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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1928-07-06 · 27 (6.7.1928) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
4 (1928)
Issue
27 (6.7.1928)
Date
1928-07-06
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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Seite 2 GEMElNDE&lATT DER ISRAELITISCHEN zcslen Juden ober blieben ihrer Religion und Kaste treu, trotz , der \crlolgungen und Gefahren, die. sie damit auf sich nahmen. So vollzog suh eine natürliche Auslese: alle heuitgen Juden »lammen von cinerr Gemeinschaft von Märtyrern, von passiven Helden, ab wie die heutigen Aristokraten von einer Gerneix» schalt >ou Kriegern, von aktiven Helden. So zeichnen sich beide europäischen Kasten durch das Heldentum ihrer Vorfahren aus. Das Judentum bildet durch Abstammung, Religion und Geschichte einen besonderen Zweig der europäischen hulturgemeinachait irotz der künstlichen Abschheiiuug des Judentums jfliefSI in seinen Adern viel europäisches Blut. Lind trotz des religiösen Gegensatzes sind der christliche und jüdische Glaube so nahe miteinander verwandt, dali das Judentum als vorc Ii ristliche Sekte oder das Christentum als reformiertes Judentum auigeialit werden kann. (S. 'db—bö} Wie die Deutschen ihren Aufschwung der Ungunst ihrer geographischen Lage verdanken, so verdanken die J u - d on ihren plötzlichen Aulstieg der Lngunst ihrer sozialen Lage im Mittehüter. V\eil die Juden im Ghetto unter ungünstigeren Lebensbedingungen leben als die übrigen Europäer, waren sie gczwuugen, ihre Geistesuud Willenskräfte während vieler Jehl hunderte doppelt und dreifach anzuspannen, um den erschwerten Lebenskampf durchzukämpfen. Diese harte Schule hat ihren Geist geschärft, ihren Willen gestählt. (S. 45) Die drei Dimensionen der europäischen Seele: Individualismus — Sozialismus — Heroismus, sind hcrlorgcgangeu aus den drei Elementen der europäischen Entwicklung: Antike — Christentum — Völkerwanderung. Der Individualismus wurzelt in der klassischen Tradition; der Sozialismus wurzelt in der christlichen Religion; der Heroismus wurzelt in der nordischen Rasse. Diese drei Elemente und drei Dimensionen haben Europa drei große Tu genden mit ihren Wertkomplezcn gebracht: Stolz—Mensch lichkeit — Tapferkeit Die radikalsten Individuen Europas waren die Griechen; die radikalsten Sozialisten die Juden; die radikalsten Heroiker die Germanen. Prophet de« griechischen Individualismus ist S o k r a t e s; des jüdischci Sozialismus Christus; des germanischen Heroismus Nietz sehe.... Die beiden europäischen Kasten haben sich erhalten weil sie zwei extreme Formen der europäischen Seele vertraten die adlige Kaste vertrat die heroische Ethik; die j üdi sehe Kaste vertrat die soziale Ethik. liotz Annahme des Christentums konnte die Ritterschati und deren Nachkommen, in denen germanische LebenseleiueuU am stärksten waren, ihr heidnisches Blut und ihre heroische Ethik nicht verleugnen. Trotz des Kampfes gegen das Christentum konnten die Ju den ihre Blutsverwandtschaft mit den Gründern des Christentums nicht verleugnen. Auch ohne christlichen Glauben sind heute die Juden in Europa Träger der christlichen Ethik, Vorkämpfer der Menschlichkeit, der Brüderlichkeit, des Friedens und der Gerechtigkeit. Wie die Nachkommen und Nachfolger der europäischen Ritterschaft die heroische Ethik festhalten sollen — ist die soziale Ethik und deren Pflege die grobe Mission des Judentums.... Denn mit dem Schwinden des christlichen Glaubens droht Europa die Gefahr einer neuen barbarischen Epoche, deren Anfänge wir leicht erkennen können. Die christlichen Instinkte der Europäer sind zu schwach, um die christliche Religion ersetzen zu können. Darum bilden die europäischen Juden mit ihren sozialen Instinkten eine so glückliche Ergänzung dieses Mangels und ein wesentliches Element der Kultur, auf das Europa ohne Lebensgefahr nicht verzichten kann. (99—100.) AusschuBsItxung des sächsischen Israelitischen Gemeindeverbandes am Sonntag, d. lO. Juni 1928 1. Bericht des Vorsitzenden. Der Vorsitzende, Herr RA « ul Salinger (Dresden), erofinet die Sitzung Um U,3J Uhr mit einer Uegruuung der Erschienenen. Er stellt test, daß die S.tzung nach den Vorscnmten der Satzung cinberuien is. und g.ut seiner rreud-- darüber Ausdruck, daß alle (Jemanden vertreten Sind. Cr sehe dann cineu beweis tür das wachsende Interesse an den Arbeiten des Verbautes. Ais wichtigster Beratungsgegenstand, so tüh t der Voraitzenüc weiter aus, erseheint auen aui der Heutigen 1 agesoruaung wieder der Keichsvcrband der deutschen Juden. Nach der politischen Lage ist nicht zu erwarten, daß die sachsische Staatsregicrung den Entwurf de» Gesetzes Uber dftc öffentl.ch-rechtl.chen Rehgionsjesellsehalten dem jetzigen Landtag noch vorlegen wird. — Dasselbe gilt von dem Reichsschuigesetz; es sind deshalb diese beiden Gegenstände nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden. Der Vo.