Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 26 (1.7.1927)
- Date
- 1927-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 2 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE, LEIPZIG 3 Jahrgang *f Aufhebung des Verbots offene Gewölbe" an jüdisch« Kaufleute zu vermiete) (Nach Quellen des Leipziger Ratsarchivs) Von A rno Kapp, Leipzig. jic |udenordnung vom Jahre 1<>87 sowie das Mandat: {,Die Einschränkung der Juden und deren Handel [betr. vom 16. August 1746", verboten den Leipziger ..«Hausbesitzern, an die zur Messe kommenden jüdi- Kaufleute Gewölbe an offenen Plätzen und Straßen, H im Brühl 11iiet an der Katharinenstraße, zu vermieten, raxis bestand diese Verordnung am Ende des Anfang des IQ.Jahrhunderts nicht mehr. So Herr Hofrat und Bürgermeister Dr. Jahre lang vom 28.März 1701 bis 1811 an den Dessauer luden Philipp Von keiner Seite wurde je hiergegen Be- ID sehen wie z In der P IS. und im hatte /um Heispiel der Wendler sein Haus 1" zur Neujahrsmesse Levi meßvermietet, schwerde erhoben. Am ii. März des i / e ah res 1816 erinnerte sieh die Leipziger Kramerinnung plötzlich obiger Verordnung und verlangte vom Rate, daß er die Witwe des verstorbenen Kaufmanns Roscntreter veranlasse, ihrem Mieter, dem jüdischen Kaufmann Gumpel aus Hannover, die Mcßwohnung aufzusagen. Die tapfere I ran weigerte sieh mit Recht, einen bereits seit Jahren bestehenden Vertrag zu brechen. Sie unterhielt kräftige Unterstützung in einer Reihe von Hausbesitzern, die ebenfalls seit Jahren au Juden vermietet hatten, ohne hierfür jemals gemaßregelt worden zu sein. Die Kramerinnung aber verlangte Verbot und stützte sieh auf obige Mandate. Di r Streit ging bis vor den König; dieser entschied: .,1 Ii r wollet die renitenten Hausbesitzer abweisen und ihnen mit Schließung der an dergleichen jüdische Handelsleute vermieteten Gewölbe verfahren." — Die Ostermesse des Jahres 181b brachte daher den jüdischen Kaufleuten verschlossene Meßwohnungen und -räume. I ).i sollte ihnen Rettung werden von einer Seite, von welcher sie keine Hilfe erhofft hätten! Am 30. April erhielt der K'a: von den Hausbesitzern des sogenannten „Grimmischen Viertels" ein Schreiben, in dem es hieß: „Unverkennbar sind auch gegenwärtig, wo zwar dir Sturm des Krieges von uns entfernt ist, aber die Folgen desselben leider nur zu sichtbar noch auf uns lasten, die weisen und thätigen Anstrengungen unserer achtungswürdigen Väter der Stadt, wodurch sie drin gesunkenen W ohlstände gesamter Einwohner derselben aufzuhelfen und jedem Einzelnen den Druck der Zeit weniger fühlbar zu machen bemüht sind. Diese tröstende Uebcrzeugung, zugleich aber auch die leidei täglich wachsende Abnahme der bürgerlichen Nahri|ngi läßl es uns denn wagen, Ew. Magnificenz, Wohl- und Ho borene auch Hochweise Heuen auf eine besondere und vorzüglich für unser Stadtviertel äußerst fühlbare Beschi inkung des bürgerlichen Wohlstandes in aller Untertänigkeit aufmerksam zu machen. I - ist nämlich schon /u einer auffallenden Sitte geworden, da Ii die Herren Prediger an der Nicola i kirche und der Kirelu des Qeorgenhauses incL des Küsters, sowie die Lehrerder Nicolaischu 1 e ihre in den kirchlichen und Schulgebäuden frei habenden, größtenteils sehr schön und weit- 11 - eingerichteten Wohnungen zur Messensahlreich an fremde Kürschner, Lederhändler, Schuhmacher und Buchhändler, ja sogar an polnische Juden, nicht nur als Meßwohnung, sondern auch als Kauf- und Niederlag« vermieten, wie die in jeder Messe an vorgedachten Häusern in Menge befindlichen Aushängeschilder und Handlungsfirmen hinreichend beweisen. - Ja, der redjger an der Qeorgenhauskirche hat seingan- 'lessenszeit als - Judenküche ver- Außerordentlich ist der Schaden und Nachtheil, Hausbesitzern