Mannheim
Compact Memory

Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1935-07-19 · 29 (19.7.1935) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
11 (1935)
Issue
29 (19.7.1935)
Date
1935-07-19
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/4876568-5968806-5969535--5553-4881310
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 2 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN REL1QIONSOEMEINDE ZU LEIPZIG 19. Juli 1935 sie ihren Kindern mit auf den Weg zu geben. Dies bedeutet heute weniger eine materielle Existenzsicheruug als die positive Einstellung /um Lebenskämpfe, die Härtung des Charakters und die Schulung zur Selbstbehauptung, zum Sichdurchbeißen in jeder Lage. Kinder sollen ja nicht nur die physische Existen/ ihrer Eltern fortsetzen, sondern auch den Lebenswillen und die Lebenswünsche in kommende Zeiten forttragen. Von diesem Standpunkte aus erhält die unablässige Mühe und Aufopferung der Eltern im Interesse einer Förderung des Kindes zweifelsohne etwas Eigensüchtiges, ein wenig Egoismus neben aller selbstlosen Liebe. Es ist daher begreiflich, wenn Jugendliche, die sich eigene Gedanken zu macheu beginnen, gerade diesen Punkt In der geistigen Position der Eltern als Angriffsziel erwählen, wenn ihre eigenen Neigungen sich gegen das ihnen in übergroßer Fürsorglichkeit vorgezeichnete Lebens- und Arbeitsideal wenden. Der Tatendrang des Jugendlichen und seine Neuerungssucht stöbt hier mit einer Autorität zusammen, deren fürsorgenden Charakter er zwar anerkennt, deren Verbindlichkeit er jedoeli auf Grund seiner frischen Lebensimpulse bestreitet und vielleicht bestreiten muß. Es bestehen doch allzu viele Verschiedenheiten schon in den Bausteinen, aus denen sich das von den Eltern vertretene Weltbild im Gegensatz zu dem der jungen Generation zusammensetzt. Der hervorstechendste Unterschied zeigt sich in zahlreichen Familien bereits bei der Bewertung der sogenannten Allgemeinbildung, wie sie vor noch gar nicht lauger Zeit als anscheinend feststehender Begriff in einer Generation lebendig war. Was vordem für unumgänglich nötig galt, ist heute infolge mannigfaltigster Zeiteinflüsse zweifelhaft geworden, und der in dieser Hinsicht treffsichere Instinkt des Nachwuchses kann sieh bei seiner gelegentliehen Auflehnimg gegen die elterliche Wegebereitung und Lenkung mit manchem einleuchtend erscheinenden Argument zur Wehr setzen. Es bleibt aber doch /u sagen, daO es dem allgemeinen Gesetz des Pendelschlags entsprechend ein unbestreitbares Hinausschießen über ein an sich billigenswertes Ziel bedeutet, wenn nunmehr die sicherlich mühsame und durchaus nicht immer Annehmlichkeiten bereitende Erarbeitung eines vertieften Wissens im früheren Stile für entbehrlich erklärt wird. So gehr sieh auch dessen Bewertung in unseren lagen verringerl haben mag, geblieben ist doch die unleugbare Abhängigkeit jeder höherwertigen Leistung von der Tatsache höherwertiger Qualifikation, mag sie nun examensmäßig abgestempelt sein oder nicht. I - wäre verhängnisvoll, wenn die völlig sich selb*! übcrlasscncn älteren Jugendlichen-Jahrgänge in allzu begreiflicher Abkehr von dem Zwang der Schule ihre Freizeit vorwiegend, wenn nicht gar ausschließlich, mit der Ablenkung durch Sport und doch nicht in die wirkliche Tiefe führende Diskussion allgemeiner hündischer Probleme usw. ausfüllten. Die zudem vielfach vertretene Parole der Abkehr von angeblich überlebter Geistigkeit tut das Übrige, um breite Jugendlichenschichten in das andere Extrem fallen zu lassen, nämlich in eine deutlich zur Schau getragene Minderbewertung nachdrücklichster eigener Oedankenarbeit Es wäre sogar eine ernste Gefahr, wenn in den entscheidenden Jahren der Verstandes- und Charakterbildung ein so wichtiger Faktor wie das logische Denken auf Grund eines wirklich selbsterarbeiteten Wissens ausfallen würde. Schwierig wird zudem die Lage der Bünde durch den zahlenmäßigen Ruckgang der für I lelferstellungen in Frage kommenden Jurjendlichenschicht Es ist dies eine Erscheinung, die in jedem der verschiedenartigen Jugendbüode die planende und sich ständig gleichbleibende Arbeit hemmt Ja. man kann schließlich das unverkennbare Streben nach umfassender, also totaler Gestaltung aller Lebensbezirke, das unserer Zeit das Geprägt gibt, geradezu als Argument gegen einen Totalitätsanspruch der Bunde verwerten. Denn die Folge eines Hcrausschilena der Nachwuchsschichl aus der nunmehr sich immer kollektiver gestattenden Lenkung unserer jüdischen Menschenschicht würde die Einheitlichkeit und Regulierbarkeit ohne zureichenden (irund aufheben. Diese Ausrichtung aller zu treffenden Entscheidungen am Gedanken des Kollcktivdascins ist zeitbedingt. Die (icgenwart zwingt dazu, den jüdischen Einzelmenschen in viel umfassenderem Sinne als früher mit Richtlinien zu versehen. Es gilt, sein Bewulitsein mit neuen Gedanken auszufüllen und sein Handeln durch neue Impulse zu befruchten. Diese Arbeit, die alle sachlichen und personellen Kräfte vollauf in Anspruch nimmt, stellt eine historische Aufgabe dar. Wenn wir alles Angeführte im Zusammenhang auf uns wirken lassen und uns fragen, ob wir ein Gefühl des Beruhigtseins oder ein Gefühl des Zweifels haben müssen angesichts einer manchen Jugendführern gutdünkenden monopolgleichcn Formungsgewalt über die ihnen unterstellte Jugendlichenschicht, so wird sich die Wagschale unverkennbar im Sinne einer Ablehnung dieses Wunschbildes senken. Zwar kann keine Rede davon sein, in jede einzelne Angelegenheit des Bundcslebens hineinreden oder hineinregieren zu wollen. Aber von dieser schon durch die Natur der Sache gebotenen Selbstbescheidung der Ervvachsenenwclt ist doch ein recht erheblicher Schritt zu einer grundsätzlich abseitsstehenden Haltung aller derjenigen Menschen, denen Tradition und langgeübte verantwortliche Tätigkeit im jüdischen öffentlichen I eben ein unbestreitbares Recht zur Interessiertheit verleihen. Unsere Gemeinde. Betr. Einsendung der Manuskripte! Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß Manuskripte, die zur Veröffentlichung im Gemeindeblatt bestimmt sind, bis auf weiteres an: Israelitische Religionsgemeinde, Walter-Blümel-Str. 10, mit dem Vermerk „Gemeindeblatt" zu richten sind. Nachricht des Palästina-Amtes: Es wird eine Anzahl von Kabellegern für ein palästinensisches Unternehmen gesucht. In Frage kommen nur erstklassige Fachleute im Alter von 25 -40 Jahren. Sonderzertifikate stehen zur Verfügung. Der Unternehmer ist bereit, einen zweijährigen Vertrag abzuschließen mit einem Lohnsatz von 35 Piaster pro l ag (ein Betrag, der den mittleren palästinensischen Löhnen entspricht). Schriftliche Anmeldungen mit doppelten Zeugnisabschriften sind umgehend zu richten an Palästina-Amt, Zweigstelle Leipzig, K e i 1 s t r. 4. Amtliche Bekanntmachungen Wir brauchen für die Kleiderstelle Jacobstr. 2 dringend Herrenanzüge. Die Sachen werden auf telefon. Anruf unter Nr. 21382 abgeholt. Leipzig, den 9. Juli 1935. Wohlfahrtsamt der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Gemeindcanlage 1935. Steuersatz und Vorauszahlung. Der für das Rechnungsjahr 1915 zu erhebende Zuschlag zur Einkommensteuer (bezw. Lohnsteuer und Maßstabsteuer) 1934 ist in der Gemeindesitzung vom 8. Juli 1935 auf 30 v. H. festgesetzt worden. Die Veranlagung zur Gemeindeanlage 1915 kann jedoch erst dann erfolgen, wenn von den Finanzämtern die erforderlichen Unterlagen eingegangen sind. Deshalb wird zunächst eine Vorauszahlung auf die Gemeindcanlage 1915 erhoben. Diese beträgt ein Drittel des Oesamtbetrages der Qetncindcanlagc l')3 1 und-ist am 29. Juli 1935 fällig. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Vorauszahlung an dem obengenannten Fälligkeitstag zu entrichten und bei der Zahlung die Hebebuchnummer des Steuerbescheides für die Gemeindcanlage 1914 anzugeben. Die Gemeindekassc, Walter-Blümel-Straße 10,1, ist werktäglich geöffnet von 9—1 Uhr. Die Gemeinde hat Postscheckkonto Leipzig Nr. 50533, Bankkonten: Stadt- und Girobank Leipzig; Commerz- und Privatbank Aktiengesellschaft Filiale Leipzig, Depositenkassc A; Handelsbank Iwria e.G.m.b.H., Leipzig C 1, Ritterstr. 23 -29 (olllners Hof I); Bankhaus Kroch ir., K. G. a. A., Leipzig C 1, üoethestr. 2. Über die Fälligkeit der weiteren Zahlungen auf die Gemeindeanlage 1935 folgt später noch besondere Bekanntmachung. Leipzig, den 5. Juli 1935. Der Vorstand der israelitischen Religionsgcmeindc zu Leipzig. An die Besucher der Genieindesynagoge. Allgemein bekannt ist, daß die für den Gottesdienst in unserer Gemeindesynagoge eingeführten, von Goldschmidt und von Joel bearbeiteten Gebetbücher im Buchhandel vergriffen sind. Viele Geineindemitglieder werden sicherlich noch im Besitz von mehreren nicht benötigten Stücken dieser Gebetbücher sein. Es würde vielen Synagogenbesuchern, die nicht im Besitz eines Gebetbuches sind, ein großer Dienst erwiesen werden, wenn ihnen solche überzähligen StQcke zur Verfügung gestellt würden. Es wird daher gebeten, diese Bücher zur Weitergabe im Gemeindeamt, Walter-Blümel-Straße 101, abzuliefern. Auf Wunsch werden die Bücher auch nach vorherigem telefonischen Anruf unter Nr. 23602 abgeholt. Leipzig, den 2s. Mai IM35. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeiitde zu Leipzig. Betriebe unter Aufsicht des orthodoxen Gemeinderabbinats. Wir geben wiederholt bekannt, welche Betriebe unter Aufsicht unseres orthodoxen Gemeinderabbinats stehen. Nur für Waren aus diesen Betrieben übernimmt das Rabbinat die Verantwortung in bezug auf das Kaschrus.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.