Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 43 (28.10.1927)
- Date
- 1927-10-28
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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3.3aDrgang, Dr. 43 28. Oktober 1927 mty*Ma# Jch Jsr&elitischen Am-MchzS MdxhrichteHhili tytr GeitieindeverwtliHM Hz l iqionZqz mzindz 4tt C<-Ki4 K Pr %S \ Du Cameinliblatt erscheint wöchentlich am Freitag. Dia M gl edirn der Relig onigemeinde |wird et un- itgeitlbn dirch die Post zugestellt. Bevucspms (Qr Nie itmitglif dei monatlich 60 Pfennige. Anzeigenannahme. W. Teich-r. GlockenstraBe 11. Telephon 144«. Schrif leitung Cemeiaderabb. Gustav Cohn, Leipzig, Lohrstr. 10, Telephon 29641. :: Duck und Verlag; W. Teicher, Leipzig, Glockenstr. II, Telephon 14449. Anzeigenpreise; Die 4 gespalten* mm-Zeile 20 Pfg. Familien- und kleine Anzeiger 10 Pfg. Umachlagaeiten und Textinserate nach heaond. Tarif. - Für den Inseratenteil: J. Kühne. Reichelstr. 7 (Telephon 14449). Die Schriftleitung übernimmt für die unter dem Namen des Verfassers erscheinenden Beitrage und die Vereinsnachrichten nur die preftgesetzliche Verantwortung. Nachdruck nur mit Quellenangabe und Genehmigung des Verfassers gestattet. Amiliche Bekanntmachungen der Israelitischen Religionsgemeinde za Leipzig Wahl israelitischen Religionsgemeinde zu L« ipxig Mit Ende des Jahres Scheiden die Herren Wilhelm Fein, Süucha Beinom Gold r ei, Siegmund Gott lieb, Desidcr Gutmann, Emil Joske, Elias Kettenbaum, Justizrat Dr. Berthokl Löwenstein, J. B. Sachs. Rudolf Schick, Louis Tumpowskv und Josef Wolf aus der Gemeindevertretung aus. Es ist daher die Wahl von elf Gemeindevertretern auf die Zeit vom 1. Januar 102$ bis EM. Dezember 1933 vorzunehmen; von den elf ZU wählenden Gemeindevertretern müssen mindestens acht die deutsche keichsangehörigkeit besitzen. Die ausscheidenden Gcmeindcvcrtrcter sind wieder wählbar. Die Wahl findet am Sonntag, dem 27. November 1927, von 10 bis 117 Uhr ununterbrochen statt. Die Gesamtheit der Wähler ist in S Gruppen eingeteilt; du Wahlrecht kann nur in dem Wahlraum der Gruppe ausgeübt werden, in deren Wählerliste der Wahlberechtigte eingetragen ist. Es wählen die Wähler, deren Familienname beginnt mit den Buchstaben: A und B: im Erdgeschoß des israelitischen Gemeindeamtes, Lohrstralte 10; C bis E: im I. Obergeschoß des israelitischen Gemeindeamtes, Löhrstralic 10; G und II: im kleinen licetsaal der Gemeindesynagoge, Gottschedstralle 28, Tor B, Erdgeschoß; J und K: in der Kan/.lei der Gemeindesynagoge, üottschedstr. 28, Tor A, I. Obergeschoß; L und M: in /.immer 2 der Höheren israelitischen Schule, üustav- Adolf-Straße 7; N bi9 R: in Zimmer 3 der Höheren israelitischen Schule. Gustav- Adolf-Stralie 7; S: in Zimmer ) der Höheren israelitischen Schule, Gustav-Adolf- Straße 7; T bis Z: im Scitenzmtncr der Turnhalle der Höheren israelitischen Schule (Hintergebäude), Gustav-Adolf-Straße 7. Die Wähler, die außerhalb des Stadtbezirks Leipzig wohnen, wählen im Erdgeschoß des israelitischen Gemeindeamtes, Löhrstr. 10. Stimmberechtigt sind alle im Gemeindebezirke wohnenden männ- Bchen und weiblichen üemeindemitglieder, die das 20. Lebensjahr vollendet haben; zur Wahl sind nur diejenigen zugelassen, die in der Wählerliste aufgeführt sind. Nicht stimmberechtigt ist, wer entmündigt ist, unter vorläufiger Vor« aaundschaft steht oder zufolge richterlichen Urteils der bürgerlichen Ehrenrechte entbehrt. Die Wähler deutscher Rcichsangehörigkcit wählen zur Gemeindevertretung insgesamt 7 Mitglieder, die übrigen Wähler insge>amt •1 Mitglieder. Wählbar sind alle männlichen und weiblichen im Gemeindebezirk wohnenden Geuieindemitglieder, die das 30. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 5 Jahren ihren Wohnsitz im Uemeiiulebc/n k haben; üemeindebeamte sind nicht wählbar. Die Wahl ist geheim und wird nach dem Grundsatz der Verhältnis« wähl mit gebundenen Listen vorgenommen, Sie erfolgt durch persönliche Abgabe des Stimmzettels; Stimmberechtigte, die außerhalb des Stadtbezirkes von Leipzig wohnen, dürfen ihren Stimmzettel in einem von ihnen eigenhändig mit ihrem Namen zu bezeichnenden Umschlag an den Wahlausschuß (Leipzig, I öhrstraße 10) unmittelbar einsenden. Die Stimmzettel müssen etwa 2J cm zu II cm groß. \on ungefärbtem Rapier sein, sie dürfen im Aeußeren kein Kennzeichen tragen und sind von dem Wähler in einem undurchsichtigen Umschlag, der ihm im Wahlraum zu übergeben ist, zu überreichen. Gültig sind nur solche Stimmzettel, die sich auf einen der bekanntgemachten Wahlvorschläge beziehen und in denen keine Streichungen oder sonstigen Aenderungen vorgenommen sind. Beim Wahlausschuß (Lohrstrade 10) sind spätestens am 16, Tage vor dem Wahltage, das ist Freitag, der 11. November 1027. bis lb Uhr, Wahlvorschläge einzureichen, die von mindestens 30 Wahl berechtigten unterzeichnet sein müssen und an erster Stelle nicht mehr Namen enthalten dürfen, als Genieindevertreter zu wählen sind. An zweiter Stelle dürfen sie unter der Uebcrschrift „Ersatzmänner" Namen von Ersatzmännern in höchstens gleicher Anzahl enthalten. Von jedem vorgeschlagenen Bewerber und I rsatzmann ist eine Erklärung seiner Zustimmung zur Aufnahme in den Waith orschlag anzuschließen. Jeder Bewerber und Ersatzmann kann nur aul einer Liste vorgeschlagen werden. Die weiteren Bestimmungen für die Wahl ergeben sich aus dem Gemeindestatut und der Wahlordnung, die im Gemeindeamt, Löhrstraße 10, L Obergeschoß, zur Einsicht während der Dienststunden ausliegen. Leipzig, am 3. Oktober 1027. Der Vorstand Der WahlauSSchuB der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig.