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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1933-10-20 · 42 (20.10.1933) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
9 (1933)
Issue
42 (20.10.1933)
Date
1933-10-20
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 20. Oktober 193 ebenso. Unzählige Fälle völlig unverschuldeter Staatenloser kommen auf das Schuldkonto der unklaren, lückenhaften und einander widersprechenden Bestimmungen der Friedensverträge, auf Grund deren eine oft willkürliche oder nationalistische Verwaltungspraxis zumal in den Nachfolgeländern der Österreich-ungarischen Monarchie einen geradezu unlösbaren W irrwarr geschaffen hat. Dann folgte die Manen- Flucht von Italienern nach der faschistischen Revolution, In Paris leben heute fast eine Million Italiener, die nicht zurückzukehren wagen und entweder wegen Fehlens ihrer Personalpapiere oder durch Urteil des italienischen Staatsgerichtshofes ihre Staatsbürgerschaft verloren haben. Als neueste und uns am nächsten berührende Quelle der Staatenlosigkeit wird sich in den nächsten Monaten das Reichsgesetz über den Widerruf von Einbürgerungen vom 14. Juli l'Hi auswirken. Vielen Tausenden ehemaliger Ostjuden und ihren Frauen und Kindern kann es die deutsche Staatsangehörigkeit nehmen und der Wirkungsbereich des Gesetzes ist durch die Ausbürgerungsmöglichkeit staatsfeindlicher Emigranten sogar noch verbreiten. Iis wird nach alledem kaum noch überraschen, wenn festgestellt wird, dali die Zahl der Staatenlosen auf weit über 21 . Millionen gcstiegen sein soll! II. Der Kampi um die Staatsbürgerschaft. Es ist nach alledem erstaunlich, wie leicht viele Menschen den Verlust ihrer Staatsangehörigkeit nehmen, weil sie im Augenblick davon keine Nachteile verspüren. Aber gerade weil diese Nachteile urplötzlich im ungünstigsten Moment auftreten können, sollten sie dagegen mit allen Mitteln ankämpfen. Absolut sichere Mittel gibt es allerdings nicht, jedoch gibt es Fälle genug, in denen energische und hartnackige Interessenwahrung /um Ziel geführt hat. I >as erste ist natürlich die peinliche Nachprüfung der Verlustgründe nach dem Recht des betreffenden Staates. Die Verwaltungsbehörden wenden nämlich dieses Recht manchmal durchaus ungenau an und bei den Konsulaten, die dem Betroffenen auf einmal den Pal) verweigern, verschanzen sieh die Unterbeamten, an die man sich um Auskunft wendet, häufig hinter einer allgemeinen Redewendung, wie etwa „Versäumung der Optionsfrist", „ungenügende Dokumente" usw. oiler hinter der Weisung einer vorgesetzten Behörde im Ausland. Eine wohlbegründete Beschwerde an das zuständige Ministerium, vielleicht unterstützt durch persönlcihe Vorspräche eines geeigneten Advokaten oder sonstigen Vertreters am Sitze dieses Ministeriums kann da mitunter Abhilfe schaffen. So wird / B. gerade in diesen Tagen ein Urteil des obersten Verwaltungsgerichts in W arschau bekannt, wonach eine gan/e Gruppe ehemals russischer Polen, die von der herrschen* den Verwaltungspraxis wegen versäumter Option als staatenlos behandelt wurden und keine Pässe erhielten, nunmehr als polnische Staatsangehörige anerkannt werden. W as das neue deutsche Ausbürgerungsgesetz anlaugt, so ist die Handhabung in der Praxis natürlich noch durchaus unerprobt. Es wird aber für die, welche davon bedroht sind, wichtig sein, genau die Schranken /n kennen, welche das Gesetz sich selber zieht, um sich gegen eine irrtumliche, zu weitgehende Handhabung wehren zu können. Deshalb sei auf das Folgende hingewiesen: 1. Nur Einbürgerungen können widerrufen werden. Wenn eine Ausländerin durch Fhcschlicliung mit einem Inländer Deutsche geworden ist, so kann sie nicht ausgebürgert werden. Dasselbe gilt, wenn der Auslander dadurch Deutscher geworden ist, dal! er im Maatsdienst des Reiches oder eines Landes, im Dienst einer Cicmeinde, im öffentlichen Schuldienst oder auch im Dienst einer anerkannten Keligionsgesellschaft angestellt wurde. Daran ändert sich auch nichts, wenn diese Anstellung in einem öffentlichen Amt erst nach der Einbürgerung erfolgt. Ist also der Sohn eines naturalisierten Ausländers /. B. als Referendar, die Tochter als Lehrerin tätig gewesen, so bleiben sie Deutsche, selbst wenn die Einbürgerung des Vaters widerrufen wird. Ist ein Ausländer in Deutschland Oemeinderabbiner geworden, so ist seine Ausbürgerung nicht möglich. 