Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 13 (1937)
- Issue
- 16 (16.4.1937)
- Date
- 1937-04-16
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 2 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Gott-König erblickte Buber in Otto Eißfeldts Schrift: Molk als Opferbegriff im Punischen und Hebräischen und das Ende des Gottes Moloch (1935). Nichts geringeres versuchte dieser Gelehrte als den Nachweis, daß die grausige Hingabe eines Kindes als Opfer unter jenem Namen in älterer Zeit zum legitimen Kulte Israels gehört hätte, und erst von den Propheten und rt™ »<">+2 dzz 5. £uV"va muw iwKamprt worden wäre! Angesichts ewIrftHfirtdcr, gepfcntp'!'^-: Z.u0...___«... Jwuiiti wuu es DUDer nicht allzu schwer, jenen angeblichen Nachweis zu entkräften. Wohl sehen wir sporadisch Israel und sogar Könige (offenbar in Verzweiflung) von der höheren, längst errungenen Stufe in die Sphäre des urzcitlichgemeinsemitischen Kinderopfers zurückfallen, also ihren „Melech" zum „Moloch" nach den Greueln der Völker machen. Aber der Kampf gegen diese Vergötzung des Gott-Königs durchzieht die Bibel von allein Anfange an; wo JWH dem Abraham in Urzeiten wehrt und das Tieropfer als Ersatz annimmt, während z. B. der moabitische Moloch-König von seinem irdischen Vertreter den Tod des Kindes verlangt, um ihm dann Hilfe zu bringen. So stark die Idee ist, daß dem Gott-Könige das ganze Volk und jedes erste Kind „gehöre", als die Blüte der nachwachsenden Generation, so stark ist gleichzeitig der Ablösungsgedanke ausgebildet, hu Qrunde wird ganz Israel zu „Kohanim" berufen, d. h. zu Verwandten, Helfern und Dienern Gottes; erst in zweiter Linie aus ihnen ein Stamm und Stand als eine Stellvertretung eingesetzt. Der echte Melech, als welchen JWH erkannt wurde, verlangte in Wahrheit gerrde das Leben seiner Bfi k e n n e r, einen Wandel in seinen Wegen, die Recht und Gerechtigkeit bedeuteten, und Heiligung seines Namens vor den Augen der Völker. Von der Erfahrung eines solchen Gottes konnte die Gemeinde so leicht nicht mein in roiien (iötzendichbl absinken. In allen Erscheinungen erkannte sie ihn allein wieder, nannte ihn Du, unser Vater, unser König; und sah zuletzt alle Welten unter seinem Regiment jeuer Kölligsbund aber vom Sinai, der Israel uiit seinem Gotte auf Weltzeit verknüpfte, umfaßte die ganze Tatsiichliclikeit des weltlichen Lebens; in ihn einbezogen war eine Verfassung von Kult und Sitte, Wirtschaft und Gesellschaft; aufgehoben die „geläufige Trennung von Religion und Politik". Dem entsprach jene einzig dastehende Feierlichkeit der Zeremonie, wie wir sie im 2. B. Mose, Kap. 24 lesen; Vorbild für so manche Wiederholung als Erneuerung und doch unerreicht als Stiftung eines sakral-rechtlichen Gegenseitigkeitsaktes, da Gott ein Amt an seinem erwählten Volke, dieses an seinem Gotte übernimmt. Als Köuigtibund ist er empfunden, lange bevor es weltliche Könige in Israel gab. Wer sich aber von seiner Nachwirkung bis auf diesen Tag, nachdem längst ein Königtum in Israel wieder erloschen ist, überzeugen will, braucht nur einen Blick in unser Gebetbuch, zumal an den Hohen Festen, zu tun, um der Huldigungen gewahr zu werden, die die Gottesgemeinde allein vor Gottes ewigem Throne niederlegt. 