Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 8 (25.2.1927)
- Date
- 1927-02-25
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 GEMEINDEBkATT DER ISRAEblVIBCHEN RELIGIONSGEMEINDE, LEIPZIG 3. janrjrang-« Wir suchen: Lehrstellen für Autoschlosserei Dekoration Kürschnerei Textil Lehrlinge für Kauim. Berufe Lehrmädchen „ Schneiderei. Ferner wird Beschäftigung gesucht für: Kürschner Stützen Verkaufet innen sowie für Buchhalterinnen Gelegenheitsarbeiter Klempner Kontoristinnen Lageristen Markthelfer Stenotypistinnen und Wirtschafterinnen- Fiirsorgeamt der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Die soziale Wohlfahrtsrente Die Verordnung über die soziale Wohlfahrtsrente ist am 4. XII. 1926 (Reichsgesetzblatt I. S 494) erschienen. Nach $ 27 des Arileüieablösungsgesetzes vom 16. Juli 1925 erhalten inländische Anstalten und Einrichtungen der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege, sofern ihnen Auslosungsrechte zustehen, die sie als Anieihealtbesitzer erlangt haben, auf Antrag 15 Jahre hindurch (bis 31. III 1941) eine Wohlfahrtsrente. Aufgewertet werden folgende Vermögenswerte: Kriegsanleiher, andere deutsche Reichsanleihen und die meisten Staats (Ländei-) anleinen, jedoch nur. soweit sie sich gegenwärtig noch im Besitz der E nrichtungen befinden, also nicht verkauft worden sind. Die Veror.lnun« definiert gerau, was unter Wohlfahrtspflege, unter Einrichtungen der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege sowie deren Aufgabenknis zu verstehen ist und erkannt als Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege von vornherein solche an, die einem der sieben Spitzenverbände, bei uns also der Zentralwohlfahrtsstrllc der der deutschen Juden, die im Gesetz namentlich aufgeführt werden, angeschlossun sind. Dtr £ 8 der Verordnung über die so7iale Wohliahrtsrente lautet wört ich: »Von Einrichtungen, deren Träger einem Reichsspitzenverhande der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind, wird vermutet, dü!3 sie Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege sind. Reichssphzemerblinde der freien Wohlfahrtspflege im Sinne dieser Verordnung sind: 1. der ZentralaussdiuB für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche, 2. der deutsche Caritasverband, 3. das deutsche Rote Kreuz, •4. die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen luden usw." Die Wohllahrtseinrichtungen, die der Zentralwohlfahrtsstelle als Mitglied angeschlossen sind, werden demnach bei der Gewährung der Wohlfahrtsrente bedeutende Erleichterungen haben. Die Zentralwohlfahrtsstelle hat für alle jüdischen Anstalten, Einrichtungen und Stiftungen die Bearbeitung übernommen, und es liegt im eigenen Interesse jeder Einrichtung, sich dieser Vermittl ng zu bedienen. Die Antragsformulare nebst Einleitung gehen allen Einrichtungen, die ihren Altbesitz bei der Zeniralwohlfahrlsstelle bereits vorangemeldet haben, zu mit der Aufforderung um genaueste Ausfüllung und schnellste Rücksendung. Für rechtzeitige und ordnungsgemäße Weiterleitung der Anträge an den zuständigen Ausschuß wird die Zentralwohlfahrtsstelle sorien. Damit die beschleunigte einheitliche Auszahlung der Gelder ei folgen kann, hat die Zentralwohlfahrtsstelle auf dem Antragsformular (Frage 13) ihre Bank als Einzahlungsstelle angegeben. Die Weiterleitung der Gelder an die Antragsteller wird dann selbstverständlich sofort erfolgen. Der Sitz der Ausschüsse lür die soziale Wohlfahrtsren e ist in den einzelnen Bezirken beieits bestimmt und die von Landes- und Provinzhlverbärdcn für jüdische Wohlfahrtspflege benannten Vertreter als Bevollmächtigte der Zentralwohlfahrtsstelle den Ausschüssen benannt wordin. Anstalten, Vereine, Stiftungen usw., die Ansprüche auf die soziale Wohlfahrtsrente geltend machen können, jedcdi bei der ZWSt. nodi nidit angemeldet worden sind, weiden gebeten, schnellstens die Anmeldungen nachzuholen und die Antragsformulare anzufordern. Personenstandsnachrichten a) Geburten 29. Jaruar 1927 Isidor Josef Haber und Charlotte Kegina geb. Vttiß Asterstr. I II, einen Sohn „Georg" 3. Februar 1927 Heimann Calmanowitz und Fugenie geb. Chwat. Sedanstr 7, einen Sohn „Harry" f>. Februar 1927 Isidor Dzialoszynski und Marketa geb. Zeizler. Nanstädter Steinweg 33. einen Sohn b) Trauungen Am Sonntai', 27. Februar 1027, 5 Uhr nachmittags. Fräulein Hanni Ziege, 'Justav-Adolf-Slr. 34, mit Herrn Leo Dolnik, Gottsdhcoslr 20 im Künstlerhaus c) Todeslälle 8. Februar 1927 Lina Goldsdimidt, Kaiserin-Augusta Str. 25 9. Febiuar 1927 Basia l'ruschanski. Gerberstralie ">6 11. Februar 1927 Julie Charlotte Hess, I öhrstr. 29. Unsere Vereine Pül die in dieser Rrhrik atachtiMadta Bern Me USW, übernimm.: die Schrnftlniti.Tvi nur d.f prcßgcsrtrlichc Verantwortung. JUd. Turn- und Sport-Verein Bap Kochba e. V., Leipzig. Achtung! Hute Sonnabend, 2i Februar, abends 9 Uhr, and morgen, Sonntag,?7. Februar, nachmittags 3 (l!;r, starten im Carolaban die besten j. disdien Sdiwimmer und Sdvvirrimerinnen turopas gegen deutsdie hxtraklnsse. Spannende Kämpfe werden sich aneinanderreihen. Mit ungeteiltem Interesse sieht die Leipziger jüdische Sportgemeinde dem Absdireiden unserer jungen jüdischen Wettkämpfer entgegen. F.s ist das erste Mal, daß indische i MONTAG ,D£N|^^ 28.fC6RUAR192? .<<£"•- iN SÄMTLi(H£N W * RÄUMEN DEJZOQ W% BAS£ß£iGMI5 »l»DER SAijSON W. KfSßfc ^^«■Hwtcwagat? , ^i^SZP-^ 4j»^Vi:R£i?^ teftAEOfiMWEtt G£WtTOREiBENI)Mt