Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 10 (11.3.1927)
- Date
- 1927-03-11
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/4876568-5968785-5968953--1022-4878722- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 6 GEMEIMDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGTONSOEMEINDE, LEIPZIG 3 - jamrgantf Staatsangehörigkeit lediglich mit dem Schlagwort „Abstammung zu identifizieren, müsse aufs schärfste gegeißelt werden. Daß die politische und wirtschaftliche Lage es heutzutage aer jüdischen Jugend vielfach unmöglich mache, sich den geistigen Berufen zu widmen, sei zu bedauern. Redner richtete an die Studenten die ernste Mahnung, daß sie nach Beendigung ihres Studiums ihre Hauptaufgabe nicht verkennen mögen, sich stets bewußt seien, daß sie in erster Linie berufen sind, gemeinsam mit dem akademischen Nachwuchs für die Erhaltung des jüdischen Geistes und für dessen Fortentwicklung einzulreten und zu kämpfen. Auch mögen sie später, nach Beendigung des Studiums und Rückkehr in ihre Heimat, den Kulturstaaten, die ihnen in Zeiten der Not eine geistige Heimstätte boten, dankbar sein und dieser ihrer Anerkennung genügenden Ausdruck verleihen. Redner schloß mit einem Hin weis auf die heilige, für die gesamte jüdische Bevölkerung bestehende Pflicht, dafür zu sorgen, daß die in unserer jüdischen Jugend schlummernden geistigen Kräfte zur Entfaltung gelangen und nicht unter dem Drucke der materiellen Not verkümmern und im Keime ersticken. Am Schlüsse der Versammlung gedachte der Vorsitzende in kurzem Nachrufe des vor kurzem verstorbenen jüdischen geistigen Führers Achad haarr. Über den Verlauf der Konferenz berichten wir in der nächsten Ausgabe. Aus dem Gemeindeamt Kalendarium IL—19. März 1927. — 7—15. Adar II 5687 1927 März Adar II 5687 Freitag 11. 7. Sonnabend 12. 8. Sabbath Wajikro S inntag 13. 9. Montag 14. 10. Dienstag 15. LI. Mittwoch 16. 12. Donnerstag 17. 13. Freitag 18. 14. Purim Sonnabend 19. 15. Sabbath Zaw 1 Helft uns, dem Bettelunwesen vor und auf dem Friedhof zu steuern! Verweigert den Bettlern |ede Gabel Gebt eure Spenden in die Buchsen! Gottesdit Gemeindesynagoge Sabbaihgottesdienst: Freitag, 11 .März, Abendgebet 613 Uhr mit Predigt (Rabbiner Cohn); Sonnabend, 1Z März, . Morgengebet 9 Uhr, Nachmittagsgebet 620 Uhr, anschließend Lehrvortrag (Rabbiner Cohn); Abendgebet: 650 Uhr. Wochentags IrUh 730 Uhr, abends 615 Uhr. Gottesdienst am Purim: Donnerstag, 17. März, Abendgebet: 615 Uhr, Freitag, 18. März, Morgengebet 730 Uhr. Talmud-Thora-Synagogen Otto Schillstraße 6 u, Keilstraße 4 Freitag, 11. März, Abendgebet 6 Uhr, nach dem Gebet Schrifterklärung. Sonnabend, 12. März, Morgengebet 830 Uhr, Jugendg'ttesdienst 3 Uhr Mindia 4 Uhr, Sabbathausgang 650 Uhr. Personenstandsnachrichten a) Geburten 21. Februar 1927 Siegmund Sender und Amalia geb. Rosesraudi, Foetenweg 13, einen Sohn .IVlisdia Jacques" 22. Februar 1927 Chaim Wolf Kranz und Keila geb. Sdiaj?, Nordstr . 26, eine Tochter „Henny* 26. Februar 1927 Isak Silbeimannn und Helene geb. Klug, Eberhard« straBe 7, eine Tochter „Ingeborg* 1. März 1027 Sussi Perlmutter une Feiga geb. Tarsdits, Robert-Scbu- - mann-Str. 6, eine Tochter „Blume Nora" b) Todesfälle 2. März 1927 Moses Schloß, Sedanstr. 10 4. März 1927 Martin Simoni, Gohliser Str. 2. Die Barablösung der Anleihekleinbetrlg« Deutsche Reichsangehörige, die im Inlande wohnen und ' bedürltig sind oder im Kalenderjahre 1926 ein Einkommen von nicht mehr als 1500 Mark bezogen haben, erhalten auf Antrag für ihre Altbesitzanleihen des Reiches im Gesamtnennbetrage von weniger als 1000 Mark eine Barablösung, sofern sie nicht Rechte der Anleihealtbesitzer (§§ 8—11 des Anl.-Abl. Ges.) für weitere Markanleihen geltend machen oder zuerkannt erhalten haben, deren Nennbetrag zusammen mit. dem ihrer bar abzulösenden Markanleihen 1000 Mark erreicht oder Uberschreitet. Die Ablösungssumme beträgt 15 Mark für )e 100 Mark. Nennbetrag der bar abzulösenden Markanleihen, wenn der Anleihegläubiger bedürftig (§ 19 des Ges.) ist; sie beträgt 8 Mark für je 100 Mark Nennbetrag, wenn der Anleihegläubiger im Kalenderjahre 1926 ein hinkommen von nicht mehr als 1500 Mark hatte und nicht bedürftig ist. Anleiheablösuigsschuld und Auslosung: rechte über je 12,50 Mark, die der Anleihegläubiger bereits als Anleihealtbesitzer erhalten hat, stehen Altbesitzanleihen des Reiches im Nennbetrage von 500 Mark gleich. Aus bar abgelösten Markanleihen des Reiches Heben dem Anleihegläubiger weitere Rechte nicht zu. Fr verliert also insbesondere das Auslosungsrecht oder die Vorzugsrente. Centraiverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Ortsgruppe Leipzig Geschäft-stelle Leipzig C. 1, Täubchenweg 77 b, Fernsprecher 60805 Wir veranstalten am Sonnabend, 19. Marx« abends 8 Uhr im großen Festsaale des Kaufmännischen Vereinshauses, Schulstr. 5 eine PVRII-FEIER mit gefelligem QJeifammcnfein unb TAN! Darbietungen bekannter Künstler Oeeellschaftsanzug erbeten. — Eintritt Mk. 1.— einschl. Steuer. Wir bitten um rege Beteiligung. Jazz-Kappalle Gäste herzlich willkommen Der Vorstand.