Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 42 (18.10.1929)
- Date
- 1929-10-18
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite ii GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Nummer 42 ■ Varierfe Drei linden I I Icip/i,.- icbönitei und firöUlcs Varietlunternrhmcn, ca. 2000 Pers. fassend | Oktober Ein Siegeszug internal. Arlisiih! Jeden Sonn- und Festtag, nachmittags 1530 Uhr: Familien- und Fremden Vorstellung Kleine Preise — Volles Programm Anlanfi 20 Uhr S: Im Zimmer 5 der Höheren Israelitischen Schule, Gustav- Adolf-Straße 7, I. Obergeschoß; r Iiis /.-. Im Seitenzimmer der Turnhalle der Höheren israelitischen Schule (Hintergebäude), Qustav-Adolf-StraBe 7. Die Wähler, die außerhalb des Stadthe/irks Leipzig wohnen, wühlen im Erdgeschoß des Israelitischen Gemeindeamtes, Löhrstr. 10. Stimmberechtigt sind alle Im Gemeindeberirk wohnenden männlichen und weiblichen Qemeindemltglieder, die das 20. Lebensjahr vollendet haben; zur Wahl sind nur diejenigen zugelassen, die in der Wählerliste aufgeführt sind. Sieht Stimmberechtigt ist. wer entmündigt ist, unter vorlaufiger Vormundschaft steht oder zufolge richterlichen Urteils der bürgerlichen Ehrenrechte entbehrt. Die Wähler deutscher Reichsangehörigkeit wählen zur Gemeindevertretung insgesamt 9 Mitglieder, die übrigen Wähler insgesamt Mitglieder. Wählbar sind alle männlichen und weiblichen im Gemeindebezirke wohnenden Qemeindemltglieder, die das 30, Lebensjahr vollendet und seit mindestens 5 .lahren ihren Wohnsitz im Gemeindebezirk haben: Qemeindebeamte sind nicht wählbar. Die Wahl ist geheim und wird nach dem Grundsatz der Verhält- ■ Iswahl mit gebundenen Listen vorgenommen. Sie erfolgt durch persönliche Abgabe des Stimmzettels, der dem Wähler im Wahlraum Übergeben wird. Stimmberechtigte, die außerhalb des Stadtbezirks von Leipzig wohnen, dürfen ihren Stimmzettel in einem von ihnen eigenhändig mit Ihrem Namen zu bezeichnenden Umschlag an den Wahlausschuß (Leipzig C I. Löhrstraße 10) unmittelbar einsenden /n diesem Zweck werden den in die Wählerliste eingetragenen Stimmberechtigten Stimmzettel vom Wahlausschuß durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes zugestellt. Die Stimmzettel werden vom Gemeindeamt hergestellt. I >er Wähler Kennzeichnet den von ihm gewählten Wahlvorschlag auf dem Stimmzettel innerhalb des dafür vorgesehenen Raumes durch einen Strich, legt den Zettel in einen Umschlag, den er im Wahlraum erh iit, und überreicht Ihn dem Wahlvorstand. Nichtamtliche Stimmzettel oder solche, auf denen infolge Streichungen oder sonstigen Abänderungen nicht deutlich erkennbar ist. n Wahlvorschlag der W ähler bestimmt hat. sind ungültig. Beim Wahlausschuß (Löhrstraße 10) sind spätestens am 16. Tage wr dein Wahltage, d. i. Preitag, der 15. November 1929. bis Ii, Uhr. Wahlvorschläge einzureichen, die von mindestens M\ Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen und au erster Stelle nicht mehr Namen enthalten dürfen, als Gemeindevertreter zu wählen sind. An zweiter Stelle dürfen sie unter der Ueberschrift ..Ersatzmänner" Namen von Ersatzmännern in höchstens gleicher Anzahl