Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 11 (1935)
- Issue
- 41 (11.10.1935)
- Date
- 1935-10-11
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 GEMEINÜEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG 11. Oktobber 1935 15. A\v fest, wie (ebd. 31a) R. Elieser der Grolle erklärte: „Vom 15. A\v an ist die Kraft der Sonne gebrochen, von da ab hörte maji auf, Holz für das Altaifeuer zu füllen, weil es nicht mein trocknete." CA «.';,, ,f..!,,_ 11 *...... J\J «. Ul UV 14W 1^, f%n 4. U Uiil giütj|i.l Ut^i.idUI UH^ i "- . . Jubelfeste aller Kreise des Volkes. Auf einem freien Platze in den Weinbergen vereinigten Bich die jungen Mädchen zu Gesang und Tanz. Alle waren sie in Weib gekleidet. Besonders kennzeichnend für das Fest war, daß die Mädchen ausnahmslos in ausgeliehenen Gewändern zum Feste erschienen: „Die Tochter des Königs borgte sich von der Tochter des Hohepriesters; die Tochter des Holiepriesters borgte sich von der Tochter des Priester-Vorstehers; die Tochter des Pncstcr-Vüistciie.i;> büigti sich von der Tochter des Feldpriesters; ... und die übrigen Israelitinnen borgten eine von der anderen, um die nicht zu beschämen, die keine hatten." Bei diesem jubelnden Feste pflegten Bich die anwesenden männlichen Zuschauer ihre Lebensgefährtinnen auszusuchen. Die Madchen sangen Reigcnlicder, die in dem Gedanken gipfelten, „Jüngling, erhebe deine Augen und schaue, wen du wählst, richte deine Augen nicht auf Schönheit, richte deine Augen auf Familie (so heißt es in der Schrift (Koh. 31,30)]: trügerisch ist die Anmut, eitel die Schönheit, nur eine gottesfürchtige Frau, die ist zu loben." ... Auch gegen dieses Fest richtete sich die Gegnerschaft der Sadduzäer. Es wurde versucht, den Anlali zu dem Feste, die Einlieferung der Holzspende beim Heiligtume, zu verhindern, doch war seine Verankerung im Leben des Volkes so stark, daß das Volk sich mit allen Mitteln dagegen zu wahren wußte. Als Salome Alexandra den Frieden mit dem Volke suchte, konnte sie kein besseres Mittel anwenden, als die Feier dieser Volksfeste, wie auch anderer Feste, die nicht in so großem Rahmen begangen wurden, doch aber vom Volke gewollt waren, zu sichern, wie die Feier bei der Ernte der Garbe für das Speiseopfer des Omer, oder beim Einsammeln des halben Schekel für die Tempelbedürfnisse uder ähnlicher im Volke geübter Bräuche. Im heutigen Palästina ist schon das erste Wiederaufleben jüdischer Volksfeste zu verzeichnen: der 15. Schwat, das Fest des Frühlingsanfanges, hat Formen angenommen, die an jene rauschenden Feiern im alten jüdischen Volkstum erinnern. Je mehr eine Verbundenheit jüdischer Menschen mit jüdischem Boden sieh festigen wird, desto stärkere Prägung werden jüdische Volksfeste erhalten. Rabbiner Gustav Cohn. Polnische Ehesachen vor deutschen Gerichten. Wir entnehmen die folgenden Ausführungen zu der neuerdings wieder aktuell gewordenen Frage, einer längeren Arbeit aus der Feder von Justizrat Jacob Lissner, Berlin, indem wir bemerken, daß bisher nnrb nicht feststeht ob da? SXcbsischc Oberlandesgericht und seine Untergerichte sich der in dem Aufsatz behandelten Rechtsprechung des Kamniergerichts anschließen werden. Am 1. Juni 1934 ist Deutschland aus dem Haager internationalen Ehescheidungsabkommen ausgeschieden. Damit sind die Erleichterungen fortgefallen, die das Abkommen für die Erweiterung der zuständigen Gerichtsbarkeit und für die Anerkennung