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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1929-06-07 · 23 (7.6.1929) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
5 (1929)
Issue
23 (7.6.1929)
Date
1929-06-07
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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ßemeiuöeblatt 3ER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGtMErlNDE- ZU | tl D7|fL AMTLICHES NACH RICHTEN BLATT UU 11 X« IV7 DER GEMEINDEVERWALTUNG« D.is Crmrlntlchlntt rrsdirlnt Jeilfn Iri-it«!« unil wird tlrn .Mltpllctlrrn der KellKionsjcrriH-lndr iincntffcltUih durdi die l'osl /u^rstillt — S c Ii r I f I I »• 11 u n |: licmt'lndt'rabblnrr (»uhIhv Cohn, Leipzig, l.ölirslraUe IO I NUMMER 21 / JAHR6ANC S |fREITA(S7. JUNI 1020 AnatoHTOfwaltuM unil Dunk: BudidnioVcrtl Angine Prli-s, Lrlp/iK, BrOdorstr. 5<J - 1'crnruf 7oo(tfi - l'ostsdirik U-IpzlK M'J2<> - Nudulrudi nur mit Ourllcnaiifiubc und mit Genehmigung des Verfassers gesttittel Rückständige Gemeindeanlagen Ein Teil der Gemeindemitglieder ist trotz mehrfacher Mahnung noch mit Gemeindeanlagen im Rückstand Da wir nur ungern zur Zwangsvollstreckung schreiten, hitten wir diese Gemeindemitglieder hiermit nochmals, ihre Rückstände bis zum 21. Juni d.J. zu begleichen. Im anderen Falle müßten wir zu unserem Bedauern die Beitreibung durch die Vollstreckungsabteilung des Stadtsteueramtes veranlassen. Leipzig, den 31. Mai 1929. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig Personenstandsaufnahme zum Zwecke der Aufstellung einer lückenlosen Wählerliste Gegen Ende dieses Jahres findet die satzungsmäBige W ahl zur Gemeindevertretung statt. Wahlberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Gemeindemitglieder, die am Wahltage das .?<•. Lebensjahr vollendet haben. Die Berechtigung zur Wahl ist jedoch dadurch bedingt, dal) das Gemeindemitglied In der Wählerliste aufgeführt ist. Gelegentlich der letzten Wahl (Hude 1927) hat sich herausgestellt, dall die Wählerliste an vielen Stellen mangelhaft ist. Ks ist zwar inzwischen mit allen Mitteln versucht worden, die Wählerliste von allen Kehlern zu befreien, dennoch stellen sich immer wieder einzelne Fehler in der Kiste heraus. Um eine vollständige und richtige Wählerliste zu erhalten, soll eine Personenstandsaufnahme säintlieber Gemeindemitglieder vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke ist es erforderlich, dali jedes Gemeindemitglied auf Gr U nd des der vorliegenden Nummer des Gemeindeblattes beigefügten Zählbogens die erforderlichen An naben zu Händen des Vorstandes der Israelit. Religionsgemeinde zu Leipzig e 1 n s e n <! e t. Auf den einzelnen Zählbogen sollen untei a) alle männlichen und weiblichen Personen angeführt werden, die bis Mitte November dieses Jahres das 20. Lebensjahr vollenden; unter b) sollen jedoch auch die noch nicht wahlberechtigten Familienmitglieder angeführt werden, damit vor allem diejenigen, die bis zum Wahltage die Wahlberechtigung erlangen, aber unter a) noch nicht aufgeführt sind, vom Gemeindeamt aus in die Wählerliste nachgetragen werden; a uch alle j ü nger e n I" a miIi e n - mitglieder sollen auf de m 13 o k e n a 11 k e f Ohrt werden, damit auf diese Weise ein lückenloses Verzeichnis aller Gemeindemitglieder, auch für künftige Zeiten. Im Gemeindeamt vorliegt Vollständige Ausfüllung des Zählbogens ist unerläßlich, da die einzelnen Angaben (vor allem Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit u.a.) für die Prüfung des Wahlrechts erforderlich sind. Ganz besonders werden alle diejenigen, die in jüngerer Zeit innerhalb des Gemeindebezirks umgezogen sind, die durch ihre Verehelichung einen anderen Familiennamen angenommen haben, oder die erst in den Gemeindebezirk neu zugezogen sind. Veranlassung haben, den Zählbogen auszufüllen, damit sie zur Zeit ihr Wahlrecht ausüben können. Leipzig, den 7. Mai 1929. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig

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