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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1929-06-21 · 25 (21.6.1929) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
5 (1929)
Issue
25 (21.6.1929)
Date
1929-06-21
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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ßemeinöeblatt C£R ISRAELITISCHEN REUGIONSGE-M&IND& ZU K Cm\ D71CL AMTLICHES NACHRICHTENBLATT I ,|m I Ii« l\7 DER GEMEINDEVERWALTUNG! i i Ccmrlndcblall (tmIicIiiI |rdrn 1'rritaR und wird n Mitgliedern drr RellRlonsgi-nirlnde unontRiltlidi iih die Post zugestellt — Schrlftleltung: •nelndcrabblncr Gustav Cohn, Leipzig, Löhrstraöe 10 NUMMER 2$ / JAHR6AN6 5 FREITAC 21» JUNI 1020 Anzeigen Verwaltung und Druck: Budidrudirrrl August Pries, Leipzig, Brüdrrstr. 5Q - Fernrui 70006 - PustsdtcoV Leipzig 539 lo - Nadidrudt nur mit Quellenangabe und mit Genehmigung des Verfassers gestattet Personenstandsaufnahme zum Zwecke der Aufstellung einer lückenlosen Wählerliste Gegen Ende dieses Jahres findet die satzungsmüßige Wahl zui Gemeindevertretung statt. Wahlberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Gemcindemitgliedcr, die am Wahltage das 20. Lebensjahr vollendet haben. Die Berechtigung zur Wahl ist jedoch dadurch bedingt, daß das Gemeindemitglicd in der Wählerliste aufgeführt ist. Gelegentlich der letzten Wahl (Knde 1927) hat sich hcrai^gestellt, daß die Wählerliste an vielen Stellen mangelhaft ist. Es ist zwar inzwischen mit allen Mitteln versucht worden, dii Wählerliste von allen Fehlern zu befreien, dennoch stellen sich immer wieder einzelne Fehler in der Liste heraus. Um eine vollständige und richtige Wählerliste zu erhalten, soll eine Personellst a ndsaufna h in e sä m t - lieber G e m e t n d c m i t g 1 i c d e r vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke ist es erforderlich, daß jedes Gemeinde- Mi tglied a u f G r u nd d e s der vorliegenden Nummer des Gcn indeblattes beigefügten Zählbogens die erforderli> lien Angaben zu Händen des Vorstandes der Israelit. R ligionsgenieiiide zu Leipzig einsendet. Auf den einzeln n Zählbogen sollen unter a) alle männlichen und weiblichen Personen angeführt werden, die bis Mitte November dieses Jahres das 20. Lebensjahr vollenden; unter b) sollen jedoch auch die noch nicht wahlberechtigten Familienmitglieder angeführt werden, damit vor allem diejenigen, die bis zum Wahltage die Wahlberechtigung erlangen, aber unter a) noch nicht aufgeführt sind, vom Gemeindeamt aus in die Wählerliste nachgetragen werden; auch alle jüngeren Familienmitglieder sollen auf dem Bogen angeführt werden, damit auf diese Weise ein lückenloses Verzeichnis aller Genicindeniitglieder, auch für künftige Zeiten, im Gemeindeamt vorliegt. Vollständige Ausfüllung des Zählbogens ist unerläßlich, da die einzelnen Angaben (vor allem Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit u.a.) für die Prüfung des Wahlrechts erforderlich sind. Ganz besonders werden alle diejenigen, die in jüngerer Zeit innerhalb des Geineindebezirks unigezogen sind, die durch ihre Verehelichung einen anderen Familiennamen angenommen haben, oder die erst in den Genieindebezirk neu zugezogen sind, Veranlassung haben, den Zählbogen auszufüllen, damit sie zur Zeit ihr Wahlrecht ausüben können. Leipzig, den 7. Mai 1929. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig SCHAFFT JÜDISCHE JUGEND- UND GEMEINDEHEIME Dem Rufe: „Schafft jüdische Jugend- und Gemeindehcime", •r in den Kreisen der jüdischen Jugend, da und dort auch hon in den jüdischen Gemeinden erklingt, will eine kleine -hrift (erstes Beiheft zur „Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtslege", herausgegeben von der Zentralwohlfahrtsstelle der -utschen Juden, Berlin 1929) „größere Stärke, bereites Gcir, baldige Verwirklichung" geben. Der Verband der Jüdihen Jugendvereine Deutschlands hatte im Winter 1927—192.S is Thema: ,l)ie Jugend in der Gemeinde' zum Pflichtthema ir alle ihm angeschlossenen Vereine erhoben. Die Frörterung at zu einem beachtlichen Anfangserfolg geführt. In der Richmg dieser Bestrebungen, der Jugend den Weg zur Mitarbeit n der Gemeinde zu ebnen, ergibt sich als Notwendigkeit, der ugend Heime zu schaffen, in denen sie sich in den Zusammentue mit der Gemeinde einleben kann. In Leipzig hat der Jüdische Jugendring" in gleichem Sinne die Initiative ergriffen und sich mit seiner Morgenfeier vom 10. Februar mit dein Gedanken, das „Haus der jüdischen Jugend", an die jüdische (Öffentlichkeit gewandt. Wir veröffentlichen aus der genannten Schrift einige Abschnitte und möchten damit dem Gedanken eines Jugendheimes für Leipzig den Hoden bereiten helfen. Die SehriftleiUmg. Aus: Die Bedeutung des Gemeinde- und Jugendheimes für die Gemeinden Von Fritz Schwarzschild, Düsseldorf, Verband dcr'Jüdischen Jugendvereine Deutschlands ____W ir sollten aus den Erfahrungen der christlichen Religionsgemeinschaften lernen, deren Situation in vielem der unseren ähnelt. Obwohl bei der christlichen Jugend psychologi-

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