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Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1938-10-23 · 43 (23.10.1938) · p. Seite 2

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
14 (1938)
Issue
43 (23.10.1938)
Date
1938-10-23
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 JODISCHES GEW EIN DEBLATT LEIPZIG '23. Oktober F)33 Nr. 43 wertig sie als Bildungsgüter erscheinen - sie reichen doch nicht .ms, die jüdische Bildungsidee Iiis tum Rande mit Inhalt zu erfüllen. Denn Sprache, Religion und Geschichte, mögen sie auch immer neue Triebe hervorbringen, siml in ihrem Kern und Wesen doch Erbstücke ans der Vergangenheit, und von der Vergangenheil allein kann kein Mensch, geschweige denn ein Volk, leben, d. h. lebendig bleiben. Jedes lebende und zukunfts trächtige Kulturvolk hat die schöpferischen Kralle, die die alten Kulturgüter fortentwickeln und neue Q.icilen erschließen, und nur insoweit es diese Kralle besitzt, ist es lebendig und zukunfrsträchtig. Wenn das westeuropäische Judentum in die < iefahr der seelischen Erstarrung geraten ist, dann darum, weil es sich zu sehr auf die Lebenskraft des „Erbes der Vater" verlassen und nicht genügend starke selbstschöpfcrische Kraft auf eigenem Hoden entwickelt hat. wonach jüdische Bildung zur Ergänzung ihres ererbten Bestandes an Bildungsgütern und -werten verlangt, das ist also eine jüdische Gegenwart S K U 11U r, in der der jüdische Geist judischem Lehen und Erleben mit den Mitteln und in den Formen, die der moderne Mensch geschaffen hat, Ausdruck und Gestalt verleiht. Solch jüdische Kulturschöpfungen — sei es als wissenschaftliehe oder künstlerische I eistung haben Juden überall hervorgebracht. Wenn wir jedoch au geschlossene Kulturen denken, so fällt der suchende Blick vor allem auf die schon ältere Volkskultur des Ostens und auf die im Entstehen begriffene nationale Kultur in Erez. Ohne an dieser Stelle in eine Kritik der Bi ld u n gs wert ig keit der beiden Kulturkreise eintreten zu wollen, muß doch schon Festgestellt werden, dall Palästina für uns eine ganz andere Lebens Wirklichkeit von innen und von außen gesehen, bildlich sowohl wie wörtlich genommen - besitzt als der Osten. Darum ist Pa lästinakunde, insofern darunter Kenntnis Palästinas verstanden wird, im Rahmen jüdischer Bildung /u wenig. Iis handelt sich dem Wesen und dem Umfang nach um alles, was der schöpferische jüdische Geist au künstlerischen und wissenschaftlichen Werten erzeugt, um das, was nach Inhalt und Form als Emanation der jüdischen Seele /u gelten hat. Diese „wesensjüdische" Kultur kann nur in einem Frcz Jisrael Verordnung über Kennkarten Von Kurt Sa bat z k y. Am '22. Juli diese, Jahres ist seitens des Herrn Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsjustizminister eine Verordnung über Kennkarten herausgekommen, die von ganz, besonderer Bedeutung für Juden ist. Auf Grund einer dritten Bekanntmachung über den Kennkartenzwang hat der Reichsminister des Innern verfügt, daß Juden, die deutsche Staatsangehörige sind, unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Juden Iiizum 11, Dezember 1938 persönlich bei der zuständigen Polizeibehörde die Ausstellung einer Kennkarte zu beantragen haben. Die Ausgabe der Kennkarte erfolgt durch die Orts Polizeibehörde (Paßamt). Für Juden, die nach dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung geboren werden, ist der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Geburt zu stellen. Uber 15 Jahre alte Juden müssen, sobald sie eine Kennkarte erhalten haben, sich auf amtliches