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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1928-08-24 · 34 (24.8.1928) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
4 (1928)
Issue
34 (24.8.1928)
Date
1928-08-24
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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*. Jahrgaa*, Hr. 34 24. *Ui$usr 1923 töttoMki c/er Jzr&elitiscken Amtliches Nächrichteiibldi tytr CeHieiHdeverw^liHrt kzliqion^qzmzindlz $u &ty${g ZlKMUP,. iS \ . i ■ „jlatl e,acheint wöchonthcn am Freitag Da M'tij leiero der Religionagemeinde wird ei un- , du Jurch die Poat xuqeitellt. Bezugjpreia . i rliehunitglieder monatlich 60 Pfennigo. Anzeigen annähme I 4 t%i, Giockonatrate 11, Telephon 14449. Schriftloitunq: Gam-ladiwaHs. Guatav Co in, Leipzig, Lfihratr, 10. Telephn «W. :: Dni'k und Verlag; W. Teicher, Leipzig, Glockeottr. 11, Telephon 14449. Anxe'aenpreiae; Die 4 aoanattene mn-Zcile 20 Plg. Familien- und kleine Aneign W Plg. Umachlagaoiten und Teattnaerate nach heenid. Tarif. - Für den lese ratenteil: J, Kühne, Btuhofetr. 9 (Telephon 14449). Die Schriftleitung übernimmt für die unter dem Namen dea Veriaaaera erecheinenden Beiträge und die Veieinanachrichten nur die pre&geseul cMe Verantwortung. Nachdruck nur mit Quellenangabe und Genehmigung dea Verfasaera geatattet. Fürsorgetätifikeit ,M. mg Bits einem Referat in der Fürsorgcsit/ung vom 26. f». W2R, erstattet von Qemdnderabbiner Dr. Felix Oöldmann, Bevoi man für die giin^i n /n lieben vermag e Fürsorgetätigkeit allgemeine Anreimili man sieh mit den grundlegenden Untn^Iiieden zwischen Jüdischer und der allgemeinen Fürsorge befassen. Der Staat treibt Fürsorge aus allgemeinen Rücksichten auf seine Stutsaufgaben. Ihre Notwendigkeit ergibt sieh aus dein Staatsbegriff, der auf der Olekfaheit aller Bürger beruht und damit die So/iah-n Pflichten in sieh schlieft. Die Fürsorge des Staates und ihrer < Irgane, der Fürsorgeverbände uml der Kommunen wird also aus Km ksichten rein sozialer Ethik erriehtet, nicht aber im llinbliiK tul das Individuum. Die I ursorge der jüdischen Religion ist nun politisch und orgaaiul ich betrachtet, lediglich Ersatzfürsorge, welche HIpi ten und Unstimmigkeiten der allgemeinen Fürsorge bei den Qlicderu der jüdischen Qlaubensgemeinschaft mildern kann. Menschlich ge- Sproi i ist sie aber die Erfüllung der ethischen Forderung des Individuums an die Qesamtheit, sie beruh! ,:i-ii auf der von der Religion gelehrten Nächstenliebe. Die ethische Forderung Steht im Vordergründe, und aus dem Rechte der M ii und ihrer Olekhheit ergibt sieh hir sie alles, insbesondere auch ihre Form! I ipzig herrseht bei iler jüdischen Fürsorge eine Vermischung de: den Qrundlagen, und /war liegt das an den vielen hier anii Ausländern, welche auf staatliche Fürsorge keinerlei An- 1 haben; und bei denen dann ilie (iemeimle die Staatlichen Aneii erfüllt. in Leipzig oft betonte Frage, die der Zuständigkeit, soll i --achlichcn Erwägungen besprochen werden. Wenn für die nie Fürsorge der (irundsat/ gilt, daß man dort zur Fürtättgkdt verpflichtet ist, wo die I liltshedürftigkcit cingetret, so gilt U?as für jüdische Fürsorge ganz, gewill. Etwas an- ■ i'.s nach diesem (irundsat/. ist Ireilich die Wanderfürsorge zu 'den, auf die hier nicht eingegangen werden soll. ' sehe Fürsorge ist von wirklicher Seelsorge nicht zu trennen, i jedem Seelsorger etwas vom sozialen Beamten liegen muß, ler soziale Beamte auch Seelsorger sein. Die materielle Hilfe hl das einzige. Der Bittsteller kommt im Bewußtsein seiner heit, und