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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1931-12-25 · 52 (25.12.1931) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
7 (1931)
Issue
52 (25.12.1931)
Date
1931-12-25
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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.81 ßemeinö eblatt DER ISRAELITISCHEN REUGIONSGE-MErlNDE- ZU LEIPZIG AMTLICHES NACH RICHTEN BLATT DER GEMEINDEVERWALTUNG« Daa Grmclndehlatt erachelnt lüden Freitag und wird NUMMER 52 / JAHR6AN6 7 den^Mltglledern der ReUgtoiiagt-tneliide unentgeltlich C;ememderabblne?U(?urtaT Cohn, Leipzig, Lohrtträß" "l6 FRE1TA»S 25» DEZEMBER 1011 Anzelgcnverwaltung und Druck: Buchdruckerei Auguat Fries, Leipzig, Braderatr. 59 - Fernruf 700 06 - Poatsrheck Leipzig 53020 - Nachdruck nur mit Quellenangabe und mit Genehmigung dea Verlassera geatattet Die Juden in Griechenland und ihre Gemeinden Voi> Dr. S a 1 v a t o r Cohen. (icmäu dein früher schon wiederholt angewandten Grundsatz, unser«; Leser Uber jüdische Verhältnisse in suderer, Ländern zu unterrichten, veröffentlichen wir gerne den nac'».,lehenden Beitrag! dessen Autor selber griechischer Jude ist. Pie Schril'tleituug. Die Siedlungen von Juden in Griechenland gehören zu den ältesten in Europa: Inschriften aus dein 2. Jahrhundert v. Chr. beitragen, daii in Sparta, Sikyon, auf den Inseln Ciortyn (Kreta), Delos, Samos zu dieser Zeil Juden ansässig gewesen sind. Sie waren dorthin teilweise als Kaufleute utiü Handwerker gekommen und hatten sich dann dauernd niedergelassen; teilweise ober auch waren sie. insbesondere in der Zeit der Makkabäerkriegc, als Sklaven verschlepp! worden. Wie weit die Ausbreitung jüdischer Siedlungen in Griechenland vorgeschritten war, geht aus (irabii.schritten hervor, die zahlreich in Delphi, Athen, l'atras, Mantineia und Likonien aus dein 2. und 1. Jahrhundert gefunden worden sind. Mit der Ausbreitung des Christentums aber trat dann eine Verminderung der Zahl der in Griechenland lebenden Juden ein, da verschiedene Beschränkungen und Verfolgungen Anlaß zur Auswanderung gaben; besonders als Kaiser Basilius 8C8 die Zwangstaufe der Juden anordnete, flüchteten zahlreiche Juden nach Suditalien. Gleichwohl scheinen die Gemeinden i'i Griechenland nie aufgehört zu haben: im 10. Jahrhundert sind solche jedenfalls wietiur nachweisbar. Kim* zahlreiche jüdische Gemeinde bestand zur Zeit des ersten Kreuzzuges in Saloniki; auch in Theben und in der mazedonischen Stadt Kastoria wohnten Juden um die Wende des 11. Jahrhunderts. Benjamin von Todein, der 1170 durch Griechenland reiste, fand jüdische Gemeinden in einer ganzen Reihe von Stitdten; nur in Korfu lebte nach seinem Heisebericht eine einzige jüdisch'- Familie. In der Hauptsache beschäftigten sich die .luden in Griechenland mit Seidenweberei und Färberei, Lederverarbeitung und Handel: sie übten aber auch landwirtschaftliche Tätigkeit aus; jüdische Hauern begegnen uns noch im 15. Jahrhundert. Welche grölte Bedeutung die Juden Griechenland! für das Wirtschaftsleben hallen, geht daraus hervor, daU König Hoger, der Theben und Korinth erobert hatte, 1147 jüdische Weber und FBlixn, die er gefangengenommen hatte, nach Sizilien Schleppte und hier uit ihrer Hilfe eine Seidenindustrie begründete. Kinen bedeutenden Zustrom erhielten die jüdischen Gemeinden infolge der Vertreibung der Juden aus Spanien, Sixilien, Portugal und Süditalien um (Iii* Wende des 15. Jahrhunderts. Diese Flüchtlinge bildeten allerdings neben den griechisch-jüdischen Gemeinden