Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 14 (1938)
- Issue
- 34 (26.8.1938)
- Date
- 1938-08-26
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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UND NACHMCHTENBIATT DER GEMEINDEVERWAL^ TUN6 DERISRAaiTISCHEN REL16I0NSGEMEIN&EZU LEIPZIG MEIDET BEIM SONDERBEAUFTRAGTEN DES REICHSMINISTERS 26. AUGUST 193 8 29. AW 5 69 8 14. JAHRGANG NUMMER 34 Reichsverband, Bezirksverbände, Gemeinden Vor einig«! Wochen berichteten wir in unseren Blättern über die Ausweitung der Rcichsvertretung zum „Reichsverband der Juden in Deutschland", ein Ereignis, das in gleicher Weise für die aus 'unserer gegenwärtigen jüdischen Situation sich ergebenden Aufgaben wie auch grundsätzlich als Verwirklichung langwährender Bemühungen um eine jüdische Oesamtorganisation von hoher Bedeutung ist. In dem soeben erschienenen Heft 4 der Zeitschrift „Jüdische Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik" (dem Organ der Zcntralwohlfahrtsstellc und der Abteilung Wirtschaftshilfe bei der Rcichsvertretung der Juden in Deutschland) behandelt Dr. Arthur L i I i e n t h a I Aufgaben und Stellung des Reichsverbandes, wie sie sich nach den Satzungen ergeben. Seine Ausführungen sind besonders aufschlußreich, da l")r. Lilienthal bei den Vorarbeiten für die Verbandssatzung maßgeblichen Einfluß geübt hat: der Aufsatz darf deshalb als eine authentische Erläuterung der Satzungen gelten. Die Schaffung des neuen Verbandes führt naturgemäß in vielem zu einer einschneidenden Umgestaltung des organisatorischen Aufbaus der Judenheit in Deutschland, läßt aber den Gemeinden, in den ■Wesentlichen Aufgaben ihre bisher geübte Selbstverwaltung. Es wird sicherlich weiteste Kreise interessieren, welche Funktionen nach dem neuen Statut Reichsverband, Be/irksverbänden und Gemeinden zufallen sollen. Der Rcichsverband ist die zusammenfassende einheitliche Stelle für die G esa m t a r b c i t. Seine Mitglieder sind die einzelnen Juden in IX-utschland, gegliedert in die Gemeinden, als die ortlichen Gruppen des Reichsverbandes, diese wiederum in gewissem Umfang zu Bezirksverbänden vereinigt, um die Arbeit und die Erfahrungen der bisherigen Landesverbände für die Gesamtheit nutzbar zu machen. Selbständig und autonom werden die Gemeinden wie bisher ihre örtlichen und bezirklichen Aufgaben zu lösen haben, wie ja auch in den Beziehungen zwischen Gemeinde und üemeindemitgliedern keine Änderungen eingetreten sind. Zugleich werden sie die ausführenden, an seine Richtlinien gebundenen Gliederungen des Reichsverbandes sein, soweit die Arbeit nur lokalen Charakter hat. Das ist in den Satzungen klar ausgesprochen: „Die Kultusvereinigungen erledigen selbständig und als eigene Aufgaben diejenigen Angelegenheiten, die ihrer Natur nach unter lokalen Gesichtspunkten zu entscheiden sind. Soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen, sind die Kultusvereinigungen an die Richtlinien und grundsätzlichen Regelungen des Reichsverbandes gebunden. Die Ausführung obliegt auch in diesen Angelegenheiten den Kultusvereinigungen" (§ 40). „Wo die Grenzen der beiden Aufgabengebiete liegen", so führt Lilienthal aus, „kann nicht für alle Gemeinden einheitlich bestimmt werden. In der Groß-Gemeinde ist der Kreis der lokalen Aufgaben, ist vor allem auch die Zahl der Aufgaben, die im Ort gelöst werden können, groß und umfangreich; in der kleineren Gemeinde wird er meist um vieles beschränkter sein". Diesem Unterschiede trägt die Fassung der Satzungsbestimmung Rechnung: sie soll „ein unnötiges Und darum schädliches Hineinreden" verhindern, „wie sie eine Regehing dort, wo es erforderlich ist, möglich macht ... Da, wo lokale Kräfte vorhanden sind, kommt es darauf an, sie sich voll, ungestört durch nicht nötige lähmende Reglementierungen auswirken zu lassen, und dadurch auch die Verbindung der einzelnen mit der Gesamtarbeit zu fördern, ja erst eigentlich herzustellen; ebenso aber kommt es darauf an, wo Kräfte fehlen — und in unseren besonderen