2. Als ..unerwünscht" im Sinne des QesctzCS gilt voi allem die Einbürgerung von Ostjuden. Dieser Begriff ist ziemlich unbestimmt. Man kann jedenfalls mit gutem Grund behaupten, dali ehemals österreichische Juden, soweit sie nach dem Qebiet des jetzigen Deutsch- Österreich oiler des ehemaligen Böhmen zuständig waren, in diesem Sinn nicht Ostjuden sind. 5. Zweifelhaft mag sein, ob auch solche aus den Ostländern stammenden Glaubensgenossen zu den Ostjuden gehören, die nicht direkt von dort nach Deutschland gekommen sind, sondern in der Zwischenzeit in westlichen Landern, etwa in Frankreich oder Holland gelebt haben. Sicher gehören aber die in den Westländern geborenen Kinder solcher Personen, wenn sie später die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, nicht /u den Ostjuden. Das gilt um so mehr, wenn Kinder von Ostjuden gar in Deutschland geboren sind und nach ihrer Volljährigkeit selbständig die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. i. Ostjuden können nicht ausgebürgert werden, wenn sie „auf deutscher Seite" im We ltkrieg an der Front gekämpft haben. „Auf deutscher Seite" haben aber auch diejenigen gekämpft, die für die Verbündeten Deutschlands, also im österreichischen, ungarischen, bulgarischen oder türkischen Heere gefochten haben. 4. Eine Einbürgerung gilt als erwünscht, die Ausbürgerung ist als-: ausgeschlossen für die früheren Bewohner der von Deutschland infolge des Versaillcr Vertrages abgetretenen Oehiete. Ehemals deutsche Juden aus Posen oder Oberschlesien, die durch den Friedensvertrag Polen wurden, aber nach Deutschland zogen und sich hier naturalisieren lieBen, kommen also für die Ausbürgerung nicht in Frage. 5. Eine sehr wichtige Ausnahme ist auch, dali niemand ausgebürgert werden darf, der nach dem deutschen Staatsangehörigkcitsgesetz ein Recht auf Einbürgerung hatte. Ein solches Recht steht der Witwe oder der geschiedenen Frau eines Ausländers zu, die vor ihrer Heirat Deutsche war, ferner jedem, der als Minderjähriger aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen worden ist und vor allen' wer im deutschen Heer ein Jahr aktiv gedient hat. (ierade auf Grun.i der letzteren Bestimmung haben eine ganze Anzahl Ostjuden durch Kriegsdienst die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. 0. Die Ausbürgerung erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Familie. Hätte aber ein Familienmitglied die deutsche Staatungehörigkeit auch ohne die Einbürgerung des Familienoberhauptes erworben, so wird es nicht betroffen. Hat also die Tochter eines Eingebürgerten einen Deutschen geheiratet, so bleibt sie Deutsche, denn durch die Heirat wäre sie auch ohne Einbürgerung Deutsche geworden. Hat dagegen eine Deutsche einen Staatenlosen geheiratet, der später eingebürgert worden ist, so kann sie jetzt mit ausgebürgert werden, denn durch die Heirat mit dem Staatenlosen verlor sie die deutsche Staatsangehörigkeit, Mau wiril fragen, was dem Betroffenen die Kenntnis einer 0e> setzesverletzung nütze, da doch das Gesetz. Rechtsmittel gegen die Ausbürgerung ausschließt. Ein Rechtsmittel gibt es allerdings niel!; aber der Hinweis auf Rechtsirrtümer oder Verkennung des Sachvirhaltes wird wenn geschickt und sachgemäß vorgetragen — in vielen Fällen die zuständige Behörde veranlassen, ihre Verfügung wieder aufzuheben oder eine Wiedereinbürgerung zuzulassen. (Fortsetzung in nächster Nummer.) Unsere Gemeinde. Erüffnungskonzert im Städt. Kaufhaus. Bestrebungen, die in Berlin zur Schaffung des Kulturbundes Deutscher Juden geführt haben, werden in Leipzig durch den „Jüdischen Ausschuß für Kunst - pflege" seit langem verfolgt. Einige kleinere Veranstaltungen sind durch ihn schon durchgeführt worden. Nunmehr soll die Reihe an für die gesamte (iemeinde bestimmten Kunstabeude eröffnet werden. Wie im Anzeigenteil der vorliegenden Nummer bekannt gegeben wird, findet am iL Oktober im Städt. Kaufhaus das Eröffnungskonz.crt statt. Es ist gelungen, auller den anerkannten heimischen Künstlern die Mitwirkung von Frau Lipin zu sichern, die aus ihrer Tätigkeit an der Berliner Staatsoper hervorragende Schätzung genießt Das Zusammentreffen so ausgezeichneter Musiker lälit einen grollen Auftakt der künstlerischen Veranstaltungen erwarten. 