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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1934-09-14 · 37 (14.9.1934) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
10 (1934)
Issue
37 (14.9.1934)
Date
1934-09-14
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIOIONSQEMEINDE ZU LEIPZIG 14. September 1934 Vermeidet Ansammlungen vor den Gotteshäusern! Es wird von allen maßgebenden Seiten besonderer Werl darauf gelegt, daB an den hohen Feiertagen alle Ansammlungen vor den Gotteshäusern unterbleiben. Wir fordern die jüdische Bevölkerung Leipzigs auf, den Weisungen der bei den Gottesdiensten tätigen Ordner des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten strengstens Folge zu leisten, vor allem keine Verabredungen vor oder nach dem Gottesdienst auf den Straßen und Pützen, die vor den Gotteshäusern liegen, zu treffen, damit Ansammlungen vermieden werden. Wahrung der Würde des Gottesdienstes. Es ist seit Jahren häufig die Klage laut geworden, daß die Würde der Gottesdienste vielfach durch Unterhaltungen gestört wird. Wir nehmen deshalb Veranlassung, anläßlich der bevorstehenden Festtage ilarauf hinzuweisen, daß solche Störungen unter allen Umständen vermieden werden müssen. Es sei besonders betont, daß der Jugend nur durch ein der Weihe des Gotteshauses angemessenes Verhalten ein Beispiel würdigen, zur Andacht Stimmenden Gottesdienstes gegeben werden kann. Die Aufseher sind streng angewiesen, gegen jegliche Störung ein zugreifen. Kleiderablage in der Gemcindesynagogc. - Die in der Kleiderablage der Gemeindesynagoge abgegebenen Kleidungsstücke werden sorgfältig bewahrt und an den Berechtigten gegen Rückgabe der ihm ausgehändigten Marke ausgefolgt. Es wird daher strengstens untersagt, Kleidungsstücke eigenmächtig selbst ZU entnehmen. Die den Dienst versehenden Personen sind streng angewiesen, gemäß dieser Bestimmung zu verfahren. Indessen müssen wir ablehnen, für das Abhandenkommen von Kleidungsstücken irgendwelche Haftung tu übernehmen. Dem Bedienungspersonal der Kleiderablagen ist strengstens verboten, Zylinderhüte /ur Aufbewahrung anzunehmen. Leipzig, den 3. September 10.14. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeindc zu Leipzig. Gottesdienste Gemeindesynagoge. Sabbatgottesdienst: Freitag, den H.September: Abendgebet 1S,3(I Uhr; Sonnabend, den 15. September: Morgengebet 9 Uhr: Jugendgottesdienst 15,1 5 Uhr mit Predigt (Rabbiner Dr. (ioldmaiiii); Nachmittagsgebet 15,(5 Uhr, anschließend Lehr* Vortrag (Rabbiner Cohn); Abendgebet 19,07 Uhr. An Wochentagen: Morgengebet: Sonntag 7,15; an den anderen lagen 7 Uhr. Versöhnun^stag. Gemeindesynagoge (Gottscheds!.. 28). Dienstag, den 18. September: Nachmittagsgottesdienst I I Uhr: Abendgottesdienst 18,30Uhr, Predigt (Rabbiner Dr. (ioldmann). Mittwoch, den 19. September: Morgengottesdienst 0 Uhr, Tboravorlesimg 11,15 Uhr, Predigt (Rabbiner Cohn) 12 Uhr, anschließend Seelenteier; Neilah-Predigt (Rabbiner Dr. (ioldmann) 17 Uhr, Schluß 18,57 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, daß die Predigten pünktlich heginnen und daß während der Predigten die Zugänge zu den Plätzen gesperrt sind! — Die Herren, die aufgerufen werden wollen, müssen bis Kl Uhr anwesend sein. Gemeindesynagoge. Sabbatgottesdienst: Freitag, 21. September, Abendgebet 18,15 Uhr. Sonnabend, 22. September, Morgengebet 9 Uhr, Nachmittagsgebet 18,2(1 Uhr, anschließend Lehrvortrag (Rabbiner Dr. (ioldmann). Abendgebet 18,5(1 Uhr. Gottesdienst an Werktagen in der Lz-Chaim-Synagoge. Laubhüttenfest. Gemcindesynagogc, Gottschedstraßc 28. Sonntag, 23. September, Abendgottesdienst 18 Uhr mit Predigt (Rabbiner Dr. (ioldmann). Montag, 24. September, Morgengottesdienst 0 Uhr, Thora-Vorlesung '■>■ , Uhr, Abendgottesdienst 18 Uhr. Dienstag, 25. September, Morgengottesdienst 0 Uhr, Thora- Vorlesung V , Uhr; Nachmittagsgebet 18,10 Uhr, anschließend Lehrvortrag (Rabbiner Cohn), Abendgebet 18,14 Uhr). Es