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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1934-08-24 · 34 (24.8.1934) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
10 (1934)
Issue
34 (24.8.1934)
Date
1934-08-24
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 liEMEIN DEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIQIONSQEMEINDE ZU LEIPZIG i - ist der Pewsum zuzugeben, daß eine Anfechtungsklage vor ikm Durchbruch der nationalsozialistischen Bewegung keine Aus« sieht auf Erfolg gehabt haben würde. Erst durch das Qesetz /ur \\ iederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 sind ans der rassischen Verschiedenheit staatliche Folgerungen gezogen worden. Vor dieser staatlichen Anerkennung der Bedeutung der rassischen Verschiedenheit war eine Anerkennung dieser Bedeutung durch die Gerichte nicht zu erwarten. Als Beginn der Anfechtungsfrist kann der 15. April 1933 angesehen werden, da mit Sicherneil angenommen werden kann, daH an diesem Tage die gedachten gesetzlichen Bestimmungen allgemein bekanntgeworden waren. Vor dem 15. Oktober 1933 war daher die Anfechtungsfrist nicht abgelaufen. Die vorliegende Anfechtungsklage, die nach den zutreffenden Darlegungen des Bcrufungsgerichts als Im Juni 1933 erhohen gilt, ist dann fristgemäß erhoben. Die Bedeutung des Urteils liegt darin, daß es den Zeitpunkt feststellt, bis zu dem eine Anfechtung der Ehe stattfinden kann. Von den beiden Zeitpunkten, die in Frage kommen, nämlich der Einführung des Rasseprin/ips in die Gesetzgebung oder des Tages, an dem zum ersten Mal in einer höchstrichterlichcn Entscheidung die Anfechtbarkeit von Mischehen anerkannt worden ist, wird in der Entscheidung des Reichsgerichts der erstere als der wesentliche Festgelegt Das Reichsgericht stellt sich auf den Standpunkt, daß am 15. April 1933 die gesetzlichen Bestimmungen der neuen Beamtengesetzgebung (Gesetz /ur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933) bereits überall bekannt waren. Deshalb sei der 15. April 1933 als der Tag anzusehen, an dem die Anfechtungsfrist ZU laufen begonnen hat. Da diese Frist ein halbes jähr betragt, sind die nach dem 15. Oktober 1933 erhobenen Anfechtungsklagen als verspätet eingebracht ZU betrachten. Unsere Gemeinde. Palästina 1934 — Wirtschaft und Politik. In einer von der Staatszionistischen Organisation, Ortsgruppe Leipzig, einberufenen Versammlung sprach am 15. Aug. im Künstlerhaus der Mitbegründer und Vizepräsident der Staats/ionistischen Organisation Deutschlands. Herr Adolf hirschf eldt, Berlin, über das Thema „Palästina 1<H4 Wirtschaft und Politik". Der Referent, soeben aus Erez Jisrael zurückgekehrt, gab ein anschauliches Bild über die allgemeine Entwicklung des Landes. Den deutschen Juden, der ins Land gehe, forderte er auf, sich dem Aufbauwerke in jeder Hinsicht mehr unterzuordnen als das bisher geschehen sei, da sonst wirtschaftliche Katastrophen des Ein/einen unausbleiblich seien. In seinen weitereu Ausführungen beschäftigte sich der Redner insbesondere mit den Mängeln des Aufbauwerkes, die von jeher seitens des Staatszionismus in ihrer nackten W irklichkeit gesehen worden sind. Er wandte sich gegen politische Verfallserscheinungen (VerzichtSStimmiUlg und internationaler Sozialismus) und bewies die Notwendigkeit der 1 hernähme der im Zionismus bestehenden Machtpositionen durch den Staatszionismus, An Hand authentischen Materials zeigte er weiter, mit