Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 33 (13.8.1926)
- Date
- 1926-08-13
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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•Nr. 33 GEMEIMDEBLATT DER ISRAELITISCHEN RELIOTONSGEMEINDE. LEIPZIG Seite 7 sich zur Last zu legen, sodaß auf deren völlige Abschaffung gedrängt werden müßte, sondern sie liegen ausschließlich in der mangelhaften oder unrichtigen Ausführung derselben". Wir glauben uns angesichts der Feststellungen Dammanns, mit denen die Bekundungen von Hunderten von Schlachthoflierärzten übereinstimmen, dazu berechtigt, die zum größten Teil aus einer laienhaften Beurteilung der Vorgänge bei den Schächlvorbereitungen hergeleiteten Angriffe als unbegründet, zum mindesten aber stark übet trieben, zurückzuweisen. Nach den Vorschriften des jüdischen Religionsgesetzes soll das Niederlegen des Tieres in der schonendsten Weise vor sidi gehen. Die jüdischen Gemeinden und ihre Organe sind andauernd bemüht, das Niederlegeverfahren entsprechend den durch die moderne Technik geootenen Möglichkeiten weiter zu verbessern. In einem zweiten Artikel über den Sehüchtakt und seine Nachwirkungen wird noch besonders darauf hingewiesen, daß der eigentliche Schächtakt, der mit einem haarscharfen Messer geführte I laisschnitt, dem Tiere keine besonders großen Schmerzen bereiten kann. Auch Schuß und Schlag treffen die Tiere bei vollem Bewußtsein ähnlich wie beim Schächtschnitt und die bedeutendsten Vertreter der Naturwissenschaft und Medizin haben bis in die jüngste Zeit hinein gerade die geringe Schmerzhaftigkeit hervorgehoben, die bei der Tötung durch' | den Schächtschnitt eintritt. Dr. Tereg, Geh. Regierungsrat I und Professor der Tierpsychologie an der tierärztlichen Hochschule Hannover, kommt in einem Gutachten zu dem Schlüsse: „Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß der Schächtschnitt den Tieren erhebliche Schmerzen nicht bereitet". Solche Äußerungen liegen in zahlreichen Gutachten vor. j Mit dem Schächtakt durch den eintretenden Blutverlust schwindet sofoit das Bewußtsein des Tieres, eine Tatsache, j die übrigens auch von Schächtgegnern anerkannt wird. Über die in Betracht kommende Frage, ob und wie lange das Bewußtsein des Tieres fortbesteht und damit seil e Schmer7empfiiidungen, können unmög.ich Praktiker oder gar Laitn und „unbefangene Zuschauer' urteilen, sondern entscheidend ist vielmehr in erster Linie die Anschauung der Physiologen und Tiorpsychologen. Im Jahre 1915 hat c'ei bere.ts ciwähnte Dr. Tercg folgende Ergehnisse festgestellt: 1. Von den geschächteten Tieren machte kein einziges den Versuch, sich bis zum Stehen auf die Füße zu trheben, geschweige denn sich meterweit von der Lagerungsstelle fortzubewegen. 2. Die von den geschächteten Tieren ausgeführten Bewegungen stellen aus^hließlich reflektorische Erscheinungen dar, die, wie die physiologische Erfahiung lehrt, durch die beginnende Blutarmut der nervösen Zentralorgane, Gehirn und Rückenmark, ausgelöst werden. 3. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die nach dem Schächten wahrnehmbaren Bewegungen Reflexbewegungen sind, ohne jede Beteiligung des Bewußtseins zustande kommen und mit Schmerzempfindung außer Beziehung stehen. Neuere experimentelle Forschungen von Dr. S. Lieben in Prag haben ergeben, daß sofort nach der Schlachtung eine ausgiebige Blutdrucksenkung im Bereiche des gesamten Hirnblutkreislaufes eintritt. Eine volle Widerlegung bringt feiner ein ganz neues Gutachten des hervoiragenden Professors Krogh. des Leiters des Tnierphysiologischen Instituts Kopenhagen, Träger des Nobelpreises, der sich in vollem Umfang den erwähnten Feststellungen anschließt und zum Schlüsse ak Zu der am 21. August, 9 Uhr vorm. in der Synagoge ütto Schill-Straße stattfindenden Barmlzwah unseres Sohnes Harry laden wir Freunde und -Bekannte herzlich ein. Leipzig, Poniatowskistr. 