seine Menschenwürde ist in ihm zu achten; er ^zurichten, und nicht durch Bürokratismus mürbe zu machen durch schroffe Behandlung zu demütigen. Der christliche Beder Demut, die der Petent besitzen mul), ist der jüdi- _ i sozialen Fürsorge vollständig fremd. Die erste Aufgabe der Seelsorge ist es, das Vertrauen des tnachen zu erwerben, und das gilt auch in der Fürsorge. Nur BUS •p: ordt Ein 'or CD; ers etra Jüc rK llß t n d i>: he, dort wird Ersprießliches und Dauerndes geleistet werden können, wo jedes in Not geratene Oemelndemltglied das absolute Vertrauen zum Fürsorgeamt hat, dali -ein Anliegen sachlich und i«' freundlicher Form behandelt wird. Wenn nur 'der Abgebrühte die Wohlfahrtsstelle in Anspruch nimmt, der wirklich Bedürftige aber den Weg zu ihr scheut, ist die Fürsorge ihrer Aufgabe nicht gewachsen. Ein Zeichen für mangelhaftes Vertrauen ist es auch, wenn die Rabbiner einer Oemeinde übermäßig in sozialen Angelegenheiten aufgesucht werden, und man darf es fast als (irundsat/. aufstellen: Wenn die Rabbiner stark in Anspruch genommen Werden, arbeitet die Fürsorge noch nicht vollkommen, weil die Mensehen zu ihr kein Vertrauen haben. Das Vertrauen der Qemeindemitgiieder vollständig zu erwerben, — und hier seien die l eipziger l okah crhältnisse etwas mehr berührt ist nur bei einer Fülle von äußeren und inneren Reformen möglich. Als notwendigste Reform ist eine unbedingt scharfe Trennung der Räume für die versheiedenen Fürsorgeaufgaben durchaus notwendig. Selbst wenn ein Mensch ein bekannter und zudringlicher Schnorrer ist, darf man mit ihm nur allein und nie in Oegenwart anderer auch nur das Allergeringste besprechen Der verhandlungsraum und auch die Wärter lume, und wenn solches nicht angeht, die Wartezeiten müssen für Durchwand e r e r, für Leipziger Petent e n und vers e h ä in t e Arme: getrennt sein. Der jetzige Zustand ist unhaltbar. Dali der Durchwandernde „Kassenlöwe", mit einem leipziger Qemeindemitgßed, das vielleicht zum ersten Male die Wohlfahrt in Anspruch nimmt, zusammen warten muß, ist unerträglich. Line zweite dringende Reform wurde darin bestehen, daß mau Bittsteller möglichst wenig in Bewegung setzt. Man hat an vielen Orten und häufig den Eindruck, als ob mau durch möglichst viel Wege eine gewisse Abschreekuugstheorie zur Anwendung bringen wollte. Man darf keinen unnötigerweise bestellen, denn jeder Gang ist für den empfindsamen Menschen, auch wenn man ihn noch so zart behandelt, eine seelische Tortur. (idd kann mit der Post gesandt werden. Auch hier muß man sich immer vergegenwärtigen, daß der Abgebrühte hundert Wege nicht scheut, um zu Seinem Ziel zu gelangen, während der wirklieh Bedürftige, insbesondere der verschämte Arme-, sich durch jede Umständlichkeit noch elender gemacht fühlt. Endlich ist zu verlangen, daß der Fürsorger, der sich das Ver trauen der I hilfesuchenden erwerben will, zwar unbedingt das Bewußtsein der Ueb erlegen heit haben muß, dass er es aber nicht zeigen darf. Ruhige Freundlichkeit und unbedingte Geduld sind die wichtigsten Anforderungen. Wer sich aus der Ruhe bringen läßt, ist kein Fürsorger. Es mag viele Beispiele von wirklicher Unverschämtheit und Renitenz gehen, meist aber erwächst die angebliehe Zudringlichkeit nur aus der Not. Ebenso sind Beamtentum und Bürokratismus nicht geeignet, Vertrauen zu erwecken. So sehr in der inneren Verwaltung strengster Bürokratismus und Ordnung herschen müssen, so wenig darf er nach außen hervortreten. Besonders macht sich der Bürokratismus bei

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