welch schändlichen Mitteln und Verleumdungen die offiziellen Kreise des deutschen Zionismus und ihre Presse gegen die staatszionistisehe F.rneucrungshewejrung anzukämpfen versuchen. Lr appellierte an die Versammlung, sich in ihrem Hoffen nicht beirren zu lassen, das Ziel des Zionismus nicht aufzugeben und sich auf jüdischer Grundlage in den nationalen Wiederaufbauprozeß in Erez Jisrael einzureihen. Dr. S. R. Hechalu/. Von der Leitung des Hechaluz wird uns geschrieben: Der Fortgang einiger Chawerim des Waad auf Hachscharah und Alijah, die Abreise Assaets nach Erez Jisrael machten besonders dringende und häufige Waadsitzungen über die Neuordnung und I inteilung der zukünftigen Arbeit im Hechaluz notwendig. Das Ergebnis dieses Arbeitsplanes wurde am Dienstag, den 21. B. in einer Assefah klalith (Mitgliederversammlung) bekanntgegeben, besprochen und bestätigt. Im Vordergrund dieser Be- -I rechung stand der Aufbau und die Eröffnung des neuen Bcth- Chaluz, die am 26. 9 stattfindet Enter anderem wurde Rechen« schaft sowohl über die Einnahmen, die durch Zuschüsse von der Zentral-Wirtschaftshilfe, den Gemeinden, durch Sammlungen usw. zustandegekommen waren, als auch über die Ausgaben, die sich nur aUS Kosten 1 ur Material, wie Bausteine, /erneut, Holz, Fenster, Türen, I isen für Betten, I arben usw. zusammensetzen, abgelegt. I in ganz ausführlicher Berieht soll vor allen Chawerim des Hechaluz Bei der Eröffnung am Sonntag, den 26. s., bekanntgegeben werden. Dieser Bericht wird durch Veröffentlichung im nächsten Gemeindeblatt allen jüdischen Kreisen zur Kenntnis gegeben.Ferner soll wärmster Dank an alle diejenigen ausgesprochen werden, die in irgendeiner I orui, am Aufbau des neuen Beth-Chaluz teilgenommen haben. Unser Dank gilt den Maurer-, Schlosser- und Tischlerkurzen, unseren Malern, dem Bar-Kochba, der den Platz zum Bau zur Vertilgung gestellt hat, der Zcntral-Wirtschaftslulfe, allen Gemeinden und Ortsgruppen Sachsens und allen jüdischen Familien, die durch Geldmittel oder Möbel, durch Wäsche oder andere Spenden uns geholfen haben. Wir laden hiermit die gesamte jüdische Bevölkerung Leipzigs zu unserer Eröffnungsfeier am 26. Augu-t herzlichst ein. (Programm s. u. Nachrichten.) Mitteilungen des C. V.-Syndikats. Marktangelegenheiten. In einer Reihe von I allen gelang es wiederum für ausge- An die lieser des Cnemeindeblattes. Wir bitten diejenigen Mitglieder unserer Gemeinde, die noch nicht das Bezugsgeld für das Gemeindeblatt für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli ds. Js. in Höhe von RM. —,40 an uns gezahlt haben, dies umgehend nachzuholen. Postscheckkonto der Gemeinde Nr. 50533. Leipzig, den 23. August 1934. Der Vorstand der israelit. Religionsgemeinde zu Leipzig. schlüsselte Markthändler Zulassungen zu erreichen. So konnte unser Fachausschuß Dresden mit Erfolg in Großenhain vorstellig werden. Auf Vorstellungen des Leiters unseres Fachausschusses Dresden, Amtsgerichterat i. R Gereon, bei der Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen hat diese an die ihr unterstellten Behörden eine Verordnung unterm 26. 5. 1034 Akt.