Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 13 (1937)
- Issue
- 30 (23.7.1937)
- Date
- 1937-07-23
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 GEME1NDEELATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG 23. Juli 1937 Unsere Gemeinde Einwanderung nach Brasilien vorläufig gesperrt. Der Hilfsverein der Juden in Deutschland gibt folgendes bekannt: Nach Auskunft der zuständigen Konsulate in Deutschland werden zurzeit Einwanderunesvisa für Hraeiii.»« vorläufig T.izY.i ...v'..i viicüi. ls handelt sich hierbei voraussichtlich nur um eine provisorische Maßnahme, »he auf Ontmf einer KibfelanWClSUUg iLiläutüdigcil iVlüliaicuuillb iil ivio ue Janeiro getroffen worden ist. Von dieser augenblicklichen Einwandeningssperre abgesehen, besteht aber Anlaß, erneut vor der Inanspruchnahme all jener Büros und Firmen zu warnen, die ihre Dienste zur Beschaffung von Einwanderungsmöglichkeiten nach Brasilien in Zeitungsinserateu anbieten. Die von diesen Büros angewandten Praktiken stellen häufig Verletzungen oder Umgehungen der brasilianischen Gesetze dar und bringen für die Einwanderer selbst das größte Risiko mit sich. Bezüglich des kürzlich im „Israelitischen Familienblatt" erschienenen Artikels über „Siedlung in Brasilien" ist festzustellen, daß der Hüfsvciciu keinerlei Unterlagen für die Beurteilung des dort angedeuteten Projektes erhalten hat und daher jede Verantwortung auf das entschiedenste ablehnt. Die Leipziger Beratungsstelle des Hilfsvereins schließt sich diesen Ausführungen mit einer eindringlichen Warnung an, irgendwelche Schritte zu unternehmen, ohne sich mit der hiesigen Stelle in Verbindung gesetzt zu haben, da sowohl der einzelne wie die jüdische Allgemeinheit dadurch geschädigt werden. Gottesdienste vom 30. juii bis 5. Aug. Gemeindesynagoge. Freitag, 30. Juli 1937, Abendgebet 19 Uhr mit Predigt. S'onnabend, 31. Juli 1937, Morgengebet 9 Uhr, Nachmittagsgebet 20,20 Uhr, anschließend Lehrvortrag, Abendgebet 20,51 Uhr. — Gottesdienst an Werktagen in der Ez-Chaim-Synagoge. Synagoge Ez-Chatm, Otto-Schill-Straße. Freitag, 30. Juli, Abendgebet 19,15 Uhr. Sonnabend, 31. Juli, Morgengebet 8,30 Uhr, Minchoh 17 Uhr, Ausgang 20,51 Uhr. — Wochentag: Morgens 7 Uhr, abends 19 Uhr. Talmud - Tho^a - Synagoge, Keilstr. 4 Freitag, 30. Juli, abends 19 Uhr. Sonnabend früh 8,30 Uhr, Mincha 17 Uhr, Ausgang 20,51 Uhr. — Wochentags früh 7 Uhr, abends 19 Uhr. Synagoge „Ohel Jakob", Pfaffendorfer Str. 1. Freitag, 30. Juli, Abendg. 19 Uhr. Sabbat, 31. Juli, Morgeng. 8,30 Uhr, Minchag. 17 Uhr, Abendg. 20,51 Uhr. — Wochentags: Morgeng. 7 Uhr, Abendg. 19 Uhr. Personenstandsnachrichten Trauungen: Dienstag, 20. Juli 1937, Fräulein Chaja Lea Schapira, Gottschedstraße 19. mit Herrn Dr. Michel Walltuch, Eutritzscher Straße 2. Mittwoch, 28. Juli 1937, nachm. 5 Uhr, Fräulein Luise Sand, Crottendorfer Straße 4, mit Herrn Fritz Outtmanr., Pfaffendorfer Str. 16, im kleinen Betsaal der Synagoge. Todesfälle: 12. Juli 1937 Zelda Fiselzon, Yorkstraße 9. 14. Juli 1937 Samuel Friedeberg, Norderneyer Weg 9a. 15. Juli 1937 Agnes Strauß, Springerstraße 20. Aus dem Gemeindeamt Herbstlehrgang der hebräischen Sprachkurse. Mitte August 1937 beginnen die hebräischen Sprachkurse wieder. Der Unterricht wird in gleicher Weise wie bisher erteilt. Darüber hinaus werden folgende neue Kurse eingerichtet: a) Anfänger kurs für Kinder von 8 —10 J a Ii r e n. b) A n f.