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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1931-04-24 · 17 (24.4.1931) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
7 (1931)
Issue
17 (24.4.1931)
Date
1931-04-24
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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M. April 1931 OBMBINDEBLATf DER ISRAELITISCHEN RELIOIONSQEMEINDE ZU LEIPZIG Seit.- ,'i linden. Ebenso zeigte <t die Berührungen der Paradlesersählung mit den babylonischen Berichten, wieso der Mensch um das ewige Leben gekommen ist. Eingehend behandelte er dann auch die Parallele zwischen der Sintflutersählung <ler Genesis und dem Qllgamesch- EpOS, Nachdem er kurz auf die Josepfaserzählung und ägyptische Parallelen hingewiesen halte, streifte er Aehnlichkeiten der Motive in Bericht von Moses Geburt, Jugend und Erziehung zu dein Epos von dem alten König Sargon mit Samuel. Daun wurde auch auf das Licht hingewiesen, welches die Entdeckung des Gesetzes von Hamurabi auf die penlateuchische (iesetzgebung geworfen hatte, aber zugleich erwähnt, daß uns jetzt auch andere altorientalische GesetzbQcher vorliegen. Auch die Parallelen in Psalmen, Sprüchen und indern Dichtungen wurden kurz gestreift. Zuletzt wies der Voriragende auf die neuen Ausgrabungen in Ras Schamra in Phönizien hin, wo vor kurzem zahlreiche Schriftlafeln in einem neuen keilschriftlichen Alphabet gefunden worden sind, deren Entzifferung jetzt Im letzten Heft der „Revue biblüpue-' vorliegt. Schon heute staunt man über die Fülle neuer Kenntnisse, welche diese Ausgrabungen uns vermitteln: Neue (iötter, neue Völker, eine neue Sprache, die vorläufig noch nicht entziffert ist, aber da Sylahare in dieser neuen Sprache und der sumerischen vorliegen, voraussichtlich bald ihre Rätsel uiilteilen wird. Unter anderem liegt ein Kpos von 8(K) Zeilen vor, dessen Entzifferung Grolles erwarten lüUt, wie überhaupt ilie Nähe der neuen Kunde zu Palästina und die vielfache Berührung mit biblischen Dingen anzunehmen gestattet, dal.! für die Kenntnis der Itibel eine neue fruchtbare Zeit bevorsteht. Die Zahl der jüdischen Studierenden in Deutschland. Dr. Margot Melchior stellt in der .,('.-V.-Zeitg." (Nr. 5) auf Grund der von den llochschulvorwnltungen herausgegebenen ..Deutschen I Indisch u Isla t ist ik" Berechnungen über die Zahl der jüdischen Studierenden in Deutschland an. Sie führt aus: Der Anteil der deutschen .luden an der Studentenschaft in der Zeit von 11)11 bis heute weist merkwürdige Veränderungen auf. Die jüdische Bevölkerung in Preußen Stellte ">J4 v. II. der gesamten reichsdeutschen Studentenschaft an den preußischen Universitäten: so überaus grol.i war das Streben nach Berufen mit akademischer Vorbildung unter ihren Söhnen, denen doch bekanntlich der Zugang zu zahlreichen Beamtenlaufbahnen verschlossen war. Dieses Streben ist heute gewiß nicht geringer geworden, aber die Zahl der jüdischen Studenten hat sich vor allem durch die Verarmung des jüdischen Mittelstandes so wenig vergrößert, daß sie jetzt nur noch etwa 3,4 v. H. an den preußischen und nur noch :'. v. II. an sämtlichen Universitäten des Reiches iiismachen. Im Jahre 1011 stellten die jüdischen weiblichen Studierenden twn 10 v. II. aller reichsdeutschen Studentinneu in Preußen. Ks ist aur natürlich, daß die ungleich stärkere Zunahme der christlichen Studentinnen seitdem sich unter anderem auch in dem relativen Sin-;en der jüdischen Beteiligungsziffer auswirkte: der Anteil der reirhsleutschen jüdischen Studentinnen an den preußischen Universitäten beträgt heule noch etwa 0.2 v. II., an sämtlichen deutschen Universiliten nur noch ti.1 v. II. Somit ist festzustellen, daß die männlichen lOWOhl wie die weiblichen jüdischen Studierenden in Preußen und m ganzen Deutschen Reich im Vergleich mit den beiden großen hristlichen Konfessionen seit 1911 dauernd und stark zurückgehen. Diese rückläufige Bewegung innerhall) der gesainten jüdischen j ü= Verein,.JüdischesJugendhaus"Leipzig,Elsterstr.7 Postscheckkonto: Leipzig Nr. 68274 Studentenschaft kommt besonders deutlich in den einseinen Studienfächern zum Ausdruck. Jurisprudenz und Medizin galten früher und gelten auch heute noch vielfach als bevorzugte Domänen jüdischer Studierender. Mit wie wenig Recht zeigt nachstehende Ueberslcht: 1911 studierten an den Universitäten Preußens Jurisprudenz 10,3 v. II. Juden, Medizin 12,8 v. II., Philosophische Wissenschatten 3,8 v. II. Juden. 1980 studierten in Preußen Jurisprudenz .">,2 v. II.. Medizin 8,9 v. II.. Philosophie 2,6 v. II. Juden, 1890 Studierten an den Universitäten des ganzen Reichs Jurisprudenz Ö.1 v. II., Medizin 5,0 v. IL. Philosophische Wissenschaften 2,1(5 v. 11. Im gesamten Reich sind demnach die Anteilsahlen der deutschen jüdischen studierenden an den Universitäten in den letzten 20 Jahren noch stärker zurückgegangen als in Preußen. Wesentlich niedriger noch ist die Zahl des jüdischen Nachwuchses auf den übrigen wissenschaftlichen Hochschulen Deutschlands. Auf den landwirtschaftlichen und forstlichen Hochschulen, den Bergakademien und pädagogischen Akademien sind Juden so gut wie gar nicht vertreten, an den technischen Hochschulen in Preußen beträgt ihr Anteil 2.3 v. II., im Reich nur 1,72 v. II., an den Handelshochschulen 2.8 v. II. bzw. 2 v. II. Das neue jüdische Gemeindegesetz für Italien in Kraft getreten. Durch die soeben erfolgte Veröffentlichung in der „Gazetta Uffi ciale", dein italienischen Amtsblatt, hat das im Oktober v. .1. angekün digte königliche Dekret über die Verwaltungsnormen Für die jüdischen Gemeinden in Italien und die Schaffung eines Gesamtverbandes der jüdischen Gemeinden Italiens (Unione delle Communita Israelische) Rechtskraft erlangt. Auf Grund des neuen Dekrets gehört jeder Jude zwangsläufig einer jüdischen Gemeinde an. Austritt aus einer jüdischen Gemeinde ist nur durch Religionswechsel oder durch eine Öffentlich in vorgeschriebener Form abgegebene Erklärung, weiterhin nicht mehr als Jude betrachtet werden zu wollen, möglich. Die Gemeinden haben für die Erhaltung der Kultuseinrichtungen und die religiöse Unterweisung der Jugend Sorge zu tragen. Sie haben das Recht. Steuern auszuschreiben und auf Grund staatlichen Steuerprivilegs einzuziehen, und werden durch gewählte Vorstände repräsentiert und geleitet. Alle Gemeinden Innerhalb des Königreichs und der Kolonien werden in einem Zwangsverband, der „Union der jüdischen Gemeinden Italiens", der nls offizielle Repräsentant der italienischen Judenheit gilt, zusammengeschlossen. Die Union wird durch gewählte Organe repräsentiert Der Kongreß der Gemeindedelegierten ist befugt, zum Zwecke der Durchführung seiner Aufgaben Umlagen einzuheilen. Das neue Gesetz regidt auch zum erstenmal die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Rabbiner. Fs sieht die Bildung eines obersten Rabbinatsrates, der aus drei Mitgliedern bestehenden „Consulta Itahhini ca", vor. die die Aufgabe hat. die Gemeindeunion in religiösen Angelegenheiten zu beraten. Der Oberrabbiner von Rom. Dr. Angeln Sacerdoti, hat in einem Gespräch mit dem ITA-Vertreter in folgender Weise seiner Meinung über die Bedeutung des neuen Gemeindegeseties für die künftige Entwicklung des jüdischen Lebens in Italien Ausdruck gegeben Bisher war die rechtliche Grundlage der jüdischen Gemeinden Italiens die nach ihrem Schöpfer, dem Minister Ratazzi. benannte „Lex Ratazzi". deren hauptsächliche Bestimmungen auch weiterhin in Kraft bleiben. Das neue Gesetz erstrei kt sich aber in seiner Wirksamkeit im Gegensatz zur „Lex Ratazzi" auf ganz Italien und die Kolonien. Der territoriale Umfang der jüdischen Gemeinden wird vergrößert werden, so daß zahlreiche verstreute kleine jüdische Gemeinschaften; die bisher keinem Gemeindeverband angehört haben, mit erfaßt werden. Weiter werden alle bisher selbständigen jüdisch-religiösen und philanthropischen Institutionen von nun ab der unmittelbaren Aul' sieht der Gemeinden unterstehen. Von besondere Bedeutung ist die Bestimmung im Statut des neugeschaffenen Zwangsverbandes der jüdischen Gemeinden, die als eine seiner Aufgaben die Teilnahme an der allgemeinen religiösen und sozialen Arbeit des Judentums, sowie die Aufrechterhaltung g"istig< r und kultureller Besiehungen zu den jüdischen Gemeinden des Auslandes festsetzt. Der Verband wird außerdem für die Erhaltung der historischen, bibliographischen und KunstdenkiniJer des italienischen Judentums und die Verbreitung und POrdl rang der jüdischen Kultur Sorge zu tragen haben. Der Consulta Rabbinica. dem neuen dreigliedrigen rabbinischeii Rat. obliegt die Kontrolle der gesamten geistliehen und allgemeinen Tätigkeit des Geineindeverliandes und die

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