-Z. 4 Mk. 283 34 erlassen, in der die Marktverwalfungen auf die wiederholten ministeriellen Verordnungen hingewiesen wurden, denenzufolge kein grundsätzlicher Ausschluß jüdischer Händler stattfinden darf. Fernerhin hat auf Vorstellungen des Landcsyerbandssyndikus und des Leiters der Fachgruppe Dresden das Sächsische Wirtschaftsministerium einen Erlaß an die Kreishauptmannschaften herausgegeben, in dem diese aufgefordert werden, die Städte auf das Ungesetzliche einer grundsätzlichen Ausschließung der jüdischen Markthändler hinzuweisen. Auf unsere wiederholten Eingaben hin hat im Namen des Anhaltischen Staatsministeriums das Kreisamt Kothen, Abteilung Inneres, den Bürgermeister in Jeßnitz, der jüdische Händler auf seinem Markt grundsätzlich nicht zulassen wollte, aufgefordert, jüdischen Händlern, die den dortigen Jahrmarkt besuchen wollen, Plätze anzuweisen. Das Thüringische Staatsministerium hat auf eine Eingabe des Sozialamtes der Israelitischen Religionsgemeinde Leipzig hin verfügt daß der Stadtvorstand in Steinach jüdische Händler hier ebenfalls zum Jahrmarkt zuzulassen hat. Einige Städte haben versucht, den Markthändlern den Löseschein der für einen Stand auf längere Zeit hindurch Geltung hat und für diesen Zeitraum bezahlt war, zu anullieren. Wir haben hiergegen bei den Aufsichtsinstanzen Besehwerde erhoben, da selbstverständlich geschlossene Verträge in wirtschaftlichen Dingen nach wie vor rechtsgültig sind. Gewerbesteuer für Rechtsanwälte. In bezug auf die Gewerbe Steuer für Rechtsanwälte fällte das Finanzgericht in Leipzig ein Ur teil, das dahin ging, daß in hezug auf die Veranlagung der Anwälte zur Gewerbesteuer nicht, wie vorgesehen, die letzten dre; Jahre zugrundezulegen seien, sondern mit Rücksicht auf die Neuveranlagung zur Gewerbesteuer, das Jahr 1933. Diese Entscheidung ist in Hinsicht darauf, daß beim überwältigenden Teil der jii dischen Anwälte ein erheblicher Praxisrückgang vorhanden ist, von außerordentlicher Bedeutung. Dagegen hat sich die Gewerbesteuer bchördc Dresden von einem dortigen Anwalt überzeugen lassen, daß für die Schätzung lediglich die tatsächlich in der zweiten Hälfte des Rechnungsjahres 1933 34 erzielten Betriebsergebnisse zu BTUndezulegen sind, und hat den Betreffenden auf den eingehend begründeten Einspruch hin von der Gewerbesteuer vollkommen freigestellt. Vertretungen von Notaren. Das Sächsische Justizministeriui. entschied, daß jüdische Rechtsanwälte auch dann nicht als Notariatvertreter bestellt werden können, wenn sie Frontkämpfer gewesen sind. Das Ministerium geht offenbar von der Ansicht aus, daß auch der notarielle Vertreter Beainteneigensehaften bekommt, und da!' Beamteneigenschaft einem Nkhtarier selbst vertretungsweise nicht übertragen werden dürfe. Amtliche Bekanntmachungen Betriebe unter Aufsicht des orthodoxen Gemeinderabbinats. \\ gehen wiederholt bekannt, welche Betriebe unter Aufsicht unsere? orthodoxen (iemciiiderabhinats stehen. Nur für Waren aus diesen Betrieben übernimmt das Rabbinat die Verantwortung in bezug auf das Kaschrus. Fleisch und Geflügel: Moses Bild, Gerberstraße 41, M. Frischer, Packhofstraße 11/13, Osias Kohn, Lohmüldgasse 17, Sally Löb, Ranstädter Steinweg 7, Jacob Schussheim, Plauensche Straße 3/5. Milch und Butter: J. Bartfeld, Eutritzscher Straße 5, Chaim Zipser, Nordstraße 35, Hof (Wohnung: Berliner Str. IS), Rittergut Gundorf (Bestellungen durch H. Kreutner, Färberstr. 10)- Backwaren: Salomon Lotrowski, Berliner Straße 13, Selig Scheinowitz, Gerberstr. 40 und Keilstr. 9, Schmeidler, Nordstraße 25 und Ranstädter Steinweg 45. Speisehäuser: Chmelnitzky, Reichsstraße 22, Manelis, Nikolaistraße 36. Mittagstisch I. Hoehmann, Katharinenstr. IS I.

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