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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1932-01-29 · 5 (29.1.1932) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
8 (1932)
Issue
5 (29.1.1932)
Date
1932-01-29
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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0.J.32. BIBL.N Post Auflage dieser Nummer: 430Q Stück. N I V £ R ßemeinö cblottr DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG AMTLICHES NACH RICHTEN BLATT DER GEMEINDEVERWALTUNG! Das Gemelndebtatt erscheint |eden Freitag und wird den Mitgliedern der RellglonsKemelnde unentgeltlich durch die Post zugestellt - Schriftleitung: Gemeinderabbiner Gustav Cohn, Leipzig, LOhrstrafie 10 NUMMER S / JAHR«AN« 8 FREITAG 20» JANUAR 1012 Anzelgenverwaltung und Druck: Buchdruckerel August Pries, Leipzig, BrOderstr. 59 - Fernruf 70008 — Postscheck Leipzig SM 20 — Nachdruck nur mit Quellenangabe und mit Genehmigung des Verfassers gestattet Ephraim und die 33Ephraimiten Vom Dr. M a x Hof in a n m (Schluß). CC II Dmcli die Gumpertssehe Scheidemünzenprägiing war die preußische Währung §ehon ins Wanken geraten. Eine weitere Verschlechterung fand statt, als 175<i Preuflen mit dem Kurfiirstentuin Sachsen auch lie dortigen Münzstätten besetzte, die ihm längst ein Dorn im Aug'' waren. In Königsberg und Breslau war nämlich zum Ankauf des in Polen zahlreich umlaufenden Silbers polnisches Geld nach preuischem Kuli geprägt worden. Auch Sachsen hatte seit 1752 in der •viedereröffneten Leipziger Münze solches Geld, aber nach dem um i-in Drittel besseren sächsischen Kuß, geprägt, das natürlich den Silberprell für die Preuflen in die Höhe trieb, .letzt war diese Konurreni lahmgelegt, und der König konnte seinen Krfolg noch vertiflern, wenn er selbst in Sachsen, womöglich schlechter, prägte. In Feindesland galt ein solches Verhalten für erlaubt und nützlich. I riedrich der (irolie war also sehr erfreut, als sich im Herbst 170(5 las Kphrai mseho Konsortium erbot, in Leipzig aus billig zu requii reiidem erzgebirgischein Silber polnisches und sächsisches Geld I i einem lO'/s schlechteren Kuli als dem preußischen zu prägen und I für eine Pacht von durchschnittlich (i,5 Millionen guten Talern Ii lieh zu zahlen. Di«' Prägung geschah mit einem dem sächsischen I nachgeahmten Stempel vom Jahre 1788 und sollte in Preußen nicht Igelten. Trotzdem drang sie dort ein. da das preußische Geld seit Il7fl0 schlechter wurde als sie. Daher wurde sie auch 1702 selbst bei 1 : i öffentlichen Kassen erlaubt und im nächsten Jahr, also noch im »' ege, einer Uebergangswährung zum normalen Gepräge zugrundei?t. Sachsen erregte natürlich das neue, hier fast 40°/o schlechtere eld einen Sturm der Entrüstung. 1757 und 1758 erschienen eine ül von Broschüren speziell gegen diese sogenannten „Kphraimiten". "ii diesen ist ein Teil auf der hiesigen Stadtbibliothek erhalten, ob- <»lil sie natürlich sofort nach Erscheinen von der preußischen Bei l/ungshehörde konfisziert wurden. Der König antwortete auf die "i'Miiik damit, daß er dem durch die Gesellschafter des inzwischen erstorbenen Gumperti vergrößerten Ephraimsehen Konsortium von 759 .in die Pacht sämtlicher preußischen Münzstätten übertrug. Kr Selbst hatte 1757 den Silberschatz des Berliner Schlosses zu einem noch schlechteren Kuße als dem Epluaiinschen ausprägen lassen. Hur wenn er auch das preußische Geld verschlechterte, konnte er nämlich hoffen, die ungeheuren Kriegskosten aufzubringen. Die Abgaben des armen, vielfach vom Feind besetzten und durch Requisitionen ausgeplünderten Landes konnte er nicht erhöhen, und