwisch.en~ Ariern und Nichtariern kennt. Wer in Deutschland ein Handwerk betreibe, müsse ohne Rücksicht auf die Rassezugehörigkeit Innungsmitglied sein. Dabei hätten alle Mitglieder, soweit das ..Gesetz keine Ausnahmen macht, gleiche Rechte und, Pflichten. Der angegriffene Obermeister habe sich daher richtig verhalten, als er einen Antrag ablehnte, nichtarische Mitglieder von einer Innungsversammlung aaszuschließen. Sein Verhalten sei aber nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus Zweckmäßig-" keitsgründen richtig gewesen. Wenn der Nichtarier von den Versammlungen au«ge«e«lossen wäre, dann träfe dieses Verantwortungsrecht nur die arischen,Mitglieder, und im übrigen könnte der Nichtarier sich leicht damit entschuldigen, er habe von dem, was-verhandelt worden sei. keine Kenntnis gehabt. Habe, so heißt es in dem Fachblatt weiter, ein Mitglied irgend etwas vorzubringen, was er in Anwesenheit der nichtarischen Innungsmitglieder nicht verhandelt wissen wolle, so könne es den Obermeister vorher in Kenntnis setzen und dieser könne dann eine „interne Versammlung der arischen Innungsmitglieder" einberufen. Die Art der Versammlungsleitüng stehe allein dem Obermeister zu, der nach Recht und Zweckmäßigkeit zu handeln habe und die richtigen Maßnahmen treffe, wenn er vorher verständigt werde. / Steuerkalender vom 15. Man bis 15. April 1935 Evtl, Anfragen sind an die Geschäftsstelle des Verbandes, Berlin WSO, Nachodsfr. 8, zu richten. In besonderen.Steuerfällen steht zur Information und Raterteilung ein Sachbearbeiter zur Verfügung. Am 15. Mari Grund- und Gebäudesteuern. Ohne Schonfrist. An Steuerkasse. . 15. MI» Lohnsummensteuer (Freigrenze RM 500.—), 1,61" ii der im Februar gezahlten Lohnsumme. Ohne Schonfrist. An Steuerkasse. 5. April Lohnsteuer, Zahlung der im März einbehaltenen Betrage. Ohne Schonfrisf. An Finanzamt. 5. April Bürgersleuer, Zahlung der im März einbehaltenen Beträge. Ohne Schonlrist. An Sfeuerkasse. . 10. April '^Umsatzsteuer für Monats- und Quartalszahler. Ohne Schöntatst. An Finanzamt. . IS. April Lohnsummensteuer auf die im März gezahlte Lohnsumme (w. o ). Ohne Schonfrisf. An Steuerkasse. . IS. April Grund- und Gebäudesteuern. Ohne Schonfrisf. An Steuerkasse. Juristische Sprechstunde Die juristische Beratung für unsere Mitglieder aus Handwerk und Mittelstand findet an jedem Mittwoch Nachmittag zwischen 4 und 5 Uhr: I, durch unseren Syndikus. Herrn Dr. Manfred Meyer, in den Räumen des Kreditver«ins. N 24, Oranienburger Str. 3, 2. durch unseren (Syndikus, Herrn Fritz Gott lieb, früherer Rechtsanwalt bei den Landgerichten Berlin, in unserer Geschäftsstelle, W 50, Nachodstrafie 8, statt. In besonders dringlichen Fällen stehen unsere Syndici unseren Mitgliedern nach vorherigem telefonischen Anruf auch außer dieser Zeit zur Verfügung. Unsere Stammtische In Eurem Interesse ist es unsere Stammtische regelmäßig zu besuchen. Die nächsten Stammtisch-Abende finden statt: Westen: Restaurant Hefter, Wittenbergplatz 3. Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat. 26. 3. 9. *. 23. 4. Nordwesten: Conditorei Hansa, Flensburger Str. 19. Jeden I, und 3. Mittwoch im Monat. 20.3. 3.4. 17.4. Norden: Conditorei Dobrin, An der Spandaucr Brücke 7. Jeden ^. und 4. Mittwoch im Monat. 27. 3. 10. 4. 24. 4. Nordosten: Hotel König von Portugal. Burgstr. 16. Jeden I. und 3. Donnerstag im Monat. 21.3. 4.4. 18.4. Süden-Südosten: Cafe „Zum Wiener", Kommandantenstr.44a. Jeden 2r und 4. Montag im Monat. 25.3. 8.4. 22.4. Der neu eingerichtete Stammtisch des Bezirks Nordosten findet nunmehr an jedem t, und 3. Donnerstag im Monat im Hotel König von Portugal, Burgstr. 16, statt. AchtungI Berichtigung! .Der Stammtisch des Bezirks Westen findet nicht, wie irrtümlich mitgeteilt, am 24. MHrz, sondern am Dienstag, den 26. März 1939 im Restaurant Hefter, Wittenbergplatz 3, statt. 6