4. Bunter Abend zur Unterstützung notleidender Künstler. Endlich ein tadelloser Abend! Wenn am Programm der ersten Bunten Abende noch manches kritisiert werden durfte, verdiente diesmal die Zusammenstellung uneingeschränktes Lob. Wirklich ernste Kunst auf der einen, köstlicher, guter Humor auf der anderen Seite versetzten die Zuhörer bald in bewundernde Ergriffenheit, bald in befreiende Ausgelassenheit. Naturgemäß war der Ausdruck ernster Kunst ilic I Musik; sie hinterläßt bei aller seelischen Tiefe doch einen Sehen j innerer Heiterkeit. Das zeigten am Sonntag deutlich die Gesichter, I als der 6jährigC Wunderknabe Antonius — vielleicht ein kleines I Weltgenie — fast mit der Reife eines Erwachsenen Beethoven spieltr i und sogar eigene Kompositionen zum besten gab. Er tritt ganz in die Fußtapfen seiner Litern. Der Vater, Maniek Josef Wassermann, doku- 1 mentierte mit einem wunderbar klangreichen Cellospiel, am Klavier von seiner (iattin, Stefanie Wassermann, einer Meisterschülerin Telemaque Lainbrinas, begleitet, die Musikalität dieser Familie aufs deutlichste. Else Markise mit ihrem selten warmen und ausdrucksvollen Alt, Santo Sonino mit gewohnter Meisterschaft in Vortrag und Spiel und Frau Markise in sängerisch und schauspielerisch gleich guten Duetten mit Frau Marianne Rott er (die sich auch als sichere Begleiterin erwies), vervollständigten den rein musikalischen Teil, (iewissermaßen einen Übergang zum heiteren Programm bildeten die netten Tanzdarbietungen der Leni Markowicz. Den größten Applaus ernteten selbstverständlich die humoristischen Vorträge. Zunächst Sidy Bienenstock, die ihre drolligen Chansons mit erstaunlicher Komik darstellte. Vor allem aber Emilie Winterberg, die bewies, daß sie trotz ihrer jahrelangen Arbeit au öffentlichen Bühnen den Kintakt mit dem jüdischen Milieu nicht verloren hat. Die Art, in der tk mit dem Temperament einer Zwanzigjährigen über die Bretter wirbelte, riß das Publikum zu orkanartigen Beifallsstürmen hin. Etwa* uberflüssig war der abgedroschene Schwank am Schlüsse, wenn er [ auch gut gespielt wurde. (Emilie Wiuterherg und Harry Waiden, der daneben als Conferencier für Stimmung sorgte.) — Jedenfalls itatl der Arrangeur Arthur Ehrlich jetzt die Gewißheit, daß die näck-l sten Abende ebenso stark besucht sein werden. Wo wirkliche Kunst | geboten wird, bleibt auch der Erfolg nicht aus. Vielleicht lassen sich auch gewisse Kreise, die man immer wieder vermißt, aus ihrer unverständlichen Uninteressiertheit wecken. I Mitteilungen des C.V.-Syndikats. In bezug auf die Ausschließung der Marktfahrer ist sowohl seitens des Reiehswirtschaftsministeriums wie seitens des sächsischen Innenministeriums nach verschiedenen Vorstellungen des C.V. eine Verfügung ergangen, die dahin geW daß jüdische Markthändler nicht mehr von den Märkten und Messen ausgeschlossen werden dürfen. In denjenigen Fällen, in denen durck das Erscheinen der jüdischen Markthändler an den Marktplätzen dura andere Elemente die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährdet sein, sollte, hat die Polizeiverwaltung für die Aufrechterhaltung der Sicher] heit einzutreten. — Weiterhin hat das Wirtschaftsministerium angeordj net, daß eine Unterscheidung nach arischen oder nicht reinarisch« oder nichtarischen Firmen nicht vorzunehmen sei. Eine solche Unter Scheidung mit dem Zweck einer Boykottierung müsse notwendig « erheblichen Störungen des wirtschaftliehen Wiederaufbaues führen, * daß ungünstige Rückwirkungen auf den Arbeitsinarkt durch Betriebs einschräiikungen unvermeidbar wären. Es bestehe keine Veranlassung gegen Firmen vorzugehen, die nicht gegen die gesetzlichen Vorschnl ten und gegen die kaufmännische Ehre verstoßen. Im Interesse e1 Erhaltung der fraglichen Unternehmungen als Arbeitsstätten einer s> großen Zahl deutscher Angestellter und Arbeiter dürften we< Sie müssen bei unseren Inserenten kaufen!

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