Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 28 (13.7.1928)
- Date
- 1928-07-13
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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sät» a OBMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RfHfWWSOf »BUDE, LEIPZIG Nach dem allgemeinen Siege des demokratischen Gedankens sei es keine Frage, daß auch in ucr Oemeinde das unbeschrankte Wahlrecht ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit lür alle Gemeinde- •mitgueder enuutuliren sei. Leipzig sei in dieser Beziehung eine Insel im gesamten Judentum. Lbenso stehe es in einer Anzahl anderer sachsischer Gemeinden. 0hinde gegen die cintühruug des allgemeinen Wahlrechtes gebe es nicht. Insbesondere könnte mau uen Ostjuden Mangel oder licsondcrheiten ihrer Kultur nicht entgegenhalten. Im Gegenteil, die oatjüditchen Oemeinden seien in jüdischen Dmgeii vielfach weiter vorgeschritten ais die deutschen, Es handele siel» mcht um pohtische Dinge, sondern um Angelegenheiten einer Keligionsgemeinde, tur die es keinen Unterschied der Staatsangehörigkeit gebe. Die Juden, die nach außen Vertreter der Gleicnheit seien, mussten auch nach innen die Demokratie aufrecht erhalten. Die Angst, die manche vor der Zulassung von Nichtdeutschen in der üuueiudeverwaltung haben, sei unbegründet. Derselbe üe.st werde weiter herrschen, aue Einrichtungen würden aufrecht erhalten, jedei werde nur tur die Intel essen der Gemeinde arbeiten. Der Autragsteller wünsche keinen Konflikt, aber die Machtfrage müsse zurückgestellt werden. Den Wahlern habe er versprochen, dab die Schmach des ungleichen Wahlrechtes beseitigt werden soll. So mußten auch die tur den Sachsischen Uemcindeverband im Keichsverband vorgesehenen Ausnahmen fallen. Andernfalls wird eine grobe bewegung entstehen, bis das Ziel erreicht sei. Er btrutt sich auf das demokratische Gewissen der Gemeindevertreter und hoftt, dab sie seine Gründe anci kennen. Zum Wort hatte sich zunächst niemand gemeldet. Herr Tumpowsky führt aus, er hätte gewünscht, daß auch die dem Antrag entgegengesetzten Ansichten ausgesprochen werde>i. Man könne andernlaus eine Nichtachtung des Wunsches des grobten Teils der Uemeinde oder eine gewisse Mutlosigkeit der Gegner vermuten. Herr Dr. Wohrizek: Die holgerungen des Herrn Tumpowsky seien mcht begründet, ebenso wenig eine dritte Vermutung, ein ubermabiges Machtgetühl. Die grundsätzlichen Erwägungen konnten heute lüer nicht erörtert Wierdeu. In aber Welt habe siel« das, Religiöse dem Nationalen und Lokaleu angepaUt. Ls stelle mehr das Ortsgebuudeue gegenüber dem Lcbcrnalionaleu dar. Bei der Art der Zusammensetzung unserer Gemeinde sei eine Grenzziehung nötig, eine gewisse Wartezeit mussten die ausländischen Glaubensgenossen beobachten, bis sie die Reichsangehörigkeit erwerben können, womit ihnen das unbeschrankte Wahlrecht innerhalb der Gemeinde von selbst zufällt. Die Wartezeit sei den jetzigen Inhabern des Wahlrechts auch nicht erspart geblieben und die mit der Grenzziehung scheinbar verbundene Ungerechtigkeit müsse in Kauf genommen werden. Die Gemeindedinge durften* nicht politisiert werden. Auch wird der Kampf um das Wahlrecht von den Wählern nicht forciert. Das Wohl des Ganzen