Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 12 (1936)
- Issue
- 20 (15.5.1936)
- Date
- 1936-05-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Ii * 12. Jahrgang - Nr. 20 Auflage 3600 StOck I DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG AMTLICHES NACH RICHTEN BLATT DER GEMEINDEVERWALTUNG Die Rechtsbetreuung der Juden in Deutschland Von Hechtsanwalt Dr. H. Löwenheim, Leipzig. Mit der neuen Rechtsanwaltsordnung, dem (leset/ über die Mißbrauche in der Rechtsberatung vom 13. Dezember 1935 und den Austührungsbestimmungen da/u, dürfte die Neuordnung auf dem (icbiete der Rcchtsbetreuung in Deutschland im wesentlichen abgeschlossen sein, und wir Juden müssen uns darüber klar werden, welchen Beschränkungen darnach dis Bearbeitung unserer Rechtsangelegenheiten unterliegt und welcher Spielraum der Betätigung von Juden auf diesem Gebiete verblieben ist. Sachgebiete der R e c h t s b e t r e u u n g. Dazu ist zunächst die Klarstellung erforderlich, um welches Sachgebiet es sich dabei handelt. Rechtsbetreuung isl die Ratserteiiung und Hilfeleistung an andere in Rechtssachen oder, wie das (leset/ sich ausdrückt, die ,,Besorgung fremder Rechtsallgelegenheiten". Die Regelung dieser rechtsbetreuendffl Tätigkeit ist verschieden, je nachdem es sich um das g e s a m t e Rerhtsgebiet handelt oder um Teil gebiete und um die bloße Rechts beratuilg im Innenverhältnis zum Auftraggeber oder auch um die Rechts Vertretung nach außen gegenüber Gerichten und anderen Behörden. Es ist darnach zu unterscheiden, die Rechtsvvahrung für 1. das gesamte Rechtsgebiet gegenüber jedermann (auch sämtlichen Behörden) durch Rechtsanwälte, oder um Sondergebiete, nämlich 2. Patents a C Ii e n durch P a t e n t a n w 8 I ♦ <■ >. Melier- \\i im m» it- MiM^IKir r i ri -i ri S t e u e r h e! f e r oder — bei Vertretung vor den Reichsfinanzbehörden — durch Steuerberater. 4. D e v i s e n s a c h e n und Sachen des Warenverkehrs durch Dev i s e n b e r a t e r, 5. die anderen Rechtssachen ohne die (iebiete zu 2—4 durch Rechtsberater oder — bei Vertretung vor den Amtsgerichten in Zivilsachen — P r o z e 15 a g e u t e n. R e c h t s b e t r e u u u g d e r J U d e n d u rch A r i e r. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dall es in der Rechtsbetreuung keine ,,Autarkie" in dem Sinne gibt, dali Juden nur für Juden und Deutsche nur für Deutsche in Rechtssachen tätig sein dürfen. Insbesondere betont die ,,Judenverordnung der Deutschen Rechtsfront", dali es für Rechtssachen von Juden kein Monopol der jüdischen Rechtsanwälte gibt. Das ist schon deshalb nicht möglich, weil ja die jüdischen RcChtSWahrei mangels Nachwuchs allmählich aussterben müssen. Nur insoweit bestehen Beschränkungen für die Rechtsbetreuung von Juden durch arische Rechtswahrer, als die NS.-Rechtsbetreuungsstellen nur Deutschen offenstehen und als Mitglieder der NSDAP., Amtswalter des NS.-Juristenbundes oder deren Sn/jen Juder. nicht gegeü Deutsche vertreten oder ihnen zur Förderung ihrer Interessen Bescheinigungen ausstellen dürfen. Darüber hinaus lehnt die Deutsche Rechtsfront es ab, ihre Mitglieder gegen Gemeindeabend. Am Dienstag, 19. Mai, pünktlich 8.30 Uhr abends, findet in der Turnhalle der Höheren israelitischen Schule, Gustav- Adolf-Straße 7, ein Gemeindeabend statt, bei dem Herr Landgerichtsdirektor a. D. Dr. jur. A.Wachtel, Leipzig, Goethestraße 1, einen Vortrag über das Thema 91 Planmäßige Auswanderung" halten wird. Hierzu laden wir unsere Gemeindemilglieder ergebenst ein und erwarten, da dem Vortrag das regste Interesse beizumessen ist, einen zahlreichen Besuch. Leipzig, den 13. Mai 1936. Der Vorstand der isr. Religionsgemeinde zu Leipzig. etwaige Angriffe in der Öffentlichkeit wegen der Vertretung von Juden zu schützen. R e c h 18 b e t r e :i u n g durch Jude n. Von den obengenannten Oruppen, die die Rechtsbetreuung als Beruf ausüben, sind es nur drei, in denen Juden noch tätig sein können. Jüdische Steuerberater und Prozellagenten gibt es schon heute nicht mehr. Jüdische Steuerhelfer und Rechtsberater wird es vom 1. Juli 1936 an nicht mehr geben. 1. Rechtsan vi ä 11e. Rechtsbetreuung durch luden wird also — mit den beiden nachstehenden .'......iuimit.ii in Zukunft im wesentlichen nur durch jüdische Rechtsanwälte möglich sein. Unter diesen Umständen ist es von besonderer Bedeutung, dall deren Tätigkeit sich auf das g a n z e Rechtsgebiet Ohne Ausnahme erstrecken darf. Nur eine praktisch bedeutungslose Einschränkung ist insofern zu machen, als jüdische Anwälte als Bevollmächtigte vor den Reichs Steuerbehörden nicht allgemein zugelassen sind, sondern nur von I all ZU i all zugelassen werden. Es ist aber noch kein l all bekannt geworden, in dem die Zulassung verweigert worden wäre. Auch das berufliche Ansehen der jüdischen Anwälte und die Freiheit und Wirksamkeit ihrer beruflichen Arbeit ist voll gesichert. Durch Verordnung des Reichsjustizministers vom 1. Oktober 1933, die sogar im Reichsgesetzblati veröffentlicht wurde, ist ausdrücklich im Hinblick auf die jüdischen Anwälte bestimmt: „Jeder Rechtsanwalt . . .. der ... in seinem Beruf verblieben ist, bleibt nicht nur im vollen Genuß seiner Berufsrechte, sondern hat auch Anspruch auf die Achtung, die ihm als Angehörigen seiner Standesgemeinschaft zukommi. Kein Rechtsanwalt . . . darf in der gesetzmäßigen Ausübung seines Berufes gehindert oder beeinträchtigt werden." Dieser Qrundsatz hat sich auch im Verfahren vor den Arbeitsgerichten durchgesetzt wo die Zulassung vor. Anwälte;; vor. d£r Entscheidung des Vorsitzenden abhängt. Das ist besonders wichtig, weil jüdische Parteien ja von der Deutschen Arbeitsfront nicht vertreten werden können.