«n g e r k u r s für Erwachsene. Die Bedingungen für die Zulassung zum Unterricht ändern sich jedoch. Es gelten künftig folgende TeilnahmebedinVg u ii g e n : 1. Der Herbstlehrgang der hebräischen Sprachkurse dauert von Mitte August bis Ende Dezember 1937. 2. Das Hörergcld für den Herbstlehrgang ist im voraus an die Kasse des Sozialamtes zu entrichten (Postscheckkonto Leipzig Nr. 33 590). 3. Das Hörergeld für den Herbstlehrgang beträgt in der Regel RM. 12,—. Angehörige der Jugendbunde und Schüler bis 18 Jahren zahlen gegen Vorlegung des Bundes- oder Schülerausweises nur RM. 8,—. In Ausbildung begriffene mittellose Chalu/.im und Erwerbslose zahlen gegen Vorlegung des entsprechenden Ausweises R M. 4, . Das Hörergeld für Schüfer der jüdischen Schulen kann auf Wunsch in Monatsraten von je RM. "2, von der Schulkasse zusammen mit dem Schulgeld eingezogen werden. Ermäßigungen des Hörergeldea können nur in ganz besonderen Ausnahmefällen auf Orund ausführlich begründeten, an das Sozialamt der israelitischen Religionsgenieinde zu Leipzig gerichteten Gesuches zu« gestanden weiden. 4. Für den Herbstlehrgang werden neue Hörerkarten ausgestellt. Die alten Karten verlieren damit ihre Oflingk e i t. i >iese H örerkart e n werden erst n a c Ii E i n g a n g des Hörergeldes den Hörern durch die Post zugestellt. 5. Die'Teilnahme an den Kursen ist nur gegen Vorzeigung der Hörer karte zulassig. 6. Sämtliche Hörer müssen sich für den Herbstlehrgang schriftlich beim Sozialamt, Humboldtstraße 13, oder mündlich an der Kasse des Sozialamtes neu anmelden. Die Ob Weisung oder Einzahlung des Hörergeldes gilt als Anmeldu: . 7. Die Anmeldefrist für den Herbstlehrgang läuft bis 10. Augu t 1937. Einwanderungsmöglichkeit nach Chile. Der Hilfsvercin der lud iu Deutschland gibt folgendes bekannt: F* h««t»»h* zurzeit für vi;.,. bi.Micn4tr Anzahl von Eamilien eine Einwanderungsmöglichkeit nach Chile, doch ist diese an folgende Bedingungen geknüpft: Es muii sich um kinderreiche Familien handeln, deren Familienvater nicht mehr als 40 Jahre alt ist und einen manuellen Beruf ausübt; fertur darf es sich nicht um Staatenlose handeln. Außerdem muß die Familie in der Lage sein, auf Grund des Runderlasses 153 36 (der d;.n Kleinkapitalisten einen 50O/o igen Transfer von höchstens 8000 Mark gestattet) einen Betrag transferieren zu können. Zuschriften sind zu richten an den Hilfsverein der Juden in Deutschland e.V., Berlin W35, LudendorffstraRe?0. 500 Zertifikate für Jugendaiijah in den nächsten Monster.. Die Presseabteilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland teilt mit: Die Jugendaiijah ist erfreulicherweise in der Lage, ein Programm für die Arbeit der nächsten Monate aufstellen zu können. Nach einer Zeit der Ungewißheit über die Haltung der Palästinaregierung gegenüber den Wünschen um die Zuteilung von Zertifikaten liegt eine eindeutige, positive Stellungnahme vor. Es werden Zertifikate für jede Siedlung gesondert ausgegeben. 100 Zertifikate für das Emek-Hayarden sind bereits genehmigt, ebenso 30 Zertifikat: für Mischmar Haemek und 50 für Kfar Jehoshua. Die Anträge für die Siedlungen Givat Brenner, Kwuzath Schiller, Kfar Jecheskiel und Tel-Chaj stehen vor einer günstigen Erledigung. Auch religiöse Jugendliche werden Anteil an der Alijah der nächsten Monate haben können, da die Bauarbeiten am religiösen Jugenddorf bei Kfar Chassidim rasch vorwärtsschreiten. In den landwirtschaftlichen Schulen Ben Schemen und Mikwah Israel konnten eine Anzahl von Plätzen für die Jugendeinwandeier aus Deutschland bereitgestellt werden. Die Vorbereitungsarbeiten für diese Gruppen sowie für die gesamte andere Alijah werden wie bisher geleitet von der Jüdischen Jugen 1hilfe E.V., Bcrlin-Charlottenburg 2, Kantstr. 