Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 9 (1933)
- Issue
- 31 (4.8.1933)
- Date
- 1933-08-04
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 DEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIÜIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG 4. Anglist 1933 die sofortige I ntlassung gemeinsam fordern tollten. Audi hier kann der Arbeitgeber nicht als berechtigt angesehen werden, sich solchen Vertrags- und damit gesetzwidrigen Forderungen einfach zu beugen und deswegen sich von Vertragsbindungen Freizumachen. Er mufl vielmehr solchen Forderungen ebenso entgegentreten, als wenn etwa irgendwelchi Kreise von ihm verlangen wollten, daß er sieh \.>n geschlossenen Kauf- und Lieferungsverträgen löse, wenn er sieh nicht gewissen Nachteilen aussetzen wolle." III. Behördenangestellte gehören nicht vor das Arbeitsgericht. I Kt ordentlich« Rechtsweg (Arbeitsgericht) ist für alle Angestellten der Privatwirtschaft oder Privatindustrie gegeben. Besondere Vorschriften gelten aber für alle Behördenangestellten (2. Durchführungsverordnung zum Qesetz nur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom l. Mai 1933). Als Behörden in diesem Sinne gelten alle Körperschaften, Anstalten, Vereine und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmungen, denn Gesellschaftskapital sieh mit mehr als der Hallte im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts befindet. Entsprechendes gilt für Angestellte von Konzerngesellschaften. Für sji' Nt nicht das Arbeitsgericht zuständig, sondern die oberste Reichs- oder Landesbehörde, die diese Befugnis auf andere Stellen übertragen kann. Hierbei ist Nachprüfung durch Gerichte ausgeschlossen. W. S. M. Jüdische Zeitschau. Freie Künstlcrtätigkeit von Xichtaricrn soll nicht behindert werden. Herlin (J.T.A.). Wie der Amtliche Preussische Pressedienst mitteilt, stellte Staatskommissar Hinkel in einer zur Aufklärung von Mißverständnissen betreffend die Betätigungsmöglichkeit von Ausländern und Nichtariern in den freien Berufen der Kunst im Preußischen Kultusministerium stattgefundenen Aussprache mit Vertretern der bisherigen deutschen Musikerverbände, des „Ausschusses für das deutsche Konzertwesen", de- „Reichskartells der Musikerschaft" und der Gruppe Musik des „Kampfbundes für deutsche Kultur" folgendes fest: Die Bestimmungen und Absichten, den berufsständischen Aufhau betreffend, berühren nicht die KriuuN.it/lichen Richtlinien des bekannten preuliischen Konzerterlasses, dem sich der Hen Reichsminister Dr. Goebbels für sein Ministerium vollinhaltlich anschloß. In Preußen soll und kann jeder freischaffende, berufene Künstler, gleich welcher Nationalität, /u Wort kommen. Der berufsständische Aufbau der deutschen Musikerschaft lim Rahmen der Arbeitsfront) wird sich nicht dagegen stellen. Die künstlerische Betätigung von Ausländern und Nichtariern in den freien Berufen der Kunst s:,n als i abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen lies Beamtenrechts keineswegs verhindert werden. Kriegsbriefe, Kriegstagebücher und Kriegsgedichtc gefallener deutscher Juden. Herr Syndikus Dr. Fraeukd übergibt uns nachstehende Bitte zur Veröffentlichung: \\ ir deutschen Juden sind von einem Schicksal betroffen, das von einer erschütternden Schwere ist. Die Beziehungen, die uns mit Unserer deutschen Umwelt eng verbanden, lockern sich und drohen /u zerreißen. Da heißt es. alles das uns und der nichtjüdischen Bevölkerung wieder in die I rinnerung zurückzurufen, was an unleugbaren Tatsachen die Verbundenheil deutscher Juden mit ihrer Heimat dokumentiert. Dagemeinsame Fronterlebnis, das alle I rontkämpfer wahrend des großen Krieges dun Unterschied von Konfession und Rasse zusammengeschmiedet hatte, darf nie vergessen werden. 