im (irimmischen Viertel e (I Z e s I I;i ti s / n r Ml in i e tet. der uns sämtlichen dadurch erwächst, in dem unsere Meßstuben gewöhnlich leer stehen bleiben oder nur dann gesucht werden, wenn gedachte Wohnungen (also die der Geistlichen), übervoll sind. Da wir mm bei den zeitherigen immer mehr und mehr gesunkenen Messen den uns durch die Meßvermiethuiigen der Predigerwohnungen und Schulgebäude zugefügten, höchst empfindliehen Schaden und Verlust doppelt empfinden, so verdienen gewiß auch folgende Gründe einiger Aufmerksamkeit gewürdigt zu werden, um eine dicßfalsige Abänderung zu bewirken. 1. Sind die Wohnungen und Schulgebäude ihrem Endzwecke zufolge keineswegs zu Meßvermietungen, die in einer Handelsstadt einen bedeutenden Teil des bürgerlichen Gewerbes ausmachen, bestimmt; vielmehr sind den Herren Predigern eigene Häuser überlassen worden, damit sie in ihren geistlichen Geschäften nicht durch das öffentliche (krausen gestört werden sollen. 2. sind wir durch die vielen und groben im Grimmischen Viertel großen Theils befindlichen Universitätsgebäude, worin zahlreiche Vermiethungen au Gewölben, Niederlagen und Stuben in und außer den Messen stattfinden, in der Disposition über unsere Häuser sehr gehemmt und leiden schon hierdurch eine zu schmerzliche Einhülle in unseren Hauseinkünften, als daß wir die Schmälerung derselben von Seiten der Herren Prediger, die von der Stadt erhalten werden und die ihres Amtes wegen jeden Schein von Qewinnsucht wenigstens im Acußcrn vermeiden sollten, mit Stillschweigen übergehen konnten. 3. sind die durch den Krieg hervorgebrachten häufigen Abgaben und Lasten, insbesondere die französische Kricgsschuldcntilgungscontribution und die Last der Einquartierung, wozu die Herren Geistlichen leider nichts beitragen, nach den Haus-Einkünften bestimmt und eingeteilt, und da sich die letzteren ohnedies durch die nahrungslose Zeit außerordentlich verringert haben, so mußte es uns umso schmerzlicher fallen, daß die Herren Geistlichen, die von den KriegS-Uebeln auch nicht das Geringste empfunden haben und bei guten und schlechten Zeiten ihren fortdauernden jährliehen (ichalt genießen, sich noch durch unsern Sehaden bereichern sollen. 4. befürchten wir durch die in künftigen Messen stattfindende Dislocation der feilhabenden Mcßfrcmdcn, wodurch ein großer Thcil der letzteren in die Vorstadt angewiesen ist, eine abermalige Verminderung unserer gewöhnlichen ohnedieß seit mehreren Jahren äußerst verringerten I lauseinkünften. ... Daher ergeht an Ew.Magnificenz ... unser gehorsamstes und unterthänigstes (iesuch, Hochdieselben (der Rat) wollen ... den Herren (leistlichen im (irimmischen Viertel und den Herren Lehrern der Nicolaischule (Gymnasium) das mit ihrem Amte nicht füglich vereinbarte und uns höchst nachteilige Vermieten ihrer Wohnungen zur Messenszeit nachdrücklich zu untersagen, gütigst und hochgeneigt geruhen. Wir getrosten uns umso hoffnungsvoller, da wir die traurigen Folgen des Krieges und der Nahrungslosen Zeit fortdauernd empfinden, ... während die Herren Geistlichen von allem mit dem Krieg und dessen Folgen verbundenen Ungemach befreiet sind, über Nahrungslosigkeit nicht klagen und in jeder Hinsicht der Zukunft getrost getrost entgegensehen können." — Diese Eingabe trägt die Unterschriften von achtzehn Hausbesitzern. Das Verbot, au jüdische Kaufleute offene Gewölbe in verkehrsreichen Straßen vermieten zu dürfen, gegen das sich die Leipziger Bürger mit Recht stemmten, wurde bereits kurz nach seinem Erlaß am 17. August 1818 wieder aufgehoben (siehe Leipziger Zeitung Nr. 160 vom 18. 8. 1818!), da die sämtlichen jüdischen Kaufleute beschlossen hatten, Leipzigs Messen nicht mehr zu beschicken, falls das Verbot bestehen bliebe.