Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 43 (26.10.1928)
- Date
- 1928-10-26
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/4876568-5968788-5969058--2087-4879707- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Nossen 1× ep/1045325
OCR text
k. Jahrtfang Nr. hs 26 Oktober 1928 er JsrüeUtiscken m. Amtliches N&chrlchteiibh uAr deMeiMdeverwältHrt Hz l iqiontqz mzindz %u &ti^tg (HA i 3t «! j'sdiiilitt t:sch«int wSchentlich am Freitag. i " «dem le Religionigemeinde wird e« ub- I lt.»h ' irsh die Post zugeetellt. Bezugspreis "ii Nlah'saitglieder monatlich 60 Pfemige. Anzeigenannahme! V. 7«kh»r. G'ockenstraBe 11, Telephon 14449. o hl :f:I - tunq: Gemeinde al b. Gustav Ca , Leipzig, 1. hratr .0. Telephon a>641. :: Druck und Veilag; W. Tch-r Le pzlq, Gkckeosrr. II, Taiepl.un '.4449. Anx en!«iis; Du 4 gespalten* mm-Zcile 20 Pfg. Farn Ten- und kle.ne AJEKaaftn i0 Pfj. Umachlagsetten u d Tei'inasrite Bteh •-.»• nd ru4. - Für den Inter tent.il: J. Kühne, Bauho'rfr 9 (Telephon 14449) Die Schriftleitung übernimmt für die unter dem Namen des Verfassers erscheinenden Beitrage und die Vei e.r.snachnchten nur die preflgeselzliche Verantwortung HioMtuek nur mit Quellenangabe und Genehmigung des Vf i -'s gestaltet Ein Problem der Gleichberechtigung Von Dr. Felix Ooldmann. In der Vorkriegszeit gab os den Rcscrveleutnant, und das Sehnen der Juden naeh Oleichberechtigung konzentrierte Bich auf ihn. Der Knni' i um die Reserveoffizier sherrlichkeil galt viel n unserer Glauben m.n Iiis Un troi E Sie tan seit Jud evt bei terl SOI II i seil zu De nossen als Inbegriff aller Emanzipationsbestrcbungen, und ni ersah, daß so manches andere an gleichem R ichte fehlte, indere übersah man auf dem Gebiete des Kultus und des nichts das schreiendste Unrecht, mit dem es auch beute der Reichsverfassung nicht viel besser geworden ist. in paar Beispiele! Der sächsische Staat zahl! aus allgemeinen n, die auch von Juden aufgebracht werden, jährlich Hundertnde von Mark an die evangelische Kirche, er zahll Hunderttaule für cvMijTclischen und katholischen ReUgionsunterrichtl De bekommen nicht einen roten Pfennig. Sie müssen nicht nur ettschc Pastoren und evangelischen Religionsunterricht mit ihlen — oh der Kirche das Bew Itsein, auch vom |udengelde un- Iten /u werden, so behaglich ist, mag dahin gestellt bleiben dern sie müssen auch ihre eigenen religiösen Bedürfse gani allein decken! Und für Menschen, die für judii hre Sinn haben, ist diese ungleiche Behandlung viel schwerer rtragen, als es die verweigerte Reserveoffiziersherrllchkeil war. in was nütz, dem Juden die Gleichberechtigung, wenn man ui Judentum versagt? Diese Zurücksetzung trifft aber nicht lie Ehre, sondern sie kosiet auch viel Geld. Wenn der sächsi- < Staat den Juden das irleiche Recht einräumen und für ihren 'is und ihren Religionsunterricht dasselbe ausgeben wollte, wie die Christen, was doch nur recht und billig wäre, so würder mindestens fünfzigtausend Mark in i eipzig ersparen, und vom •rrsoll könnten etwa acht bis zehn Prozent abgezogen werden. ■ is Schlimmste ist aber, daß der Bit Iisisehe Sta u mit seiner Zurückung der Juden heute fast allein in Deutschind dasteht. Preußen rroßc Mittel in den Etat einge etzt, um auch den Bedürfnissen jüdischen Kultus und Unterrichts Rechnung zu tragen, andere ler sind uils. wie Baden und das angeblich so antisemitische vern, ihm mit gutem Heispiel vorangegangen, teils sind sie refolgt! Sachsen stellt fast allein da. obwohl die Reichsverfassung gleiche Recht aller Bürger und aller Konfessionen verbürgt. ' man muß leider sagen, daß es einen gefährlichen Bundesgenosin der Indolenz weiter jüdischer Kreise gefunden hat, die dies ii Judentum immer wieder angetane Unrecht nicht in seiner vol- Tiefc empfinden, und die darum sich noch immer nicht ZU so lisch er Abwehr aufraffen können, wie sie es