Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 43 (26.10.1934)
- Date
- 1934-10-26
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Auflage 4250 Stück (ftmeinöeblatt DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU I Jl| D7lCm AMTLICHES NACHRICHTBNBLATT Lb I M Mm I \& DER GEMEINDEVERWALTUNG ■ Schrlftleltunfji Oemeindcrabbiner OustavCohn Leipzig Waller BIDmel-Str. 10. — Nachdruck nur mit Quellentngibe und mit Genehmigung des Verfassers gestattet Nummer 43 ■ Juhrgang 10 26. Oktober 1934 Anzeigenannahme i E. Qoldfreund, Leipzig 05, Cichoriusstraße 2a, Fernsprecher Nr. 60771 Druck: Druckerei der Werkgemeinschaft, Leipzig C 1. Zweite Vorauszahlung auf die Gemeindeanlage 1934. Da wir von den Finanzämtern die Unterlagen zur Errechnung der Gemeindeanlage noch nicht erhalten haben, wird eine zweite Vorauszahlung auf die Oemeindeanlage 1934 erhoben. Dieselbe beträgt wieder ein Drittel des Gesamtbetrages der Gemeindeanlage 1933. Als Fälligkeitstag für die Vorauszahlung ist der 5. November 1934 festgesetzt. Die Steuerp.n».htigen werden gebeten, die Abschlagungszahlungen zu dem obengenannten Fälligskeitstag zu entrichten und bei der Zahlung die Hebebuchnummer des Steuerbescheids für die Gemeindeanlage 1933 anzugeben. Die Gemeindekasse, Walter-Blümel-Straße 10, I, ist werktäglich geöffnet von 9 — 1 Uhr. Die Gemeinde hat Postscheckkonto Leipzig Nr. 50533, Bankkonten: Stadt- und Girobank Leipzig, Commerz- und Privatbank Aktiengesellschaft Filiale Leipzig, Depositenkasse A; Handelsbank Iwria e. G. m. b. H., Leipzig C 1, Ritterstraße 23/29 (Ölssners Hof I); Bankhaus Kroch jr. Kommanditges. a. A., Leipzig C 1, Goethestraße 2. Der für das Rechnungsjahr 1934 zu erhebende Zuschlag zur Reichseinkommensteuer (bezw. Lohnsteuer) 1933 ist — wie bereits bekanntgegeben — auf 30 v. H. festgesetzt. Über die Fälligkeit der Restzahlung folgt später noch besondere Bekanntmachung. Leipzig, den 19. Oktober 1934. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Moses Montefiore. Zu seinem 150. Geburtstage am 24. Oktober Von S. Meiseis. In der jüdischen Geschichte nimmt der „Fürsprecher", der togenaantt „Stadlan", einen ziemlich breiten Platz ein. Oer Stadtlan * tr eine Erscheinung, aus harter Notwendigkeit geboren. In der < h schichte begegnet man ihm zu allen Zeiten und an vielen Orten. Das Mittelalter kennt ihn, auch die Neuzeit, ja selbst die neueste Zeit bis zum Ausgange des neunzehnten Jahrhunderts. Dennoch weiß niemand so recht, wann eigentlich der Fürsprecher zum erstenmal auftrat und wann er vom Schauplatz jüdischen Geschehens verschwand. In älterer Zeit hatte der Fürsprecher einen gewissen amtlichen Charakter; er war Hofjude, Hoffaktor, Resident oder wie er sonst heißes] mochte. Als solcher hatte er oft die Gelegenheit und auch ■He Möglichkeit, als Fürsprecher der Juden aufzutreten. So ein Hofjude war bei den Behörden wohl gelitten und bei den Regierenden gut angeschrieben, denn er brachte dem Lande mancherlei Nutzen, half im rechten Augenblick den leergewordenen Staatssäckel füllen und leistete nicht selten auch in politischen und diplomatischen Dingen durch klugen Rat manch guten Dienst; er besaß daher bei den Machthabern Vertrauen, Ansehen und Einfluß genug, >» sich gegebenenfalls, wenn die Not es heischte, für seine Glaubtusbrüder einzusetzen. So ward er Anwalt, Wortführer, Rechtsvertreter der Juden. Es gab auch besoldete Fürsprecher. Die An- "akn der Geschichte verzeichnen den Fall, daß die Vierländer- Synode einen Hofjuden in aller Form zum Fürsprecher ernannte und ihm für das Fürsprachamt ein Wochengehalt aussetzte. Der Fürsprecher also, im gewissen Sinne, Amtsperson. Eine weit höhere und edlere Gattung „Fürsprecher'' bilden jene Männer, die aus sich heraus Fürsprecher der Juden wurden. Von Zeit /u Zeit, in Nacht und Nof, erstand den Juden ein solcher Fürsprecher. Das war ein Mann, der Reichtum besall und hohes Ansehen genoll, und dessen Wort Geltung hatte bei den Mächtigen der Erde. Dieser Fürsprecher war kein Volksbeauftragter, kein Bevollmächtigter des Volkes; er war Fürsprecher aus eigener Machtvollkommenheit. Er tat, was er tat, aus eigenein Antrieb und eben darin bestand seine Größe und die Größe seiner Tat. Er handelte aus einem starken Gefühl der Verantwortung heraus; er fühlte sich verpflichtet, berufen und auserwählt, ein Fürsprecher seiner Brüder zu sein. Einer der erfolgreichsten Fürsprecher aller Zeiten war — Sir Moses Montefiore. Seit Joseph Nasi, Herzog von Naxos, seit Manasse ben Israel bis auf unsere Tage erstand kein größerer Fürsprecher in Israel, als Moses Montefiore. Er war der letzte der großen Garde der Stadtlanim, und der erste, der als Fürsprecher der Juden international gewirkt hat. * Moses Montefiore, der Sproß einer aus Italien stammenden sephardischen Familie, ist die repräsentativste Gestalt der englischen Judenheit. Bei ihm trafen alle Umstände zusammen, die einen edlen Menschen zum segensreich wirkenden Menschenfreund machen können. Er war von Natur aus ein guter Mensch und von Haus ein reicher Mann. Erziehung festigte in ihm die Neigung zum Edeltun, und Tüchtigkeit verhalf ihm^ ererbtes Vermögen in