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Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig · 1930-09-12 · 37 (12.9.1930) · p. [Seite]

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
Volume
6 (1930)
Issue
37 (12.9.1930)
Date
1930-09-12
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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[2, September 1930 GEMEINDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE Zü LEIPZIG Seite ß Wahlrecht bedeutet Wahlpflicht! Bei den Rcichstagswahlcn kann die Entscheidung von nur wenigen Stimmen abhängen. Alle Wahlberechtigten müssen sich darum der Pflicht bewußt sein, daß sie ihre Stimme für ihre Partei abzugeben haben. Insbesondere gilt dies von den jüdischen Bürgern. Der Wahlkampf geht um sie und um ihr Recht. Der Nationalsozialismus macht verzweifelte Anstrengungen, um die Macht zu gewinnen, und sein Sieg würde gegen die Gleichberechtigung der Juden einen schweren Ansturm bringen. Jeder tue darum seine Pf licht und wähle? Aber auch eine zweite Pflicht gilt es zu erfüllen. Die Arbeit des Abwehrausschusses, der sich aus Vertretern aller Schichten und aller Richtungen gebildet hat, muß gefördert werden. Jeder sende sofort seinen Beitrag an das Bankhaus Kroch jr., Postscheckkonto Nr. 511 54, mit dem Bemerken „Abwehrkomlte 1930". Auch die geringste Gabe nützt, keiner schließe sich vom Kampfe aus. Das Abwehrkomlte 1930. davon, «laß er sieh an einem solchen Tage selbst die Frage vorlegen n ie, oh er denn auch alle die Erwartungen erfüllt habe, die man an das Amt eines Lehrers und Predigers stellen könne. Kr glaubt, di 1 nicht alles das, was er sich vorgenommen habe, Wirklichkeit gi worden wäre, aber wenn ihm die Gemeinde noch einen besonderen \\ 1 nsch an diesem Tage erfüllen wolle, so sei es der, sie immer nv Iir und mehr das schöne und erhabene Gottesbaus zu Zeiten der Andacht besuchen wolle, das in diesem Jahre eingeweiht worden ist. Nach diesem offiziellen Akt blieben die Anwesenden noch einige Znl mit dem Jubilar vereint, um in Rede und Gegenrede Reminiszenzen über die vergangenen '25 Jahre zu feiern. Antisemitische Ausschreitungen. In der Nacht vom Hl. August d. .1. wurden 3 Mitglieder unserer 1; neinde auf der schlecht beleuchteten Forslstraße hinterrücks von :'. Nationalsozialisten, die in Begleitung von drei Krauen waren, üherfallen. Alle (> Personen schlugen auf die überraschten jüdischen Herren ein und brachten einem von ihnen eine sehr erhebliche Wunde 11 rechten Auge bei, so daß er sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußte. Obwohl die Polizei alsbald die Verfolgung der Rowdies aufnahm, ist es bisher leider nicht gelungen, deren Namen festzustellen. Amtliche Bekanntmachungen der israelitischen Religionsgemeinde in Leipzig Au-sähe der Festschrift. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung in Nr. 86 des <i neindeblattea wird die Festschrift, soweit noch Stücke vorhanden Sil I ab 18. d. M. auch an die Getneindemitglieder ausgegeben worden, die sie nicht vorbestellt haben. Die vorbestellten Stücke sind bis zum 17. d. M. abzuholen, andernfalls über diese anderweitig verfügt wird. Leipzig, den 5. September 1030. Oer Vorstand r'.