wird daraui aufmerksam gemacht, daß die Predigten pünktlich beginnen und daß während der Predigten die Zugänge tu den Plätzen gesperrt sind. Die Herren, die bei den Vormittagsgottesdiensten aufgerufen werden wollen, müssen bis 9' , Uhr anwesend sein. Gottesdienst an Werktagen in der Ez-Chaim-Synagoge. Ez-Chaim-Synagoge, Otto-Schill-Straße, Schobbos Sehn wo: Freitag, den II. September: Abendgebet 18,3(1 Uhr. Sonn abend: Morgengebet 8,30 lMir; Mincha 16 Uhr; Ausgang 19,07 Uhr. Wochentag: Slichaus 6,30 Uhr, Morgengebet 7 Uhr, Abendgebet 18,30 Uhr. E r e w Ja u m K I ppu r: I llenstag, den IS. September: Morgen gebet 0,15 Uhr; Mincha 15 Uhr. Jan in Kippur: Dienstag, den 18. September: Kol Nidrej 18,30 Uhr; Predigt 18.45 Uhr. Mittwoch, den IQ. September: Morgengebet 7 Uhr; Seelenfeier 10,30 Uhr; Predigt vor Neilah 17,30 Uhr; Ausgang 18,57 Uhr. Talmud-Thora-Synagoge, Keilstr. 4: Freitag abend, 18,30 Uhr Sonnabend früh 8,30 Uhr; Mincha 16 Uhr; Ausgang 19,07 Uhr. Dienstag früh 6,15 Uhr, Mincha 15 Uhr; ColnTdre 18,15 Uhr. Mittwoch lom Kippur früh 7 Uhr. — Wochentags früh 7 Uhr. Mincha 18,30 Uhr. Talmud-Thora-Synagoge. Am Samstag, den 15. September. Schabbos Schuwoh, hält llerr Rabbiner M. Rogosnit/ky in dei Synagoge, Keilstr. 4, nachmittags 5 Uhr eine Droscbo. Personenstandsnachrichten Barmizwas: Am Sonnabend, 15. September, Friedrich Fischer, Sohn des Herrn Egon Fischer und Frau Frieda geb. Levinsohn, Hallesche Str. 31, in der Gemeindesynagoge. Am Sonnabend, 22. September, Leon Babad, Sohn des Herrn Jose! Chaim Babad und Frau Elza geb. Dziencielski, Leipzig Dölitz, Bürgerstraße 2, in der Synagoge Lz-Chaim, Otto-Schill Straße. Trauungen: Am Donnerstag, 13, September 1034, 1 Uhr mittags, Fräulein Lude Linick, Leipzig, mit Herrn Heinz (iottlieb, Lindenthaler Str. (>. in der Wohnung des Herrn Rabbiner Dr. (ioldmann. Am Sonntag, 23. September 1034, 12" Uhr mittags Fräulein Bea triee Waghalter aus Berlin mit Herrn Dr. rer. pol. Dr. jur. Jose) Freudenthal, Leipzig, Mahlmannstraße (>, in der L/-( Miaim-Svna goge, Otto-Schill-Straße. Todesfälle: (). September 1031 Eisig Weiser, Hutuboldtstr. 29. Aus dem Gemeindeamt Wohlfahrtsamt. Aut Grund eines Beschlusses des Gemeinde Vorstandes ist der Name der bisherigen l'ürsorgeabteilung i:i Wo h I f a b r t s I in t geändert worden. Die im Verordnungsblatt des Säebs. Ministeriums für Volksbildung in der Ausgabe vom 15. März 1034 veröffentlichte Verordnung Nr. 32 sei nochmals wiedergegeben: Unterrichtsbefreiung der Juden und Adventisten vom Selm besuch an hohen jüdischen Feiertagen und an den Sonnabend.- . (Min. f. V. und Wirtsch.-Müi., 14. 3. 31; Allg.: 37, 60 u. 03 allg. WFA ) Auf Anordnung des Reielisininisters des Innern wird folgend« - bekanntgegeben: „Die jüdischen Schüler können am Neujahr 2 Tage, am Ve - söhnungsfest l Tag, am Laubhüttenfest 2 Tage, am Beschlußfe t 2 Tage, am Passahfest die 2 ersten und die 2 letzten Tage Ui;.t am Pfingstfest 2 Tage dem Unterricht fernbleiben. An den gewöhnlichen Sanistagen können die jüdischen und adventistbchen Schüler auf Ansuchen der Er/ichuiigsbcrcchtigb n ganz oder für die Stunde des Gottesdienstes vom Schulbesuch b - freit werden. Wer hiervon keinen Gehrauch macht, muß am g - samten lehrplanmäßigen Unterricht, auch im Zeichnen, Schreibt I, Handarbeit und Werkunterricht teilnehmen. Für die aus derartigen Versäumnissen entstehenden Folg« n kann die Schule keine Verantwortung übernehmen." 4Zim.KflHieu.Zub. 95 M. per 1. Okt. in der Rosentalgasse zu erfr. Brühl 17, bei Knoblauch. l-2möbl Zim n. Fleischerpl. a. Einzelp. od. Ehrp a. eig. Küche prsw. abzg. Off. \üO. Kaufm., Brühl 8. Sonnige* Courhzimnier all. Komf.. Zentralh. fl. w. Wasser ¥reiswert, la Pens.z.l. lO.zuverm. el. 56762 Döllnitzerstr. 3pt. lks. 2 berufst Damm such. p. sof. od. sp. 2>/2-3 I. Zim. m. Küche u. Bad. Off.u.370l M.W.Kaufm., Brühl8. Spradi. AustaiudvUnterr. 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