Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 9 (1933)
- Issue
- 35 (1.9.1933)
- Date
- 1933-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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1. September 1933 (1EMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONStiEMEINDE ZU LEIPZIG Seite 3 iOOOOOOOOOOQeKK>000<^^ Jüdischer Frauenbund Ortsgr. Leipzig Mitgliederversammlung: Mittwoch, den 6. September, nachm. 1630 M , Anregtingen und Aussprache über du Thema: . — .—;———;; _ „Uns konn der Jüdische Frauenbund In dieser Zelt tun?'* im JudlSChen JUgendhaUS, tISterStr. / Um recht reges und pünktliches Erscheinen wird gebeten ooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo OOOOOOOOOOOOOOOQOOOOOOOOOOOOOOOOO<X>00<XXXX}OOOOOC>C>00(XXXXX>000000000000000000000 „Der Eiserne Besen", „Der Eidgenosse1' und „Das Schwelzerbanner" haben auf Orund der vom Hammerverlag im Jahre 1933 neu herausgegebenen „Die Zionistischen Protokolle" die Behauptung verbreitet, ich hätte deren Echtheit bestätigt. Diese Behauptung ist unwahr. Verfasser, Herausgeber und Verbreiter ziehe ich wegen Verleumdung zur Verantwortung. Als Miteinberufer und Mitglied des Präsidiums des 1. Zionistenkongresses, der im Jahre 1897 in Basel öffentlich tagte, erkläre ich Titel und Text der als „Zionistische Protokolle" vom obengenannten Verlag herausgegebenen Broschüre als bewußte Irreführung des gutgläubigen Lesers. Sie haben nichts zu tun mit dem offiziellen Verhandlungsprotokoll des Zionistenkongresses. Dieses stenographische Protokoll ist seit 1897 im Druck erschienen und jedermann zugänglich. Die sogen. „Zionistischen Protokolle" oder „Die Protokolle der Weisen von Zion" sind von Anfang bis Ende eine Fälschung, deren Inhalt sowohl mit dem Zionismus als auch mit den Grundsätzen des Judentums unvereinbar ist. Heiratsordnung der Reichswehr. Der Reichswehrminister Ergänzung der Verordnung über das Heiraten der A- Wehrmacht verfügt. Nach dieser neuen Verordnung muß der Nachweis erbracht werden, daß die Braut der Wehrmachtsang rigen arischer Abstammung ist. Die Ergänzung der Heiratsordnung hat keine rückwirkende Kraft. Zeitungsverbot. Durch Verfügung des Regierungspräsidenten vom 28. Juli ist die Monatszeitschrift „Breslauer jüdisches Gemeindeblatt" gemäß § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten worden. Feststellung der arischen Abstammung der Ehefrau bei Bestätigung von Gemeindebeamten. Der preußische Innenminister hat in einem Runderlasse die Gemeinden auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen, wonach vor der Entscheidung über die Bestätigung von Gcmeindebeamtcn außer der arischen Abstammung des Gewählten auch die der Ehefrau festzustellen ist. Es muß also auch für die Ehefrau der Nachweis arischer Herkunft erbracht werden. Am Schluß des Berichtes wird betont, daß in Zweifelsfällen zur Vorbereitung der Entscheidung der ßestätigungsbehörde ein Gutachten des im Rcichsministerium bestellten Sachverständigen für Rasseforschuug eingeholt werden kann. Ausschaltung der Juden aus der juristischen Wochenschrift. In der soeben veröffentlichten Nummer der juristischen Wochenschrift gibt die neue Schriftleitung ihre neuen Richtlinien bekannt. Danach kann die juristische Wochenschrift als Zeitschrift des deutschen Anwaltsvereins im Bunde nationalsozialistischer deutscher Juristen nur Beiträge von Personen veröffentlichen, die Arier sind. Bücher, deren Verfasser Nichtarier oder die in nichtarischen Verlagsunternchmungen erschienen sind, werden im Schrifttum nicht besprochen. Anzeigen über solche Bücher werden auch nicht in den Anzeigenteil aufgenommen. Die juristische Wochenschrift hatte sich in den letzten Jahrzehnten unter der Leitung ihres jüdischen Herausgebers Jusitzrat Dr. Magnus in Berlin zu dem anerkannt führenden Organ der deutschen Juristen i itwickelt. Die Ausschließung jüdischer Mitarbeiter, Autoren und \ erleger bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der jüdischen Jurisl enwelt. Keine Nichtarischen Rechtsanwälte für arische MOndel. Die „Kreuzzeitung" teilt auf Grund einer Rundverfügung mit, daß die Bestellung nichtarischer Rechtsanwälte für arische Mündel mit den Maßnahmen der nationalen Regierung nicht in Einklang zu bringen sei. Gegen die Bestellung jüdischer Rechtsanwälte für jüdische Mündel bestünden keine Bedenken. Regelung der Zulassung für