überall neue Gemeinden, in denen sie die lloiinatkultu" pflegten. Ihre Zaul war so grob, daß die von ihnen mitgebrachte Kultur d. .1 Charakter der Gemeinden wandelte: die griechische Sprache wurde allmählich verdrängt und konnte sich nur in den entlegenen Gemeinden de* Bpirua hew 1 Im 17. und I tah'b'iihlert vernichtete der Verfall der Türkei fti'ch den Wohls 1 1 lei Juden; die Gemeinden verarmten zum grollten Teil. Im 19. Jahrhundert hatten sie vielfach unter Verfolgungen zu leiden, so beispielsweise beim Aufstande von 1821, bei dem eine ganze Keine von Gemeinden ausgerottet wurden. 1804 erhielten sie mit der Konstitution die Gleichberechtigung, waren aber doch sehr dein Antisemitismus ausgesetzt. Die mehrfachen Gebietserweiterungen (1804, 1881, 191H) vermehrten auch die Zahl der in Griechenland lebenden Juden. Nach dir letzten Volkszählung (1028) betrügt gegenwärtig die Zahl der Juden in der griechischen Republik 110000 Seelen, die fast alle Sephardim (Spaniolen) sind. Die grollte Gemeinde ist Saloniki mit 70 000 Mitgliedern. Es folgen Fannina (Kpirus) mit 4000, Korfu HöOO, Larissa (Tessalier) 2500. Kavala (Mazedonien) 2000, Athen 2000, Seres (Mazedonien) 2000; in einer Reihe weiterer Gemeinden schwankt die Mitgliederzahl zwischen 1200 und 200. Die Juden Griechenlands sind nicht nur gute Kauüeute, sondern auch ausgezeichnete Handwerker, wie Schneider, Schuster, Klempner usw. In den Hafenstädten verdienen sie ihr Brot auch als Lastträger und Bootführer. Berühmt sind die jüdischen Lastträger von Saloniki. Ks war schon erwähnt, daU es außer den sephardischen Juden in Griechenland auch solche gibt, deren Muttersprache die neugriechlshe ist, so z.B. die Juden in Jannina, Arta und Chalkis. Diese Juden gehören zu den jüdischen Siedlungen, die schon viele Jahrhunderte vor der Ankunft der Sephardim aus Spanien bestanden haben, und die sich ihre Eigenart haben bewahren können. Die Gemeinden sind nach dem (iesetz vom 27. Juli 1920 organisiert. Schon 20 Familien genügen, um eine vom Staat anerkannte Genwr. ■'*,«• zu gründen: sie gilt als Körperschaft des öffentlichen Hechts. tiin Qemeinderat verwaltet das Vermögen und die Angelegenheiten der Gemeinde. Dieser Hat wiederum ernennt besondere Kommissionen zur Regelung der Syiiagogenangelegeiiheiten sowie der Vermögen derselben. Außerdem haben sie die Aufgabe, die philanthropischen und pädagogischen Einrichtungen der Gemeinde zu überwachen. An der Spitze jeder Gemeinde steht der Rabbiner. Er wird, auf Vorschlag der Gemeinde, durch Hegierungsdekret ernannt und entlasse*». Der Rabbiner verlritt die Gemeinde vor den Behörden (Gerichts- und Verwaltungsbehörden), während der Gemeindevorsteher die Gemeinde vor den Gerichten vertritt. Ein Kahbinatsrat unter dem Vorsitz des Rabbiners muU bei jeder Gemeinde gebildet werden: er entscheidet über ReUgionaangelegenheiten der Gemeinde. Unter dem Namen „Beth-Din" kann ein Gerichtshof gebildet werden, der über Khesachen der Gcincindcmitglicdcr entscheidet, speziell üb >r (üiltigkeit und Scheidung einer Ehe, über Fragen des Güterrechts, Unterhaltspflicht der Ehegatten untereinander, sowie zwischen Elten* und Kindern! über Herausgabe des eingebrachten Gutes an die Frau aSW,, *olange diese Ansprüche ihren Ursprung im jüdischen (Wetz haben Die Urteile dieser Gerichtshöfe sind auf Antrag beim Landgii>ht vollstieckbar. Der Vorsitzende dieses Gerichts prüft nur die /.ustüiuiigl.'-it des Beth-Din. Hills die Mehrheit aller Rabbiner Griechenlands es wünscht, kann ein

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