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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1931-05-29 · 22 (29.5.1931) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
7 (1931)
Issue
22 (29.5.1931)
Date
1931-05-29
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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Seil« Q GEME1.NDERLATT DF'R ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE ZU LEIPZIG Nummer 22 __ ----~ ---- ----- " IHH - Faltboot-Ausstellung Kleppcr- "ünd Sonnlandbooten, Klepperzelten, Kleppermänteln in der Klepper-Fabrikniederlage Ch. Starke, Brühl 8, Tel. 27520 LEI PH G C1 Amtliche Bekanntmachungen der israelitischen Religioiisgemcinde zu Leipzig Gemeindesitsang am Montag, 1. Juni 1981, is Uhr, im israelitischen Gemeindeamt, Löhrst raffe Dil. Das israelitische Gemeindeamt. Tagesordnung: 1. Aufnahme eines Darlehens. 2. Haushaltplan, Wegen des tu erwartenden Andranges und des beschränkten Raumes ist der Zutritt für Zuhörer nur gegen Einlaffkarten gestattet. Diese werden am Montag, 1. Juni, In der Zeit von 9—19 Uhr nach Maßgabe des verfügbaren Plattes nur an jeden ei nie Inen Besucher persönlich ausgegeben. Da die Haustür des Gemeindehauses um 20 l*hr geschlossen wird, werden ipaterkommende Besucher gebeten, stark su klingeln, worauf ihnen geöffnet wird. Aus dem Gemeindeamt Beiriebe unter Aufsicht des orthodoxen Gemeinderabhinats. a) Fleischereien: Moses Bild, Gerberstraße 48—50, FVrnsprech-Xr. 11494. Moses Frischer. Xordstrnße 11. Fernsprech-Nr. 12528. 'Isias Kohn. Hofmeisterstraffe (i. Fernsprech-Nr. 16897, Sally Löh, Ranstldter Stein weg 7, Fernsprech-Nr. 21195. Jaoob Srhußheiin. Plauensche Straffe3—5, Fernsprech-Nr. 138 04. Wilhelm Zellner, Xordllraffe 13, Fernsprech-Xr. 224 87. Das Fleisch soll an demselben Tage, an dem es ■•••kauft wird, koscher '."'macht werden. Wer das Fleisch durch nichtjüdisches Personal bringen läßt, muß fordern, daU das Paket durch den Schomer gesiegelt wird. b) G e f I ü g e I v e r k a u f: Die vorgenannten F leischereien. c) Milch u. Butt er: J. Bartfeld, Yorkstr. 9, Fempr.-N:. 23591. S. Kingelhlum. Gerberstraße 4:5. Filiale: LohmQhlgaSte. Ecke lCberbardstraffe (Wohnung NordstraBe 24, Erdg. r.), Fernsprech-Nr. 284 10. Chaim Zipser. Xordstraße 35. Hof (Wohnung Berliner Straße 18 IV). (Die Aufsicht erstreckt sich nur auf die ausdrücklich als „koscher" •-"■kennzeichneten Waren.) Weifiklse nur bei S. Ringelblum. dl Backwaren: Saloinon Lotrowski, Berliner Straße 18, Pern- Nur Ii u t t e r bei E. Diamant. Nordstr. 11. Fernspr.-Xr. 29541. ipreeb-Nr. 25887. Sehmeidler, Ranstldter Steinweg 28—82, Fern- •prech-Xr. 255fi8. Filialen: Raustädter Steinweg 45 und Xordstraße28. Selig Scheinowitx, Oerberstr. 40. Hof, Fernspr.-Nr. 281 81. Für Schokolade besteht keine Aufsieht. e) S p e i s e h I u s e r: Chmelnitxky, Reichsstrafie 22. OotUieb, Plauensche Str. 3-5. Fernsprech-Xr. 237 07. Manelis. Katharinenstrafie 20. Fernsprech-Nr. 14911. Die von den beiden letztgenannten Gastwirten ausgeführten Festlichkeiten stehen außerhalb ihrer Speisehluser auch unter der rituellen Aufsicht unseres orthodoxen Gemeinderabbinata, Frühstücksstut>e Schußheim. Plauensche Straße 8—5, Fernsprech-Xr. 138 04. Kolonial war enge lehnt e stehen wlhrend des Jahres nicht unter Aufsicht. Die Verbraucher müssen deshalb selbst prüfen, ob die Waren koscher sind; dies gilt ganz besonders von Butter, Käse und Kakes. Jüdisch-rituelle Eheschließung ohne Zivillrniiiing rechtlich völlig wir kaagslos. Zivil- und Strafprozeßordnung geben nicht nur Eheleuten, sondern auch Verlobten ein Z e u g n i s v e r w e i g e r u n g s r e c h t im Prozeß ihres Fl begatten bzw. Verlobten. In einer erst |et*t veröffentlichten