Kasscnzahnärz.te. In den von der Reichsregierung erlassenen Verordnungen zur Regelung des Zulassungswesens für Kassenzahnärzte und Zahntechniker wird die vom jeweiligen Vorsitzenden des Reichsverbandes der Zahnärzte Deutsehlands zu führende kasscnzaluiär/tlichc Vereinigung als Bindeglied zwischen Ärzten und Krankenkassen bestimmt. Voraussetzung für die Zulassung von Zahnärzten und -technikern zur Tätigkeit für Krankenkassen ist die Eintragung in die von den Oberversicherungsämtern geführten Register, wobei deutsehe Reichsangehörigkeit und arische Abstammung (mit Ausnahme der Kriegsteilnehmer) nachgewiesen werden müssen. Der jüdische Frontsoldat. Die letzte Nummer der Zeitschrift des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten „Der Schild" ist als Sondernummer „Der jüdische Frontsoldat" in verstärktem Umfang erschienen und enthält eine Reihe bisher unveröffentlichter I )okumente über Leistungen jüdischer Frontsoldaten im Weltkrieg. Zahlreiche Illustrationen begleiten die Aufsätze des Heftes, unter denen die Artikel von Fritz Beckhardt über .Jüdische Flieger im Weltkrieg", von Dr. Ernst Frankel („Vom Fronterlebnis des jüdischen Deutschen") und „Als Freikorpsführer in Oberschlesien" von Oberleutnant d. R. Alvin Lippmann hervorzuheben sind. Besonders bemerkenswert ist der letzte Aufs in dem die Beteiligung von Juden an den Kämpfen in Oberschles geschildert und festgestellt wird, daß der Fahnenträger der Kompagnie Schlageter ein Jude namens Alfred Hadrian aus Königshütte war, ü heute als Erwerbsloser in Breslau lebt. Das Bild Badrians ist in der Schlageter-Ausstellung im Prinz Albrecht-Palais zu Berlin ausgestellt.— Über den .Jüdischen Arzt im Weltkriege" schreibt Landwehroberstabsarzt a. D. Prof. Dr. Paul Rosenstein, über „Ohrenärztliche Studien bei der feuernden Truppe" Landwehroberstabsarzt a. I). Dr. Peyser. Dem Heft ist ein Geleitwort des Bundesvorsitzendcii des R. j. F. Dr. Löwenstein mit der Oberschrift „Unsere Pflicht unser Recht" vorangestellt. „Gleich nach dem Kriege", schreibt Dr. Löwenstein, „hat es der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten als seine wichtigste Aufgabe angesehen, gegen ebenso unbegründete wie übelwollende Gerüchte unzweifelhaft festzustellen, daß wir deutschen Juden im Kampf für deutschen Boden und deutsche Heimat, für Kaiser und Reich unsere Pflicht getan haben. Die Durchführung des Beamtengeset/es und der damit zusammenhängenden Bestimmungen wird vielen zum Bewußtsein gebracht haben, daß Juden in einer Zahl an der Front gekämpft haben, die weit über das hinausging, was Unwissende und Zweifler für möglich hielten. Die Anspannung in unserem Kampf um und für das deutsche Vaterland in der jetzigen und zukünftigen Zeit erfordert von uns oft ebensoviel seelische Kraft wie einst das Ausharren im Trommelfeuer der Front. Auf deutschem Boden ist das geistige und körperliche Erbgut der deutschen Juden in fast zwei Jahrtausenden gewachsen; das innere Recht an diesem deutschen Boden kann keiner uns streitig machen. Dieses Recht ist aber ebenso das Fundament unserer Pflicht gegenüber Deutschland, au dessen nationalem Neubau wir mit all unseren Kräften mitwirken wollen und für das wir allezeit nach innen wie nach außen in der Treue stehen, die das Mark auch unserer Ehre ist." Unsere Gemeinde. Sozialamt. Beratungsstunden des Sozialamts werden künftig abgehalten: Montag, Mittwoch, Freitag: 11—13 Uhr, Mittwoch, Donnerstag. Freitag: 15—18 Uhr. Es wird darum ersucht, daß Ratsuchende, die fernmündliche Auskünfte wünschen, sich ausschließlich während dieser Beratungszeiten an Jas Sozialamt wenden. Mief-diagonal .........z.1 du modische Ol webe in neuartiger Bindung, fk CC für Nachmittagskleid m f DJ allen aktuellen Farben ca. 100 cm breit. Meter Wollsamt das neue Oewebe f. dai elegante Kleid, vorzügl. am M« Ware I, vi'l. Modefaib. H 9U ca. 130 cm breit # Meter 4.90 ■■• ßamen fllanlebtotte elegante Stoffe ~ 150 4.50 J« vorzügl. Qualitäten in den neuesten Farben und Geweben, ca. 140 cm breit. Meter S.W 5.M Xostümstoffe viele bevorzugte Färb. i. neuzeitl. Webarten, ca. 140 cm breit. Meter 6.90 4.90 3>90 f. Mant. u. Kost u. Kompl. Letzte Neun. u. vorzügl. reinwoll. Maßqual, ca 140 cm brt. Mir. 8.90 6.90 Anzug-Kammgarne feinste Maßqualitlten i. modernen A CA Dess. Reine Wolle ca. ISO cm br. 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