deutscher Scheidungsurteile mit sich gebracht hatte. Es erhebt sich daher die Frage, inwieweit die deutschen Gerichte für die Ehescheidung von Angehörigen früherer Vertragsstaaten heute noch zuständig sind. Die Frage ist bereits praktisch geworden bei Scheidungsklagen polnischer Staatsangehöriger; ihre Bedeutung für die zahlreichen in Deutschland lebenden Polen rechtfertigt eine kurze Betrachtung in diesem Blatte. Nach deutschem Verfahrensrecht kann, falls beide Ehegatten Ausländer sind, eine Scheidungsklage im Inlande nur unter zwei Voraussetzungen erhoben werden: einmal muß die deutsche Gerichtsbarkeit auch nach dem Heimatrecht des Ehemannes gegeben sein, und sodann müssen die Scheidungsurteile der deutschen Gerichte auch von den ausländischen Gerichten grundsätzlich anerkannt werden. Die erste dieser Voraussetzungen ist gegeben: Ein polnisches Gesetz vom Jahre 1926 bestimmt, daß für polnische Ehegatten, die ihren Wohnsitz im Auslände haben, auch die Oerichte des Auslandsstaates zuständig sein sollen. Die zweite Voraussetzung liegt jedoch nicht mehr vor, denn aus dem Umstand, daß Deutschland aus der Haager Konvention ausgeschieden ist, leiten polnische Gerichte das Recht ab. deutsche Scheidungsurteile nicht mehr anzuerkennen. Daraus ergibt sich für die deutschen Oerichte die Frage, ob sie für die Scheidung polnischer Ehen noch zuständig sind, Das Kammergericht hat diese Frage verneint. Es ist wahrscheinlich, daß auch andere deutsche Gerichte dieser Rechtsprechung folgen. Die in Deutschland lebenden Polen würden sich dann mit Scheidungsklagen au ihre heimatlichen Gerichte wenden müssen. rv.. C«|,...:„I......i:......c r\_____ i i■ . . - it . . « * Seiten oiaaisaiigenoi igen oei i jurciiiiihrung inrer thesaenen erwachsen, beschränken sich aber nur auf Scheidungsklagen. Sit liegen jedoch nicht vor bei Klagen wegen Feststellung des Bestehen¬ oder Nichtbestehens einer Ehe, bei Ehenichtigkeits- oder Eheanfechtungsklagen und bei Klagen auf Wiederherstellung des ehelichen Lebens. Für diese Ehesachen hat sieh an der Zuständigkeit der dein scheu Gerichte nichts geändert. Ferner steht den Polen dii deutsche Gerichtsbarkeit für die Fälle der sogenannten hinkende: Ehe offen, d. h. für diejenigen Ehen, die nach deutschem Rech gültig, aber nach polnischem Recht ungültig sind. Auch Staatenlos haben weiterhin die Möglichkeit, in Deutschland ihre Scheidung klagen durchzuführen. Noch ungeklärt ist die Frage, ob das Ausscheiden Deutschland> aus dem llaager Schiedsabkommcn rückwirkende Kraft hat, ob alsn für eine Ehescheidung, die schon vor dem 1. Juni 1934 rechtshängi:; geworden ist, die deutschen Gerichte zuständig geblieben sind. Der führende Kommentar zur deutschen Zivilprozeßordnung vertritt die Ansicht, die deutsche Gerichtsbarkeit sei in diesen Fällen gegeben Das Kammergericht hat sich jedoch hierzu noch nicht ausdrücklich geäußert; es hat aber bereits insofern eine günstige Vorentscheidung getroffen, als es dem Ehescheidungskläger, den das Landgericht wegen Unzuständigkeit abgewiesen hatte, das Armenrccht bewilligte. Jüdische Zeitschau Lehrerausbildung für Palästina! Als eine große Schwierigkeit bei der Vorbereitung für Berufe in Palästina hat sich das Fehlen von Institutionen bemerkbar gemacht, deren Ziel eine fachlich hochwertige und palästinozentrische Ausbildung von Lehrkräften für Palästina ist. Das Bedürfnis nach gut ausgebildeten Lehrern, die aus Deutschland