Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 8 (1932)
- Issue
- 20 (8.1932)
- Date
- 1932-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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August 1932 OEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Seite 3 Aus sächsischen Gemeinden Ausschußsitzung des Sächsischen israelitischen Genieindeverbandes. Am Sonntag, dein 19. Juni, fand eine AusschuUsitZung des Sächsischen israelitischen Gemeindeverbandes, der seinen Sit/, in Dresden hat, In C Ii e in n i t z slutt. Die Versammlung wurde vom ersten Vorsitzenden, Herrn Carl (i o l d s c Ii in i d t. Leipzig, geleitet Rechtsanwalt Dr. Uoldberg, Plauen, berichtete über die Sitzung der Reichsarbeltsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände in Franklurt a. M. vom 22. Mai 1W2. in der die Verfassungsentwürfe des zu gründenden Reichsverbandes der deutschen Juden behandelt wurden, in der für diese Frage eingesetzten Kommission läßt sich der Sächsische israelitische Uemelndeverband durch die süddeutschen Verbünde mitvertreten, überstlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, München, hat einen neuen Entwurf zur Verfassung; tür eine jüdische Reiehsorganisation ausgearbeitet, der unmittelbar vor der Sitzung eingegangen ist. Herr Hr. Goldberg tränt den wesentlichen Inhalt dieses Entwurfes vor; es schließt sich ein Meinungsaustausch an. Zur Beratung standen Satzungsanderungen, Nach der letzigen Satzung mufi sich der Verband der Einwirkung auf die Verfassung der einzelnen Religionsgemeinden, insbesondere in Fragen des Wahlrechts, der Gemeindesteuer sowie der Gestaltung des Kultus und des Unterrichts, enthalten. Ls sollte aber wenigstens die Aussprache über diese Fragen ermöglicht werden. Da eine Einigung nicht zu erzielen war, bleibt die Satzung in diesem Punkt unverändert. Sonstige Satzungsänderungen — in der Hauptsache formeller Art - wurden dann ohne lange Erörterungen angenommen. Eine Geschäftsordnung tür die Sitzungen des Ausschusses wurde nach einem vorliegenden Entwurf beschlossen. Alsdann kommt die Rechtslage in bezug auf die Erteilung und die Kosten des jüdischen Religionsunterrichts im Freistaat Sachsen zur Sprache, Da eine hierauf bezügliche Eingabe vom Ministerium noch nicht beantwortet ist, wird die weitere Aussprache vertagt. Rechtsanwalt Dr. Goldberg, Plauen, verliest eine von ihm verfalite Denkschrift über die Auswirkung der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932. Die neue Notverordnung enthält eine sehr weitgehende Bestimmung zum Schutze der Religionsgesellschaften insofern, als Zeitschriften, in denen Einrichtungen der Religionsgesellschaften beschimpft oder verächtlich gemacht werden, bis zu b Monaten verboten werden können. Der VerwaltungsausschuU der Landeskasse Sachsen für jüdische WanderfOrsorge wird zum sozialen Ausschuß des Verbandes erweitert. Zur Errichtung der Arbeiterkoloiiic hat der Verband seinerzeit einen Betrag von 5000 M. bewilligt, wovon 2500 M. schon früher ausbezahlt worden sind. Da die Arbeiterkolonie jetzt ins Leben tritt, wird die Auszahlung der zweiten Hälfte beschlossen. Vorgetragen wird eine Miiiisterialverordnung zur Erreichung der rituellen Verpflegung von jüdischen K r a n k e n k a s - senmltgliedern in Erholungsheimen, ferner wird vorgetragen eine vom Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden angeforderte und von Herrn Rechtsanwalt Dr. Goldberg, Plauen, verfalite Darlegung über die Rechtsverhältnisse zum Schutz der sächsischen Kirchgemeinden gegen Zwangsvollstreckungen. Eerner liegt eine Aeußerung des Arbeits- und VYohlfahrtsmiiüslcriums vor, daß die von den