16 April 19371 Ii Welche Bedeutung innerhalb der Gemeinschaft aber der Einzel.I seele nach jüdischer Auffassung zukommt, untersucht Bubcr inE seiner feinsinnigen Schrift: Die Frage an den Einzelnen.! Er setzt sich hier mit Derfkeru wie St im er und Nietzsche,! Oswald Spengler und Carl Sehm;** •"rpfcfiwii-, ucauo-m derawkgicuiM jeaoen mit den Theologen S ö r e n K i r r!- j g 11: d und F »i c ü i. üugarten. Uer große Däne erhob den Einzelnen zur „Kategorie, durch die in religiöser Hinsicht die Zeit, die Geschichte, das Geschlecht hindurch muß", weil sie der Raum des Geistes, der Erweckung, der Belebung sei. Nur Einzelne hätten Umgang mit Gott gehabt; ein Henoch, Noah, Abraham. Der Einzelne entspreche Gott und stehe vor ihm in der Verantwortung; er empfange ja auch die Ansprache Gottes, müsse antworten und gehorchen. Die Menge erzeuge Vorurteile und Irrtümer; das öffentliche Wesen sei ohne Belang für Religion; der Mensch müsse wählen zwischen Gott und seiner gefallenen Schöpfung. Auch Gogarten stützt seine „Politische Ethik" auf die dogmatische Voraussetzung eines Radikal-Bösen im Menschen, der durch Adams Sünde der Macht des Bösen unentrinnbar verfallen sei. Er folgert aber im Unterschied zu Kierkegaard, daß der Mensch nur im Politischen die Möglichkeit der Existenz in der Unterordnung besitze, indem der Staat allein in seiner Souveränität über Leben und Eigentum dem Bösen auf Erden wehre. Demgegenüber beleuchtet Buber die jüdische Auffassung, die der Linzelseele alle ethischen Beziehungen zur Pflicht macht, also ein Gott zugeordnetes Handeln und Leiden am Menschen fordert. Gerade die Ehr ist dafür eine beispielhafte Bindung; und Buber braucht hier das starke Wort: „Wir müssen das Ungetüm des andern zum Engel der Einung verwandeln." Auch das öffentliche Wesen dürfen wir nicht einfach mit Masse und Menge verwechseln. Wir gehören in die Gemeinschaft, in der wir geboren oder in die wir geraten sind. Wir sollen auch unserer Gruppe dienen, mit ihren Besten uns beraten, ihre Meister ehren. Gerade wenn wir uns, fern von einem falsch verstandenen Individualismus, gebunden an unseren Standort wissen, werden wir ebenda frei zu.eigner Verantwortung; denn aller Bindung Voraussetzung bleibt die Freiheit, das Horchen auf die innere Stimme, der Gehorsam gegen Gott. Vor Gott, muß immer die Linzelseele antworten. Im Sinaibund trat zwar die Gemeinde dem göttlichen Partner gegenüber; aber dieser verzichtete bei keinem seiner Worte auf irgendeine Seele in Israel. Keiner war nur gleichgültige Nummer in der Masse, jeder als Persönlichkeit nach seinem unverlier baren Adel geweitet. Denn es bedarf keines Wortes, daß für Buher ein Madikal-Böses selbst vor Gott, geschweige zwischen Menschen, iiudiskutahcl ist; das „Gut und Böse" in uns soll ja bis zum Siege 'des Guten, schrittweise sogar bis zum Heiligen gesteigert werden. Die Leibrentenversicherung — eine Lösung! Unter den Maßnahmen, die den jüdischen Mittelstand vor völliger Verarmung und die jüdischen Hilfs-Institutioncn vor vermeidbarer finanzieller l'ianspruchnahme schützen, verdient die „Leibrenten-Versicherung" bevorzugte Beachtung. Um Mißverständnissen zu begegnen, sei eingangs darauf hingewiesen, daß diese Form der Altersversorgung fast immer nur für Menschen in Frage kommt, die ein Alter von mindestens Ende 50 überschritten haben. Je älter die in Frage kommenden Personen sind, um so geeigneter wirel diese Form der Versorgung. Die Leibrenten-Versicherung wird durch eine Reihe von Lntwicklungs-Tendenzen begünstigt, die für die Lage der Juden in Deutschland kennzeichnend sind: 1. Minderung des Arbeitseinkommens. Die verminderten Lrwerbschanceu sowie die allmählich größer werdende Zahl von (ieschäftsauflösuugen jüdischer Betriebe führt dazu, daß eine immer größere Zahl von Juden, die bisher in den Arbeitsprozeß eingegliedert waren, bei noch vorhandenem Kapitalbesitz zu einein Uentnerdasein gezwungen sind. 2. Minderung aet Kapitalertrages. Während bis vor wenigen Jahren durch die niedrigen Kurse fest verzinslicher Werte sowie durch wesentlich höhere Zinsen eine sehr hohe FffeWtiwerzinsung möglieh war, die bei sichersten und besten Werten einen Zinsertrag von 8 o/0 und mehr als durchaus normal erscheinen ließ, ist im Zuge der Zinssenkungsaktion sowie durch die damit in Zusammenhang stehende Steigerung der Kmsc der fest verzinslichen Werte, der Durchschnictsertrag erstklassiger fest verzinslicher Anlagen auf 41 o bis äußerstenfalls 5 0'o gefallen. 3. Auswanderung der jungen Generation. Die Absieht vieler Eltern, ihr Vermögen einmal ihren Kindern zu hinterlassen, hemmte früher häufig den Abschluß von Renten-Versicherungen, auch da, wo die objektiven Verhältnisse auf eine solche Versicherung hinwiesen. Die Zahl der Fälle, in denen die Kinder älterer Menschen bereits ausgewandert <;.nH, wächst von Tag zu Tag, so daß diese verständliche Rücksicht in immer geringerem Umfang der Renten-Versicherung im Wege steht. 4. f-ortzug aus den Klein gern ein den unter Liquidierung des Besitzes. Mit dem Abschluß einer Renten Versicherung wird es vielen älteren Menschen überhaupt erst möglieh, ihren Wunsch, in ein Altersheim oder in eine Pension einer größeren Stadt zu ziehen, in die Tat umzusetzen, da nur die Steigerung des Kapitalertrages ihres vorhandenen Vermögens sie, wenn dieses Vermögen nicht sehr groß ist, „ortsunabliängig" macht. Die Fälle, in denen ältere Menschen gezwungen sind, mehr oder weniger plötzlich ihr Leben so einzurichten, daß sie bei geringem oder gar fehlendem Arbeitseinkommen ihren 1 ebensunterhalt aus dem Ertrage ihres Kapitalvermögens bestreiten müssen, werden von Tag zu Tag zahlreicher. Leider sind aber die verfügbaren Vermögenswerte nur in den seltensten Fällen ausreichend, um den notwendigen Unterhalt ohne Angreifen des Kapitals zu bestreiten. Wird aber ein Kapital erst einmal angegriffen, so vermindert es sich von Jahr zu Jahr schneller, da durch die Verminderung der Kapitalertrag immer geringer und demgemäß bei gleichem Verbrauch die erforderlichen Kapitalcntnahmen immer größer werden müssen. Wie viele Menschen, die dieser Entwicklung untätig gegenüberstanden und auf „bessere Zeiten" hofften, sind inzwischen völlig verarmt und zur Inanspruchnahme von Wohlfahrtseinrichtungen gezwungen worden. In dieser Lage ist die Leibrenten-Versicherung für entsprechend alte Menschen die einzige sichere Vorsorge, denn sie sichert Ihnen eine von allen Wert- und Zinsschw anklingen vollkommen unabhängige lehenslängliche Versorgung, die, in Zahlen ausgedrückt, sich in den Altern von hO 80 Jahren zwischen ca. 8 und ca. 22 «o, gerechnet vom Einlagekapital, bewegt. So kann z. B. ein 75jähriger Mann mit einer einmaligen Einzahlung von RM. 5000.— sich eine lebenslängliche Rente von ca. RM. 75.— monatlich sichern. Dr. Ernst Mandelbaum. Die Lehrhauskurse des Sommerhalbjahres beginnen in der Woche vom 19- bis 24. April 1937!