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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1930-09-26 · 39 (26.9.1930) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
6 (1930)
Issue
39 (26.9.1930)
Date
1930-09-26
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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(Bemeinö cblatt DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEIN DE-ZU 1 III D7|^L AMTLICH ES NACH RICHTEN BLATT IrUI« V7der Gemeindeverwaltung« tat (lenirindcbUit erscheint jeden Freitag und wird n Mitgliedern der Kellglonsgemelnde unentgeltlich urdi die Post zugestellt — Schrlftleltung: emclndcrabblncr Gustav Cohn, Leipzig, Lohrstrafic 10 NUMMER iO / JAHR6AN6 6 FREITAG 26» SEPTEMBER 1910 AnzelRrnvrrwaltunR und Drink: Budidrudt<-n-l Auuiist Pries, Leipzig, Brurirretr. St - Fernruf 70006 - l'oütsdiedt l i lp/i« 53920 - NadidruuV nur nill Quellenangabe und mit (iinrhmluunH des Verfassers gestattet Zweite Abschlagszahlung auf die Gemeindeanlage 1930. Nach unserer Bekanntmachung in Nr. 26 des Gemeindchlattes ist der 6. Oktober 1930 als zweiter Fälligkeitstag der Gemeindeanlagen für 1930 festgesetzt. Da wir von den Finanzämtern die Unterlagen zur Errechnung des .Steuersatzes noch nicht erhalten haben, ist — wie in der früheren Bekanntmachung angekündigt — am 6. Oktober 1930 nochmals ein Drittel des Gesamtbetrags der Gemeindeanlage für das Vorjahr als zweite Abschlagszahlung auf die Gemeindeanlage 1930, und zwar spätestens bis zum 20. Oktober d. J. zu entrichten. Die endgültige Veranlagung wird nac * Feststellung des Steuersatzes erfolgen. In dem Veranlagungsbescheid wird der Gesamtbetrag der für 1930 zu entrichtenden Gemeindeanlage bekanntgegeben; die geleisteten Abschlagszahlungen werden in Anrechnung gebracht. Über den Fälligkeitstag der Abschlußzahlung folgt später noch besondere Bekanntmadiung. Die Gemeindekasse, Löhrstraße 10', ist werktäglich geöffnet von 9-1 Uhr. Die Gemeinde hat Postscheckkonto 50533 Leipzig. Den Gemeindcmitgliedern wird auf Wunsch über die Höhe der von ihnen zu leistenden Zahlungen Auskunft erteilt in unserer Steuerabteilung, Löhrstraße 101", die werktäglich von 8—15 Uhr geöffnet ist. Leipzig, am 22. September 1930. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. VERSÖHNUNG Von Rabbiner Dr. Albert Wolf in Dresden Die Lehre des Versühnungsfestes, wie wir sie in unseren Tauen verstehen, zeigt den Wandel in den religiösenGrundbegriffen. Kheinals halle der Versöhnungstag <lie Bestimmung, die Bündige S eele von der Schuld 7.u befreien. Diese Befreiung erfolgt durch kulsche Tat, durch Opfer und prieiterUehe Handlung. Schon frühzeitig ird das Versöhnungsfest dieses rein kultischen Charakters entkleidet, ie Kntsühnung wird nicht mehr abhängig gemacht von kultischer Handlung, sondern von Aenderung der Gesinnung: „Sünden, die der 'cnsch gegen (iott begeht, sühnt der Versöhnungstug, Sünde gegen en Nebenineiischen wird erst verliehen, nach Aussöhnung mit dem i'benmenschen." Auf jeden Kall, und das ist die Hauptsache, gibt es keine F.ntihnuiig und Versöhnung, auch nicht der Sünden gegen (iott, der ergehangen der Seele, ohne Gesinnungswandel, ohne Unikehr auf len Weg des Guten, Gewifl ist kultische Handlung nicht verschwunlen und bildet einen wesentlichen Teil der Feier des Vcrsöhnuugs iges; aber der Kult ist nicht das Sühnebewirkende, sondern nur dal Mittel, den Menschen in die rechte Seelenslinnnung zu versetzen, den Weg zu Gott, den Weg zur Reinheil der Seele zurückzufinden. Der Glaube an die Kraft der Seele, das Gute zu wollen und zu erreichen, liegt dieser Lehre des Versöhnungsfestes zugrunde. Nicht in ununterbrochener Folge von Ursache und Wirkung vollzieht sich das Geschehen der Well, nicht ein Ablauf eines durch materielle Bewegung Verursachten Geschehens ist die Geschichte; sie wird gestaltet im Hereich des Menschlichen, durch den Geist des Menschen, durch seine Gedanken, sein Wollen und seine Kraft. Darum ist der Mensch für die Geschichte, für seine Geschichte, verantwortlich zu machen. Ihm ist es aufgegeben, die Welt, die seine Welt ist. zu gestalten. Kr soll über die Dinge herrschen, nicht ihr Sklave sein. Dies isl die Lehre des Judentums, die uns am Versöhnungsl'este zum Bewußtsein kommt; daü der Mensch berufen ist, Herr zu sein über die Dinge. Jene Lehre, die die Kraft des Geistes leugnet, erniedrigt den Menschen zum Objekt des Geschehens, macht ihn zum Sklaven der Dinge. Niehl anders ist die Lehre zu bewerten, die im Dasein selber

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