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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1934-07-06 · 27 (6.7.1934) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
10 (1934)
Issue
27 (6.7.1934)
Date
1934-07-06
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 An alle Begüterten! Jüdische Wohltätigkeit verdient eigentlich diesen Namen nicht. Sie ist lediglich So/ialarbeit! Sie sollte nicht vom guten Willen des Einzelnen abhängig sein, sondern sie ist Pflicht. Wer vom Schicksal mit (intern gesegnet ist, mtlO gehen. Wer bedürftig ist, hat ein Anrecht auf Hilfe. Darum ist uns Juden auch der herablassende, auf Dank und Anerkennung pochende Hochmut des Reichen ebenso zuwider wie die kriechende Demut des Armen. Geben und Nehmen sind für unsere Anschauung natürliche Vorgänge im sozialen Leben. Diese Auffassimg von der Wohlfahrtsarbeit, die jeden zur Tat verpflichtet, bedarf freilich noch einer wesentlichen Ergänzung. Die Wohlfahrtsausgabe ist nicht wie der Schekel, sie ist nicht für alle Menschen gleich. Der alte Tempelschekel war dein Hause Gottes und Gott selber geweiht. Vor Gott sind alle Menschen gleich, und da machte es nichts aus, ob die Steuer vom reichen Millionär oder vom verarmten Proletarier stammte. Vor der Grolle Gottes, vor dem Herrn über Leben und Tod, sind sie gleich, und darum kann auch ihre Gabe die gleiche sein! Aber die Wohlfahrtsgabe gilt den M e n s c h e n , und bei dieser veränderten Grundlage sind ganz andere Gesichtspunkte mallgebend. Wenn es sich um die Wohlfahrt handelt, ist jeder verpflichtet, nach seiner Kraft zu geben! Jeder mufi spenden, auch der Ärmste! Aber der Begüterte muß m e h r geben. Schon vor Tausenden von Jahren hat das Judentum diesen Gedanken ausgesprochen, der erst heute vom Gesetzgeber in der Veranlagung zu den Steuern zu einem Prinzip erhoben worden ist. Es ist ungerecht, so sagt dieser Gedanke, wenn arm und reich den gleichen prozentualen Anteil ihres Einkommens und ihres Vermögens abgeben. Wenn alle den Zehnten geben, so drückt es den kleinen Mann in ganz anderem Malle als den Wohlhabenden. Und darum ist dieser verpflichtet, so viel zu geben, daß auch er hei seiner Steuer in demselben Malie das Opfer verspürt wie der Arme. Der alte jüdische Oedanke kam und kommt in der Wohlfahrt von heute wieder zu Ehren. Line lauge Geschichte jüdischer Not beweist, dal) die Reichen in Israel stets nach ihrem Können helfen in dem Bewußtsein, dal! alles Vermögen Gottes Segen ist. Und so niuIi es auch heute in der Zeit der Not sein! Dem Wohlf ahrtsw e r k e ist nicht gedient, w e n n der Reiche s i c h m i t w e u igen (i r o s c h e n ,,b e t e i I i g t", s o n d e r n nur, wenn auch er Opfer bringt und sei n e Gabe in einen Einklang bringt mit seinem Küiin e n! Die bisherigen Ergebnisse der Sammlung „für Hilfe und A ii I b a u" rechtfertigen eine solche Mahnung. Es hat sich herausgestellt, dall gerade in den Kreisen der wirtschaftlich Schwachen ein moralisch und finanziell guter Erfolg zu verzeichnen ist. Die uiiiiger Begüterten beteiligen sich mit großem Eifer am Werke. Hei jenen aber, denen das Schicksal Wohlhabenheit Bewährt hat, konnte dieser Eifer nicht in demselben Malle beobachtet werden. Qewiß sind viele der alten Freunde und Mitarbeiter am Wohlfahrtswerke wieder zur Stelle gewesen. Aber eine grolle Schar der Begüterten ist unserem Aufruf nicht gerecht geworden. Entweder haben sj,- sich von der Sammlung ausgeschlossen, oder sie haben Betrage gezeichnet, die weder ihrem Können noch auch der Bedeutung lies Werkes gerecht werden. So sehr der bisherige