Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig
- Volume
- 2 (1926)
- Issue
- 22 (28.5.1926)
- Date
- 1926-05-28
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 GEMEINDEBLATT HER ISRAELITISCHEN RELIGIONSGEMEINDE, LEIPZIG 2 Jahrgang o>9m Gic)Ig>/ Irili sfi 5X35 ^gV(2I(SI£)I9; ^Rtei'Ci^iQ^ (2IG.I9IS); ÖlGiOlcW gpg 5oä Aufruf! Schwer lastet der Druck der wirtschaftlichen Krise auf allen Volkskreisen. Am schwersten aber leiden jene, die trotz aller Bemühungen keinerlei Verdienst erlangen können. Auf Schritt und Tritt verfolgt sie das Gespenst des Hungers und in seinem Gefolge Krankheit und dauerndes ülend. Den inländischen Arbeitslosen ist im Rahmen der Gesetzgebung wenigstens ein Existenzminimum gewahrleistet. Die Ausländer jedoch haben, mit Ausnahme von'Angehörigen einiger weniger Staaten, selbst auf diese minimale Hilfe der Erwerbslosenunterstützung keinen Anspruch, auch wenn sie in Deutschland geboren sind uud nie eine andere Heimat kennen gelernt haben. So ist maßlose Not das furch'bare Los derjenigen unserer nichtreidisdeutschen Glaubensgenossen, die ihre Arbeitsstätte verloren haben. Dem sicheren Untergange müßten sie verfallen, wenn ihnen nicht Hilfe zuteil würde. Die jüdische Gemeinschaft hat es zu allen Zeiten als eine unabweisbare Pflicht erachtet, ihre Kinder nicht zu verlassen, wenn schuldlos Not über sie hereingebrochen ist- Darum auch hat unsere Gemeindeverwaltung bis an die Grenze ihrer Kraft den jüdischen Arbeitslosen Mittel gewährt, soweit sie öffentliche Arbeitslosenunterstützung nicht in Anspruch nehmen können. Die Finanzlage der Gemeinde verbietet eine weitere Belastung der Gemeinde. Darum rufen wir unsere Gemeindemitglieder zu freiwilligen Spenden für die Zwecke der jüdischen Arbeitslosen? Ursorge auf. Durch eine großzügige Hilfstätigkeit sollen die Mittel aufgebracht werden, um denen, die von der öffentlichen Arbeitslosenfürsor^e ausgeschlossen sind, wenigstens für einige Zeit ein Minimum am Lebensunterhalt sicherzustellen. Wir bitten um einmalige, wöchentliche oder monatliche Beitragszeichnungen. Auch kleine Gaben sind uns willkommen, denn viele Wenig machen ein Viel. Denket daran, daß es hier wirklich darum geht, Menschen vor dem unverschuldeten Untergange zu bewahren! Wer ein jüdisches Herz in sich trägt, wer sich den allen jüdischen Sinn für wahre jüdische Gemiluß cheBed-Liebestat bewahrt hat, der darf und wird sich dieser wichtigen Pilieht nicht entziehen. Spenden können, soweit sie nicht sofort bezahlt werden, an der Kasse unseres Gemeindeamtes werktäglich von 9—1 Uhr eingezahlt oder auf unser Postscheckkonto 50533 unter der Bezeichnung „Arbeitslosenspende" überwiesen werden. Auf Wunsch werden sie abgeholt. Leipzig, den 21. Mai H)2ti Der Vorstand der Isr. Religionsgemeinde zu Leipzig G)(D\9\ — t,—ix.« e).ofo>j GVOI9* GftSIcfc 9smm oftsmäi msrnty 6\q)&\q)} 6\q)'0 <2|G)^ <5IO.(£>