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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1933-04-14 · 15 (14.4.1933) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
9 (1933)
Issue
15 (14.4.1933)
Date
1933-04-14
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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14. April 1932 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Soite 3 DITTRICHRING 19 Restaurant und Kaffee Die hervorragende Kempinski-KUrtio Ein Versuch — und auch Sie sind unser Stammgast Kempinskl-Weine in vorzüglicher Güte "; Flusche ah 1.78 Kapall« KURT SPARHANN Gaststätten BEWIRTSCHAFTUNG! PIRNRUF 71661 CaSinO |Das elegante Tanzkabarett Nachmittags und abends: Programm der Attraktionen GEORG HERHANN konferiert Tanz - Orchester PAT BÖNEN KEMPINSKI - BERLIN tiinis zu •toben und alle Unvorsichtigkeiten und Auffälligkeiten im Interesse der Gesamtheit y.u vermeiden. Zum Schluß seines Referats verlas Dr. Jacohy die unten abgedruckte Entschließung, die einstimmig und unter großem Beifall angenommen wurde. An der Aussprache, die auf Wunsch des Vorsitzenden sich nicht auf politische und innerjüdische Fragen erstrecken sollte, beteiligten sich eine ganze Reihe von Diskussionsrednern. Um Differenzen und Mißverständnisse auszuschließen, erklärte der Vorsitzende, daß der Rcichsbund jüdischer Frontsoldaten jeden anständigen Menschen schütze. Nachdom verschiedene Vorschläge gemacht worden waren und Herr Rabbiner Cohn zugleich namens des Vorstandes der israelitischen Religionsgenicinde dem Reichsbund jüdischer Frontsoldaten und dem Vortragenden für ihr opferwilliges Bemühen Dank und Anerkennung ausgesprochen hatte, hielt Dr. Jacohy sein Schlußwort, das in der Forderung einer allgemeinen jüdischen Notgemeinschaft gipfelte. Entschließung! Die am 0. April 1933 in den überfüllten Sälen des Leipziger Künstlerhauses auf Einladung des Reichsbundes Jüdischer Frontsoldaten — Ortsgruppe Leipzig — versammelten jüdischen Deutschen beiderlei Geschlechts, darunter viele Eltern, Geschwister, Witwen und Abkömmlinge im Felde gefallener jüdischer Frontsoldaten, legen feierlich dagegen Verwahrung ein, daß die Ehre und die Existenz des deutschen Judentums durch die Schaffung eines Arierparagraphen, durch Zurücksetzungen aller Art auf gesellschaftlichem Gebiet angegriffen und gar vernichtet werden sollen. Das deutsche Judentum hat in jahrtausendelangem Kampf in Froud und Leid, in Not und Tod zum deutschen Vaterlande in Treue gestanden. Im Weltkriege haben von den etwa 550 000 deutschen Juden 96 000 im Heeresdienst gestanden. Zwölftausend gaben ihr Herzblut für Iloutschland, Tausendo sah die Heimat nur als Krüppel wieder. Treue und Dankbarkeit galten stets als die schönsten deutschen Tugenden. Wir fordern keinen Dank, aber wir erwarten das treue, kameradschaftliche (iedenken aller nichtjüdischen Frontseddaten. Wer jüdische Deutsche neben sich im Weltkrieg kämpfen und fallen sah, der darf die deutschen Juden nicht zu Menschen zweiter Klasse erniedrigen, der muß auch ihnen neben den gleichen Pflichten die gleichen Rechte wie allen Staatsbürgern belassen. Rcichsbund jüdischer Frontsoldaten für alle deutschen Juden. Der Präsident des R. j. F. teilt mit: Vielfach ist auch in sonst gut unterrichteten jüdischen Kreisen die Auffassung verbreitet, daß der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten bei allen Schritten, diu er in diesen Tagen bei den Behörden im Interesse des gefährdeten Judentums unternimmt, nur für die ehemaligen jüdischen Frontsoldaten und vor allem nur für seine Mitglieder eintritt. Das ist, wie uns von führender Stelle im H. j. F. versichert wird, ein Irrtum. Der R. j. F. Ist der Überzeugung, aus der Kriegsteilnehmerschaft seiner Mitglieder seine Aktivlegitimation für Vorstellungen im Interesse der bedrängten deutschen Juden bei den Behörden bis hinauf zur Reichsregierung herzuleiten. Er weiß aber, daß ein großer Teil der deutschen Juden ebenso wie Millionen des deutschen Volkes während der Kriegsjahre noch garnicht waffenfähig war, daß andre damals zu alt und zu schwach für den Kriegsdienst und viele, auch unter den Juden, in der Heimat unentbehrlich waren. Allein schon aus diesen Erwägungen heraus und um der Gerechtigkeit willen fordert der R. j. F. nirgend Sonderrechte für die jüdischen Fronlkameradcn. Seino Mitglieder sind nur ein Teil des deutschen Judentums, mit deren Schicksal ihr eigenes auf das engste verbunden und unlösbar verknüpft ist. Gegen Beschimpfungen jüdischer