einst getan haben, man ihre Söhne nicht zu Sommerleutnants beförderte, nd ebensowenig wie man in Preußen und in anderen I ändern eine n/ielle Zurücksetzung der Juden kennt, ist dort auch der finstere ist zu verspüren, der aus der sächsischen Regelung des Schulbuches an Sabbathen und Festtagen spricht. Zu einer t, da man in Sachsen jüdische Kinder zwingen wollte, auch am ügen Vcrsöhnungstage zur Schule zu gehen, als man Strafen androhte und vollzog, weil sie den ihnen heiligen Sabbath nicht durch HaMlarbeit und Schreiben entweihen wollten, herrschte im übrigen Deutsehland — mit Ausnahme von Thüringen und Braunschweig - Qewlssensf reihei heit, und jüdische Kinder durften den Feiertag im < ir.ltc-haiisc begehen. Wenn auch in Sachsen der berüchtigte FleiBnersche Erlaß, den die sonst so zurückhaltende „Voss' clt Zeitung" ein« Kulturschan 1 e nanntj und die die ebenso vorsichtig abwägende C-V.-Zeitung als ..Mittelalter" charakterisierte, bald unter dem Druck'- der Reichsregierung zurückgenommen werden mußte, w ies die neue ive feiung nur kleine Vc besserungen auf und eine Fülle des verbitternden Unrechts blieb. Au den heiligen WaUfahrtsfestcn und an Sabbathen sollten jüdische Kinde, weiterhin zur Schule gehen, während den Katholiken alle nur einigermaßen wichtigen Feiertage freigegeben werden; und es ist ein offenes (icheimuis, daß vieie sächsisch. Schulleiter s.ch an die Frlasse nicht halten können und am Peßach, Schowuaus und Sulduuis ihren jüuischen Schülern selbständig das Fernbleiben von der Schule gestatten, weil es ihnen offenbar selber peinlich ist. in religiösen (iewissenslragen einen Zwang anzuwenden. Sind schon diese sächsischen Zustände für einen aufrechten Juden einfach unerträglich, <o luldt er sieh in dem I alle, der mich zur Selbsthilfe zwang, einfach verhöhnt Jüdische Kinder müssen am Sabbath zur Schule gehen, und wenn ihre Fitem sie nicht send n. so werden sie wie in meinem Falle — bestraft! Christliche A d v e ii t i s t e n k i n il e r ab b e r w e r d e n a in j ml i s e h e n Sabbath befreit! W enn das nicht offenbare verletzende Zurücksetzung, und noch dazu im Oegensatz zur Verfassung bedeutet, die d is gleiche Recht aller Bürger feststellt, so hat das Won Unrecht jeden Sinn verloren. Wie Herr Rechtsanwalt Dr. J >skc eU meiner Verteidigung vor dem (iericht in nicht zu widerlegender I ogik anführte, gibt es in Deutschland nur zwei Konfessionen, die den Sabbath halten, die Juden und die Ad\cutistcii! Was diesen recht ist. ist j"ncn billig. Wird diesen Schulfreiheit am Sabbath gewährt, so haber auch jene Anspruch darauf. Denn ein Kulturstaal hat nicht nur eine Verfassung, sondern er muß sie auch In die Fat Umsetzen. Und der Grundsatz, daß gleiches Recht für alle gilt, muß ..sogar'' auf Juden Anwendung linden. Das mit!* aticli dci Fuisia.it Sachsen anerkennen. Für mich ist min einmal der Qedanke unerträglich, als Bürger zweiter Klasse behandelt zu werden. Ich habe dem Ministerium das verletzende Unrecht klar gemacht, das es Bürgern antut, weil sie eben luden sind. Fs hat nicht gefruchtet, ich mußte zur Selbsthilfe schreiten und mein Kind von der Schule fernhalten. Das Gericht hat in erster Instanz rein formal entschieden, daß ihm die Nachprüfung der Grundlagen einer Mi niste ria (Verfügung nicht zustehe. Es ist Revision eingelegt worden, und es ist zu hoffen, daß das Oberlandes - rieht sieh auf den Standpunkt stellt, daß die Verfassung oberstes Gesetz sein muß und daß das gleiche R ee h t der J u d e n i» u c h durch Mi ni s t e r 1 a 1 v er or d n u n gen des sä c hs 1 s ch i n M i i i s t e r i u ni s für Volksbildung nicht a u ß e i Kraft g« cetzt werden kann! Ich bin vielfach gefragt worden, ob es denn nötig war, einen solchen Kampf zu beginnen. Ich hätte doch, so argumentierte man in einigen jüdischen Kreisen, mein jüngstes Kind ebens l wie die älteren