- sttzende hat über die verschiedensten rtagen, die zum Teil bei Punkt 2 der Tagesordnung vorgetragen werden sollen, mit dem fViin.Stenum verhandelt. Insbesondere sind hier zu nennen Angelegenheiten der Besteuerung, des Austritts, Ausweisungen. Für mehrere kleine Gemeinden ist das ganze besteueningsverlahrcn von der Verbandsleitung neu geordnet und geregelt worden. 2. Eingange und Mitteilungen, a) Infolge der Verordnung des Ministeriums für Volksbildung vom 27. Januar 1927, die Ueberlassung von Schulräumen lür Veranstaltungen außerhalb des Schulbetriebs betreffend, sind in Leipzig Schwierigkeiten wegen der Bereitstellung staatlicher Schulräume zur Erteilung des israelitischen Religionsunterrichts entstanden. Speziell handelt es sich um die Ueberlassung von Räumen im König-Albert-Gymnasium zu'Leipzig. Die Verhandlungen, die darüber zwischen der Verbandslei. tung und dem Ministerium für Volksbildung und zwischen der Israelitischen Religionsgemeinde Leipzig mit dem Ministerium und dem Rektor des König-AIbert-Gymnasiums stattgefunden haben, nd noch nicht zum Abschluß gekommen. b) Die Verbandsgemeinde Plauen hat den Antrag gestellt, der Sächsische Israelitische Gemeindeverband möge bei den zuständigen staatlichen Körperschaften um Uebernahme der Kosten des israelischen Religionsunterrichts auf den Staat nachsuchen, und zwar im gleichen Umfange, wie der Staat für den Religionsunt.rr.cht der zwei staatlich anerkannten christlichen ReligionsgeselUchatton Sorge trägt. Bei der Aussprache hierüber wird auch w.ederum die Fragt, der Unterstützung leistungsschwacher Synagogengemeinden durch den Staat berührt. Zur weiteren Bearbeitung der Sache wird eine Kommission eingesetzt, bestehend aus den Herren Siegfried Pionkowski, Dresden, Rabbiner Dr. Albert Wolf, Dresden, und einem noch zu benennenden Dresdner Lehrer. c) Herr Rabbiner Dr. Goldmann berichtet über einen in den jüdischen Zeitungen schon behandelten Fall, der die Befreiung seines Sohnes vom Schulbesuch an Sabbaten und jüdischen Feiertagen betrifft. d) Das Verordnungsblatt des sächsischen Ministeriums für Volksbildung enthält einen „Lehrplan für die Volksschulen". In diesem Lehrplan ist der evangelische und katholische Religionsunterricht ausführlich behandelt, vom jüdischen Religionsunterricht ist nicht die Rede. Auch dieser Gegenstand wird der zu b gewählten Kommission zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Von der Eingabe der Verbandsgemeinde Plauen, die Mittelbeschaffung für den geplanten Synagogenbau in Plauen betreffend, nimmt der Ausschuß Kenntnis. e) Das Reichsgericht hat am 26. Oktober 1921 entschieden: „Die Vorschrift in Artikel 137 Absatz 3 Satz 1 der Reichsverfassung, die den Religionsgesellschaften das Recht verleiht, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten, ist unmittelbar geltendes Recht." Die Eingabe des Verbandsvorstandes an das Ministerium für Volksbildung vom 9. Oktober 1927, die sich mit der Auslegung dieser Entscheidung befaßt und der ausführliche Bescheid des Ministeriums vom 1. November 1927 ist den Verbandsgemeinden in Abschrift mitgeteilt worden. f) Die Eingabe der „Jüdischen Volkspartei Sachsen" in Zwickau vom 4. Juni 1928, die Aufstellung eines Normalstatuts für die Israelitischen Religionsgemeinden Sachsens betreffend, wird kurz besprochen und hiernach für erledigt erklärt g) Entsprechend dem Beschluß der Ausschußsitzung vom 19. ' Juni 1927 ist der fVerbandsvorstand beim Justizministerium dahin vorstellig geworden, daß mit der Seelsorge in den Gefangenanstalten die ortszuständigen Rabbiner und Prediger betraut werden. | Das Justizministerium hat dem vorgetragenen Ersuchen entsprochen.

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