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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1936-04-17 · 16 (17.4.1936) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
12 (1936)
Issue
16 (17.4.1936)
Date
1936-04-17
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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12. Jahrgang - Nr. 16 Auflage 3600 Stück 17. Aprii 1936 iiiB/>>ii■ ii■ ii■ 11wkw ni;■ ■ :■ mwmj Ij^^w^mmm^pj^i ^^^^^^~J§^I&41^ DER 3SR AEL1TISCH EN MEIN DE ZU JllliM III* fciMH:ui:fH,niH:nii\w\ti DER GEMEINDEVERWALTUNG Oemeindeabend. Am Dienstag, den 21. April 1936, pünktlich 2030 Uhr, findet in unserer Gemeindesynagoge, Gottschedstraße 3, ein Ciemeindeafoend statt, bei dem Herr * Rechtsanwalt Heinrich Stern, Benin wo,Potsdam«strafe 22b einen Vortrag über das Thema „Jüdische* Arbeit in heutiger Zeit46 halten wird, Mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Redners, der seit Jahrzehnten dem Judentum unschätzbare Dienste leistet, erwarten wir, daß unsere Gemeindemitgiieder zahlreich erscheinen. Leipzig) de» 2. Aprii iy3ö. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. m 1111111 •» ti r n»l*h!>r: Der neue Palästina-Runderlaß. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat am 2. April 1936 einen umfassenden Palüstina-Ruuderlall veröffentlicht. Dieser Runderlaß stellt eine Zusammenfassung der seit 1933 imi Zusammenhang mit den Transfervereinbarungen herausgegebenen Kunderlasse dar. Ihrer Tendenz zur Vereinheitlichung der vielfältigen und sehr kompliziert gewordenen Bestimmungen zur Regelung der devisenrechtlichen Fragen der Auswanderung folgend, hat die Reichsstelle damit Hr («;.» Kodifikation nnd Fmencrttfg der die Auswanderung ina Inii eilenden kunderlasse der vm angegangenen ZusammenfaS8Ung der übrigen die Auswanderung nach anderen Ländern betreffenden devisenrechtlichen Bestimmungen folgen lassen. Soweit in Verbindung mit den in dem Runderlaß enthaltenen devisenrechtlichen Bestimmungen und im Rahmen der gleichzeitig vorgenommenen Neugliederung des Transfer eine Beratung und Unterrichtung der jüdischen Auswanderer im einzelnen notwendig ist, wird diese durch die l ransferorgardsationen und die gemeinsam mit ihnen arbeitenden jüdischen Beratungsstellen erfolgen. (Die Tätigkeit der Auswandererberatungsstellen wird davon nicht berührt.) An dieser Stelle kann nur ein Oberblick über die durch den RunderhB geschaffene Sachlage gegeben werden. Die Vergünstigungen, welche der Palästina-i ransfer jüdischen Auswanderern nach Palistina gewähft, sollen nur solchen Personen zuteil werden, die Palästina nicht als Durchgangsstation in ein anderes Land benutzen, sondern es zu ihrer zukünftigen Heimat machen wollen. D»her wird über den Geltungsbereich im Runderlaß festgestellt, didl seine Bestimmungen auf für solche bisher im Inlande änsasäige Plisuiu-u gciten, ,,dit uci Devisenstelle versichern, daß sie Juden im Sinne des Reichsbürgergesetzes sind, sich zur jüdischen Volksgemeinschaft rechnen und nach Palästina auswandern wollen". In übersichtlicher Form gibt sodann der Runderiah Auskunft über die Voraussetzungen, die für die Zuteilung des Vorzeige g e I d e s bestehen. Er geht hierbei von den die Grundlage für die Einrichtung des Vorzeigegeldes bildenden Einwanderungsbestlmmungen des Landes Palästina aus und erwähnt im einzelnen die Bedingungen, unter denen die verschiedenen Kategorien der Auswanderer nach Palästina das Vorzeigegeld erwerben können. Sowohl die Devisenstellen wie das Publikum und seine Rechtsberater können aus den Bestimmungen des Runderlasses über die Zuteilung des Vor/t igecrekles ersehen, was Auswanderer, mit eigenem Kapital, die mit einem der Visen A I bis A 5 nach Palästina einwandern wollen, zu tun haben. Sie können ferner daraus entnehmen, welche devisenrechtlichen Bestimmungen für Personen mit Cluwaitderungsvisen der Kategorien 15, C und I) gelten, um ihnen die Mitnahme begrenzter Mittel nach Palästina zu ermöglichen. Zusammenfassend ergibt sich daraus, daß als Vorzeigegeld seitens der deutschen De- Visenbehörden alle Beträge bis ni E KHK). - behandelt werden, die ein Auswanderer nach Palästina braucht, um das Linwanderungsvisum zu erlangen. Unter gewissen Voraussetzungen werden Beträge für Auswanderer nach Kategorie C (Arbeiter-Zertifikat), A3 (Handwerker-Zertifikat) und Dl (Angehörige \on anderen Einwanderern) ebenso behandelt. Die durch die bisherigen Bestimmungen nicht lückenlos geregelten Transfermöglichkeiten für bereits ausgewanderte Personen, die aus dem Lande, in welchem sie sich jetzt befinden, nach Palästina weiterzuwandern wünschen, werden nunmehr ebenfalls klargestellt. Der kuudcrlali trifft auch besondere Bestimmungen über Altersgrenze n. Während er davon ausgeht, dali, mit Rücksicht auf nie lange Wartezeit, die von der Genehmigung zum Erwerb des Vorzeigegeides bis zur Zuteilung des Vorzeigegeldes verstreicht, die erforderliche (ienehmigung allen Auswanderungsinteressenten bereits

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