kommen und die mit der Kultur und der Mentalität des deutschen Juden vertraut sind, ist gerade heute im Lande grolier denn je. Andererseits sieht eine große Anzahl junger Menschen ihre Aufgabe in einer pädagogischen Arbeit in Palästina und sucht eine Ausbilduii<gsstätte, die nicht nur allgemein-jüdisches und fachliches Wissen vermittelt, sondern in deren Mittelpunkt die H e b r a i s i c <• r u n g des Denkens und des Lehrstoffes steht, und deren Absolvierung damit die Garantie für eine Fortsetzung und einen Abschluß der Ausbildung in Palästina ohne Zeit- und Energieverlnst durch Sprachschwierigkeiten gibt. Mit der Gründung der Lehr ervorbereitungskursc in Breslau ist nun in begrüßenswerter Weise diesem akuten Mangel Abhilfe geschaffen worden. Das Wesentliche und Charakteristische dieses Seminars ist, daß hier erstmalig der fachliche Stoff — zunächst in allen judaistischen Fächern — in hebräischer Sprache übermittelt wird. Unter der pädagogischen Leitung von Dr. J. R a b i n erteilen neben dem Leiter der hebräischen Sprachschule I. Reznicov, vor allem die Dozenten des jüdisch-theologischen Seminars und die ersten Fachkräfte der jüdischen Schulen in Breslau Unterricht in Hebräisch (Grammatik, Konversation, Literatur, Literaturgeschichte), Bibel, Mischna, Agada, jüdischer Geschichte, Weltgeschichte, Pädagogik, } Psychologie, Naturwissenschaften, Englisch und Arabisch durchzuführen. Die Ausbildungszeit ist auf zwei Jahre berechnet. Das Wintersemester beginnt am 1. November 1935. Neuanmckiuugeti werden noch entgegengenommen. Anschrift: Dr. J. Rabin, Breslau, Wallstr. 14. S. Die bestehenden Mischehen und das Nürnberger Gesetz. Das „Deutsche Nachrichtenbüro" teilt mit: „Im Zusammenhang mit dem in Nürnberg vom Reichstag beschlossenen Gesetz zum Schutze des j deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935, das | Mischehen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artver- : wandten Blutes verbietet, ist vielfach die Vermutung ausgesprochen | worden, daß auch bereits bestehende Mischehen durch das Gesetz erfaß! § werden. Diese Annahme ist unzutreffend; der Bestand solcher M'schehen, soweit sie vor dem 17. September, dem Tage des Inkrafttretens des » Gesetzes, geschlossen sind, wird durch das Gesetz nicht berührt. (JTA1 I Vier jüdische Gelehrte aus Deutschland an der Kunstgeschichtlichen Abteilung der New Yorker Universität. Wie der Vorsitzende der Abteilung der New Yorker Universität für Kunstgeschichte, Professor Walter W. S. Cook, bekannt gibt, befinden sich unter den sieben führenden europäischen Kunstwissenschaftlern, die von der New Yorker Universität zu Vorträgen über Kunstgeschichte verpflichtet wurden, \ier jüdische Gelehrte aus Deutschland, u. zwar Walter Friedländer aus Fr»" bürg, Dr. Karl Leo Heinrich Lehmann-Hartleben aus Münster, Dr. Erwin Panofsky aus Hamburg und Dr. lulius S. Held aus Berlin. (JTA Unsere Gemeinde. Mitteldeutsche Lehrerforthildungstagung. Auch in diesem Jahre findet in Leipzig eine Lehrerfoitbildiingstagiing statt, die eine gl Zahl in Mitteldeutschland tätiger Lehrer in Leipzig vereinigen Wirft Vorgesehen ist das folgende Arbeitsprogramm: Direktor Adler* Stuttgart: Methodik des Musikunterrichts; Prof. Dr. Bondy, FrariK' furt a. M.: Schule, Elternhaus und Jugendbünde; Dr. EpsteiJli Frankfurt a. M.: Der Deutschunterricht an der jüdischen SchuKi Stud.-Rat Dr. Leschnitzer, Herlin- Das Erziehungsziel der |U0>