Schulkinder. Der Staatskommissar für die Unterrichtsverwaltungen in Baden hat die Lehrer darauf hingewiesen, daß Boschimpfungen jüdischer Schulkinder durch ihre Mitschüler nicht geduldot werden können. Ein derartiges Vorgehen entspräche nicht dem Geist der christlichen und nationalen Erziehung, wie sie das neue Deutschland wünsche. Auch in der Schule müsse die nationale Bewegung unbedingt Disziplin halten. Amtliche Bekanntmachungen. Beginn des Unterrichts in der Religionssehule I. Im Gegensatz zu der Bekanntmachung vom 23. März ds. Js. wird der Unterrichtsbeginn für das neuo Schuljahr wie folgt festgesetzt: a) in der Hauptschulo am Mittwoch, 2G. April 1933, 15 Uhr, im Schulgebäude der 32. Volksschule, Yorkstraße 2/4; b) in der Ostschule am Montag, 24. April 11)33, 10 Uhr, im Schulgebäude der 10. Volksschule, Täubchenweg 2 (statt Donnerstag, 20. April 1933); c) in der SUdschule am Montag, 24. April 1933, 17 Uhr, im Schulgebäude der Goetheschule am Schletterplatz (statt Donnerstag, 20 April 1933); d) in der West schule am Dienstag, 25. April 1933, 15 Uhr, im Schulgebuude der 47. Volksschule, Elisabeth-Allee 24/26. Sender der ganzen Welt; alle sauber [getrennt — in vollendeter Klangschönheit bringt der Schaub-Superhet mit Kurzwellenbereich von 16—70 m und Wellenbereich 200-20QO'm.7Krelss-SBandf ilter- Qeräuschblende (crack killer).Verstärk, auch der Kurzwellen Ober alle Röhren. Von RM. 189,— o. Röhren an. Europa- Serie^ Röhren— 3Krelie)von RM. 146, o. Röhren an.l Verl'Sie Werbeblatt. Q. L. |\6. Schaub Apptrtumuges. mbH Charlottenburg 5| Die angegebenen Zeiten s i n d pünktlich einsahalt e n. Die Schüler und Schülerinnen des F o r t b i I d u n g s u n t e r - richts versammeln sich am Mittwoch, 26. April 1933, 17 Uhr, pünktlich im israelitischen Gemeindeamt, Löhrstrafie 10III. Der Plan der Religionsschule ist darauf berechnet, d a ß d er R e 1 i g i o n s u u t e r r 1 ch t m i t dem 7. Lebensj a h r b e g 1 n n t. K s v. e r d e n aber auch 6jährige Kinder a uf g e n o in Dito, welche biblische Geschlohte lernen u ii d durch Anschauungsunterricht (Bilder aus dem jüdischen Leben) für die eigentliche Religionsschule vorbereitet werden. Leipzig, den 4. April 1933. Der Direktor: Rabbiner Dr. G o 1 d ni a n n. Beginn des Unterrichts in der Religionsscliulc II. Im Gegensatz zu der Bekanntmachung vom 23. März ds. Js. beginnt der Religionsunterricht für das neue Schuljahr nicht am Donnerstag, 20. April 1933, sondern am Montag, 24. April 1933, 15,30Uhr im Gebäude der höheren israelitischen Schule, Gustav-Adolf-Straße 7. Zur selben Zeit versammeln sich dort auch die Schüler und Schülerinnen des Fortbildungsunterrichts. Neuanmeldungcn können zu den angegebenen Zeiten noch entgegengenommen werden. In jedem Falle ist der Geburtsschein (Stammbuch) mitzubringen. Leipzig, den 4. April 1933. Der Iiirektor: Rabbiner Dr. Carlebach. Aus dem Gemeindeamt. Gottesdienste: Sabbatgottesdienst: Freitag, 14. April, Abendgebet 19 Uhr, Predigt (Rabbiner Dr. Goldmann); Sonnabend, 15. April, Morgengebet 9 Uhr, Nachmittagsgebet 19.20 Uhr, anschließend Lehrvortrag (Rabbiner Dr. Goldmann), Abendgebet 19.51 Uhr. Morgengottesdienst an Sonn- und bürgerlichen Feiertagen 7.30 Uhr, werktags 7 Uhr, Abendgottesdienst 19 Uhr. Gottesdienste. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Morgen-tiottesdienstr i:i der (>emeiiides\nagoge an den beiden letzten Pessachtagen um 9 I hr beginnen (nicht, wie in voriger Woche angezeigt, um 8 Uhr). Gemeiiidesynagogo. P e s s u c h g o 11 e s d i e n s t: Sonntag, den 16. April, Abendgebet 19 Uhr-, Montag, 17. April, Morgengebet 9 Uhr, Thoraverlesung 9% Uhr, Predigt (Rabbiner Cohn) lt>'/4 Uhr, Abendgebet 19 Uhr; Dienstag, 18. April. Morgengebet 9 Uhr, Thoraverlesung 9% Uhr, Predigt (Rabbiner Dr. Goldmaun) 10'/4 Uhr, anschließend Seelenfeier; Nachmitlagsgebet 19.25 Uhr, anschließend Lehrvortrag (Rabbiner Cohn); Abendgebet 19.57 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, daß die Predigt punktlich beginnt und daß während der Predigt die Zugänge zu den Plätzen gesperrt sind. Morgengottesdienst an Sonn- und bürgerlichen Feiertagen 7.30 Uhr, werktags 7 Uhr, Abendgottesdienst 19 Uhr. Gomcindcsynagoge. Pessachgottesdienst : Sonntag, den 16. April, Abendgebet 19 Uhr; Montag, 17. April, Morgengebet 8 Uhr, Thoraverlesung 8% Uhr, Predigt (Rabbiner Cohn) 9'A Uhr, Abend- Retltet Atem I BiOXULTBA rein deutsche ZAHNPASTA mit biologischer Sauerstoff- Wirkung

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