enthalten. r -■^ Leopold Lyssow Stcckner-Passagc,Tel. 29183 empfiehlt Schokoladen von Kohler, Heller, Lindt Rumpelmayer, Hamann ^Jv'alkschloß neu aufgenommen Von jedem vorgeschlagenen Bewerber und Ersatzmann ist eine Erklärung über seine Zustimmung zur Aufnahme in den Vorschlag anzuschließen. Jeder Bewerber und Ersatzmann kann nur auf einer Liste vorgeschlagen werden. Jeder Wahlvorschlag muH durch eine Ueberschrift, z. B. ..der jüdischen Volkspartei", gekennzeichnet sein. Die weilereu Bestimmungen für die W ahl ergeben sich aus dem Qetnelndestatut und der Wahlordnung, die im Gemeindeamt, Löhrstraße 10, 1. Obergeschoß, zur Einsicht wählend der Dienststunden ausliegen. Leipzig, am 15. Oktober 1929. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Nachtrag zur Wahlordnung In der Qemeindesitzung vom 10. Okiober 1929 ist ein Nachtrag zur Wahlordnung beschlossen worden, der einige technische Aenderungen bezüglich des Stimmzettels enthält. Der Nachtrag liegt in der Zeit vom 21. Oktober bis mit 1. November 1929, werktäglich von 9 13 Uhr im Gemeindeamt, Löhrstr. 101, zur Einsichtnahme aus. Leipzig, den II. Oktober 1929. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig Mädchenkonfirmation Die Vorbereitungskurse für die Mädchenkonfirma110n beginnen im Oktober. Vorbereitung und Konfirmation sind unentgeltlich. Zur Teilnahme berechtigt sind alle Mädchen, die am 1. April 1930 das 15. Lebensjahr vollendet haben werden, jüngere nur. wenn sie die Schule verlassen, um ins Leben zu treten. Anmeldung bei Gemeinderabbiner Dr. Goldmann, König Johannstraße 17. (Sprechstunde: Sonntags. Mittwochs und Freitags von 9"-.. H Ihr. Fcrnsprecher 21667.) Leipzig, den M). September 1929. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Aus dem Gemeindeamt Wochen-Zeittafel 18. bis 24. Oktober 1929 — 14. bis 20. Tischri 5690 1929 Oktober Tischri 5690 'Freitag 1H. 14. Sonnabend Ii». 16. Sukkos 1.Tag Sonntag 21». 16. 0 » » Montag 81. 17. Dienstag 82. IN. Chol hamoed Mittwoch 88. Ii». Donnerstag 21. 2<l. Gemeindesynagoge Laubhüttenfest Preitag, IN. Oktober, Abendgebet 17.15 Uhr. Sonnabend. 19. Oktober, Morgengebet 9 Ihr. Thoravorlc 9,45Uhr, Predigt (Rabbiner Cohn) 10,13 Uhr. Nachmittags] 17,15 Uhr; Abendgebet \7.M\ Uhr. Sonntag, 2U. Oktober. Morgengebet 9 I hr. Thoravorlesuni Nachmittagsgebet 17.20 Uhr, auscIiliclJciid l.ehrvortrag Dr. (ioldmaun): Abendgebet 17,52 Uhr. Morgengottesdienst an Sonn- und bürgerlichen Feiertagen 7,30 werktags 7 Uhr, Abendgottesdienst 17.15 Uhr. Hose Ii a u a r a b b a : Preitag, 25. (Iklober. Morgengebet 7 9,45 [Rab sunx cebet Ihr. blner Uhr Uhr. S c lfm i ii i A z e r e s. Preitag, 25. (Iktober, Abendgebet 17 Uhr: Sonnabend, 26. Oktober, Morgengebet 9 Uhr, ThoraVorlesung und Predigt (Rabbiner Dr. Qoldmann) 9,45 Uhr, anschließend Seelenfeier. Simchas-Thora: Sonnabend. 26. Oktober. Abendgebet 17 Ihr: Sonntag, 27. Oktober, Morgengebet 9 Uhr, Thora Vorlesung 9.45 Uhr, Nachmittagsgebet 17,05 Uhr, anschließend l.ehrvortrag (Rabbiner Cohn): Abendgebet 17.39 Uhr. Morgengottesdiensl an Sonn- und bürgerlichen Feiertagen l.M) Uhr. werktags 7 Uhr, Abendgottesdiensl 17,15 Uhr.