den für jAnleihrii nötigen Kredit hatte er sich durch seinen scheinbar grundlosen Kiufall in Sachsen und durch seine Unterlegenheit gegen seine Feinde verscherzt. Aus ähnlichen Krwägungen schössen damals in ans Deutschland die Prägestätten für schlechtes Geld wie Pilze aus der Erde. Demgegenüber hielt Friedrich der Große sein Vorgehen immer noch in mäßigen Grenzen. Uelde Kolgen der Münzverschlechterung zeigten sich nur langsam, denn die Preise stiegen nicht so rasch wie die Geldentwertung, eine 3i Erscheinung, die uns von der Inflationszeit her ganz geläufig ist. Ende 1750, als die Währung allerdings erst 10° n schlechter war, war überhaupt noch keine Wirkung zu spüren. Als dann die Teuerung nach und nach einsetzte, machte sie allerdings Unbequemlichkeiten, und es kam mehrfach zu Prügeleien und Krawallen. Doch von einer durch die Geldentwertung verursachten Not ist nirgends die Bede. Da die Einnahmen dem Nennwert nach ja gleichfalls wuchsen, war das nötige Geld fast immer irgendwie da. Schwierig wurde die Lage zeitweise, als die staatlichen Kassen «lie Annahme von schlechtem Geld selbst mit Aufschlag noch dann verweigerten, als gutes kaum mehr zu haben war. Dem wurde aber 17U2 durch die schon erwähnte Zulassung sächsischen Geldes abgeholfen. Wirkliche Not trat dagegen nach dem Kriege vorübergehend in der Zeit der Münzverbesserung und der sinkenden Preise ein, da das schlechte Geld jetzt nur noch den Metallwert hatte und das kaufkräftige gute zu langsam in Umlauf kam. Auch während der Münzverschlechterung blieb die Kontrolle durch die MUnzdirektinnen besteben. Schon Anfang 1757 gingen an sie eigenhändige Briefe des Königs, er könne sich jetzt nicht mehr so um jede Einzelheit kümmern, wie bisher; er befehle ihnen aber, bei Pflicht und Ehre und bei Vermeidung schwerster Verantwortung genauestens für Ordnung zu sorgen und darauf zu sehen, daß unter keinerlei Vorwand die Münzen schlechter ausgeprägt würden, als vereinbart sei. Dementsprechend wurden auch die Einzelheiten aller Prägungen genau vorgeschrieben. Die Erlasse des Königs an die Münzdirektoren, in denen diesen zur Kontrolle der Inhalt der Kontrakte wiederholt wird, sind uns noch erhalten. Vergleicht man diese Anweisungen mit den erhaltenen Münzen, so ergibt sich, daß diese meistens etwas schlechter sind — bis zu 5"'n —. als sie dem Wortlaut nach sein durften. Den Unternehmern war aber ein gewisser Spielraum in der Genauigkeit in der Metallmischung zugestanden. Dieser ist zwar in seiner Wirkung noch nicht nachgeprüft, kann aber gut die genannte Verschlechterung ergeben. Die Zulässigkeit solcher Ungenauigkeiten stammt aus der Zeit der königlichen Regie. Hier hatte die Verwaltung den Schaden, wenn eine Prägung wegen geringer Kehler umgeschniolzeu werden mußte. Einem Pächter konnte man jedoch zutrauen, daß er diesen Punkt von vornherein berücksichtigte. Praktisch führte der Spielraum, namentlich in dem hier gestatteten, das bisherige weit überschreitenden Maß, zu einer noch schlechteren Prägung, als in den Kontrakten zugestanden war. Mau kann daher Ephraim und Konsorten nicht so sehr eine eigenmächtige Münzverschlechterung zum Vorwurf machen, als die rücksichtslose Ausnützung der Not des Königs zur Erpressung dieser und anderer Vorteile und dadurch zu ungerechtfertigter Bereicherung auf Kosten des Landes. Wer jedoch gerecht urteilen will, muß bedenken, daß durchweg alle Kaufleute inner- und außerhalb Preußens genau so handelten. So wurde selbst der „Patriotische Kaufmann" Gotzkowskv zweimal bei einem Handel verbotener Münze schlechte-

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