Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt und Nachrichtenblatt der Gemeindeverwaltung der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 14 (1938)
- Issue
- 32 (12.8.1938)
- Date
- 1938-08-12
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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12. AUGUST 1938 . 15. AW 5698 14. JAHRGANG NUMMER 32 Gemeindeanlage 1938 Die Gemeindesitzung hat am 9. August 1938 die Gemeindeanlageordnung für das Rechnungsjahr 1938/39 (1. April 1938 bis 31. März 1939) beschlossen. Wie schon mehrfach mitgeteilt, bleibt trotz der Wandlung der Rechtsform der Gemeinde die Pflicht aller Gemeindemitglieder zur Bezahlung der Gemeindeanlage bestehen. Es ist zu hoffen, daß in der heutigen Notzeit alle Gc meindemitglieder dieser Pflicht pünktlich nachkommen, so daß es der Gemeindevorstand nicht nötig hat, von seinem Recht, auf gesetzlichem Wege rückständige Gemeindeanlayen beizutreiben, Gebrauch zu machen. Die Lage ist jedoch so ernst, daß schon heute darauf hingewiesen werden muß, daß der Gemeindevorstand von diesem Recht nach Maßgabe seines Verantwortungsbewußtseins gegen die Gemeinschaft Gebrauch machen wird. Die Gemeindeanlage 1938 beträgt 33Vn% der Einkommen^ bezw. Maßstabsteuer 1937, jedoch unter Berücksichtigung von Kinderermäßigungen. Sie ist am 15. September 1938 zur Zahlung fällig. Gemäß § 5 der Gemeindeanlagenordnung werden alle Gemeindemitglieder aufgefordert, in der Zeit vom 15. bis 31. August 1938 ihre Einkommensteuerbescheide für das Jahr 1937 oder Lohnstcuerbescheinigungen ihrer Arbeitgeber für das Jahr 1937 dem Gemeindevorstand — Veranlagu gsstelle — in Urschrift zur Kenntnisnähme einzusenden. Die Einkommensteuerbescheide werden sobald wie möglich den Gemeindemitgliedern durch die Post wieder zugestellt. Soweit Gemeindemitglieder ihre minderjährigen Kinder (Name, Geburtstag und Geburtsort) der Veranlagungsstelle noch nicht gemeldet haben, werden sie im eigenen Interesse ersucht, dieses schleunigst nachzuholen, da nur Kinderermäßigungen für gemeldete Kinder berücksichtigt werden können. Die Gemeindeanlage 1938 derjenigen Gemeindemitglieder, die innerhalb der Einreichungsfrist ihren Einkommensteuerbescheid 1937 nicht vorgelegt haben, wird in Höhe des Durchschnitts der Gemeindeanlagen 1936 und 1937 — ohne Berücksichtigung etwaiger Billigkeitsermäßigungen gemäß § 15 der Steuerordnung vom 23. Dezember 1936 — festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn die Einreichungsfrist ohne Verschulden des Gemeindeanlagepflichtigen versäumt wurde, insbesondere wenn dieser vor Aolauf der Frist noch nicht im Besitz des Einkommen- Steuerbescheides 1937 war. Die G e m e i n d e mitglieder haben jedoch jederzeit das Recht, gegen Einsendung des Einkommenstenerbescheides 1937 die Berichtigung des Gemeindeanlagenbescheides entsprechend der Einkommensteuer 1937 su verlangen, ohne daß die Fälligkeit der Gemeindeanlage dadurch berührt wird. Wegen der zu erwartenden sehr starken Arbeitsbelastung für GemeindeanUgen werden die Gemeindemitglieder gebeten, ihre Gemeindeanlagensachen, soweit nur irgend möglich, durch s ch r i f 11 i ch e Eingaben und nicht durch mündliche Rücksprachen zu erledigen. Leipzig, den 10. August 1938. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Zum Sdiabbath Naehamu Midrasch des Trostes Wesenhaft für die biblische Prophctic ist, da Ii sie mit der gleichen Eindringlichkeit, mit der sie das Unheil kündet, auch unablässig darauf hinzielt, die Zuversicht auf die Hilfe üottes zu stützen. Die Künder des Qotteswortcs geißeln, unerbittlich wahrhaftig, alle Mißstände, die in der Übertretung der Ootteslchre ihre Ursache haben. Sie kennen kein Ansehen der Person; sie nennen jede Ungerechtigkeit bei ihrem Namen, ob sie von einem schlichten Bürger oder einem öffentlichen Richter begangen wurde, Ein Mann wie Nathan schreckt auch nicht davor zurück, dem König David die Anklage ins üesicht zu schleudern: Du bist der Mann! und damit sein Gewissen wachzurufen, das mit einer grausigen Bluttat befleckt ist. Die Schärfe der Vorhaltungen steigert sich in Form und Häufigkeit, je tiefer die Vernachlässigung der Gottesgebote das sittliche Leben in der Gesamtheit zerrüttet.' Immer krasser zeichnen die Propheten in ihrer Vcrki'mdung die unausbleiblichen Folgen des Ungehorsams gegen Gott: ein Volk, dessen sittliche Grundlagen unterwühlt werden, büßt die Kraft ein, dem Anprall der Feinde zu widerstehen: Israel wird besiegt werden, wird in die Verbannung geführt, unterdrückt werdet»; es wird Leiden über Leiden ertragen müssen Jirmejahu, der Prophet zur Zeit der Zerstörung des ersten Tempels, wird nicht müde, seinem Volke dieses Schicksal vor Augen zu führen. Und doch zweifelt auch er, wie alle anderen üottesboten, nicht daran, daß auf eine Periode der Bestrafung eine Zeit der göttlichen Gnadenerweise folgen wird. Nichts vielleicht ist so bezeichnend für die jüd. Prophetie wie dieses Nebeneinander von schärfster Strafankündigung und verheißungsvollstem Zukunftsglauben. Mitten in der schwersten Bedrängnis, in den Demütigungen des babylonischen Exils erklingen aus dem Munde eines Jcheskel und eines Jcschajahu Reden, tröstlichen Ausblicks in die Zukunft. Es mochte Hörern an denl Strömen Babels scheinen, als ob solche Worte keinerlei tiefere Berechtigung hätten, als ob sie nur von weltfremden Geistern, die völlig fern, aller Wirklichkeit stellen, geredet werden konnten. Aber dann bewahrheiteten sich doch ihre Voraussagen: Die Verbannten kehrten wieder heim, Zion wurde wieder auferbaut; mehr als öOO Jahre hatten die Juden wieder ihr staatlichem Leben, konnten sie wieder ihren Weinstock pflegen und unter ihrem Feigenbaum sitzen. Das hat dem Glauben an eine neue Wendung zum Glücklichen Festigkeit gegeben, auch nachdem sich zum zweiten Male die Kündungen göttlichen Strafgerichts erfüllt hatten, nachdem auch der zweite Tempel in Trümmer gesunken war. Die Glücksverheißungen zogen mit den Juden in ihre neue Verbannung, die weit schwerer drückte als die erste, da sie das jüdische Volk auseinanderriß, eine wahre Galuth im traurigsten Sinne des Wortes Wurde. Um so inniger wurde der Glaube an die große Neugestaltung in ihrem Schicksal: Einst werden alle Teile Israels wieder in Erez Israel ihren Mittelpunkt haben.