Entscheidung seines ersten Strafsenats vom 1. Juli 1930 1. D. 591/30 — hat nun das Reichsgericht sich mit der fiu zahlreiche ostjüdische Kreise wichtigen Frage beschäftigt, welch rechtliche Bedeutung eine jüdisch-rituelle Eheschließung, in Deutsch land vollzogen, hier hat (Juristische Wschr. H. 20 vom 1(i. V. 1981, s. 1868): Eine Zeugin, die mit «lern Angeklagten In Deutschland nacl jüdischem Ritus die Ehe geschlossen hat, ist nicht seine Ehegattin in Sinne von § 52 Xr. 2 der Strafprozeßordnung geworden, da die Ehi in Deutschland nicht als rechtsgültig anerkannt wird. Kiti Verlöbniselzt den Willen voraus, eine im Inland als reehtswirksain zu ei achtende Ehe zu schließen. Die Rüge schlägt nicht durch, daß dii Zeugin nicht auf ihr „Zeugnisverweigerungsrecht" hingewiesen WOr den ist. Diese Zeugin ist entgegen der Annahme der Revision wede Ehegattin noch Verlobte des Mitangeklagten (§ 52, Abs. 1, Abs. 2 dei StrPO.). Sie hat zwar mit ihm, wie das Urteil unten feststellt, „an deutschem Gebiet nach jüdischem Ritus die Ehe geschlossen", doch Isl sie dadurch, wie die Strafkammer mit Recht annimmt, nicht sehe Ehegattin im Sinne des § 52, Abs. 1, Nr. 2 der StrPO. geworden, dem die Form dieser Eheschließung entspricht nicht den deutschen Ge setzen, nach denen sich laut Artikel 13, Abs. 3 des Einführungsgeset/.i - BGB. die Forin einer im Inlande geschlossenen Ehe ausschließlich bf stimmt. Mit dem Hinweis auf das „deutsch-polnische Abkommen", das der Verteidiger auch in der Hauptverhandlung vor dem Revisiongerichl nicht zu bezeichnen vermocht hat. konnte die Revision auf dii ..Bekanntmachungen über den Beitritt von Polen und Danzig zu den Haager Abkommen über internationales Privatrecht vom 13. IX. 19251 tlitiBI. II S. 040)" zielen, zu denen auch das Abkommen zur Regelull des (ielluilgsbereichs der (iesetze auf «lein Gebiete der FJheschliel.tun (RGBl. 1904 S. 221) gehört. Aber auch dieses Abkommen enthält kein Bestimmung, nach der die „FJie" zwischen dem Angeklagten und dl Zeugin im Deutschen Reiche als rechtswirkaam gelten könnte. Füll Verlöbnis liegt deshalb nicht vor. weil es den Willen VOI aussetzt, eine im Inlande als r e c b t s w i r k > a in zu erachtende El zu BChlieffen; diesen Willen haben aber der Angeklagte und di Zeugin nach der Feststellung der Strafkammer nicht. Personenstandsnachrichten Geburten: 4. Mai 1031 Benjamin Wolf und Scbeindel geb. DiiniMld, Reudnitz Str. 10 1. eine Tochter „liolda". T r a u u n g : Am Sonntag. 24. Mai 1031 Fräulein Martha Witbdson, Kaiserstr. mit Herrn Willy Friedender. Nürnberg. Am Dienstag. 2. Juni 1031, 15 Uhr, Fräulein Rosa Rariieh. Turnerstr. S mit Herrn Kurt Saloinon. Halle, im Restaurant Gottlieb, Leipsi Plauensche Str. 3-5. T o d e s f ä I 1 e : 1N. Mai 1981 Clara Kölner. Steinstraffe (Hi. 10. Mai 1031 Majer Seemann, (iottschedstraße 24. Neue Bücher Dr. Wolf mvn •?» D'pvn UebersetsuBf aad Bemerkungen sai l'cnlatcurh (Bibliothek des jüdischen Volksfreundes). Köln 568 (Verlag der Bibliothek des Vereins für die jüdischen Interessi Rheinlands.) Di.. Vorsüge, die wir in unseren Blittern beim Erscheinen der B merkungen Dr. Wolfs sunt ersten Buche der Thora gerühmt habei bewahrt auch die Fortsetzung der Veröffentlichung, die das zweite Bin umfallt. Mit tiefste in Brnate sucht der in allen Zweigen der jüdisch Literatur »us alter und neuer Zeil sehr bewanderte Verfasser d Brücke swischen modernen forschen und uralter Thon-Auffassung > schlagen; auch wer nicht Immer seiner Beweisführung su folgen trenn* wird die Dnerschütterlichkeit einer heiUg empfundenen religüsen Uebei zeuKuuK achten, wird aber in der ungeheuren F'ülle von BrkUrungea n

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