Erfordern jederzeit durch ihre Keiinkarte ausweisen. Jeder Jude hat, sobald er eine Kennkarle erhalten hat. bei Anträgen, die an amtliche oder parteiamtliche Dienststellen gerichtet werden, also beispielsweise auch an ein Gericht, unaufgefordert auf seine Eigenschaft als Jude hinzuweisen und den Kennort und die Kennummer seiner Kennkarte anzugeben. Bei der Stellung eines mündlichen Antrages muß er unaufgefordert seine Keiinkarte vorlegen. Das gilt auch für jede Art von Anfragen und Eingaben, die Juden au amtliche und parteiamtliche Dienststellen richten, sowie bei der polizeilichen Meldung. Unter die polizeiliche Meldung fällt auch die Anmeldung für vorübergehenden Aufenthalt in einem Hotel oder sonstigem Fremdenheim. I (US ein Jude Amts- oder Parteistellen gegenüber durch dritte Personen vertreten w ird, - > muß der Vertreter unaufgefordert auf die Vertretung de, Juden hinweisen und den Kennort sowie die KennnUmmer der Kennkarte des Vertretenen angeben. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen sind als!:■.: mdere schwere Fälle im Sinne der Verordnung über Kennkarten anzusehen. Danach wird mit Haft und Geldstrafe bis zu RM. 150, oder mit einer dieser Strafen bestraft, wer den vom Reichsminister des Innern erlassenen besonderen Bestimmungen gegenüber zuwiderhandelt, wer bei Stellung des Antrags auf Ausstellung einer Kennkarte unwahre Angaben macht, wer sich eine Keiinkarte ausstellen läßt, obgleich er im Illsitz einer gültigen ist, oder wer der Paßbehörde, die die Keiinkarte ausgestellt hat, diese nicht unverzüglich zurückgibt, wenn sich ein Name oder tan Beruf ändert (beispielsweise falls eine Jüdin deutscher Staatsangehörigkeit heiratet, oder falls ein Jude beruflich umschichtet), fernerhin, wenn er seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert «nler wenn es sich herausstellt, dal! er die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt, wenn er eine vorhandene alte Keiinkarte hei Ausstellung einer neuen Keiinkarte nicht zurückgibt, oder aber, wenn er nicht den Verlust einer gültigen Keiinkarte unverzüglich anmeldet. I eiUeiMn wird mit Haft bestraft, wer seine Keiinkarte wachsen, weil dort alle natürlichen Bedingungen und Voraussetzungen für eine eigenständige und eigengesetzlichc jüdische Kultur gegeben sind. Damit melden wir unsere Ansprüche an: Wir brauchen und erwarten die neue Lehre, die vom neuen Zion ausgehen muß, wenn unsere Schule den Anforderungen gerecht werden soll, die das neue Zion und die neue jüdische Biklung an uns stellen. Blut und Leben aber gibt der jüdischen Bildung alle Arbeit, die von Juden im Dienste des Judentums und der Menschheit geleistet wird. So führen die Bildungsströme aus aller Welt in die jüdische Schule, wo sie helfen, jüdischen Geist in seinem Wesen und Wirken zu erfassen und aus dieser Erkenntnis Antrieb zu selbstschöpferischem Tun zu gewinnen. Mit der jüdischen Qegenwartskultur ist der Kreis der Objektivationen des jüdischen Geistes geschlossen, an denen dieser sich selbst begreift — aber noch nicht der Kreis der Bildungsgütcr und BiktungSwerte, die jüdische Bildung im vollen Sinne des Begriffs fordert und braucht. Keine Kultur ist autark, und darum braucht es auch keine arteigene Bildung zu sein. In dem (iriuids.it/ thora im derech erez kommt die Bereitwilligkeit zur Aufnahme nichtjüdischen Kuliur- und Bildungsgutes zum Ausdruck. Bialik hat „Wilhelm Teil" und „Don Quichotte" übersetzt, und das Huberman-Orehester spielt in Erez die grollen Meister des Abendlandes, die auch anderwärts im Mittelpunkt der Musikpflege