Verlauf der Sammlung bewiesen hat, daß die alte jüdische Kraft noch lebt und der Gedanke lebendig wirkt, dali jeder, aber auch wirklich jeder, zur Teilnahme berufen ist, sii wenig befriedigt im ganzen genommen der materielle Erfolg! Nicht in die Breite allein soll die Wirkung der Aufrufe gehen. Mindern ebenso in die Tiefe. Und nochmals ertönt die herzliche Bitte an alle, die es sich leisten können und die durch einen kleinen Betrag sich losgekauft haben. Wenn der Helfer kommt, erhöht den Betrag! Gebt nach eurer Kraft, als ob es eine Steuer wäre, eine Steuer des Herzens. Der Talmud sagt: „Wer eine gute Tat beginnt, dem ruft man zu: Führ' sie zu Ende!" F. G. Jüdische Berufsumschichtung. Zu den wichtigsten Aufgaben des „Zentralausschusses der Deutschen Juden für Hilfe und Aufbau'- gehört die jüdische Berufspolitik in Deutsellland. Die bestehende ungesunde jüdische Berufsschichtung kann nur dann in angemessene Bahnen gelenkt werden, wenn eine Zentralstelle unter vernünftiger Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse sich der Dinge ständig annimmt. Das ist um so dringender notwendig, als leider nur zu viele jüdische Menschen ihren Beruf aufzugellen gezwungen waren und nun angespannt nach dem neuer. Lebensweg suchen. Die zentrale Planung durch den Zentralausschull hat aber nur dann einen Sinn, wenn alle jungen judischen Menschen, die vor Ihrer Berufswahl oder Berutsänderung stehen, nichts unternehmen, ohne vorher ernste Beratung mit der für sie zuständigen Wirtschaftshilfsstelle ihrer (iemeinde hier in Leipzig befindet sieh das jüdische Sozialamt seit 1. Juli Humholdtstr. 13 — gepflogen zu haben. Jeder einzelne I all wird Selbstverständlich individuell behandelt Um jedoch den verschiedenen Beratungsstellen die einheitliche Richtung der jeweils notwendigen Berufspolitik zu gehen, hat der Zentralausschull soeben Richtlinien herausgegeben, die in zusammenfassenden Formulierungen auch der jüdischen Öffentlichkeit ein interessantes Bild dieser wichtigen Arbeiten vermitteln. Es bedarf keiner Hervorhebung, daß diese Richtlinien, die wir im folgenden wiedergeben, von allen jüdischen Richtungen -- sie alle haben bei der Beratung mitgewirkt — einmütig gebilligt worden sind. Richtlinien zur jüdischen Berufspolitik. 1. Die jüdische Berufspolitik hat zwei Aufgaben zu erfüllen: a) Normalisierung der, Berufsverteilung der Juden durch Ausbildung der Jugend in landwirtschaftlichen und handarbeitenden Berufen (Berufsunisehichtung). b) Erhaltung oder Schaffung der wirtschaftlichen Existenz (Wirtschaftliehe Eingliederung). Unsere Berufspolitik wird heute im wesentlichen eine Berufsumschichtungspolitik sein müssen, bei der das gemeinschaftliche Ziel einer Normalisierung der Berufsverteilung ebenso wie das individuelle Ziel der Schaffung einer wirtschaftlichen Existenz, bestimmend ist. Innerhalb der Berufspolitik muß daher die Berufsumschichtung im Vordergrund stehen neben den Maßnahmen für die in ihren Berufen bedrohten Existenzen. 2. Aus diesen beiden Aufgaben ergibt sich die Zielsetzung der Berufsumschichtung. Sie muß so erfolgen, daß die Berufsumschichtenden nach ihrer Ausbildung eine Möglichkeit zu wirtschaftlicher Eingliederung finden, wo immer sie nach ihrer Entscheidung diese wirtschaftliche Existenz suchen. 3. Berufsunisehichtung im Sinne einer Normalisierung der Berufsgliederung der Juden erfordert in erster Linie landwirtschaftliche und handwerkliche Ausbildung. Die Herbeiführung einer normalen Berufsumschichtung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland ist namentlich in bezug auf die Landwirtschaft außerordentlich gehemmt. Daher muß hei allem Streben nach einer normalen Berufsverteilung der Juden in Deutschland die landwirtschaftliche und in gewissem Umfange auch die handwerkliche Ausbildung so erfolgen, dall sie die Berufsumsehichtendcu befähigt, den neu erlernten Beruf auch außerhalb Deutschlands überall in der Welt auszufüllen. Da eine Normalisierung der jüdischen Berufsverteilung (im Sinne einer Berufspolitik auf lange Sicht) nur in Palästina möglich ist, hat Palästina unter den Einwanderungsländern für diejenigen, die einen landwirtschaftlichen Beruf ergreifen, sowie für die, die ein Handwerk erlernt haben und nicht in Deutschland bleiben können, ein besonderes Gewicht. Daher verdient die Berufsunisehichtung im Dienst des Aufbauwerks Palästinas eine besondere Förderung. 4. Berufspolitik im Sinne der Eingliederung in die gegebenen wirtschaftlichen Existenzmöglichkeiten in Deutschland wird sich auf eine Einordnung in die den Juden in Deutschland zugänglichen Berufen, also in erster Linie in den kaufmännischen und handwerklichen Berufssektor zu erstrecken haben, wo es die vorhandenen Wirtschaftspositionen zu halten gilt. Beim Handwerk werden folgende Möglichkeiten besonders in Betracht zu ziehen sein: die individualisierten Handwerksarten des sogenannten „ewigen" Handwerks, das Reparatur-Handwerk und das Industrie-i landwerk. Eine solche Eingliederung erfordert eine entsprechende Fachausbildung all derer, die jetzt aus anderen Berufen ausgeschlossen worden sind, und die eine Neueingliederung in den deutschen Wirtschaftskreis suchen. Diese Fachausbildung zu fördern, ist die zweite wichtige Aufgabe der gegenwärtigen jüdischen Berufspolitik. 5. Da Berufsunisehichtung die gegenwärtige Hauptaufgabe jüdischer Berufspolitik bedeutet, ist das Bestreben der jüdischen Jugend, sich aus eigenem Entschluß handarbeitenden Berufen aller Art zuzuwenden, in jeder Weise zu begrüßen. In der Form der Erstausbildung in regulären Lehrstellen (Kollektiv- oder FinzeW aushildung) ist dieses Bestreben so weit als irgend angängig ideell und materiell zu fördern. Ebenso zu fördern ist das Bestreben derjenigen Älteren, die bisher in anderen Berufen tätig gewesen sind, sich handarbeitenden Berufen zuzuwenden, sei es, daß sie im Zuge der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung ihre Position aufgeben mußten, sei es, dall sie ihre bisherigen Berufe aufgeben wollen. Bei den Älteren werden allerdings zwei Momente zu berücksichtigen sein: Die obere Altersgrenze für männliche Berufsumschichtcndc wird im allgemeinen nicht über 30—35 Jahre ausgedehnt werden können; bei weiblichen Berufsumschichtenden bestehen auch über diese Altersstufe hinaus weitere Möglichkeiten beruflicher Umschulung. Bei der Wahl der Berufsart, zu der hin eine Umschichtung erfolgen soll, sind die Möglkhkeitcn der wirtschaftlichen Eingliederung von Lall zu Fall sorgfältig zu prüfen. 6. Die Förderung der Berufsunisehichtung und der damit verbundenen Eachaushildung macht eine fortlaufende einheitliche Planung durch den Zentralausschull erforderlich. Diese Planung bezieht sich auf die Verteilung der einzelnen Berufsgruppen, aui die Einrichtung der Aushildungsstellen, sowie auf die genaue Erforschung und Schaffung späterer Berufseinordnungsmöglichkeiten. Neben der einheitlichen zentralen Planung stehen für jeden Einzelnen zur Beratung seines Berufsweges die hierzu zuständigen jüdischen Stellen (Wirtschaftshilfsstellen der jüdischen Gemeinden) zur Verfügung, die ihren Rat im Rahmen der allgemeinen Rieht-

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