-r israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Kleiderablage in der fieincilidesynngoge an den hohen Feiertagen. Die in der Kleiderablage der Gemeindesynagogo abgegebenen Kl IdungSStfleke werden sorgfällig bewahrt und an den Berechtigten en Rückgabe der ihm ausgehändigten Marke ausgefolgt Ks wird daher strengstens untersagt. Kleidungsstücke eigenmächli seihst zu entnehmen. Die den Dienst versehenden Personen sind streng angewiesen, gemäß dieser Bestimmung zu verfahren. Indessen müssen wir ablehnen, für das Abhandenkommen von Kleidungs- - ken irgendwelche Haftung zu übernehmen. Dein Bedienungspersonal der Kleiderablagen ist strengstens ver- 1 in, Zylinderhüte zur Aufbewahrung anzunehmen. I. ei p 7. i g . den 4. September 1030. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. 1 cmlgottesdienst. Seit einigen Jahren ist die Einrichtung getroffen worden, daß an 'I' 11 hohen Feiertagen für Kinder unter 14 Jahren Jugendgotlesdiensle Itinden. Diese werden int Feurichsaale nn den Vorabenden des x Ii jahrsfest es und des Versöhnungsfestes, sowie an den Festen selber »1 ranstaltet. Der Gottesdienst ist dem kindlichen Verständnis ange- I II. insbesondere wird in den Predigten der Gesichtskreis des Knill S berücksichtigt. Wir brauchen die Kitern kaum darauf aufmerksam zu machen. daß durch einen solchen Gottesdienst den Kindern wirkliche Erhebung zuteil wird, und daß eine nachhaltige Wirkung bleibt, und wir bitten daher alle Kitern liberaler Richtung, ihre Kinder diesem Gottesdienste zuzuführen. Der Eintritt ist ohne Eintrittskarte für alle Kinder frei. Nach dem Urteil aller derer, welche in den vergangenen Jahren diesen Gottesdienst zu besuchen Gelegenheit hatten, ist er geeignet, im besten Sinne jüdisch-religiös auf das heranwachsende Geschlecht zu wirken. Kr ist von einer großen Anzahl von Kindern besucht worden, und es ist zu hoffen, daß er zu einer dauernden Einrichtung und zu einem Quell des Segens für die jüdische Jugend wird. Gemäß den Erfahrungen, welche in den vergangenen Jahren gemacht worden sind, wird er in kürzerer Forin als früher abgehalten werden. L ei p z i g , den 4. September 1030. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Ausgabe der Eintrittskarten zum Zweiggottesdienst im Städtischen Kaufhaus. Die Vermietung der Plätze zum Zweiggottesdienst für Neujahr und Versöhnungstag im Konzertsaal des Städtischen Kaufhauses erfolgt von Montag, dem 1. September 1030 ab. werktäglich von 0 bis 13 Dhr im Gemeindeamt, Löhrstraße 10 I. Preise der Plätze 3—10 M. Leipzig, den 25. August 1030. Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Anmeldung von Kindern zum Religionsunterricht in den Schulen. Da demnächst die Anmeldung von Kindern zum Schulunterricht zu erfolgen hat, so machen wir schon heute auf Nachstehendes aufmerksam. Nach dem Gesetz ist hei der Anmeldung von Kindern den Schulleitern eine Erklärung darüber abzugeben, daß die Kinder am Religionsunterricht teilnehmen sollen. Auf diese Bestimmung seien alle jüdischen Kitern und Krzieher. welche wollen, daß ihre Kinder am israelitischen Religionsunterricht teilnehmen, nachdrücklichst hingewiesen. Ks empfiehlt sich, diese Erklärung schriftlich in folgender Form zu bewirken: An die Schulleitung der.....schule. Ich erkläre, daß mein Kind...........Schüler der . . Klasse, an dem israelitischen Religionsunterricht im Sinne der Reichsverfassung teilnehmen soll. Name........... Stand........... Adresse .......... Datum .... Vordrucke zu dieser Anmeldung stehen auf dem Gemeindeamt kostenlos zur Verfügung. Leipzig, den 11. August 1030. mmna^m^aMmn^Tl Julius titulier Peters8tr.30/Schlllerstr.Eck«Unlver8it»ts8tr.26V5r IT 7-89 bjr; r und Leipzig-Gohlis, Hallische Straße 87- Bitte beachten Sie Cs»hillckrc + r Ecke meine Neueröffnung «VlIIIIBISir. Universität sstr. 26 ____ 1 Sieben Sehaufensler / GröjSle» Herrrnhul-GesdtSfl Leipzigs. -

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