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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1935-03-08 · 10 (8.3.1935) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
11 (1935)
Issue
10 (8.3.1935)
Date
1935-03-08
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Auflage 4250 Stück öemeittöcMatt DER ISRAELITISCHEN RELIGION*GEMEINDE-ZU I «tl P7|fw AMTLICHES NACH RICHTEN BLATT Lb I ■ Am I ^7 DER GEMEINDEVERWALTUNG« Schriftleitung i Oemelnderabbtner Outtav Cohn Leipzig Walter Blümel-Str. 10. — Nachdruck nur mit Quellenangabe und mit OenebmlgnnK dea Verfassers gestaltet Nummer 10 ■ Jahrgang 11 8. März 1935 Anzeigenannahme i E. Ooldfreund, Leipzig OS, CichoritmtraBe 2a, Fernsprecher Nr. 60771 Druck: Druckerei der Werkgemeinsctaaft, Leipzig C 1. Sabbatfeier. Die zweite allgemeine Sabbatfeier für die gesamte jüdische Jugend Leipzigs findet am Sonnabend, den 9. März 1935, nachm. von 5 72 bis 7 Uhr in der Turnhalle der Höheren Israelitischen Schule, Gustav-Adolf- Straße 7, statt. Es ist selbstverständlich, daß wiederum sämtliche über 10 Jahre alten Jugendlichen unserer Gemeinde sich an der Feier beteiligen. Kopfbedeckung ist mitzubringen. Im Interesse der Einheitlichkeit der Feier werden mit Ausnahme der Lehrer Erwachsene nicht zugelassen. Leipzig, 26. Februar 1935. Der Vorstand der Israel. Religionsgemeinde zu Leipzig Ständischer Aufbau und wir. Von Gerichtsrat i. R. Dr. Mannes, Sachbearbeiter im Sozialamt. Für den Teil der Juden, dessen Lebensraum Deutschland ist, wird die Entwicklung von ausschlaggebender Bedeutung sein, die die Wirtschaftsgestaltung nimmt. Daß der nationalsozialistische Staat diese Entwicklung nicht ihren eigenen Weg gehen lältt, ergibt sich aus dessen Totalitätsauffassimg. Er kennt keinen Unterschied zwischen privater und öffentlicher Rechtssphäre. Die Auffassimg, daß die Wirtschaft ihre eigenen Wege geht, ist überwunden. Der neue Staat wirtschaftet zwar nicht selber, beansprucht aber die Führung der Wirtschaft. Diese Wirtschaftsführung wird durchgeführt mit dem ständischen Aufbau. Er wird also in Zukunft das Verhältnis des Einzelnen zur Wirtschaft bestimmen. Für jeden, der seinen Lebensunterhalt aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit bezieht, wird also die Entwicklung des ständischen Aufhaus von ausschlaggebender Bedeutung werden. Ist darnach gerade für den in Deutschland lebenden Juden die Weiterentwicklung des ständischen Aufbaus von geradezu ausschlaggebender Bedeutung, so ist die erste Frage, mit der er sich beschäftigen muH, die Frage nach dem Begriff des Standes im Sinne dieses Aufbaus. Steht dieser neue Standesbegriff im Gegensatz zu den in Deutschland lebenden Juden, so würde für sie in Zukunft überhaupt kein Lebcnsraum mehr in Deutschland sein. Ein solcher Gegensatz ergibt sich aber aus dem neuen Begriff des Standes allein noch nicht. Daß dieser Begriff völlig neu ist, daß er insbesondere mit dem nichts zu tun hat, was bisher als Stand angesehen wurde, ist hei der Willig neuen Bedeutung des Standes im Staatsaufbau selbstverständlich. Bisher war dieser Begriff ein staatsrechtlicher; wenn die „getreuen Stände" in Preußen ihrem König huldigten, so waren es Glieder des Staatsapparates, die dort in Erscheinung traten. Dieser Standesbegriff erfüllt die jetzt geltende Anschauung vom Stand ebensowenig, wie die soziologische Anschauung, die im Stande ein (ilied der Gesellschaft sah. Die nationalsozialistische Wirtschaftslehre steht ebenso wie die Staatslehre auf dem Standpunkt, daß alles organisch gewachsen, also geworden sein muß, und nichts künstlich hergestellt werden kann. Sie versteht daher auch unter dem Stand etwas organisches. Er wird gekennzeichnet durch drei Begriffe, aus denen er sich zusammensetzt. Er ist nämlich einmal eine Gliederung des Volkes, das im deutschen Staatsgebiete lebt, er ist weiter die Gliederung, die eine besondere Lchcnsfunktioii des Volkes erfüllt und ist weiter gekennzeichnet durch eine besondere Standesehre. I )arin liegt auch der Unterschied zu Begriffen, die dem Staude ähnlich sind, mit ihm aber nichts mehr zu tun haben. Das gilt insbesondere für den Begriff des Berufes. Zu einer Berufsgruppe gehören alle diejenigen, die eine gleiche Tätigkeit ausüben. Die Rechtsanwälte z. B., die bisher als Stand bezeichnet worden sind, bilden nur noch eine Berufsgruppe innerhalb des Standes Heldengedenkfeier. Am Sonntag. 17. Mär/., vorm. 11 Uhr, veranstalten wir in Gemeinschaft mit dem Reichsbund jüdischer Frontsoldaten in unserer Gemeindesynagoge, Gottschedstr. eine Heldengedenkfeier mit folgender Ordnung: 1. Orgel Vorspiel. 2. Gedenkworte des Herrn Rabbiner Cohn. 3. Adaunoj moh odom, Gesang des Herrn Kantor Jaffe. 4. Ansprache des Vorsitzenden der Ortsgruppe Leipzig des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten. 5. Rezitativ und Arie aus Händeis Samson, Herr Oberkantor Lampel. 6. Orgelnachspiel. Hierzu werden alle Gemeindemitglieder sowie die jüdischen Organisationen eingeladen. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Leipzig, den 4. März 1935. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig.

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