sächsischen liczirksfürsorgcvcrbäudcn hinsichtlich von hilfsbedürftigen Ausländern gestellten Uebernahmeauträge einer Uebcrprüfuiig des Ministeriums unterliegen; in fallen, in denen Härten vorliegen oder in denen gegen die beabsichtigte Ausweisung Beschwerde eingelegt wird, trifft der licschwerdeausschuß des Landeswohlfahrts- und -jugendamtes eine gutachtliche Entscheidung. Uebergriffe sächsischer lk'zirksiürsorgeverbäude können sonach bei der Heimweisung von Ausländern aus fürsorgerechtlichen Gründen nicht stattfinden. Es folgen noch eine Reihe Mitteilungen und die Erledigung verschiedener geschäftlicher Angelegenheiten. Die Sitzung dauerte von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags einschließlich einer kurzen Mittagspause. Unsere Gemeinde Israelitisches Krankenhaus (Eitingonstiftung). Zum Chefarzt der inneren Abteilung des israelitischen Krankenhauses wurde der außerordentliche Protessor au der Breslauer Universität Dr. Martin Nothmann, ein Schüler von Minkowski und Stepp, der durch seine Arbeiten auf dem Gebiete der Stoffwechselkrankheiten, insbesondere des Diabetes, bekannt wurde, vom Verwaltungsrat des Krankenhauses gewählt. Herr Professor Nothmann wird am 1. September 1932 seine neue Tätigkeit beginnen, Leipziger Messe! Der Central verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Landesverband Mitteldeutschland, bittet uns um Aufnahme folgender Mitteilung: Das Leipziger Meßanit hat eine Arbeitsvermittlung, welche für die Zeit der Messen Beschäftigung nachweist. Iis ist in den letzten Jahren immer wieder aufgefallen, daß jüdische Kräfte, welche sich meldeten, kaum je beschäftigt wurden. Auf wiedernolte Klagen ist nachgeforscht worden, und es hat sich herausgestellt, daß das Leipziger M e ß a m t von den Bewerbern bei der Stellenvermittlung die Angabe der Konfession verlangt! Nach den in heutiger Zeit allgemein gemachten Erfahrungen bedeutet das natürlich lediglich den Willen, jüdische Kräfte auszuschalten, und wie die Beschwerden beweisen, ist es tatsächlich der Eall gewesen. Beschwerden beim Mcßamt und bei seiner vorgesetzten Behörde, dem sächsischen Wirtschaftsministerium, haben keinen Erfolg schabt. Beide haben die antisemitische Tendenz bestritten. Das sachsische Wirtschaftsministerium hat die Beschwerde freilich aus mehr lormellen Gründen zurückgewiesen. Es steht auf dem Standpunkt, daß der Artikel 136 der Reichsverfassung. nach welchem die E r a g e nach der Konfession verboten ist, sich nur auf Behörden bezieht und daß das Leipziger Meßamt im Sinne dieser Vorschrift keine Behörde ist. Es ist außerordentlich bedauerlich, daß gerade die Leipziger Messe an deren Institutionen so viele Juden mitarbeiten, und die von so vielen indischen Ausstellern und Käufern besucht wird, dem Eindringen antisemitischer Prinzipien in das Wirtschaftsleben Vorschub leistet. Wir bitten alle Glaubensgenossen, welche mit der Leipziger Messt etwas zu tun haben, diesen Vorgängen ihre Aufmerksamkeit zu schenken, und soweit sie irgendwelchen Einfluß haben, au ihrer Stelle dazu beizutragen, damit den Uebelständen abgeholfen wird. Boykott. Der Centraiverein deutscher Staatsbürger indischen (ihm bens bittet uns, die nachfolgende Notiz zu veröffentlichen: Iii den letzten Jahren ist immer wieder von antisemitischer Seite der Versuch gemacht worden, jüdische Geschäfte zu boykottleren. Die Rechtsprechung hat sich erfreulicherweise auf den Standpunkt gestellt, dall jede Aufforderung zum Boykott verholen ist, und eine grolle Menge von Entscheidungen ist ergangen, die in diesem Sinne urteilen. Oft ist bei der Untersuchung solcher Pille bemerkt worden, d a B es antisemitische