müsse maßgebend sein, und die Formen müssen sich den Verhältnissen anpassen. Das Wahlrecht, wie es jetzt sei, entspräche der geschichtlichen Entwicklung und, getragen vom Vertrauen ihrer Wähler, würden die liberalen Verordneten auf ihren Platzen ausharren, nicht um Sonderinteressen zu verfolgen, sondern zum Wohle des Ganzen. Wenn einmal das allgemeine Wahlrecht nach der Ueberzeugung Aller nötig sei, werde es von selbst kommen. Herr Tumpowsky. Man müsse Verständnis für die Stellung einer Minderheit haben, wie ja die Juden selbst eine Minderheit darstellen. De Anhänger des gleichen Wahlrechtes seien tatsächlich die Mehrheit nach Recht und Gerechtigkeit, wenn sie auch nach dem derzeitigen Wahlrecht eine Minderheit bilden. Das Machtgefiihl müsse zurücktreten gegen das Gefühl der Gerechtigkeit. Es dürfe keine Fremdheit aufkommen. Der Fremde ist vom Judentum stets hoch geachtet worden. In der Gemeinde, die völlig in sich zusammengewachsen ist, gibt es keine Fremden, daher muH auch die Legalisierung der Fremdheit im Wahlrecht verschwinden. Die heutige Mehrheit vertrete kaum 25" i der Gemeinde. Aber auch die Stärke ihrer Mitarbeit sei nicht entscheidend, denn auch darin gfcbe es keines Unterschied zwischen In- und Ausländern. Das Wahlrecht sei veraltet, das Judentum aber schreite fort. Die Einrichtungen müssen ebenfalls fortschreiten. Eine neue Gestalt sei notwendig, wie ja auch die Gegner anerkennen, daß das Wahlrecht sich in der Entwicklung befinde. Der Vorsitzende bemerkt, dab für eine Erklärung des Syndikus die Sitzung zu einer geheimen erklärt werden möge. Hierüber erhebt sich eine kurze Geschäftsordnungsdebatte, und es wird in der öffentlichen Sitzung fortgefahren. Herr Seiinger erhält das Schlußwort und beantragt, eine Kommission zur Beratung des Wahlrechts einzusetzen. Die Abstimmung erfolgt nach den einzelnen Sätzen de* Selingerischen Antrags. Sämtliche Sätze werden ebenso wie der Antrag auf Einsetzung einer Kommission mit 17 gegen 0 Summen abgelehnt 2. Antrag Dr. Wohrizek auf eine Zusatzbes tun mun zu § 2b des Gemeindestatuts. Der Antrag wird verlesen. Der Antragsteller erklärt, daß ei mit Rücksicht auf das zu erwartende, die Verhältnisse der Reu giousgeseiischatteu betreuende sächsische Gesetz, den Autrag euist weilen zurückzieht. Herr tumpowsky spricht den Wunsch aus, dab küuttig der Wortlaut derartiger Autrage den Gemeinde vertreten, vor der bitzuug mitgeteilt werde. Er wünscht wenigstens eine inoffizielle bespiechung der Wahlrechtsfrage. Ein Beschluß hierüber wird nicht gefaßt. 4. Vorbesprechungüberdcii Haushaltplan des Kascn rt»*- ' t . ...... L > .. , Der Vorsitzende führt aus, daß sich besonders im Kaschrus Schwierigkeiten in der Balaucieruiig des Hausualtpians ergeben nabeu und der dringende Wunsch vorliege, die Ausgaben zu verringern. Es seien daiür zwei Vorscnläge gemacht wordeu. Von Herrn Gottlieb, der einen Abbau von Auisehern und Liulünrung ambulanter Autsicht vorschlagt, andererseits sei von der Kaschruskoinmission, welche ebenso wie das Rabbinat, deu Gott.ieb sehen Vorschlag ablehnt, der Vorschlag gemacht, daß die Autseher in den Privatdienst der Fleischer ubergehen sollen, was früher vom Rabbinat aus nicht zulässig erklart worden