Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 38 (21.9.1928)
- Date
- 1928-09-21
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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4. Jt-Mart Nr 38 21. September 1928 •fe»ty#tifr ^k^n'V^ N. iN^T^^ Amllichzs NtchrichiehlJdi ^cltr (ienieiM<leverwtliHM kz l iqionzqz mzindz V* &i>$tg In GaeaVadeblitt c scheint wöchentlich am Freitag. Jta . Itfll; .oru der Religionsgemeinde wird et untj in..- durch die Post zugestellt. Bezugspreis für Nicntwiitglieder monatlich 60 Plennige. Anzeigenannahme: TeU«i G'ockenstraoe 11, Telephon 14449. MMIttMitUMi Gerne nderabb. oubtv Cohn Leiozia Lohistr. 10, Telephon »641. :: Druck Ind Verlag- W Teicher, Leipzig, Gloi-kemtr. 11, Teleohon 14449 Anzeigenpreise: Die 4 nespal'oi) mm-Zeile 20 Plg. Fa millon- und kleine Anleinen i0 Pfn. Umschlagaeiten und Teztnserate nach besond. Taiil - Kur den Inieratenteil: J. Kühne. Bauhsliti. 9 (Telephon 14449) Die Schriftleitung übernimmt lür die unter dem Namen des Verfassers erscheinenden Beiträge und die Vereinsnachrichten nur die preügesetzliche Verantwortung. Nachdruck nur mit Quellenangabe und Genehmigung des Verfassers gestattet. Amiliche Bekanntmachungen der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig Zweite Abschlagszahlung auf die Gemelndeanlage 1928 Nach unseren Bekanntmachungen in Nr. 25 und 26 des Gemeindtbialles ist der I. Oktober 1928 als zweiter Fälligkeitstag der Gemeindeanlagen lür 1928 festgesetzt. Da wir von den Finanzämtern die Unterlagen zur Errechnung des Steuersatzes noch nicht erhalten haben, ist — wie in den früheren Bekanntmachungen argekündigt — am 1. Oktober nochmals ein Drittel des Gesamtbetrags der Gemeindeanlage lür das Vorjahr als zweite Abschlagszahlung aul die Gemeindeanlage 1928 und zwar spätestens bis zum 22. Oktober d. J. zu entrichten. Die endgültige Veranlagung wirJ nach Feststellung des Steuersatzes in den nächsten Monaten erfolgen. In dem Veranlaguntjsbescheid wird der Gesamtbetrag der für 192K zu entrichtenden Gemeindeanlage bekanntgegeben, die geleisteten Abschlagszahlungen werden in Anrechr.urg gebracht: der Restbetrag ist dann am 2. Januar 1929 zu entrichten. Die Gemeindekasse, l.öhrstraße 10 I, ist werktäglich geöffnet von 9—1 Uhr. Die Gemeinde hat Postscheckkonto 50533 Leipzig. Den Gemeindemitgliedcin wird auf Wursch über die Höhe der von ihnen zu le-stenden Zahlungen Auskunft erteilt in unserer Sleuerabtcilung, Lohrstraße 10, III. Oberg., die werktäglich von 8—5 Uhr geöffnet ist. Leipzig, den 17. September 1928 Der Vorstand der israelitischen Rcligionsgemeinde zu Leipzig. Achtung vor dem Menschen Zum Ver• ö h n na gstage Der Versofanuugsgcdanke, der unseren heiligsten i ■< Sinn und Inhalt gibt) erobert »ich mehr und mehr die Welt. Aus rein religiöser *"trhnning entsprungen hat er sich schon im Judentum zu einer für das sittliche Leben grundlegenden Forderung ausgeweitet und sehe m niiti dazu bestimmt, den Frieden unter diu Völkern, für den das Judentum wirbt, herbeizuführen und tu sichern. 1 'isprünglieh bezeichnet die Versöhnung, um die am Join kippur gerungen wird, lediglich den Weg, den der Jude gehen muß, um seine Seele von dem Bewußtsein der Sünde zu erlosen. Einet der UffOj füllte, ans denen aBe Ncligiou bcrSUSWichSt, ist das der Schuld und das Sehnen nach Befreiung \<>n ihr. Diesem Verlangen der Menschen steh iMliiehei Erlösung will die Religion genügen, indem sie Hoffnong auf Schuld Vergebung erweckt, Die Heils vcrheiBung des Judentums grladet sich, im Gegensatz zu anderen Religionen, tmvhdrin Mich auf die seelische l.hutcrung. Reut, d. h. Abkehr von dem '"'-eli, ist die VoaaUCtetlHng für d.c . I •clicrvvüuhuig düs lastende«. Druckes. Auch schon, als noch im jüdischen Heiligtum Opfer dargebracht wurden, konnte die Kulthandlung nur dann die Uebcrzeugung von der göttlichen Verzeihung geben, wenn sie nur Ausdruck einer inneren Wandlung zum Outen war. Ein aufrichtiges Bekenntnis | der Schuld und der ernste Wille mußten bekundet werden, ihr nicht 'mehr zu verfallen, ehe an eine Wirksamkeit des Opfers gedacht werden durfte. Noch reiner konnte die Betonung der in die Seele des Sünders verlegten Sflhnchandlung sich durchsetzen, seitdem das Opfer durch den Untergang des Tempels unmöglich geworden war: Versöhnung allein bewirkt die Erlösung von dein Schuldbewußtsein. Beruhigung des (iewissens durch nO: liebstes Wiedergutmachen oder doch wenigstens durch die Selbstsicherheil gegenüber dem Bösen söhnt aus mit der peinigenden Oual der Schuld, vers öhnt mit (i.ilt. Zweifelsohne bedeutet diese I ehre von der UebCrwindung der Sumte eine Ungemein weitgehende Steigerung der an de.i Menschen gerichteten Forderung. Alicr gerade sie wurde zum Ausgang für eine (bedeutsame Stärkung der sittliche» Auffassung vom I eben, besonders vom I eben mit den Mitmenschen. Wiedergutmachen des Böten setzt eine stete Aussöhnung mit den Menschen voraus Mit dem Bösen, dessen Menschen siel» schuldig machen, vergehen sie sich gewiß gegen das göttliche (ichot. auch gegen ihr tagtSMS Menschentum, ihre Mein kl nenauigatie. Vorwiegend jedoch innun sie damil Menschen. Mitiiun-dien leiden durch * ictawittaten, (IureIi Betrug, durch l*üge nml Verteumdüng, durah Hartherzigkeil und Selbstsucht und Habgier von Menschen. Wer sich von solcher Schuld belastet fühlt, und davon frei werden will, muß sich an die von ihm Verletzten wenden, um das Trennende aus dem Wege zu räumen. Dadurch erhielt der Versöhuunustai! die weiterge.