Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 29 (20.7.1928)
- Date
- 1928-07-20
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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4. Jahrjan!, Nr. 29 20. Juli 1928 tttttoMlaft dzr J$r&eliti$cken Arn-Hickes Nachrichten bldl %Jer GeHieiMdeverw<Hrt Hz l iglonzqa mzindz $u QlKHAHD j£m V i-i Jcioi: deblaU o,scheint wöchentlich am Freitag. >n '-■ '4 «aein dar Religionsgemeinde wird M un- .afjeltl.jti durch die Post zugeatellt. Bezugipren fal M!rht»itglieder monatlich 60 Pfennige. Anzeigenannahme'- W T;l.h'i. 3'ocienstraBe 11. Telephon 14449. Schriftleitung: Gern inderaio. liusta» Cohn, Leipzig, Lohrstr, 10. Telephon 29641. :: Dm.k und Verlag; W. Teicher, Leipzig, C oc emtr. II, Teleohon 14449. An zeigenpteise; Die 4 gehaltene mm Zeile 20 Pfg. Familien- und kleine Anzeigen 13 Pfg. Utruchlagseiten und Tciti.iaerate nach besond. Tarif. - Für den In sc raienteil: J, Kühne. BauhOfati. 9 (Telephon 14449). Die Schriftleitung übernimmt für die unter dem Namen des Verfassers erscheinenden Beifüge und die Veieinsnachrichten nur die picilyoselzl c le Verantwortung. Nachdruck nur mit Quellenangabe Lnd Genehmigung des Veifassers gesta tet. Amtliche Bekanntmachungen der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leip?ij Ausgabe der Synagogenkarten Die Erneuerung der Synagogenkarten findet vom 23. Juli bis Kl. August d. J. im Gemeindeamt, Lohrstraße 10, 1, statt. Ueber diese Zeit hinaus ist eine Aufbewahrung der Karten ausgeschlossen. Karten, die bis dahin nicht angeholt sind, werden ohne weiteres amlerweit vergeben. Wegen Zuteilung verfügbarer Plitze erfolgt später persönliche Benachrichtigung. I eipzig, den 12. Juli 1928. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Naditrag zur Gebührenordnung Der in der Gemcindcsit/ung vom III. Juli 1928 beschlossene Nachtrag zur Gebührenordnung für die israelitische Rcrigiousgcmeinde zu Leipzig liegt vom l(>. bis 27. Juli 1928, werktäglich ron 9—1 Uhr, im Gemeindeamt, Löhrstraße 10, I zur Einsichtnahme für die Oemeindemitglieder aus. Leipzig, den 11. Juli 1928. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. (iemeindeanlege 1928 Als Fälligkeitstage der (icmeindcanlage für 1928 sind der t. Juli 1928, der 1. Oktober 1928 und der 2. Januar 1929 festgesetzt Da von den Finanzämtern die Unterlagen zur Errechnung des Steuersatzes erst später eingehen, werden für die beiden erstgenannten Fälligkeitstage Abschlagszahlungen erhoben. Diese beiragen je ein Drittel des Gesamtbeträge! der Gemeindeanlage für das Vorjahr. Die endgültige Veranlagung wird nach Festsetzung des Steuersatzes im Herbst d. J. erfolgen. In dem Veranlagungsbeacheid wird der Gesamtbetrag der zu entrichtenden Gemeindeanlage bekanntgegeben, die geleisteten Abschlagszahlungen werden in Anrechnung gebracht; der Restbetrag ist alsdann am 2. Januar 1929 zu entrichten. Die Steuerpflichtigen weiden ersucht, den dritten Teil iliref Gemeindeanlage von 1927 in einer abgerundeten Summe als erste Abschlagszahlung auf die Gemeindeanlage für 1928 spätestens bis zum 16. Juli d. J. zu entrichten. Die Gemeindekasse, Lührstr. 10, I, ist werktäglich geöffnet von 9—1 Uhr. Die Gemeinde hat Postscheckkonto '50533 Leipzig. Den Gcmcindcinitgliedcrn wird auf Wunsch über die Höhe ihrer Gemeindeanlage für 1927 Auskunft erteilt in unserer Steuerabteilung, Löhrstraßc 10, III. Obergeschoß, die werktäglich von 8—4 Uhr geöffnet ist. Leipzig, den 19. Juni 1928. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Hkan Herz der Freund Moses Mendelssohn».! iner der ersten in Leipzig ansässigen Jaden Von Arno Kapp, Leipzig. Die Juden waren wegen ihres Mandelstalentes von jeher in der Meßstadt Leipzig viel beneidete und angefeindete üäste. Und doch verstanden es die Juden, trotzdem sie bedeutend mehr Abgaben aa Leibzoll, Aufschlag, Geleite, Wage-, Schutz- Und Brückenzoll zu entrichten hatten als die christlichen Kaufleute, erfolgreich Geschäfte zu betreiben. Daher schränkten die Leipziger „Judenordnung" vom Jahre 1687 Mwie das „Mandat über die Juden und deren Handel vom 16. Aug. 1746* den Handel derselben während der Messen ganz bedeutend «M, »erboten allen Hausbesitzern, an Juden Oewölbe an offenen Straßen und Plätzen EU vermieten, und untersagten ihnen in Leipzig die Ansässi gmachung. — Daß diese Verordnungen streng eingehalten würden, darüber wachte die christliche Leipziger Kaufmannschaft mit ganz besonderem Interesse und christlicher Nächstenliebe. Da erhielt der Leipziger Rat am 11. Mai des Jahres 1791 einen Brief seines Kurfürsten, der erneut die Veranlassung zum Kampf der Handelsdeputierten gegen die Juden geben sollte. Er lautete: „Liebe Getreue! Der Schutzjude Elkan Herz"1/ zu Leipzig hat unterm 15. September 1781 in Rücksicht der damals beygebrachten vortheilhaften Zeugnisse von seiner guten Aufführung x) Freund des Philosophen Moses Mendelssohns, der an ihn eine Reihe von Briefen gerichtet. (Siehe Dr. M. Kayserling, Moses M, sein Leben und Weerke, Seite 499—506) Mendelssohn nennt sich in diesen Briefen „Elkans Vetter".