war. Die Kaschruskoinmissiou und das Rabbinat haben aber ihre rehgionsgesetzlichen bedenken laßen lassen unter der Bedingung, daß ein Gberauisehcr von der Ocmeiudc angestellt werde, der sämtliche Betrieb« und insbesondere die Tätigkeit der Aulseher zu kontrollieren habe. Die Fleischer haben sich noch nicht endgültig erklärt. Sie erwarten aber, daß im Falle des zweiten Vorschlages die Schächtgebühren erheblich ermäßigt werden. Der Vorstand woile die Meinung der Uemeindesitzung hören, ohne daß ein formeller Beschluß gefabt weiden soll. Die Ersparnis im Falle des zweiten Vorschlages wurde in dem Weglall der Gehälter, Kassenbeiträge usw. für die Aufseher bestehen, wogegen andererseits der Ooeraufaehcr hinzukäme. Zu beachten sei, daß die Gemeinde dadurch 1'2 Angestellte, lür deren Zukunft sie anderenfalls sorgen müsste, abbauen könnte. Zunächst sei sämtlichen Aufsehern auf den 30. September 1928 gekündigt worden. ... Herr Neumann: Herr Gottlieb hat in seinem Vorschlag auf die Gemeinde Fulda Bezug genommen. Die Kaschruskommission und das Kabbinat haben sich aber für den anderen Vorschlag entschieden. Die Verhältnisse Fuldas seien für Leipzig nicht maßgebend. Ein wesentlicher Vorteil für die Gemeinde sei, daß die 12 Aufseher aus dem Gemeindedienst ausscheiden. Herr Dubine r tragt nach den Verhältnissen anderer Großgemeinden. Der Vorsitzende erklärt, man habe sich darüber genau unterrichtet, die Verhältnisse der anderen Gemeinden seien aber für Leipzig nicht entscheidend. Nach einer Pause wird in der Beratung fortgefahren. Der Vorsitzende teilt noch mit, daß der in Aussicht .genommene Oberaufseher probeweise auf ein Jahr angestellt werden solle, denn es müsse erst abgewartet werden, wie sich die neue Einrichtung bewähre. Herr Göttlich: Sein Vorschlag gründe sich auf eine Schrift des unstreitig als maßgebend anerkannten ehemaligen ProvinziaK rabbiners Dr. Cahn in Fulda. In Fulda sei die (Einrichtung' st>, daß selbst nichtjüdische TTeischcr das Fleisch unter Aufsicht ambulanter Aufseher verkaufen. Umso mehr müsse es doch bei jüdischen Fleischern möglich sein. Ebenso bestehe nach der Auskunft des Herrn Rabbiner Dr. Hof fmann in Frankfurt a. M. nicht in jeder Fleischerei eine besondere Aufsicht, sondern ein Aufseher könne zwei oder drei Betriebe beaufsichtigen. Er wünsche, daß anstelle der bisherigen Einrichtung 8 ambulante Aufseher angestellt oder vielmehr beibehalten und die übrigen entlassen werden. Herr N e u m a n n: Das Kaschrus könne nicht gegen die Meinung des Rabbinats eingerichtet werden. Auch der Vorschlag der Kaacbruskommission enthalte eine ambulante Aufsicht. Für die Qrmfi«d« sei eine bedeutende Ersparnis zu erwarten. Herr Dr. Goldschmidt: Das Bestreben der Orthodoxie müaae eigentlich dahin gehen, das Fleisch für die Verbraucher nicht zu verteuern. Die Anforderungen der Orthodoxie würden aber übertrieben. Es gewinne den Anschein, als sollten einzelne Leute unbedingt in Stellungen untergebracht werden. Die UebereinandersteJlung von Aufsicht, Oberaufsicht und Rabbinat sei über Gebuhr verwickelt. Herr Gelberg: Nach dem Religionsgesetz ist der Rabbiner des Ortes maßgebend, daher könne die Meinung de» Herrn Dr. Cahn für Ldmag nicht in Betracht komm««.