stehen. Wenn wir in unseren Schulen alle im Bereich des Jüdischen fließenden Bildungsquellen erschließen, können wir auch weiterhin die im außerjüdischen Kreis erwachsenen Kultur- und Bildungswerte, die wir für notwendig und erstrebenswert halten, unserm Bildungsplan einverleiben, ohne der Grundidee jüdischer Biklung untreu zu werden. ... Ebenso widerspruchslos wie das nichtjüdischc Kulturgut fügen sich die künstlerisch-technischen Bildungswerte dem jüdischen Bildungsbegriff ein, ja, sie gew innen gerade unter dem jüdischen Aspekt eine Bedeutung, die weit über die allgemein-pädagogische hinausgeht, indem sie die spätere Berufswahl, wie sie im wohlverstandenen Interesse des einzelnen und der Gemeinschaft liegi, durch Umstellung im Geistigen, d. h. in der Wertung der Werkarbiit, vorbereiten helfen. einem anderen zum Gebrauch Überläßt, wer eine für einen anderen ausgestellte Keiinkarte gebraucht oder zum Eigengebrauch annimmt. Strafbarkeit liegt auch vor, wenn dein Täler, der gegen die besonderen Bestimmungen verstößt «nler sich eine Kennkarte ausstellen läßt, obgleich er bereits im Besitze einer gültigen ist. Fahrlässigkeit zur Las) gelegt wird. In besonders schweren Fällen kann der Täter mit Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft werden. Die Keiinkarte wird auf die Dauer von 5 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Karte ist ausgeschlossen, Die Aussteifung? gebühr beträgt RM. J,—. In denjenigen Fällen, in denen eine vorhandene Keiinkarte noch eine Geltungsdauer von mehr als zwei Jahren besitzt und ersetzt werden muß, w eil sich der Name oder der Beruf des Karleninhabers geändert hat, ermäßigt sich die Gebühr auf KM. I,—. Dem Reichsminister des Innern bleibt vorbehalten, Ermäßigungen und Erlasse der Gebühr für bestimmte Personeiigruppen vorzuschreiben, nachdem für sie Kennkarteuzwaiig eingeführt ist. Bei Bedürftigkeit der gebührenpflichtigen Person kann diese Gebühr auf ilie Hälfte ermäßigt oder ganz erlassen werden. Gegen die Versagung oder Entziehung der Keiinkarte ist ausschließlich die Beschwerde möglich. Diese ist binnen zw.ei Wochen nach Zustellung der Bekanntgabe schriftlich bei der Paßbehörde einzulegen. Diese kann der Beschwerde abhelfen, (nler falls sie dies nicht will, ihrer vorgesetzten Behörde zur endgültigen Entscheidung \ orlegen. Die Keiinkarte iiiuli ein Lichtbild sowie die Fingerabdrücke der Kennkarteninhaber enthalten. Falls diese oder die anzubringenden Stempel fehlen, sind die Karten ungültig, ebenso auch, wenn der Zustand des Lichtbildes oder der Fingerabdrücke eine einwandfreie Feststellung der Karten nicht mehr zuläßt. Eine abgelaufene Kennkarle gilt nicht als Keiinkarte im Sinne der Verordnung des Reichsministers des Innern. Der Kennkartenbewerber muß auf amtliches Verlangen alle Angaben machen und alle Nachweise erbringen, die erforderlich sind, um seine deutsche Staatsangehörigkeit und seine Persönlich keil festzustellen. Falls Zweifel an seiner Person bestehen, hat er sich einem Personen fest steillings verfahren zu unterziehen. Fr muß auf amtliches Verlangen zur Empfangnahme der Karte, auch sonst auf amtliches Verlangen auf der Amtsstelle erscheinen. Die Ausgabe der Kennkarten. Die Ausgabe der Keiinkarte erfolgt hier im Paßamt, Petersstr. 26 I (Schletterhaus), und zwar in der Kennkarlenabteiliiiig. Dort sind zunächst die Antragsformulare entgegenzunehmen, um gleich dort ausgefüllt zu werden. Nach Ausfüllung ist der Antrag unter Beachtung folgender Vorschriften zurückzugeben:

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