Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 49 (7.12.1928)
- Date
- 1928-12-07
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/4876568-5968788-5969066--2155-4879769- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
(Bemeinkblatt [ER ISRAELITISCHEN RELIGION SGEME-IN DE- ZU LEIPZIG AMTLICHES NACHRICHTEN BLATT DER GEMEINDEVERWALTUNG! hrlf t leltungi Gejnelndernbblner Guttat Cohn« D.it (ieneindi hl.u: erachetnl «Adienlltch an 1 rettag inul Löhrttrafle n>. - Dir Schriflleltung Qbernlnml ilif unter den Namen des Verfataeni erscheinenden NUMMER 49/JAHR6ÖN6 4 m Ird den Mltgi dlinll die Poi ledern derRellgtcnugeneliKlc unentgchlkh i Kugeatdlli - Vi'/ri^i in er* altung und itriffc und «Ii* \ erelntnachrtditen nur die preflgeaetcic Verantwortung. - Vididrmk nur mii QueUen- FREITAG 7* DEZEMBER 1928 Druck . Huiiit ttraftc 5Q I < rudierei August Prirt, Lelpxtg, Brüder- ■rnrul "(kmio Pottadiedi Lepilg M<)2<> ebe und mii (•vnrhmiftunK dei Verlanen gestatte! Ancelgenverti «-(er: .1. Kiiluii', Leipslg, BauhofitraDe <) Das Gemeindeblatt im neuen Gewand In dem Streben, unser Gemeindeblatt innerlich und äußerlich immer wertvoller zu machen, glauben wir, von der vorliegenden Nummer an einen wesentlichen Schritt vorwärts zu gelangen. Herstellung und Versand des Gemeindeblaues sind auf die Firma August Pries (Brüdcrstr. 59) übergegangen. Ruf und Leistungsfähigkeit dieser Firma erfüllen uns mit der Zuversicht, daß das neue Gewand unserem Gcmcindcblatt in noch höherem Maße Ansehen bei unseren Gcmcindcmitgliedern verschaffen wird. Auch inhaltlich soll unser Blatt mit der Neuordnung eine immer fortschreitende Ausgestaltung erfahren. Um falschen Deutungen zu begegnen, sei betont, daß lediglich dieser Wunsch, unserer Gemeinde ein ihr würdiges Gcmcindcblatt zu geben, uns zu der Umgestaltung veranlaßt hat. Über die ausschlaggebenden Beweggründe gibt die nachstehende Erklärung Aufschluß. Dje Schriftlcitung. Erklärung Der Inhaber der Druckerei W. Teicher, bei der unser Gcmeindcbla't bis linde N« ven ber d. J. hergestellt worden ist, hat die letzte Nummer eigenmächtig, ohne Wissen unseres Schriftleiters, zu einer „Bekanntmachung" mißbraucht, zu der wir folgendes zu erklären haben: Es ist unwahr, daß wir das Vertragsverhältnis mit der Druckerei W. Teichel »innerhalb der kurzen Zeil von 4 Wochen" gekündigt haben. Wahr ist vielmehr, daß der Vertrag ordnungsgemäß linde März 1927, mit Wirkung vom )0. September 1927, also vor 20 Monaten gekündigt worden ist. Zu dieser Kündigung sahen wir uns gezwungen, weil die Druckerei Teicher, trotz unserer häufigen Beanstandungen das Gcmcindcblatt u. a. 1. niemals vertragsgemäß so hergestellt hatte, daß das Blatt am Freitag früh in die Hände der Gemeindemitglieder gelangte, 2. nicht dafür Sorge getragen hatte, daß sämtliche Gemeindemitglieder das Blatt erhalten — weit mehr als toco Bezieher fehlten bis zuletzt in den Beziehcrlislen bei den Postanstalten —, 3. die Korrekturen in mangelhafter Weise ausgeführt hatte. Nach Ablauf des Vertrages haben wir der Druckerei W. Teicher auf ihren eigenen Wunsch gestattet, das Gemeindcblatt noch einige Zeil ohne gegenseitige Bindung weiter herzustellen, und ihr zu häufigen Malen nahegelegt, die beanstandeten Mängel abzustellen. Iirst als alle Versuche, die getügten M.ßstände zu beheben, fehlgeschlagen waren, laben wir auf eias Angebot der Firma August Pries, deren Betrieb pünktliche und technisch einwandfreie Herstellung wie auch zuvet lassige Versendung des Gemeinde blatte ec wahrleistet, mit dieser einen entsprechenden Vertrag zum Abschluß gebracht. Vor 4 Wochen ist der Druckerei W. Teicher lediglich die Mitteilung von dem endgültigen Übergang des Gemeindeblaites an eine andere Druckerei gemacht worden, nachdem sie schon Monate zuvor nicht im Zweifel darüber gelassen worden war. dafl ein neuer Vertrag mit ihr nicht Zustandekommen werde. Wir verzichten darauf, weitere Unrichtigkeiten der „Bekanntmachung" öffentlich zu behandeln. Wir sind der Überzeugung, daß die von uns getroffene Maßnahme sich sehr bald durch sich selbst rechtfertigen wird. Der Vorstand der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig