Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 32 (9.8.1929)
- Date
- 1929-08-09
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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g August 1929 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RKLIGIONSGEMHINDE ZU LEIPZIG Seite 7 Kr liner Philharmonischen Orchesters statt. Hie Festrede hält R;»liier l>r. B a e c k. Bisher haben sich von den eingeladenen Ehrenästen der Reichsinnenminister Severlng und der Oberbürgervisier HöB bereit erklärt, Ansprachen zu halten. Der Anregung der Israelitischen Kultusgemeinde Dessau inend, wird die von der Judischen Qemelnde und der Preußischen aatsbibliothek veranstaltete Mendelssohn-Ausstellung erst am lontagi dem 16. September, gemeinsam eröffnet werden. Dadurch i die Möglichkeit geschaffen, daB die gesamten Leihgaben, welche i der Berllnei Ausstelluni; «ezciKt werden, eine Kauze Woche indurch auch in Dessau zur Ausstcllnnn gelangen. Aus dem Gemeindeamt Wochen-Zeittafel 9. bis 15. August 1929 — 3. bis 9. Aw 5689 1929 August Aw 5689 Freitag 9. 3. Sonnabend 10. 4. S. D'worim Sonntag 11. 5. Montag 12. 6. Dienstag 13. 7. Mittwoch 14. 8. Donnerstag 15. 9. Tischoh b'aw Gemeindesynagoge Sabbatgottesdienst: Freitag, 9. August, Abendgebet 19 Uhr mit Predigt aus AnlalJ des Verfassungstages (Rabbiner Dr. Qoldmann); Sonnabend, in. August, MorKcnnebet 9 Uhr, Nachmittagsgebet 2(1 Uhr, anschließend Lehrvortrag (Rabbiner Dr. Qoldmann); Abendgebet 20,33 Uhr. Morgengottesdienst an Sonn- und bürgerlichen Feiertagen 7,3<i Uhr: Werktags 7 Uhr: Abendgottesdienst 19 Uhr. Gottesdienst am Tischoh b'aw. Mittwoch, 14. August, Abendgebet 20,20 Uhr: Donnerstag. is. August, Morgengebet 7 Uhr: Nachmittagsgebet 13 Uhr, Tischoh b'aw Ausbau« 20,20 Uhr. Synagoge Ez-Chaim, Otlo-Schiil-Str. 4 Freitag, den 9. August 1929, abends 19,30 Uhr: Sonnabend, den Hl. Ausist 1929, früh s.3(i Uhr: nachmittags 17 Uhr: Auskam: 2033 Uhr. Wochentags früh 7 Uhr; Wochentags abends 19,30 Uhr. Crew Tischo b'aw, Mittwoch, den 14. Auntist: Mincha 14 Uhr. Maariw 2(i.2(> Uhr. I i s c Ii o b'a w . Donnerstag, den 15. August: l'rült 7 Uhr. Mincha und Maariw 19,15 Uhr. Ausbau* 20,20 Uhr. Talmud Thora Synagoge, Keilstr. 4 Sabbatgottesdienst Freitag abend 19,30 Uhr. Sonnabend früh S..KI Uhr, Mincha 17 Uhr, Ausgang 20.33 Uhr. Wochentags früh 7 Uhr, Wochentags abends 1930 Uhr. Synagoge „Ohel Jakob", Pfaffendorfer Str. 4 Preitag abend 19.3(1 Uhr: Sonnabend Irüh 8.30 Uhr: Mincha 17 Uhr: Auagang 20.33 Uhr. Tischoh b'aw Vorabend 2(1.15 Uhr: früh 7 Uhr; Mincha 22.3h und 19 Uhr. Wochentag früh 7 Uhr: Mincha 19.3(1 Uhr. Änderung der Wahlordnung QemäB QemeindesitzungsbeschhiB vom 15. Juli 1929 ist die Wahlordnung in den SS 5. 6, 11, 12 und 19 a wie folgt geändert worden. § 5 Der Tag, die Stunden der Wahl, die Wahlräume und die Namen der ausscheidenden Mitglieder der Gemeindevertretung werden vom Qemelndevorstand mindestens 30 laue vor dem Wahltage bekanntgemacht. § 6 erhält folgenden Absatz 5: Jeder Wahlvorschlag muß. durch eine Ueberschrift, z. 15. „der jüdischen Volkspartei", gekennzeichnet sein. § D Die Stimmzettel müssen als sogenannte Einheits-Stimmzettel sämtliche Wahlvorschläge in der Reihenfolge mit Ordnungsnummern bezeichnet aufführen, in der sie eingegangen und nach § * bekanntgemacht sind. Außerdem sind von jedem Wahlvorschlag die in S f>, Abs. 5. angeordnete Ueberschrift und die beiden ersten Namen des betreffenden Vorschlages anzugeben. Hinter jedem Wahlvorschlag ist ein Raum vorzusehen, in dem der Walller seine Wahl durch einen Strich zum Ausdruck bringen kann. Die Stimmzettel inüsesu von ungefärbtem Papier und von gleicher QröBe sein. Die (iriiUe muH mindestens 23: 14 cm betragen. Sie wird, wenn die Zahl der Wahlvorschläge eine Erweiterung erforderlich macht, vom WahlausschuB festgesetzt. Der Walller kennzeichnet den von ihm gewählten WahlvorschlaK auf dem Stimmzettel innerhalb des dafür nach Absatz 1 vorgesehenen Raumes durch einen Strich, legt den Zettel in einen undurchsichtigen Umschlag, den er im Wahllokal erhält, und überreicht Ihn dem Wahlvorstand. Stimmzettel mit anderen als den bekanntucmachtcn Wahlvorschlägen oder solche, auf denen infolge Streichungen oder sonstigen Abänderungen nicht deutlich erkennbar ist welchen Wahlvorschlag der Wähler bestimmt hat, sind Ungültig, § 12 erhält den Zusatz: soweit es die Raumverhältnisse und die ungestörte Erledigung des Wahlgeschäftes und der Ermittlung des Wahlergebnisses zulassen. S Ifta Binnen einer h'rist von Mi Tagen seit dem laue der Bekanntmachung des Wahlergebnisses kann die Wahl angefochten werden. Die Anfechtung der Wahl niuli schriftlich an den Qemelndevorstand gerichtet werden. Sie ituiii von mindestens 3u wahlberechtigten Qemeindemitgiledern unterschrieben sein und die Bestellung von drei Zustellungsbevollmächtigten enthalten. Ueber die Anfechtung entscheidet das Wahlprflfungsgerlcht. Dieses bestellt aus einem Vorsitzenden und 4 Beisitzern; sie müssen Qemeindemltglieder sein und sollen möglichst weder dem Qemelndevorstand noch den Qemeindeverordneten angehören. Der Vorsitzende und zwei Beisitzer sollen die Fähigkeil zur Ausübung des Richter- Blumenhaus J. C.HANISCH, Hoflieferant GEGRÜNDET 1836 Grimmaische Straße 29 Petersstraße 44 Hauptbahnhof West Femsprech - Sammelnummer Nr. 70156 Blumen und Pflanzen Arrangements / Dekorationen / Kranzspenden m für alle Gelegenheiten in einfachster bis zur prachtvollsten Ausführung zu mäßigen Preisen