15S. Tel. 91 555b-bl Zertifikate für das Kinder- und Jugenddorf Ben Schemen. Die Presseabteilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland teilt mit: Dem Kinder- und Jugenddorf Ben Schemen in Palästina stehen für das am 1. Oktober beginnende Schuljahr noch eine beschränkte Anzahl von Zertifikaten zur Verwendung in Deutschland zur Verfügung. Ein Teil dieser Zertifikate soll verwendet werden für Kinder zwischen 12 und 14 Jahren, die in die Kindergemeinsch:ift (Grundschule) eintreten. Der Aufenthalt in dieser Schule bildet für die Kinder eine gute Vorbereitung, nicht nur für den späteren Übergang in die landwirtschaftliche Fachschule von Ben Schemen, sondern für das palästinensische Leben im allgemeinen. Der zwei bis dreijährige Besuch einer regulären palästinensischen Schule läiit die Kinder nicht nur die sprachlichen Schwierigkeiten leicht überwinden, sondern ermöglicht ihnen eine viel intensivere und nachhaltigere Ausnutzung der Fachausbildung gegenüber denjenigen, die ohne diese Vorbereitungszeit eine palästinensische Berufsausbildung erfahren. Für die landwirtschaftliche Fachschule von Ben Schein n stehen ebenfalls noch einige Zertifikate für Jugendliche im Alter v «1 15—17 Jahren, die eine mindestens achtjährige Schulausbildung nachweisen können, zur Verfügung. Anfragen und Anmeldungen sind /u richten an die Jüdische Jugendhilfe E.V., Berlin-Charlottenbürg 2, Kantstraße 158. Tel 91 5556 -57. Von der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwa" (Hoftmann'sclK Jeschiwa) zu Frankfurt a. M. geht uns die nachstehende Notiz /u. Das Wintersemester an der Hoffmann'schen Jeschiwa beginnt am Mittwoch, den ö. Oktober '937. Schriftliche Anmeldungen für alle vier Abteilungen (Vorbereitungsklasse, Unter-, Mittel- und Oberstufe) werden schon jetzt entgegengenommen, müssen jedoch bis spätestens 18. September eingereicht sein. Der Unterricht erstre kl sich auf. Pentateuch mit Kommentaren, biblisches Schrifttum, Misch n. Talmud mit Kommentaren, Decisoren, Hebr. Grammatik, Neuhebräisch (Lektüre und Konversation), jüdische Geschichte, PaläSti künde und Englisch. Für den Lehrgang in der Vorbereitungskla werden schulentlassene Knaben und Jünglinge aufgenommen, die : If geringe Kenntnisse in den jüdischen Fächern haben. Ahmeldung " mit genauen Altersdaten und Zeugnisse über jüdische Vorbildung und religiöse Lebensführung sind an das Kuratorium der Rabbinischen Lehranstalt Jeschiwa, Frankfurt a. M., Theobald Christstr. 0, zu richten, welches zu jeder näheren Auskunft gerne bereit st. Die Bestätigung der Aufnahme erfolgt rechtzeitig vor Beginn deä neueil ociiicslers. Ergänzung zum „Sozial- und WiMschaftsrecht"- Die Presseabt ihing der keichsvci tretung der Juden in Deutschland teilt mit: erste Ergänzung zum „Sozial- und Wirtschaftsrecht, ausgewählt u! bearbeitet für die Bedürfnisse der luden in Deutschland" von M sterialrat a. D. Fritz Wittelshöf er — Nr. X der Schriften Zentralwohlfahrtsstelle und elvi Abteilung Wirtschaftshilfe bei Reichsvertretung der Juden in Deutschland * ist erschienen, der Ergänzung, die den gesamten Inhalt des . Buches auf den g wältigen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung bringt, besonders hervorzuheben: Die eingehende Neukoinmentierung d ' Bestimmungen des HaushattsbeschaftigungsVerbots, die erweitei Darstellung des Ausuanderimgsreehts, insbesondere iu den Fragil