Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 29 (19.7.1929)
- Date
- 1929-07-19
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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(Bemcinöcblatt: I ER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGfrME-INDE- ZU [ t|D7|^l AMTLICHES NACH RICHTEN BLATT lala V7DER GEMEINDE-VERWALTUNG* U Gemrlndeblatt ersdielnt |cdrn Freitag und wird n Mitgliedern der Rellglnnsgemelnde unentgcttlldi .rdi die Post zugestellt - Schrlftleltung: mclnderabblncr Gustav Colin, Leipzig, LohratraSr IO NUMMER 20 / JAHRGANG $ FREITAG IO.JULI 1020 Anzelgenverwallung und Drude Budidrudiercl August l'rle«, 1 ip/m, Bruilerstr. 5Q - 1'ernruf 70000 - l'ostsdietk Leipzig 5JQIO — NadicIruuV nur mit Quellenangabe und mit Oenehmlgung den Verfassers gestattet DIE ERSTEN ANSÄSSIGEN LEIPZIGER JUDEN DES 18. JAHRHUNDERTS Historische Studie von Arno Kapp, Leipzig I. er Hof- und Münzjude Buruch Aaron Levi1), dem belreits vor dem siebenjährigen Kriege gestattet worden * war, sieh in Leipzig „etablieren" zu dürfen, war am Dienstag den 16. November des Jahres 1784 im Alter von 5 Jahren in seiner Wohnung am Brühl gestorben und am nächsten Tage zur Beerdigung nach Dessau überführt worden. Sein Buchhalter David Hirsch, der ihm 14 Jahre treu und ehrlieh gedient hatte, erbat sich am 27. Januar 17K5 vom Kurfürsten die Erlaubnis, daß er an Stelle des Verstorbenen sich in Leipig ansässig machen dürfe. Kr wollte durch seine Bekanntshaft mit den die Messe besuchenden russischen und polni- :hen Juden auch dafür sorgen, da Li die inländischen Fahrtuiten und Kaufleute Erwerb erhielten. Gleichzeitig bat er ii Kurfürsten, die Personensteuer auf jährlich .30 Taler festtzen zu wollen, da „der von ihm ausgeübte Handlungsvcri :hr mehr zum Nutzen anderer Leute diene". Mehr könne sein eschüft nicht tragen. Auller für sich bat er gleichzeitig um ufentbaltsbewilligung für sein Weib, seine Kinder und seinen dischen Diener, sowie für seine Dienstniagd. Aus Dankbarjit wolle er es dann auch „für seine Pflicht halten, das Beste esiger Handlungen und inländischer Kabriquen zu hetörcrn". Sein Gesuch ging zuerst an die Leipziger Stadtgerichte, 'iese bezeugten, daß in den 14 Jahren seiner Anwesenheit in einzig „niemals etwas Nachtheiliges gegen ihn vorgekommen Jer gerügt worden sey". Nur die liebe Konkurrenz, die Leipziger Krämerinnung, i\vie die Kauf- und Handelsleute sprachen sich gegen eine nsässigwerdung aus. Sie schreiben in ihrem Gutachten am 1. März 1785 an den Rat, daß es „kein besonderes Verdienst ey, sich unerlaubter Begünstigungen, Exzesse und Betrügeeien enthalten zu haben". Sie konnten es sich aber nicht verneifen, einen Toten noch über das Grab hinaus anzugeifern, enn sie schrieben an den Rat, daß „sich der Hofjude Baruch evi ab und zu auch mit W ucher abgegeben habe und David lirsch, sein Buchhalter, es nicht besser machen werde". Und inschließend gibt die christliche Kaufmannschaft „ihr Gutchten" über die Juden ab. Wir lesen hierüber folgendes: ) Leipziger Ratslefchenbucli Nr. 32, S. 25yb. „Ks ist nämlich bekannt, daß diese Art Menschen weder Studia noch Künste und Handwerke erlernen, mithin zum Besten der Societät gar nichts beytragen und gleichwohl leben und von dem allen Nutzen und Vortheil ziehen. Es ist ferner bekannt und durch die Erfahrung aller Orte und Zeiten bestätigt, daß, wo die Juden einmal festen Kuß fassen, sie sich immer weiter ausbreiten, und so, wie sich ihre Anzahl vermehrt, auch das Verderbnis der Sitten und der Verfall der Handlung und allen rechtmäßigen Gewerbes in gleichem Maße zunimmt . . ." AI-, vveisuriK des Gesuches David Hirschs. sich in Leipzig „etablieren" ZU dürfen, denn seine Angaben, daß er der Leipziger Kaufmannschaft nütze, wären erdichtet". Der Leipziger Rat trat in seinem Berichte an den Kurfürsten diesem Gutachten (?) bei und zwar mit der Begründung. „daß durch einen neuen jüdischen Einwohner die Nahruugsgeschäfte der christlichen Kaufleute zwischen den Messen beeinträchtigt und geschmälert würden". Der Kurfürst aber war anderer Meinung. Tür ihn bedeutete der Tod eines ansässigen Juden Verlust einer guten Steuerquelle. Er verordnete daher am 30. September 1785 vorläufig einmal, „daß dem Juden David Hirsch nebst seinem Eheweibe, Kindern und einer jüdischen Magd zu Leipzig in- und außer den Messen sich aufzuhalten und seinem Gewerbe nachzugehen verstattet werde". Die Personensteuer aber sollte der Rat nach „seinem Vermögen" berechnen und festsetzen. Wenige Tage später, am 10. Oktober 1785, verlangte der Kurfürst vom Kate zu wissen, welche Steuern von den zur Zeit ansässigen Juden in Leipzig erhoben worden seien. Dieser Anfrage verdanken wir nachstehende Feststellungen, die der verpflichtete Steuereinnehmer Christian Gottfried Beer an den Kurfürsten sandte.