7 ui Febus Rimalo wer und Frau Empfang ab 12,^0 Unr . " . .; ■ ■ * sagt: „Nachdem ich dem Schächten persönlich beigewohnt habe und dabei Gelegenheit gehabt I abe, an den Tieren Beobachtungen anzustellen, hege ich gar keine Bedenken zu behaupten, daß dies eine Schiachtmethode ist, die jede berechtigte Forderung der Humanität erfüllt". Durch alle diese Feststellungen wenden alle diejenigen Schlußfolgerungen hinfällig, die aus den nach dem Schächtakt eintretenden Zuckungen und Krämpfen gezogen werden und zu den rein gefühlsmäßigen Urteilen über das Schächten geführt haben. Sie können gegenüber einer ernsten wissenschaftlichen Prüfung nicht stmdhalten. In dem letzten Kapitel der Broschüre wird festgestellt, daß durch eine gesetzliche Vorschrift der Betäubung die erstrebte Schonung der Schlachttiere nicht erreicht werde, insbesondere wird die Sicherung der Schlachttiere gegen unnötige Qualen keineswegs erreicht, da die verschiedenen Arten der Betäubung und die Anwendung von Schußmasken oder der Kopfschlag durchaus nicht so treffsicher sind, daß sie der Tötung durch Schächten vorzuziehen wären. Wer jemals in öffentlichen oder privaten Schlachthäusern diese Dinge mit angesehen hat, wird ohne weit res zugeben, wenn er nicht von Vorurteil beherrscht wird, daß das Schächten in Bezug auf Sicherheit und rasche Tötung allen anderen Methoden weit überlegen ist. Würde das Schächten in Bayern verboten, dann würde die Mehrheit der Schlachttiere auch weiterhin in der gleichen Weise niedergeschlagen, den Zufällen des Kopfhiebes und nicht selten Qualen ausgesetzt werden, wie sie auch der fanatischste Gegner des Schächtens bei d eser Schlachtmethode nie festgestellt hat. Solange die allgemeinen Betäubungs- und Schlachtmethoden noch so berechtigte Beanstandungen erfahren, solange— hierauf wurde im vorjährigen Münchener Tierschutzkongreß von hervorragender Seite mit Nachdruck hingewiesen — auch im übrigen Gewohnheiten und Einrichtungen herrschen und unangefochten ge iuldet werden, die zweifellos mit Qualen für die Tiere verbunden sind, ohne daß sie einem höheren Interesse dienen (Parforcejagd, Renn'port, Kastration usw.), darf man sich ehrlicherweise nicht gegen eine Institut^ n wie das Schächten wenden, dessen angebliche Grausamkeit mit gewichtigen Gründer, von maßgebenden Persönlichkeiten geleugnet wird, das aber andererseits ein unveibrüchliches religiöses Gebot der ältesten Kulturreligion darstellt. Zum Schluß spricht die Broschüre die Hoffnung aus, daß der bayerische Landtag jeden gesetzlichen Eingriff in die Beobachtung religiöser Vorschriften ablehnen wird. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Wir sind aber der Überzeugung, daß auf Grund der Landtagsbeschlüsse die bayerische Regierung alles tun wird, um ihren jüdischen Staatsbürgern religiöse Gewissensfreiheit nach wie vor zu wahren Wir sind auch des ferneren gewiß, daß die bayerische Judenheit nach wie vor einmütig zusammenstehen wird, um Angriffe auf ihre religiösen Güter abzuwehren, sie wird alles aufbieten, um insbesondere die Vorurteile gegen die religiöse Institution der Schechitah zu zerstreuen und aufs neue zu beweisen, daß unsere Bibel in ihrer Gesinnung der Humanität unübertroffen dasteht. .iiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMniiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiii, Synagoge Otto-Schill-Strafee Bekanntmachung Die Erneuerung der Synagogenkarten findet vom 25. August 1926 ab in der Synagoge werktäglich zwischen 6 und 8 Uhr abends, an den Sonntagen zwischen 5 und 8 Uhr abends statt Den bisherigen Platzinhabern bleiben ihre Karten bis zum 1. September reserviert. Karten, die bis dahin nicht abgehölt sind, werden ohne weiteres anderweit vergeben. Leipzig, den 10; August 1926 . Der Vorstand HmWHWHHHIIHI|HmiMWBlllUIUU i