Verhältnissen wird das verhältnismäßig häufig der Fall sein — rechtzeitig und ausreichend Vorsorge zu treffen, stets aber da, wo der fruchtbare Fortgang der Dinge einer Gesamtplanung bedarf, sie zu schaffen und ihre Durchführung sicherzustellen". Was in diesen Sätzen als Gesamtplanung bezeichnet ist, wurde schon seit 1933 von der Reichsvcrtretung durch ihre zentralen Abteilungen wesentlich beeinflußt. Es sind die weiten Gebiete der Aufgabenkreise, die, gerade nach den Erfahrungen der letzten Jahre, einen planmäßigen Ablauf bedingen: Auswanderung, Berufsausbildung und -Umschichtung, Schule, Wohlfahrt. Für sie wird nach wie vor den größeren und großen Gemeinden die Ausführung übertragen sein; ihre Grundsätze aber und die maßgeblichen Gesichtspunkte müssen der einheitlichen Bestimmung durch den Verband unterliegen. Und als eine immer dringender gebotene Aufgabe wird er für diese wie für alle Arbeit der Gemeinden, besonders die kleineren und kleinen, die Mittel aufzubringen haben, was zu dem angestrebten Ziele eines Lastenausgleichs führen muß: es soll „die gleichmäßige Heranziehung aller jüdischen Menschen zu den Lasten, die wir alle zu tragen haben, und die gleichmäßige Versorgung aller Bedürfnisse nach gleichmäßigen Maßstäben über ganz Deutschland hin" erreicht werden. „Einmütig hat der Rat in allen seinen Teilen ausgesprochen, daß dieses Ziel bis zum Beginn des Jahres 1940 erreicht sein muß, daß 1939 — die Unterschiede sind jetzt zu (groß, um ein anderes als schrittweises Vorgehen zu erlauben — der erste Schritt in dieser Hinsicht getan werden soll." Die Tendenz zur Vereinheitlichung hat auch eine Umgestaltung der bisher von den Landesverbänden geleisteten Arbeit zur Folge. •Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hat im Interesse der Gesamtheit beschlossen, seine Arbeit auf den Reichsverband überzuleiten. Auch die süddeutschen Verbände haben ihre Bereitschaft erklärt, bei der Verwirklichung der Vereinheitlichung Eigcnintcressen zurückzustellen. So werden zwischen dem Verbände und den Gemeinden nicht mehr Landesverbände, sondern Bczirksorganisatior.en des Reichsverbandes stehen. „In allen Dingen nicht rein bezirklicher Natur sind sie an die Richtlinien und Regelungen des Reichsverbandes gebunden. Zu ihnen gehört — und hier liegt das entscheidende Neue der Einordnung der Bezirksorganisationen in den Reichsverband — ... die finanzielle Gebarung, wie sie in dem Maße der finanziellen Heranziehung der jüdischen Menschen und in dem Maße der Versorgung der bestehenden Bedürfnisse zum Ausdruck kommt." In diesem Rahmen wird ein Eigenleben in kleineren Bezirken nicht ausgeschlossen sein. Am Schlüsse seiner Darlegungen hebt Lilienthal als ein wichtiges Glied im (icsam tauf bau die .Mitarbeit der großen Organisationen hervor. Nicht nur auf die Gemeinden erstreckt sich Zusammenfassung und Planung: alle Zweige jüdischen Gemeinschaftslebens sollen im Reichsverband vereinigt sein: „Eine Zusammenfassung der in uns vorhandenen Kräfte würde nicht vollständig sein, wenn diese Organisationen nicht inbegriffen wären". „Mit dem Jüdischen Centrai-Verein, dem Reichsbund jüdischer Frontsoldaten, den Staatszionisten, der Zionistischen Vereinigung, der Unabhängigen Orthodoxie, dem Jüdischen Frauenbund sind die großen ideellen Kräftf innerhalb des Judentums in Deutschland erfaßt und ini die Gesamtheit eingegliedert. Es war kein Streit um diese Eingliederung. Wir alle wissen: in Zusammenfassung und Fruchtbarmachung aller Kräfte und in fester Disziplin müssen wir Juden in Deutschland, ein jeder da, wo er hingestellt ist, unsere schwere Aufgabe erfüllen." Ausgabe der Synagogenkarten Die Erneuerung der Synagogenkarten findet vom 15. August bis 9. September 1938 in der Zeit von 9,30—12,30 Uhr im Gemeindeamt, WalterBlümel-Straße 10' statt. Karten, die nicht rechtzeitig abgeholt sind, werden anderweit vergeben. Eine schriftliche Erinnerung erfolgt nicht- Leipzig, den 5. August 1938. Der Vorstand der ieraelititischen Religionsgemeinde zu Leipzig