Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 44 (1.11.1929)
- Date
- 1929-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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ßemetoöeblatt DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGfrMErlNDE ZU I f"|D7|^L AMTLICH ES NACHRICHTEN BLATT imtmt I Em I^7 DER GEMEINDEVERWALTUNGB Dal Grmclndcblatt erscheint )eden Freitag und wird den Mitgliedern der Rellglomgemrlnde unentgeltlich durch die Pott lugeatelll - Schrlltleltung: Gemetnderabblner Uustav Cohn, Leipzig, LohntraSe 10 NUMMER 44 / JAHRGANG 5 FREITAG 1» NOVEMBER 1020 Anzelgenvrrwaltung und Druck: Buihdruckcrcl August Pries. Leipzig, Brudenrtr. 59 - Fernruf 7UUO0 - Hmthdu-tk Leipzig 539 30 — Nachdruck nur mit Quellenangabe und mit Genehmigung des Vertäuen gestattet VON DER KALENDERREFORM Von Saul Lilienthal, Wiesbaden Wenn heute hier über die in den letzten Jahren ihrer Verwirklichung stark näher gerückte Reform des bürgerlichen Kalenders eingehend gesprochen werden soll, so geschieht das, weil sie, in die Tat urngesetzt, unsere wirtschaftlichen und unter Umständen unsere religiösen Verhältnisse nicht wenig beeinflussen würde. Die wichtigsten Nachteile des jetzigen bürgerlichen Kalenders liegen auf der Hand und bestehen kurz darin: 1. Das Datum für regelmäßig wiederkehrende Begebenheiten kann nicht durch eine Angabe gekennzeichnet werden. Bei wöchentlichen Wiederholungen wechselt das Monatsdatum, bei monatlichen oder jährlichen der Wochentag. Dem Irrtum und der Unsicherheit sind Tür und Tor geöffnet. Darum müssen Ferien, Märkte, regelmäßig wiederkehrende Krhebungen für jedes Jahr neu festgesetzt werden. 2. Wochen werden durch Monate, Monate durch Wochen in unregelmäßigster Weise zerrissen. Die Berechnung von Betriebsergebnissen und Aehnlichein wird dadurch mehr oder minder gefälscht, wenigstens sehr erschwert. 3. Ist der 15. oder der Letzte eines Monats ein Sonntag, so erfolgen die vielen Zahlungen, die an diesen Tagen fällig sind, entweder zu früh oder zu spät, so dal! immer eine Partei geschädigt ist. 4. Die ungleiche Dauer der Monate (2S. 29, 30, 31 Tage) bewirkt auch die Ungleichheit und Unvergleichbarkeit der Quartale und Semester. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden durch die Veränderlichkeit aller jüdischen und gewisser christlichen Festtage gegenüber dem bürgerlichen Kalendei noch außerordentlich erhöht. So wandert das Datum für PeBacta zwischen dem 23. März und 25. April; nach 30(1 Jahren wird es zwischen dem 24. März und dem 26. April wandern. Die griechische und die russisch-orthodoxe Kirche feiern ihr Osterfest am Sonntag und Montag nach dem Ende unseres jüdischen Pefiachfestes, die römisch-katholische und alle protestantischen Kirchen am Sonntag und Montag nach dem ersten Frühlings-Vollmond. Wie schwer ist es für unsere Geschäftswelt, die christlichen und jüdischen Feiertage zu halten. Dort aber, wo griechische und abendländische Christen und Juden in größerer Zahl beieinander wohnen, müssen doch die Geschäftsleute, Handwerker, Angestellten häufig sechs Tage statt zweier halten. Die wirtschaftlichen oder aber die religiösen Schäden sind also außerordentlich groß. Seit Jahrzehnten sind darum Bestrebungen im Gange, 1. den bürgerlichen Kalender so zu vereinfachen, daß jedes Monats- bzw. Jahresdatum einem bestimmten Wochentag entspricht, 2. die Festtage so zu legen, daß sie auf bestimmte gleiche Daten des neuen bürgerlichen Jahres fallen. Die zweite Aufgabe ist für die christlichen Kirchen verhältnismäßig leicht zu lösen, weil die obersten Kirchenbehörden (Synoden, Fapst, Konsistorien) an sich das Recht haben, den Kirchenkalender zu ändern und an den bürgerlichen anzupassen. Bei uns Juden ist diese Aenderung schwieriger zu erreichen, weil wir eine Behörde mit dem entsprechenden Recht nicht mehr oder noch nicht wieder besitzen. Absolut unlösbar ist die Aufgabe auch für uns nicht. Das von den Kalenderreformern vorgeschlagene Osterdatum, der 9. April, entspricht sogar einigermaßen dem mittleren Peßaehdatuin. Vorher muß aber die erste Aufgabe gelöst sein: Die Vereinfachung des bürgerlichen Kalenders dahingehend, daß jeder Kalendertag alljährlich auf denselben Wochentag fällt. Hier nun machen sich Bestrebungen geltend, die geeignet sind, den schon jetzt durch rein wirtschaftliche Verhältnisse schwer gefährdeten Sabbat in seinen Grundfesten zu erschüttern und die darum den W iderspruch der gesamten Judenheit hervorgerufen haben. Der Völkerbund hat nämlich von den in den meisten Ländern schon bestehenden Gesellschaften für Kalenderreform Vorschläge eingefordert, die von seiner Sonderkotnmisslon für Kalenderreforin gesichtet und gutachtlich beurteilt worden sind. Diese Kommission hat die bisher eingelaufenen KS5 Vorschläge in drei Hauptgruppen eingeteilt. Die erste Gruppe sieht als Neuheit nur größere Gleichmäßigkeit der Quartale vor. Die drei ersten sollen 2 Monate zu 30 und einen zu 31 Tagen haben, also 91 Tage zählen: das vierte Quartal soll einen Tag mehr haben. Da aber die meisten Nachteile des jetzigen Kalenders dabei bestehen blieben, zieht die Völkerbundskouunission für Kalenderreform die Vorschläge der ersten Gruppe gar nicht in Betracht. Eine zweite Gruppe will 8 Monate zu 30 und 4 Morl a t e /. u 31 T a g e n machen, und zu den sich so ergebenden 364 Tagen einen Tag (im Schaltjahr zwei Tage) o h n e Wochentagscharakter einschalten. I)as hätte den Vorteil, daß die Quartale aus einer ganzen Zahl, nämlich genau 13 Wochen beständen. Das ganze Jahr hätte