100IHKI jüdische Männer und Jünglinge standen im Heeresdienst und verteidigten ihre deutsche Heimat; 12000 deutsche Juden Starben den Heldentod. Im Auftrage des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten beabsichtige ich daher um der Belebung dieser Erinnerung willen Kriegsbriefe, Kriegstagebücher und Kriegsgedichte gefallener deutscher Juden auszugsweise zu veröffentlichen. Diese Sammlung soll für alle Zukunft ein Dokument für die Vaterlandsliebe deutscher Juden und im Beweis ihrer Zugehörigkeit zur Heimat sein. I s ergeht darum au alle die herzliche Bitte, das zur Verfügung stehende Material (unter Angabe des Truppenteils, der Charge, des Zivilberufes sowie des Ortes und der Zeit, wo der betreffende Frontkämpfer gefallen ist) an die Adresse von Dr. Ernst Fraenkel, Svndikus des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten e.V., Berlin WI5. Kurfürstendamm 200, einzusenden. Kosten entstehen den Einsendern nicht: da- Material wird nach Qebrauch zurückgegeben. Ärzte in Frankreich. In Frankreich ist am 21. April 1933 ein Gesetz betreffend die Ausübung der ärztlichen Praxis (Loi sur l'excrcice de la medecine) ergangen, demzufolge dort niemand als Arzt oder Zahnar/t praktizieren darf, wenn er nicht 1. Inhaber eines französischen Staatsdiploms als Doktor der Medizin ist und 2. die französische Staatsangehörigkeit besitzt. Von dem Erfordernis französischer Staatsangehörigkeit kann Befreiung gewährt werden, wenn die (iegenseitigkeit verbürgt ist. Das französische Staatsdiplom wird dagegen ausnahmslos verlangt. Ausländische Aerzte, die sieh um ein solches Diplom bewerben, müssen noch mindestens zwei Jahre an einer französischen Universität studieren sowie das Baccalaureal (entspricht ungefähr dem deutschen Abitur), die Prüfungen in Anatomie, Pin .lologie, die drei klinischen Examina und das Staatsexamen nachmachen, Zahnärzte müssen noch mindestens 4 Jahre studieren und sämtliche Examina narhmachen. Für ausländische Studenten der Medizin, die nicht im Besitz eines ausländischen Doktordiploms sind, beträgt die Studiendauer sechs Jahre; die im Ausland verbrachten Semester werden ihnen überhaupt nicht mehr angerechnet. Ein Frontkämpferbund für Palästinasiedlung. Warschau (J T A ) i utrr dem Namen „Jehuda" wurd« in Warschau ein Verband ehemalige! jüdischer Frontsoldaten und Reservisten, di r sich mit jüdischer Kolonisationsarbeil in Palästina befassen will, gegründet. Der neue Verband will unter Ieinen Mitgliedern technisches Wissen verbreiten, n zur Vervollkommnung handwerklicher Fertigkeiten verhelfen und -ir durch entsprechende Schulung an palästinensische Verhältnisse in passen. Zu den Zielen <l>s Verbandes geboren ferner „kulturelle Tätigkeit in hebräischem (icist und tatkräftige Mitarbeit an der Vei wirklichung des jüdischen Staates". Das Oberkommando des Verbau des „jehuda" hat zunächst Kurse zur Ausbildung von Motorradfahrern, für < lymnastik und Wassersport, lerner hebräische Sprachkurse und Kurse für Palastinakuiide eingerichtet. Außerdem wurde eine Ab teilung für ärztliche Hilfe und eine Rechtsschutzsteile geschaffen. Aufruf! Hunderte von jungen Juden in Deutschland melden sich allmonatlich zur landwirtschaftlichen Ausbildung für Palästina an, eine Wanderung nach Erez Israel von niegekannteni Malistabe hat begonnen Alle diese Menschen brauchen vor allein eines: Boden, Boden, dei ihnen von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt wird, auf den sie arbeiten, leben, sich ihre Existenz aufbauen können. In zweiunddreißig jähriger Tätigkeit hat der Keren Kajemeth Lejisrael den Bodenfonds des Aufbauwerkes, durch Spendensammlungen in aller Welt die Voraussetzungen für die Kolonisation von Palästina geschaffen. Er ist ein wahrer Nationalfonds, die gewaltigen von ihm erworbenen Flächen sind Gemeineigentum des Jüdischen Volkes, sie werden Ein/elsiedlern und Gruppen in Erbpacht gegeben. Ober 100 blühende Siedlungen stehen heilte auf Boden des Keren Kajemeth Aber ilie Bodenreserven des Fonds sind beute erschöpft, neue grolle Käufe müssen vorgenommen werden, damit die neue Einwanderung absorpiert werden kann. An dieser Aufgabe, die nichts mit Partei / u tun hat, kann und soll jeder Jude teilnehmen. In keinem Hause darf die blaue Sammelbüchse fehlen, aus deren Pfennigen im Laufe der Jahre und Jahrzehnte enorme Summen die bisherigen Käufe