Geschäftsinhaber gibt, die nach a u ß e n hin nichts von ihrer Judenfeindsc Ii a 11 merke n lassen und auf jüdische Kundschaft den allergrößten Wert legen, die aber prinzipiell von i ii d i s c Ii e n Lieferanten nichts kaufen, ja sogar ihren Angestellten solches verbieten. Es ist aber oft schwer, in solchen Fällen den Tatbestand einwandfrei festzustellen, und so ergeht an alle Mitglieder des Centraivereins und an alle Gemeindemitglieder hiermit die HiHe. Wahrnehmungen dieser Art dem Syndikat des Centraivereins (Leipzig C I. König-Johann-Straße 17,1) mit möglichst genauen Angaben zu Übermitteln. Es wird jedem einzelnen Fall genau nachgegangen. Man muß auf dem Standpunkt stehen, dall es auf der einen Seile mit der Würde eines Juden nicht vereinbar ist, wenn er in Geschäften kauft, deren Inhaber selber prinzipiell bei Juden nicht kaufen. Auf der anderen Seite aber tut man vielleicht solchen geslnnungstflchtigen Geschäftsinhabern einen Gefallen, wenn man sie von der Versuchung iernhält, angesichts jüdischer Kunden in ihrer Prinzipientreue wankend i\\ werden. Amtliche Bekanntmachungen Ausgabe der Karten für die Hauptsynagoge. Wir geben hiermit bekannt, dall die Preise der Synagogenkartell um etwa 25 Prozent gesenkt worden sind. Gesuche um weitere Ermäßigung können daher keine Berücksichtigung finden. Die Erneuerung der Karten findet vom 8. bis 26. August 1932 Im Gemeindeamt, Löhrstraße 101, statt. Karten, die nicht rechtzeitig abgeholt sind, werden anderweit vergeben. Wegen Zuteilung verfügbarer Plütze erfolgt später persönliche Benachrichtigung, Leipzig, den 26. Juli 1932. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Ausgabe der Eintrittskarten zum Zweiggottesdienst im Städtischen Kaufhause. Die Vermietung der Plätze zum Zweiggottesdienst für Neujahr und Versöhnungstag im Konzerlsaal des Städtischen Kaufhauses erfolgt vom 29. August 1932 an werktäglich von 9—13 Uhr im Gemeindeamt, Löhrstraße 10 1. Die Preise sind ermäßigt worden und betragen jetzt 2—6 Mark. Leipzig, den 26. Juli 1932. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Steuerordnung. Dem Beschluß der GemeindesttZUng vom 6. Juli 1932 zufolge ist mit Genehmigung des Ministeriums für Volksbildung im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Geltungsdauer der Steuerordnung für die israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig vom 1. Juni 1931 bis zum 31. März 1933 verlängert worden. Die Steuerordnung liegt vom 28. Juli bis 19. August 1932 werktäglich von 9—13 Uhr im Gemeindeamt, Löhrstr. 10,1, zur Einsichtnahme für die üemeindemitglieder aus. Leipzig, den 25. Juli 1932. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Feier des Veriassungstages. Der Bedeutung des Veriassungstages (11. August) wird in der Oeiiieiiidesyuagoge im Freitagabendgottesdienst am 5. August gedacht werden. Leipzig, den 27. Juli 1932. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Krankenhaus-Seelsorge. Seit einiger Zeit wird die Konfession der Privatpatienten im Krankenhaus St. Jakob nicht mehr aufgenommen. Wer als Privatpatient des Krankenhauses St. Jakob einen seelsorgeriscben Besuch wünscht, muß dies dem Gemeindeamt mitteilen, das die Meldung dem zuständigen Rabbiner weitergeben wird. Leipzig, den 8. Juli 1932. Der Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Geflügelschächten. Es wird hierdurch bekanntgemacht, daß die Behauptung, der Schäcbter Wald m |BII. alias Gottesmann, aus Altenburg, sei vom hiesigen orthodoxen Rabbinat zum Geflügelschächteu zugelassen worden, den Tatsachen nicht entspricht. Leipzig, den 27. lull 1932. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig.