Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 3 (19.1.1934)
- Date
- 1934-01-19
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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l. 34. : Auflage 4250 Stück (Semetoö cblatt DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEIN DE ZU I XII D7|f^ AMTLICHES NACH RICHTEN BLATT Lbll AsslV7 DER GEMEINDEVERWALTUNG« Schrlttleltungi Ocmcinderabtiincr QustavCohn Leipzig Waller Blümel-Str. 10. — Nachdruck nur mit Quellenansähe und mit Genehmigung des Verfassers gestattet Nummer 3 - Jahrgang 10 19. Januar 1934 Anzeigenannahmet E. Ooldfrcund, Leipzig 0 5, CiehoriusstraHe 2a, Fernsprecher Nr. 5(1771 Druck: Druckerei der Wcrkgemcinscliaft, Leipzig (.1. Richtlinien zur Aufstellung von Lehrplänen für jüdische Volksschulen in Deutschland. Die Reichsvertretung der deutschen luden veröffentlicht „Richtlinien zur Aufstellung von Lehrplänen fiir jüdische Volksschulen", die il.-is Ergebnis sorgfältiger Arbeit eines aus Fachleuten aller jüdischen Richtungen gebildeten Unterausschusses des Erziehung!- ausschusses der Reimsvertretung darstellen. Anläßlich der Vcröffcntlichuug dieser Richtlinien wird von maßgebender Seite darauf hingewiesen, daß sie lediglich als Ergänzung zu den bestehenden staatlichen Richtlinien gedacht sind, die für die Gestaltung des Lehrplans in den jüdischen Volksschulen Deutschlands naturgemifi ebenso wie für den der übrigen deutschen Volksschulen in erster Reihe und in weitestem Umfang ausschlaggebend sein müssen. Lediglich die ZU den allgemeinen Zielen der Volksschule hinzutretenden besonderen Bedürfnisse und Erfordernisse der jüdischen Schule sollen, soweit sie nicht schon in den „Richtlinien für den Religionsunterricht" berücksichtigt sind, in den neuen Richtlinien ihren Ausdruck finden. Daher werden diese nur im Zusammenhang mit den staatlichen Schulplänen und den Bestimmungen für den Religionsunterricht ein ubersichtliches und abgerundetes Itild der Grundsätze ergeben können, die für die bestehenden und noch ZU gründenden jüdischen Volksschulen in Deutschland das Gerüst des — von |edt r ein/einen Schule im übrigen selbst aufzustellenden Lehrplans bilden sollen. Für sich allein betrachtet, könnten dagegen die Richtlinien manches vermissen lassen, was nur deshalb in ihnen nicht enthalten ist, weil es den Verfassern dieser Arbeit nicht ei g.iiizungsbcdürftig schien und ihrer Meinung nach in den allgemeinen staatlichen Richtlinien bzw. in den Bestimmungen fiir den Religionsunterricht ausreichend behandelt erscheint. Das gilt insbesondere für die Pflege deutschen Kulturgutes im Deutschunterriehl und in anderen Fächern und für die religiöse Unterweisung. Zu dem in den Richtlinien enthaltenen Abschnitt ..Heimatkunde" isl /u bemerken, dal! unter diesem Begriff im Volks- Schulunterricht nicht wie in dem der höheren Schulen ein vorwiegend erdkundlich bestimmter Gegenstand verstanden wird, sondern dali dieser Unterricht eher als eine Art lebenskundücher Unterweisung aufzufassen ist, so daß der Hinweis auf die Pflege der Kenntnis jüdischen Familien- und Gemeinschaftslebens in diesem Zusammenhang als gerechtfertigt erscheint. Der Wortlaut der Richtlinien. Die von der Reichsvertretung herausgegebenen Richtlinien haben folgenden Wortlaut: AllgC tu eine Ziel e. 1. Die jüdische Schule erfahrt ihre besondere Prägung aus dem doppelten UrerlebniS, das jedes in Deutschland lebende jüdische Kind in sich trägt: dem jüdischen und dem deutschen. Diese beiden Qrunderlebnisse sind gleichmäßig zu entwickeln und ins Bewußtsein zu heben: sie sind in ihrem Neben- und Miteinander wie auch in ihrer Spannung fruchtbar /u machen und /u entfalten. 2. Die Schule soll von einem sich selbst begreifenden jüdischen Geiste durchdrungen sein. Das heranwachsende Kind soll seines Jiulcseins in gesundem Bewußtsein sicher weiden; es soll sich des Namens freuen lernen, mit allem Stolz und aller Entbehrung, die damit verbunden sind. Zur Erreichung dieses Zieles ist das Jüdische in den Mittelpunkt aller dafür in Betracht kommenden Unterrichtsfächer zu stellen. Lebendiges Verständnis für die Ewigkeitswerte der jüdischen Religion und fiir das jüdische Leben der Gegenwart, insbesondere fiir das Aufbauwerk in Palästina, sollen im Kinde geweckt und gepflegt werden, damit es seine Aufgaben in Haus und Synagoge, in der Gemeinde und der jüdischen Gesamtheit zu erfüllen in den Stand gesetzt wird. J. In Ergänzung der staatlichen Richtlinien für den Deutschunterricht soll all das, was jüdisches Sein und Denken dein deutschen (leiste zu danken hat, wie umgekehrt das, was indischer Geist und judische Arbeit zum Aufbau der deutschen Kultur beigetragen haben, in seiner Wechselwirkung aufgezeigt werden. 4. Unbeschadet der Ausbildung aller intellektuellen Fähigkeiten ist stets im Auge zu behalten, daß die gesamte Erziehung auf die Erzielung willensstarker und in sich gefestigter jüdischer Charaktere abgestellt sein muH. Von allem anderen abgesehen, mahnen hierzu die dringenden Notwendigkeiten der Gegenwart: das jüdische Kind muß fähig gemacht werden, den seiner wartenden besonders schweren Lebenskampf aufzunehmen und zu bestehen. 5. Daher winl eine sorgfällige körperliche Erziehung, insbesondere die Pflege von Turnen und Sport, zu den wichtigsten Aufgaben der Schule gehören. Der notwendigen Berufsumschichtung wird durch die Pflege manueller Ausbildung (Zeichnen, Nadelarbeit, Werkunterricht) die Bahn bereitet werden. Uni der besonderen Situation der deutschen Jlldcuhcit gerecht zu werden, soll den Volksschülern auch die Möglichkeit geboten weiden, mindestens eine moderne westeuropäische Fremdsprache sowie ganz besonders auch das Neuhebräische zu erlernen. Religion und Hebräisch. Die Erhöhung der für Religion und Hebräisch vorgesehenen Stundenzahl von I bis (i Stunden ist zu erstreben. Dem hebräischen Unterricht fällt die Aufgabe zu. das Kind für die Teilnahme am häuslichen und öffentlichen Gottesdienst vorzubereiten. Darüber hinaus soll das Kind befähigt werden, religiös und kulturell bedeutsames Schrifttum zu erarbeiten und den Zutritt zum gesprochenen lebendigen Hebräisch zu finden. Der Unterricht iiiuli nach den Prinzipien des modernen Sprachunterrichts erteilt werden. In der Grammatik soll das Verständnis der Wortformen, insbesondere iles Verbs und Substantivs erreicht werden. Der Befestigung dieser Kenntnisse dienen die auf allen Stufen vorzunehmenden Sprechübungen und Übungen im schriftlichen Ausdruck. Im Mittelpunkt des hebräischen Unterrichts stein die Lektüre biblischer Bücher; aus der nachbiblischen und modernen hebräischen Literatur sollen W erke jüdisch-religiöser Grundhaltung ergänzend hinzutreten. Biblisch c II II d j II d i s C hC des e h iChl e. Der Unterricht in der Biblischen Geschichte und der Jüdischen Geschichte bildet ein unirennr>ares Ganzes. Die Unter- und Mittelstufe vermittelt die Kenntnis der Biblischen Geschichte in der für Volksschulen üblichen Auswahl. Die Darstellung des religiösen Ideengehaltes erfordert einen nochmaligen Gang durch die Biblische Geschichte auf der Oberstufe (Bibellesen), wobei die Behandlung der gesetzlichen Teile dei I hora s.iwie der Psalmen und Propheten im Vordergrund steht. Das l esen geeigneter Bibetstellcn soll möglichst im Urtext erfolgen. Auf der Oberstufe bildet der Unterricht in der Jüdischen Geschichte die natürliche I ortsetzung des Bibelstoffes. Du Geschichte