ermöglicht haben und neue ermöglichen sollen. Wir bitten Sie, sich dem millionengroßen Kreise der BÜcnseninhaber des KKL. anzuschließen. Sonntag, den 13. August, beginnt unsere Leerungs- und Aufstellungsaktion der blauen Nationalfondsbüchsen. Ehrenamtliche Mitarbeiter aus Kreisen judischei Jugend werden sich erlauben, Sie in den nächsten Tagen aufzusuchen. Spenden zur Linderung der Not hier können vielleicht einzelnen Menschen helfen, das Problem der jüdischen Jugend Deutschlands, ilie sich eine neue Welt aufbauen muH, kann nur gelöst werden durch konstruktive Maßnahmen grollen Stils, durch ilie Mitwirkung jedes einzelnen Juden. Wir rechnen auf Ihr Verständnis und hoffen, Sie bald iu den Reihen unserer dauernden Förderer begrüßen zu können W illi Hofstein Dr. Mechner Dr. Weiser Büro iles KKL, Ldpzig, Kcilstr. I. Tel. 10211. Postscheckkonto 53341 Unsere Gemeinde. Jüdischer Chor (Psalterinn). Wir bitten die Damen und Herren die sich bis jetzt in diese Vereinigung gemeldet haben, recht punktliel. zur 1. Probe am Montag, den 7. August, abends S Uhr im rechten Saal der Synagoge (Gottschedstr.) zu erscheinen. Alle Damen und Heren, die in dieser Chorverciniguug mitsingen wollen, werden gebeten, sich an diesem Abend dort schon 1 .8 Uhr zu melden. Jüdisches Jugendheim. Das Heim bleibt in der Zeit vom 7. 13. August eüischliclllich wegen Reinigung und Ausbesserungen vollständig geschlossen und kann in dieser Zeit nicht benutzt werden. Wir danken an dieser Stelle den Spendern von Stühlen. dU sie uns auf unsere Bitte an dieser Stelle so bereitwillig gegeben haben Dem Jugendheim fehlen in tler heutigen Zeit die Mittel zur Anschaffung weiteren Materials, wie es ilie starke Benutzung des Heims erfordert. Wir sind auch weiterhin her/liehst dankbar für gebraucht! Tische und Stühle, die wir auf Anruf unter 23206 im Jugendheim so fort abholen. Der Heimleiter. Befreiung vom Schulbesuch und vom Schreiben am Sabbat. Von Preussischen Landesverband gesetzestreuer Synagogengemdnden (Hai berstadt) wird mitgeteilt, dal! in verschiedenen Schulen des Landedie (idtung der Bestimmungen über die Befreiung vom Schulbesuch am Sabbat bzw. vom Schreiben usw. in Frage gestellt war. Auf Vorstellung hat der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die weitergehung der Bestimmungen gemäß folgenden Erlaß von 17. Juni 1933 (U II G Nr. 1323) bestätigt: „Vereinzelte Fälle geben mir Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die Bestimmungen der Erlasse vom d. Mai ISV» U 0333 - (ZBLUV. S. 523), vom 4. April 1866 U 5813 (ZBLUV. S. 333) vom 30. Januar I8M U 3t-M>5 (ZBLUV. S. 115), vom 5. Aprii 1864 U lila 12676 (ZBLUV. S. 346) und vom IS. Januar IS-M U III I) Iii (ZBLUV. S. 300) noch in Oeltung sind und demgemäß jüdischen Eltern, welche aus religiösen Motiven ihren Sohn (Toebtei) am Sonnabend ganz oder für die Stunde des Gottesdienstes vom Schulbesuche entbunden zu sehen wünschen, die gebührende Berücksichtigung nicht versagt werden kann und auch jüdische Schüler (innen) auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern vom Schreiben und Zeichne i zu befreien sind. Für die aus derartigen Versäumnissen den betreffenden Schüler(innen) etwa entstehenden Folgen übernimmt die Schubkeine Verantwortung. Der Erlall wird im Zcutralhlatt für die gesamte Unlerrichtsverwaituug in Preußen abgedruckt" Aus dem Gemeindeamt. Gottesdienste: Gemeindcsynagogc. Sabbatgo11csdicnst: Freitag, I.August, Abendgebet mit Predigt I') Uhr (Rabbiner Dr. (ioldniann). Sonnabend, 5. August, Morgengebet ') Uhr, Nachmittagsgchet 20.10 IJhr, anschliclicnd Lehrvortrag (Rabbiner Dr. (ioldniann); Abendgebet 20.tl> Uhr. Morgengottesdienst an Sonn- und bürgerlichen Feiertagen 7.3(1 Uhr, werktags 7 Uhr, Ahcndgottesdienst 19 Uhr. Gemeindesynagoge. Sa bbatgottcsdi enst: Freitag, II. August, Abendgebet mit Predigt 10 Uhr (Rabbiner Dr. (ioldmann). Sonnabend, IX August, Morgengebet 9 Uhr, Nachmittagsgchet 1935 Uhr. anschlie- Bend Lehrvortrag (Rabbiner Dr. (lolilmann); Abendgebet 20.25 Uhr. Sie müssen bei unseren Inserenten kaufen!